Versicherung ????

Hallo,

ich habe bei der Allianz eine Anfrage zum Versicherungsschutz von elektrischen Segelflugzeugen bis ca. 2kg Gewicht gestellt. Hier die Antwort:

Über Ihre Privathaftpflicht sind nur Unbemannte und nicht versicherungspflichtige Flugmodelle, Ballone und Drachen, ohne Motor und Treibsatz bis 5 kg Fluggewicht mitversichert.
Für sonstige Luftfahrzeuge, dazu gehört auch Ihr elektrisches Modellflugzeug, ist eine eigene Luftfahrt-Haftpflicht-Versicherung abzuschließen.
Diese würde bei uns bei einer pauschalen Deckungssumme von 1.500.000 EUR für Personen- und Sachschäden 92,50 € pro Jahr kosten.


Find ich ganz schön heftig. Gibt es, außer im Verein zu fliegen, weitere Alternativen. Die Versicherung über den Verein gilt doch auch nur für Flüge, die auf dessen Gelände stattfinden – oder??? Auf den kleinen „Zwischendurch-Start“ auf den nahe gelegenen Wiesen (Riesenfläche) würde ich nur ungern verzichten. Wie sieht es denn aus, wenn man über einen Verband versichert ist?? Was kostet das in etwa??

Gruß
Holger
 

WU

User
Hallo Holger,

die Versicherung über den Verein gilt nicht nur für das Vereinsgelände sondern weltweit. Zumindest bei meinem Verein ist das so. Der Vereinsbeitrag (natürlich inkl. Versicherung) ist deutlich unter dem Allianz-Angebot. Warum willst du denn nicht im Verein sein? Ich war auch immer ein totaler "Anti-Vereins-Meier", aber zumindest was das Modellfliegen angeht, sehe ich das heute völlig anders. Ich habe im Verein die wichtigsten und grundlegenden Dinge gelernt und der regelmäßige Erfahrungsaustausch ist m.E. mehr wert als das das Lesen von Fachzeitschriften.

Und noch etwas: Wenn ich mir überlege, was ein Modellflugzeug, ein Sender, ein BL-Motor, ein gutes Servo oder ähnliche Artikel kosten, dann hat es einfach keinen Sinn, sich ausgerechnet den Vereinsbeitrag sparen zu wollen.

Ich wünsche allen ein schönes Wochenende
Wolfgang
 

sualk

User
Hallo Holger,

Über Ihre Privathaftpflicht sind nur Unbemannte und nicht versicherungspflichtige Flugmodelle, Ballone und Drachen, ohne Motor und Treibsatz bis 5 kg Fluggewicht mitversichert.
Für sonstige Luftfahrzeuge, dazu gehört auch Ihr elektrisches Modellflugzeug, ist eine eigene Luftfahrt-Haftpflicht-Versicherung abzuschließen.
Diese würde bei uns bei einer pauschalen Deckungssumme von 1.500.000 EUR für Personen- und Sachschäden 92,50 € pro Jahr kosten.
Diese Preise sind mehr als heftig.

Ich bin zwar in einem Verein, aber privatversichert.

Meine Versicherung ist die LVM und da läuft das ganze so:

In der vorhanden Hausratversicherung sind Flugmodelle bis 5 kg ohne Verbrennungsmotor enthalten.
Für 14,xx EURO zusätzlich sind Modelle bis 25 kg (auch mit Verbrennungsmotor) versichert.
Die Versicherungssumme beträgt in beiden Fällen 1.500.000 EUR.
 

Gerald Lehr

Vereinsmitglied
Teammitglied
In der Hausratversicherung ???

Dann sind sie aber während des Betriebs nicht mitversichert.
Oder meinst Du Haftpflichtversicherung?
 

sualk

User
Hallo Gerhard,

klar, die Haftpflichtversicherung, nicht die Hausrat.

Ich denke das war die Hitze heute. :D :D :D
 
sualk schrieb:
Hallo Holger,

Diese Preise sind mehr als heftig.

Ich bin zwar in einem Verein, aber privatversichert.

Meine Versicherung ist die LVM und da läuft das ganze so:

In der vorhanden Hausratversicherung sind Flugmodelle bis 5 kg ohne Verbrennungsmotor enthalten.
Für 14,xx EURO zusätzlich sind Modelle bis 25 kg (auch mit Verbrennungsmotor) versichert.
Die Versicherungssumme beträgt in beiden Fällen 1.500.000 EUR.

Vorsicht bei normalen Haftpflichtversicherungen und Modellflug. Wenn du einen Schaden verursachst weil dich zum Beispiel eine Windböe aus der Bahn warf, könnte das unter "höhere Gewalt" fallen - und die ist dann eventuell nicht abgedeckt.

:) Jürgen
 

sualk

User
Hallo Jürgen,
Vorsicht bei normalen Haftpflichtversicherungen und Modellflug. Wenn du einen Schaden verursachst weil dich zum Beispiel eine Windböe aus der Bahn warf, könnte das unter "höhere Gewalt" fallen - und die ist dann eventuell nicht abgedeckt.

Ist es nicht immer 'Höhere Gewalt". :D :D :D

Dann is es halt im Zweifelsfalle eine Steuerfehler
 
Hallo zusammen,

das Versicherungsthema ist wesentlich älter als die Foren, steht aber mit erschreckender Regelmäßigkeit immer wieder im Mittelpunkt, weil immer wieder benannte Grundlagen keinen Zugang zum Bewusstsein der Modellflieger gewinnen.

Von einem Flugmodell - egal welchen Gewichts - geht grundsätzlich eine potenzielle Gefährdung aus, die selbst der noch so sorgfältige Modellflieger nicht ausschließen kann. Für Schäden gegenüber Dritten ist der Modellflieger in jedem Fall zur Haftung verpflichtet. Dafür gibt es die Modellflughalter-Haftpflichtversicherung, die bei den Verbänden um die 16 € kostet und den Modellflug bis 25 Kg auch außerhalb von Vereinsgeländen weltweit absichert.

Das und nur das ist die einzig verlässliche Absicherung gegen Ansprüche aus dem Betrieb von Modellflugzeugen!

Der Ausnahmezustand für Modelle ohne Verbrennungsmotorren unter 5 Kg schließt nicht die Verpflichtung zur Haftung aus, man muss sich nur nicht dagegen versichern und haftet entsprechend aus dem, mit dem man eigentlich seinen Lebensunterhalt bestreiten wollte!

Im Zweifel wird es dann ein teurer Steuerfehler, wenn die "normale" Haftpflichtversicherung bei grober Fahrlässigkeit zahlt, aber die Fahrlässigkeit strafbar wird!

Jürgen Heilig sagt das ganz richtig: Vorsicht bei Zusagen von Versicherern bzw. deren Vertretern in diesem Bereich! Da gibt´s mindestens so viele Unkenntnisse wie unter den Modellfliegern!

In diesem Sinne

Helmut Steinigeweg
 

Gast_2222

User gesperrt
Tach Helmut, ich denke mal, jetzt tust Du Verwirrung anrichten:
Helmut Steinigeweg schrieb:
Hallo zusammen,
Der Ausnahmezustand für Modelle ohne Verbrennungsmotorren unter 5 Kg schließt nicht die Verpflichtung zur Haftung aus, man muss sich nur nicht dagegen versichern und haftet entsprechend aus dem, mit dem man eigentlich seinen Lebensunterhalt bestreiten wollte!

Im Zweifel wird es dann ein teurer Steuerfehler, wenn die "normale" Haftpflichtversicherung bei grober Fahrlässigkeit zahlt, aber die Fahrlässigkeit strafbar wird!
Wenn ich jemandem was kaputt mache, muss ich immer den Schaden ersetzen, egal ob ich versichert bin oder nicht. Im Zweifel ist Haus und Hof floeten. Um sich dagegen abzusichern, schliesse ich eine Haftpflichtversicherung ab. Die uebernimmt den Schaden, wenn NICHT nachgewiesen werden kann, dass ich grob fahrlaessig (oder gar vorsaetzlich dem Vorstand in die Karre geflogen bin) handelte. Diesen Nachweis muss im Zweifel der Versicherer gegen mich fuehren, weil wie ueblich ich einen negativbeweis (fast) niemals fuehren koennte. Zu grob fahrlaessig zaehle ich hier so Sachen wie bekannt(!) schwergaengige Ruderanlenkung, fast leere Akkus,...

Selbst wenn ich nicht grob fahrlaessig handelte, die Versicherung also blecht, habe ich strafrechtliche Konsequenzen immer selber zu ziehen. Da geht kein Versicherungsvertreter fuer mich in'n Knast, wenn ich der spaziergehenden Oma den Kopp vom Halse hole. (Bitte untertaenigst alle Omas dieser Welt um tausendfache Entschuldigung).

Insofern bitte ich doch um genauere Erlaeuterung Deines von mir zitierten letzten Satzes (im Zitat). Welche Versicherung zahlt bei grober Fahrlaessigkeit und was hat die Versicherung damit zu tun, wenn die Fahrlaessigkeit strafbar wird?

Viele Gruesse, Wolfgang
 
Hallo Wolfgang,

da habe ich fahrlässig "grob fahrlässig" geschrieben. Das kommt davon, wenn man sich kurz fassen will.

Du hast die Folgen wohl sehr richtig dargestellt.

Mein Punkt ist der: das Fehlen der Modellflughalter-Haftpflichtversicherung führt den Verursacher von Schäden u. U. in eine prekäre Situation, wenn er die Leistung der Privathaftpflicht durch Eingeständnis schuldhaften Verhaltens in Anspruch nehmen will!

In diesem Sinne

Helmut Steinigeweg
 

Juergen Pieper

User gesperrt
Wolfgang,

ganz korrekt ist:
Die Haftpflichtversicherung übernimmt die Schadenregulierung, wenn nicht gegen ihre AGB bzw. Versicherungsbedingungen verstoßen wurde. Ich will damit sagen, dass es oftmals eine ganze Reihe von Haftungsausschlüssen gibt, auf die sich ein Versicherer im Schadenfalle berufen kann, die weit über Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz hinaus gehen
 
Ansicht hell / dunkel umschalten
Oben Unten