Auslandsreisen

Martin Petrich

Moderator
Teammitglied
Hi!
Leider ein wenig Offtopic, aber ich hoffe mir kann trotzdem geholfen werden!
Es geht um folgendes:
Wir (wohnen in Deutschland) haben jemanden zu uns eingeladen, der aus der Nähe von Wien kommt. Er ist 13 und muss daher mit dem Zug zu uns reisen.
Es ist rein rechtlich gesehen eine Auslandsreise, braucht er dafür eine Aufsichtsperson, oder reicht eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern?
Weil er eigentlich allein reisen wollte, war keine Aufsichtsperson eingeplant!
Sagt mir bitte mal, wie es gesetzlich aussieht! Bitte nur Fakten, keine Spekulationen!
Danke!
MfG Martin
 

Hans Schelshorn

Moderator
Teammitglied
Also, Martin,

richtige "Fakten" kann ich Dir nicht liefern, aber unter
http://www.bestwishes.at/de/rat_zur_tat/wer_darf_was/was_duerfen_kinder.jsp
steht:

"Einen eigenen Reisepass braucht ein Kind dann, wenn es alleine oder in Begleitung anderer Personen als den Eltern in das Ausland reist. Diese Reisepässe für Kinder haben eine beschränkte Gültigkeitsdauer: bis zum vollendeten 1. Lebensjahr gilt das Dokument ein Jahr, mit Vollendung des 1. Lebensjahres bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 4 Jahre und ab der Vollendung des 12. Lebensjahres 10 Jahre.

Für gemeinsam mit den Eltern unternommene Reisen besteht die Möglichkeit, Kinder in den Reisepass beider oder eines Elternteils eintragen zu lassen. Ab dem vollendeten 12. Lebensjahr benötigt ein Kind für Auslandsreisen seinen eigenen Reisepass, da im Falle der Eintragung bei den Eltern Schwierigkeiten an Grenzen zum Ausland auftreten können."

Wenn also ein Kind alleine ins Ausland reist, braucht es keine Eltern, nur einen eigenen Reisepass.

Ich kenne das auch aus dem Flugverkehr, daß man Kinder quasi am Schalter abgeben kann und diese dann im Flugzeug besonders betreut werden.

Direkte Paragraphen kann ich Dir nicht nennen. Aber für mich wäre die Rechtslage eindeutig: Kein Problem beim Alleinreisen.

Servus
Hans
 
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