Aufstiegserlaubnisse für Flugmodelle

Behördenvorschrift in Überarbeitung

Bereits mehrfach hatten der Deutsche Modellflieger Verband (DMFV) und der Deutsche Aero Club (DAeC) in gemeinsamen Aktionen die Überarbeitung der veralteten Vorschrift über die Aufstiegserlaubnisse aus dem Jahre 1978 gefordert. Insbesondere vor diesem Hintergrund fand am 03. Juni 2005 in der DMFV-Geschäftsstelle in Bonn eine Besprechung der beiden Verbände mit Vertretern des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Herrn Dr. Wittmann sowie dem zuständigen Sachbearbeiter Erich Daum, statt. DMFV-Präsident Hans Schwägerl und DAeC-Modellflugvorsitzender Klaus Böckmann machten die Sorgen der Modellflieger deutlich. Dr. Wittmann sagte eine möglichst zügige Überarbeitung zu, wies allerdings auch darauf hin, dass Verzögerungen durch vorgeschriebene Gesetzgebungsverfahren nicht ausgeschlossen werden könnten. So verzögere sich beispielsweise der Antrag der beiden Verbände auf die hoheitliche Beauftragung, selbst Aufstiegserlaubnisse erteilen zu dürfen, weil zuvor eine Änderung des Luftverkehrsgesetzes erforderlich sei.

Der Bund-Länder-Fachausschuss Luftfahrt hatte sich zwischenzeitlich bei seiner letzten Besprechung Mitte Juni dieses Jahres in Saarbrücken ebenfalls mit dem Thema Modellflug beschäftigt. Anfang September 2005 ist eine gemeinsame Besprechung von Bundesverkehrsministerium, Luftfahrtbehörden der Bundesländer sowie DMFV und DAeC mit dem Themenschwerpunkt „Neufassung der Vorschrift über die Aufstiegserlaubnisse“ geplant. Auch bei der Neufassung dieser Vorschrift könnten sich nochmals Verzögerungen einstellen, falls dafür letztlich eine Bundesratsentscheidung erforderlich würde.
 
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