Genehmigungsverfahren/Mittagspause für Verbrenner?

Dieter Wiegandt

Chefmoderator
Teammitglied
Derzeit betreibt ein neuer Verein ein Genehmigungsverfahren für eine Aufstiegserlaubnis.
Es scheint so zu sein, dass zumindest an Sonn- und Feiertagen eine Mittagspause von den Genehmigungsbehörden vorgeschrieben wird.

Mich interessiert, ob

a) dies so ist (gibt es Vereine, die keine Mittagspause machen müssen?
[Begründung])

b) von wann bis wann die Pause vorgeschrieben ist.
 
Hallo,
gibt diese Spielart mal mit u mal ohne Pause. Wir haben zB. keine Pause. Ähm meist gibts die Pausen dann, wenn der Verein selbst sowas in seinen Antrag ans RP rein schreibt...Oder die umliegenden Gemeinden ihre Mitagsruhe bei der Anhörung einfordern.

Gruß
Eberhard
 
Wir haben an jedem Tag von 12-15 Uhr Pause für Verbrenner. Und an Sonn- und Feiertagen dürfen die überhaupt nicht.

Engelbert
 

bie

Vereinsmitglied
Hi,

wir sind soweit draußen und entfernt von geschlossenen Ortschaften, dass wir sunset - sunrise ohne Einschränkungen fliegen dürfen.
 

Konrad Kunik

Moderator
Teammitglied
Mittagspause

Mittagspause

Bei uns ist für die Verbrenner an Sonn- und Feiertagen von 13 - 15 Uhr Pause.
Kompromiß aus den 80er Jahren zur Abwendung der Platzschließung.
 
Nur mal zur Information,

entgegen der allgemein vorherrschenden Meinung ist die Mittagsruhe gesetzlich nicht grundsätzlich geschützt. Eine solche Ruhe kann jedoch durch die Ordnungsbehörde oder privatrechtlich festgelegt werden.
Hier ist gegenseitige Rücksichtnahme angesagt.

Grüße von
Werner
 

Dieter Wiegandt

Chefmoderator
Teammitglied
Zwischenbilanz

Zwischenbilanz

Ja, Danke erst einmal. Also nicht einheitlich.
Mir liegt ein Gutachten für einen Platz vor, in dem der Gutachter eine Mittagspause von 13:00 - 15:00 Uhr vorschlägt.
Ich hatte mit ihm telefoniert, es ist lediglich eine Empfehlung, deshalb meine Anfrage.
Dieser Zeitraum soll sich aus der Bundesimmissionsschutzverordnung [ich glaube, es gibt 31 Verordnungen :eek: ] ergeben,
Lt. Rücksprache mit der Genehmigungsbehörde kann man aber davon abweichen.
Vielleicht weiß jemand, wo das genau stehen soll, oder ob nur eine Empfehlung ist.
Mit Google bin ich nicht fündig geworden.
 
Hallo Dieter,

in NRW ist die Grundlage das Landesimmissionsschutzgesetz und dort der § 9. Für Deinen Wohnort findest Du dann die ergänzenden Ausführungen im Ortsrecht der Stadt.

Grüße von
Werner
 

pele

User
BImSchV

BImSchV

Hallo Dieter!

Nun muß ich wohl auch mal meinen Senf dazugeben.
(Vielleicht weiß jemand...... ;) )

Wenn ein Gutachter in seinem Gutachten eine Pause vorschlägt, dann wird sie von der Genehmigungsbehörde in der Regel immer verortnet, dafür hat man ja ein Gutachten!

Eine generelle Vorschrift gibt es meines Wissens nicht, ich wüsste auch keine Stelle in der BImSchV (es ist übrigens die 18., die Sportanlagenlärmschutzverordnung) wo an Werktagen eine Ruhezeit mit geringerem Schallpegel vorgesehen wäre.

Allerdings sieht die 18. BImSchV an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 13:00 – 15:00 Uhr einen um 5 dB(A) abgesenkten Immissionswert vor, wenn die Gesamtimmissionszeit an so einem Tag 4 Stunden oder mehr beträgt. :cool:

(Gib mal bei Google 18.BImSchV ein, dann findest du auch was)

Ich hoffe ich habe jetzt noch mehr Verwirrung in das Spiel gebracht!
 

Juergen Pieper

User gesperrt
Wir haben in unserem Verein z.B. die Mittagspause, die seit 20! Jahren in der Aufstiegserlaubnis steht, mit der Begründung wegbekommen, dass es für die betreffende Stadt auch keine "Rasenmäherverordnung" gibt. Unsere Argumentation war die, dass unsere Modelle also am Boden stehen, während der Nachbar fleißig seinen Rasen mäht. Das hat sogar eine Behörde eingesehen.
Vielleicht erkundigst Du Dich mal, ob es bei Euch eine Rasenmäherverordnung gibt.
 

Dieter Wiegandt

Chefmoderator
Teammitglied
Ich hoffe ich habe jetzt noch mehr Verwirrung in das Spiel gebracht!

Ne´, mit Sicherheit nicht. Ich bin für klare Quellenangaben.
Die 18. ist ja da - was Sonn- und Feiertage angeht - eindeutig (Abs. 5) Danke für die Quelle.


Wenn ein Gutachter in seinem Gutachten eine Pause vorschlägt, dann wird sie von der Genehmigungsbehörde in der Regel immer verordnet, dafür hat man ja ein Gutachten!

Wie du sicherlich weißt, habe ich den größten Respekt vor dem Stand der Gutachter :D .Wenn sie dann noch aus Bayern kommen Weiße Fahne.gif
aaaaaaaaaaaber:
Es ist nicht bindend, wenn so was vorgeschlagen wird. Auf unserem derzeit aktuellen Platz wurde auch so was mal vorgeschlagen und von der Genehmigungsbehörde davon abgewichen; will heißen:
Mittagspause an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 12:30 - 14:00 Uhr. Also ein Entgegenkommen für den Verein.
(Ich widerspreche dir nur ungern Prost.gif


@All:
Danke für die sonstigen Hinweise, auch die Sache mit der fehlenden RasenmäherVO ist gut, auch wenn sie bei uns nicht zutrifft (siehe Unten)
Der entscheidene Hinweis war die Quelle (18. BImSchV), darauf bezog sich der Gutachter. Nachdem ich es gelesen hatte, fiel es mir wieder ein.
Ich bin nur gerne vorbereitet, wenn es um Genehmigungsdinge geht.

Ich kann natürlich nicht verstehen, dass man eine Mittagspause an Sonn- und Feiertagen vorschlägt, wenn der nächste Ort 1200 Meter entfernt ist und die einzige Bebauung ein Einzelgehöft in 650 Meter Entfernung ist, dass zudem noch in einer Talssenke liegt.
 
Hallo,
zum Thema Flugzeiten/Geräuschemisionen auf unter 4 h
/Tag reduzieren, üblicherweise wird das Flugbuch hier Argumentativ zugrunde gelegt. Man kann dieses aber auch noch anders, zu unseren Gunsten führen.
Sollte es zu einer Geräuschbelästigungsdiskussion mit dem Umfeld kommen, kann man mit einem Flugbuch das mit der Anzahl der Piloten, der Anzahl der Starts und vor allem wann der Flugbetrieb am Tag begann und wann
er endet
, wenig Staat machen.
Wenn man da nehmlich die Flug/Belästigungszeiten fürs Jahr adiert gibt das ordentliche Summen.

Sobald man aber die Einzelstart und Landezeiten
festhält, gibt das aufs Jahr addiert nur minimale Belästigungszeiten.
Flugbetrieb von 14 Uhr bis 20 Uhr gibt 6 h in derselben Zeit 5 Starts u Landungen gibt halt nur etwa 0,8 h

Sobald also einer abwägen muss, welche Belästigungen der Modellflugplatz fürs Umfeld real ergibt, fällt die Verhältnissmäßigkeit dann eher zugunsten der Modellflieger aus.
Zumindest fällt es dann extrem viel schwerer uns die Berechtigung zur Hobbyausführung abzusprechen oder einzuschränken.
Unter anderem spielt das auch bei Gutachten eine wesentliche Rolle.

Vieleicht hilfts ja Argumentativ

Gruß
Eberhard
 
Was nützen Flugbuch und an der Vereinshütte ausgehängte Flugplatzordnung gegen Wildflieger auf dem Platz?
Bei uns war am Samstag vereinsinternes Flugverbot, weil der Verein beim Stadtfest involviert war. Einer der Kollegen, der als Flugleiter eingeteilt war, sollte das Flugverbot überwachen.
Ich komme in der Mittagszeit auf der Fahrt zu einem Termin am Platz vorbei, ist ein Modell in der Luft und steht ein Auto vor der Hütte.
Zu der Zeit war der Flugleiter laut Flugbuch nicht da. Allerdings war diese Fliegerei auch nicht im Buch eingetragen -> also ein Wildflieger auf unserem Platz.
Und wenn das ein Verbrenner in der Pausenzeit gewesen ist/wäre, könnte das für uns Ärger geben.

Engelbert
 

Juergen Pieper

User gesperrt
Eberhardt,

der Schuss mit der geringen Anzahl Starts in der Mittagszeit kann argumentativ auch nach hinten los gehen, wenn die Behörde gegenargumentiert, dass, wenn in der Mittagszeit ohnehin kaum Flugbetrieb herrscht, eine Pausenregelung genau wegen des ohnehin geringfügigen Flugbetriebs nur eine geringfügige Einschränkung bedeuten würde. Dies nur als Tipp für den Aufbau Deiner "Strategie", damit Du Dich für eventuelle Gegenargumente wappnen kannst.
Weiter oben schreibst Du, die nächste Ortschaft liegt 1,2 km von Eurem Platz entfernt. Damit liegt Ihr innerhalb des 1,5 km-Radius zur nächsten Ortschaft bzgl. der Erlaubnispflicht für Verbrennermodelle. In dem Fall KANN die Behörde Einschränkungen hinsichtlich der LärmImmission (also im Ort) verfügen. Betonung liegt auf "kann".
 
Hallo,
nee, so rum, mit der Betriebszeit in der Pause, darfst auch nicht Argumentieren, die Argumentation lautet, insgesamt sind nur xx Stunden im Jahr/Tag Flugbetrieb, da kann von einer derartigen Auflage abgesehen werden. Es geht ja um die Verhältnissmäsigkeit/Notwendigkeit von Auflagen.

Wenn du dann eine Behörde hast die insgesamt koperativ ist kommst du klar indem du denen Entscheidungshilfen zu deinen Gunsten gibst.
Hast Leute die nur das Haar in der Suppe suchen, dann kriegst so oder so Auflagen. Aber das ist Sache der jeweiligen Gesprächspartner abzuwägen was man verwendet und wie.

Den Vorschlag das Flugbuch so wie oben beschrieben zu führen habe ich von einem Gutachter, der mit dieser Verfahrensweise/ Berechnung der Flugstunden/ Argumentation, sehr positive Erfahrungen gemacht hat.

Gruß
Eberhard
 

fb0816

User
Eberhard Mauk schrieb:
Hallo,
..., die Argumentation lautet, insgesamt sind nur xx Stunden im Jahr/Tag Flugbetrieb, da kann von einer derartigen Auflage abgesehen werden. Es geht ja um die Verhältnissmäsigkeit/Notwendigkeit von Auflagen.
...
Gruß
Eberhard

Hallo,

(man könnte es auch so sehen)

wenn nur xx Stunden im Jahr Flugbetrieb herrscht, dann könnte man auch sagen, es "bedarf" dieses Modellflugplatzes nicht, man könnte ihn auch schließen.
Die paar Flugbewegungen können auf den "nächstgelegenen" Platz getätigt werden.

( :D Bitte nun keinen Streit deswegen anfangen, war nur eine Überlegung!)
 
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