Ich hoffe ich habe jetzt noch mehr Verwirrung in das Spiel gebracht!
Ne´, mit Sicherheit nicht. Ich bin für klare Quellenangaben.
Die 18. ist ja da - was Sonn- und Feiertage angeht - eindeutig (Abs. 5) Danke für die Quelle.
Wenn ein Gutachter in seinem Gutachten eine Pause vorschlägt, dann wird sie von der Genehmigungsbehörde in der Regel immer verordnet, dafür hat man ja ein Gutachten!
Wie du sicherlich weißt, habe ich den größten Respekt vor dem Stand der Gutachter
.Wenn sie dann noch aus Bayern kommen
aaaaaaaaaaaber:
Es ist nicht bindend, wenn so was vorgeschlagen wird. Auf unserem derzeit aktuellen Platz wurde auch so was mal vorgeschlagen und von der Genehmigungsbehörde davon abgewichen; will heißen:
Mittagspause an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 12:30 - 14:00 Uhr. Also ein Entgegenkommen für den Verein.
(Ich widerspreche dir nur ungern
@All:
Danke für die sonstigen Hinweise, auch die Sache mit der fehlenden RasenmäherVO ist gut, auch wenn sie bei uns nicht zutrifft (siehe Unten)
Der entscheidene Hinweis war die Quelle (18. BImSchV), darauf bezog sich der Gutachter. Nachdem ich es gelesen hatte, fiel es mir wieder ein.
Ich bin nur gerne vorbereitet, wenn es um Genehmigungsdinge geht.
Ich kann natürlich nicht verstehen, dass man eine Mittagspause an Sonn- und Feiertagen vorschlägt, wenn der nächste Ort 1200 Meter entfernt ist und die einzige Bebauung ein Einzelgehöft in 650 Meter Entfernung ist, dass zudem noch in einer Talssenke liegt.