Beschädigtes Modell durch Logistikunternehmen!

Hallo, miteinader,

evtl. etwas außerhalb der Reihe, aber es könnte jeden von Euch treffen - oder hat Euch schon getroffen?? !

Vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen.

Ich, Privatperson habe an eine andere Privatperson ein Modell verschickt (incl. Transportversicherung). Das hiermit beauftragte Unternehmen ist ein ganz großes und bewirbt sich mit einer sehr hellen, leuchtenden Farbe.

Das Modell war - nach meinem Dafürhalten und dem des Empfängers - sehr gut verpackt! Als Größenordnung: Modellgewicht ca. 2,3 - 2,5 kg; Paketgewicht laut Einlieferungsbeleg 9,2 kg! Geometrie: Sperrgut, rechteckig, ohne Überstand, sauber verklebt.

Das Paket wurde dem Empfänger durch eine Möbelspedition (Subunternehmer) ausgeliefert. Der Empfänger war zufällig anwesend; Er musste zusammen mit dem Fahrer zunächst die Matratzen wegräumen, welche auf das Paket gefallen waren, bevor er das Paket in Empfang nehmen konnte.

Da das Paket bereits außen beschädigt war, bat der Empfänger den Fahrer, den Inhalt gemeinsam zu sichten, was dann beide taten.

Tatsächlich: Das Modell war beschädigt - die Tragflächen waren angeknackst!

Da das Paket versichert war, wurde der Schaden gemeinsam protokolliert und eine entsprechende Schadensabwicklung durch das große Unternehmen eingeleitet.

Nach einem intensiven Briefwechseln mit dem großen Unternehmen vertritt dieses nachwievor die Auffassung, dass der Schaden darauf zurückzuführen ist, dass das Modell mangelhaft verpackt war und somit eine Haftung abzulehnen ist.

In keinem der Antwortschreiben wurde bisher auf die tatsächliche, dokumentierte Schadensursache eingegangen.

Hat jemand von Euch schon einmal ähnliche Erfahrungen gemacht?

Wie mache ich sinnvoll weiter?

Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich erstmal nicht zwingend zum Anwalt will (Kosten!) - gibt es evtl. eine Schlichtungsstelle ö.Ä. für solche Fälle?

Ich werde die Sache SO auf jeden Fall nicht auf sich beruhen lassen!

Grüße Andreas H.
 
Da kannst Du nur einen Brief schreiben indem Du NOCH um eine aussergerichtliche Einigung bittest oder ansonsten die Sache Deinem Anwalt uebergibst (die wissen ja nicht das Du keinen hast). Ohne Rechtschutzversicherung die die Kosten ueber Deinen eventuellen Eigenanteil uebernimmt wird sich die Sache kaum fuer dich rechnen. Eigentlich hast Du doch zwei Zeugen, die gesehen haben das schweres Transportgut auf den Karton gefallen ist? Was ist mit der Transportversicherung? Dein allerbester Modellbaukollege, der schon soooo viele Modelle verpackt und verschickt hat, der war doch anwesend wie Du Dein Paket gewissenhaft verschnuert hast, oder nicht?
 
Jammer, immer dasselbe mit den Unternehmen. Irgendwo in deren Sachen steht drinnen, dass die Verpackung den " normalerweise" auftretenden Belastungen standhalten muss:
Auch der Riese stapelt Pakete übereinander. Also ist es normal, dass bei grossen Kartons 1-2 31,5 kg-Pakete oben drauf könnten. Wenn die Packer Kraft zum Hochwuchten haben und wenig Platz im Lastwagen. Sperrgut ist was anderes, das wird händisch rumgetragen, weil zu gross für Förderbänder, und dann oft hingestellt oder obenaufgelegt. Manche Packer denken sogar mit, hoch, lang, flach, leicht: Frau oder Flieger...
Verpackung: Leider sind Flieger immer lang und breit, nie recht hoch. Also stehen sie entweder oder liegen - Wunschdenken an - ganz weit oben, die Fernseher stehen dann am Boden.
Je nach Lust und Laune und Ladezustand rumpeln Pakete dann im Laster rum, und keiner war es. Kommt selten vor, weil jeder eigentlich die Unbeschädigtheit quittiert, soweit äusserlich erkennbar.
Ich hatte mal einen Transportschaden bei Hermes, das hat der Empfänger leider nicht gleich moniert, obwohl von aussen beschädigt. Ich habe trotzdem auf intensive Beschwerde an die Geschäftsführung den EBay-Betrag bekommen, plus einen unbeschränkten Freiversandgutschein. Der war dann über 30 EUR wert, weil ich da ein Riesenpaket von daheim abholen liess.
Vorliegend dürftest Du gute Chancen haben, sofort moniert, und umfallende Fremdladung auf Dein Paket. Das ist nicht mehr " normale Belastung".
Hermes hat eine Broschüre bzw. Download " wie verpacke ich richtig", vielleicht hat Dein Unternehmen dies auch, damit zerpflückst Du sie, bzw. deren Geschäftsleitung.
Meine pfiffigsten Verpackungen: Dreieckige Fliegerschachteln, mit Ortschaum verklebt: Auf eine Toblerone kann alles drauffallen, es rutscht ab. Und ein Motorflieger mit Höhenleitwerk passt auf dem Fahrwerk rein.
Holzkiste, verschraubt, aus Profilbrettresten vom DG-Ausbau. Holzkisten nehmen aber nicht alle Unternehmen an, nicht sortierbandfähig, muss Pappe rum.
Ganz wichtig ist immer: Abpolstern mit Styro hilft nur, wenn Kartonoberseite gegen Kartonboden abstützt, nie gegen die Ware. Styrochips helfen gegen Kratzer und Rutschen, nicht aber gegen 30 kg von oben flach auf die Stirn. Also lieber ein paar Stützen einbauen.
 

plinse

User
Voll GFK schrieb:
...
Ganz wichtig ist immer: Abpolstern mit Styro hilft nur, wenn Kartonoberseite gegen Kartonboden abstützt, nie gegen die Ware. Styrochips helfen gegen Kratzer und Rutschen, nicht aber gegen 30 kg von oben flach auf die Stirn. Also lieber ein paar Stützen einbauen.

Moin,

ein Kumpel hat mal erzählt, dass das Logistikunternehmen, mit dem er HLG's versendet hat, Miese an ihm gemacht habe, zweiteilige Fläche, längstes Teil unter 1m lang und da waren in den Verpackungsflanken Styrostreifen drinne, reichlich Luft zu allen Seiten und dicke Pappe. Er hat bei jedem Schaden die Versicherung bekommen, weil sie nie glaubhaft machen konnten, dass es mangelnde Verpackung war, da es beidseitig 5cm Styro zerstört hat. Zur Not in der Filiale vorgeführt, vonwegen, was sie denn noch verlangen würden. In der Summe über alle Flieger hat er weniger Porto gezahlt als Versicherungsleistung zustande kam. Lieferband, das 30kg rutscht von hinten und der Flieger wurde der Länge nach gestaucht, trotz durchgender Flankierung oder was auch immer. Vielleicht haben die auch einen Paketgorilla ;) .

Martin1 schrieb:
...
Was ist mit der Transportversicherung? Dein allerbester Modellbaukollege, der schon soooo viele Modelle verpackt und verschickt hat, der war doch anwesend wie Du Dein Paket gewissenhaft verschnuert hast, oder nicht?


Mag praktikabel sein, ist aber denke ich Anstiftung zur Falschaussage und somit nicht rechtens ;) . Hat in öffentlichen Foren nichts zu suchen ;) , auch wenn es helfen könnte, das, was man als sein gutes Recht ansieht, durchzusetzen ;) .
 

Gast_7088

User gesperrt
Tranportschaden

Tranportschaden

Ähm also wenn du das ganz gut verpackt hast und so wie du das beschreibst haben die schlechte Karten. geh trotzdem zum RA hole dir seine Meinung ein. Der kann dir auch fast auf Heller und Pfennig genau sagen was der spass kostet... meist schreiben die nur ein Brief.. und der rest geht von selber, da die unternehmen auch nicht wirklich spass an gericht geschichten haben.
der kann dir dann auch aufzeigen wie hoch die entschädigung sein kann ...
 
Hallo,

zur weiteren Erläuterung:

@ Martin1: Da brauch ich keinen besten Kumpel oder so aus dem Ärmel zu zaubern;

Beim Verpacken hat meine Lebensgefährtin geholfen; Da der Keller zum Teil geräumt wurde sind tatsächlich in der letzten Zeit einige Modelle verkauft und überwiegend verschickt worden; Somit haben wir in der letzten Zeit tatsächlich auch einige Routine im Verpacken von Modellen gesammelt!
Packmaß ca. 1,7 m lang, 40 - 50 cm breit und 25 cm hoch!Längsseiten und ich glaube Boden aufgedoppelt, Flächen in Luftpolsterfolie, mit Papierstreifen ausgefüttert etc.
Da es sich um einen Voll GFK-Segler handelt, wurde besonders bewusst verpackt.


@ Plinse:
Sofort nachdem der Schaden vom Empfänger festgestellt und ich informiert wurde, bin ich zu meiner Filiale und hab dies reklamiert;
Ich bekam die Antwort, dass der Empfänger das Paket bei seiner Filiale vorführen muss; Von dort aus wurde das Paket dann an eine "Sichtungsstelle" weitergeleitet, die sich dann den Schaden am Modell und an der Verpackung angeblich angesehen haben.
Das Ersuchen auf Schadenswiedergutmachung wurde halt abgelehnt - meiner Meinung nach mit einem Standardbrief!

Schon hier gefällt mir persönlich nicht, dass ein und dasselbe Unternehmen
- Schadensverursacher
- Sachverständiger und
- Verischerer in einem ist.

@ Voll GFK:
Dass eine Verpackung auch ein bisschen was wegstecken muss, sehe ich ein;

Aber: Bitte Augen und Ohren auf:
Im letzten Schreiben wurde darauf hingewiesen, dass die Pakete automatisch sortiert werden (bei der Größe??) und das es

Zutat: "auch durchaus vorkommen kann, dass vereinzelt Sendungen beschädigt werden können, wenn diese nicht durch eine entsprechend sichere Verpackung von den unvermeidbaren Beanspruchungen durch Druck, Stoß und Fall geschützt sind".

@Plinse
Kann das sein, dass Dein Bekannter gewerbetreibender ist?
Ich hab im Internet etwas gestöbert und bin zusammenfassend auf den Tenor gestoßen, dass das große Unternehmen Gewerbetreibende - Geschäftskunden - mit Glaseehanschuhen anpackt und äußerst pfleglich behandelt, dass aber Privatkunden im wahrsten Sinne "Kunden zweiter Klasse" sind.


Langer Rede kurzer Sinn: Ist jemandem eine Schlichtungsstelle, Oberaufsicht, Ombudsmann oder so bekannt, der sich mit so etwas befasst?


Grüße Andreas
 

plinse

User
AndreasH schrieb:
...
@Plinse
Kann das sein, dass Dein Bekannter gewerbetreibender ist?
Ich hab im Internet etwas gestöbert und bin zusammenfassend auf den Tenor gestoßen, dass das große Unternehmen Gewerbetreibende - Geschäftskunden - mit Glaseehanschuhen anpackt und äußerst pfleglich behandelt, dass aber Privatkunden im wahrsten Sinne "Kunden zweiter Klasse" sind.


Langer Rede kurzer Sinn: Ist jemandem eine Schlichtungsstelle, Oberaufsicht, Ombudsmann oder so bekannt, der sich mit so etwas befasst?


Grüße Andreas

Inzwischen ja, damals noch nicht - eher Student, der viel Zeit hatte, denen auf den Sack zu gehen.
 

ralf61

User
systematisch abarbeiten:

1.#
Was war Schadensursache und ist die streitig, dann im Zweifel auch beweisbar?

2.
was sagen die Tranportbedingungen (Verpackungsvorschriften, Haftungsregeln-/ausschlüsse) und falls nachteilige Regeln; sind die wirksam (Kleingedrucktes)

3.
Falls alles o.K. schriftlich mit Fristsetzung und unter Angabe etwaiger Zeugen für korrekte Verpackung + Schadensursache Transporteur zur Regulierung auffordern.

4.
Klappt das nicht: sorry, nicht ärgern, nächstesmal "nur für Selbstabholer" kaufen/verkaufen.

Die Kosten eines Rechtsstreits dürften im Verhältnis zum Schaden ungünstig, also zu hoch sein. Für den Anwalt ist der geringe Streiwert das Problem: die Sache ist nicht kostendeckend.

Und: Abzug alt für neu. Es würde im Zweifel ja nicht der volle Anschaffungspreis ersetzt, sofern es sich um gebrauchte Güter handelt.

Wenn irgend möglich, auf Kulanzregelung drängen, ohne Anwalt. Denn bei außergerichtlichen Einigungen, die nicht einem Anerkenntnis der Forderung entsprechen, trägt meist jede Seite Ihre "Rechtsverfolgungskosten" selbst. Das lohnt aber nur (siehe oben), wenn bei der Regulierung richtig was rauskommt.
 
Normalerweise haben alle großen Logistikunternehmen die Norm, das ein Paket ausreichend verpakct ist, wenn es aus 1m auf Beton fallen kann, ohne das der Inhalt kaputt geht.
 
David Halbe schrieb:
Normalerweise haben alle großen Logistikunternehmen die Norm, das ein Paket ausreichend verpakct ist, wenn es aus 1m auf Beton fallen kann, ohne das der Inhalt kaputt geht.
Eieiei, das kann ja jedes Flugzeug auch schon ohne Verpackung aushalten. Und wenn dann aufs Grunau Baby ein Pfennigstück drauffällt, isser kaputt.
Und die Serienverpackung möchte ich sehen, mit Fernseher oder Computer drin, wenn der 1 m auf Beton....Danke für die Sauerei innen drin. Grundsätzlich kann so etwas natürlich schon mal vorkommen, der Lieferfahrer " setzt" zum schellen ab, naja, kein Meter freier Fall, aber ein dicker Plumps kann da schon sein.
 
David Halbe schrieb:
Normalerweise haben alle großen Logistikunternehmen die Norm, das ein Paket ausreichend verpakct ist, wenn es aus 1m auf Beton fallen kann, ohne das der Inhalt kaputt geht.


Das würde ich aber auch mal gerne sehn, ein PC-Röhrenmonitor der aus 1m das fliegen lernt...... Ausserdem, testen die jeden neuen TV-Typen auf dessen "Flugeigenschaften" ? Wohl kaum.

An Andreas stelle würde ich mir den Rat eines RA einholen, ggf in den sauren Apfel beissen und den Brief den er versendet (bitte nicht mit dem gleichen Unternehmen :-)) ) berappen. So kommst du sicherlich nicht weiter. Der Konzern sitzt das aus, du hast nur Ärger, irgendwann will der Käufer auch ein Modell was fliegt (der kann eh am allerwenigsten für) oder sein Geld zurück. Was ist dann? Du bleibst auf dem Vogel sitzen, schmeisst ihn irgendwann vor lauter Frust in die Tonne oder wagst du nochmal einen Versand mit XXX. Was hast du da gewonnen?

Ich selber habe auch schon als Käufer gebibbert. Entweder hat einer der Gottschalk Brüder mit meinem Modell gespielt, wollt es nimmer her geben oder es waren nur die "Helden der Arbeit" am Werke. Mein Modell brauchte "nur" 10 Wochen um von NRW nach Baden Würtemberg zu reisen. Beschädigt war nichts, aussen ein haufen Spinnweben......
Seit dem bin ich persönlcih auf Kriegsfuß mit XXX. Versende wenn möglich mit Privaten Paketdiensten. Dort ist zwar auch licht und Schatten, ich habe von Berufswegen das Gefühl dass man sich dort mehr Mühe gibt.

Achja, ich schreibe auf anraten meines Schwagers von aussen DICK und FETT und v.a. MEHRFACH "H O N I G" auf größere Pakete. Das mögen die Zusteller, Spediteure garnicht. Ist dennen zu viel mühe beim aufputzen..... Angeblich achten sie etwas mehr auf diese Sendungen und behandeln sie "besser"
Obs stimmt weiss ich nicht, passiert ist den Sendungen jedenfalls noch nie was.....

Achja, mein Schwager WAR einige Jahre bei der genannten Firma.... als Paketzusteller...

Viel Glück und halte uns auf dem laufenden....
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hallo,

mal eine Frage.

Wenn ein Geschädigter zum Rechtsanwalt geht. Dieser einen Brief an das Logistikunternehmen schreibt, in Folge des Briefes der Schaden reguliert wird, müsste doch der RA seine Kosten bei dem UN einfordern können? Ansonsten ist ein Rechtstreit doch vorprogrammiert, denn wenn ein Gericht zu Gunsten des Geschädigten entscheidet, werden die Kosten doch auch dem UN aufgedrückt. Oder täusche ich mich da? :confused:
 

bie

Vereinsmitglied
Uli,

Voll GFK schrieb:
Und die Serienverpackung möchte ich sehen, mit Fernseher oder Computer drin, wenn der 1 m auf Beton....Danke für die Sauerei innen drin.

Habe letztens eine Reportage im Fernsehen gesehen, bei der es darum ging, was Verpackungen alles aushalten müssen / sollen / können. Da wurden genau alle diese Fälle von Materialprüfern für eine bestimmte Verpackung simuliert, als Fall- und Stoßbelastungen, Regen/Nässe und Temperaturbeanspruchungen.

(Große) Unternehmen (Hersteller, Vertreiber, Handel) haben grundsätzlich ein Interesse daran, dass ihre Ware beim Kunden unbeschädigt ankommt...

Oder siehst du das anders?
 

ralf61

User
@Claus

Jein!

Erkennt das Unternehmen an, dann ja.

Meist wird aber nicht anerkannt, sondern eine Regulierung aus Kulanz oder ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage angeboten, ohne Übernahme der Kosten. Wer so ein Angebot annimmt, zahlt seinen Anwalt selbst. Das ist leicht mal unwirtschaftlich: z.B.Streitwert EUR bis 300,00 (niedrigste gebührenstufe). Regelgeschäftsgebühr EUR45,24 brutto. Stellt das Ergebnis dann auch noch eine "Einigung" dar - zB weil das Unternehmen zahlt, der Anspruchsteller auf die Kosten oder weitere Ansprüche verzichtet; sonst zahlt das Unternehmen nicht - käme noch eine Einigungsgebühr drauf: weitere EUR 43,50.

bei streitwerten bis 600 EUR ist es dann fast schon das doppelte (EUR 81,43 + 78,30).

Daher: siehe oben: meist lohnt ein Streit (leider) nicht

Der kostengünstigste Weg wäre dann eine Klage mit Prozeßkostenhilfe. Die befreit - sofern man sie erhält - aber auch nur von den Gerichts- und den eigenen Anwaltskosten. Verliert man, muss man dennoch dem Gegner die Kosten erstatten.

Faustformel: bei streitwerten unter EUR 600 (nicht berufungsfähig!) nur mit Anwalt und/oder Gericht, wenn eindeutige Erfolgsaussichten oder unter Hobby-Gesichtspunkten ;)

Gruß
Ralf
 

plinse

User
ralphrombach schrieb:
...

Achja, ich schreibe auf anraten meines Schwagers von aussen DICK und FETT und v.a. MEHRFACH "H O N I G" auf größere Pakete. Das mögen die Zusteller, Spediteure garnicht. Ist dennen zu viel mühe beim aufputzen..... Angeblich achten sie etwas mehr auf diese Sendungen und behandeln sie "besser"
Obs stimmt weiss ich nicht, passiert ist den Sendungen jedenfalls noch nie was.....

Achja, mein Schwager WAR einige Jahre bei der genannten Firma.... als Paketzusteller...

Viel Glück und halte uns auf dem laufenden....

:D

Der ist Klasse - vor allem ist Honig legal, kein Gefahrgut, darf also auch versand werden, ohne Repressialien :D .
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hallo Ralf

Danke für die fundierte Aufklärung.
 
@ Tobi,

das brauche ich mir nicht vorstellen, selber schon erlebt. :-)))
Ein 500g Honigglas wiegt nun mal keine 2 kg..... Die dummen Gesichter der Postangestellten sind alleine den "Act" schon wert.

@ Plinse,

naja ich hoffe dass die "leicht" klebende Eigenschaft nicht irgendwann mal unter die Gefahrgutverordnung fällt.....
 

Gisbert

User †
@Andreas:
Aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen: Vergiss es und kümmere Dich um Sinnvolleres. Mir ist gleiches passiert. Subunternehmer brachte kaputten Karton zu Kunden. Laut Auskunft von Subunternehmer sollte ich als Versender den Schaden melden, was ich auch tat. Leider wurde dies dann in der 'heissen Endphase' nicht anerkannt - schliesslich hätte der Empfänger mit dem Paket zur Poststelle gehn müssen um dies zu reklamieren- . Irgendjemand von den entsprechenden Frachtzentren ans Telefon zu bekommen ist auch ein Ding der Unmöglichkeit. Da ich mit der 'Postcard' zahlte, buchte ich den Betrag für den Versand einfach wieder zurück, was mir dann Stress mit einem Inkasso- Büro einbrachte. Die Argumentation: Keine Leistung kein Geld wurde nicht anerkannt, da schlieslich das Paket von A nach B transportiert wurde.
Erst durch ein Leserbrief in der Zeitung mit anschliessender Kopie nach Bonn sorgte dafür, daß die Forderung des Inkasso- Büros eingestellt wurde.

Fazit: Such Dir für die Zukunft ein verlässliches Unternehmen, welches auch in der Lage ist Pakete vernünftig zu zu stellen.


Und meine Erlebnisse zum Thema ZEITZUSTELLUNG will ich erst gar nicht ansprechen...

Gruss

Gisbert
 
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