Wie soll man sich hier verhalten?

Hallo,

folgendes: Heute war ich zu Besuch bei Verwanten und hatte meinen "Blue Shark" dabei um ein wenig das schöne Wetter ausnutzen zu können.

Es handelt sich beim dem Ort des Geschehens um eine kleine Stadt bei der ich aus der Wohnsiedlung etwa 500m weit hinaus auf eine Wiese zum fliegen gegangen bin.
Nach etwa 5 Minuten Flug kam ein älteres Ehepaar vorbei und wetterte mich mich sogleich an, dass ich hier nicht fliegen dürfe. Ich war etwas wehrlos, da ich mich noch auf den Flieger konzentrieren musste und bat sie, doch kurz zu warten, bis ich gelandet war. So lange wollte der Mann aber nicht warten und wetterte unverdrossen weiter, ich kann allerdings nicht mehr genau sagen was, denn ich sah zu, dass ich den Flieger schnellstmöglich auf den Boden brachte. Schließlich hatte ich den Flieger unten und ich konnte mich dem Päärchen zuwenden.
Ich fragte ihn freundlich nach den Gründen für das Verbot und wieß ihn darauf hin, dass ein mit E-Motor betriebenes Modell unter 5kg überall geflogen werden dürfe. Dies wehrte er mit den Worten und erhöhter Lautstärke "ich zeige sie an- geben sie mir sofort ihre Adresse!!" ab. Ich zog es vor, mir nicht den Tag zu verderben lassen und machte mich von dannen. Er brüllte mir noch hinterher, dass er mich hier nie wieder fliegen sehen möchte, da er mich ansonsten anzeigen würde. Auf weitere Flüge verzichtete ich gerne, da mir die Lust vergangen war. Spaziergänger die zuvor interessiert zugeschaut hatten und nun mit mir in die gleiche Richtung gingen, meinten nur kopfschüttelnd, wie man sich nur so aufführen könne...

Zur allgemeinen Erläuterung: Der "Blue Shark", ein Elaporjet wiegt etwa 1,2 kg und dürfte bei weitem nicht unter die "5kg- Grenze" fallen. Der Platz war eine weiträumige Wiese , die von einer schmalen Nebenstraße durchzogen wurde. Hier waren 4-5 Spaziergänger unterwegs, die allerdings zu keiner Zeit gefährdet waren. Ich selber bin über der DMFV versichert und habe die Zusatzversicherung zum "wildfliegen" abgeschlossen.
Ich bin auf den Platz zum Fliegen nicht angewiesen, da ich wie gesagt nur dort zu Besuch war.
Dennoch würde es mich interessieren, wie man sich in einer solchen Situation am Besten verhalten sollte und wie das ganze rechtlich ausschaut.
Kann ich dort wieder fliegen oder sollte ich es einfach bleiben lassen?

David
 

Gast_2222

User gesperrt
Tach David,

wenn's so war wie beschrieben, hast Du Dich aus meiner Sicht bestmoeglich verhalten. Meines Wissens hast Du die Rechtslage richtig erlaeutert, und der Spaziergaenger liegt total daneben.

Fazit: wenn Du unbedingt der puckeligen Verwandtschaft entrinnen willst :D, geh wieder hin und gib den Leuten zwecks Einhalten des Dienstweges Deine Personalien. Nimm evtl einen nervenstarken(!) "Flugleiter" mit, der Dir den Ruecken gegen solche Attacken freihaelt. So was nervt ja derart, dass es tatsaechlich das Modell kosten kann und damit auch zur Gefahr fuer die Spaziergaenger wird.

Gruss, Wolfgang, dem solches bislang nie widerfahren ist. toi toi toi ;)
 
Wolfgang dürfte recht haben, es sei denn, auf gerade dieser Wiese würde der Eigentümer...Aber nachdem kein Schild steht ( das mussten wir als Verein auf unserem ehem. Gelände mal aufstellen, sonst hätten uns alle für Wildflieger verantwortlich gemacht, auch wenn wir schon lange dort weggewandert sind), müsste m.E. so ein Betretungsverbot irgendwo verankert angeschlagen sein oder erst mal demjenigen bekanntgemacht werden. Anders mag es in öffentlichen Grünanlagen sein, da kann es in der Parkordnung der Gemeinde allgemein drinstehen, wird aber i.d.R. vor Ort ( am Parkeingang oder Parkplatz) angeschlagen.
Aber was anderes: Wenn der einen so niedermacht, und deswegen kommt es zum Absturz, dann sollte man den Selbsternannten doch im Gegenzug auch haftbar machen können ? Naja, MPX-Flieger ist ja kein kleiner Junge, aber es kann ja sein, dass ein Jugendlicher hier voll im Recht so angemacht wird, und er muss dem Vater daheim beichten, dass er Ersatzteile braucht...
 

WeMoTec

User
Auch wenn mir MPX-Flieger leid tut, und der Wandersmann etwas unentspannt daherkommt, so könnte er m.E. durchaus ein Problem bekommen.

Nicht wegen der angedrohten Anzeige, die könnte der Wandersmann vermutlich ja nicht einmal erstatten, da er ja nicht geschädigt wurde, wenn er das selbst auch anders sieht. Es sei denn, er ist der Grundstückseigentümer. Aber das hätte er dann ja wohl gesagt.

Nur hat der MPX-Flieger über den DMFV beileibe keine Versicherung mit Erweiterung zum "Wildfliegen"!

Ich habe die gleiche Versicherung, und sie versichert das Fliegen weltweit außerhalb des Vereinsgeländes. Das ist ein erheblicher Unterschied!

Denn auch außerhalb des Vereins muß ich mir unabhängig vom Modellgewicht die Zustimmung des Grundstückseigentümers für die Start-/Landefläche einholen, wenn ich auch selbst weiß, daß man meistens einfach von einer stillschweigenden Duldung ausgeht, bis es Palaver gibt.

Nur bin ich mir ziemlich sicher, daß der DMFV im Falle eines Falles die Schadenersatzansprüche aus der Haftpflichtvesicherung nach Begleichung vom Versicherungsnehmer zurückfordert mit Hinweis auf vvorliegende grobe Fahrlässigkeit.

Der DMFV drückt das leider nur etwas verklausiert in seinen Versicherungsbestimmungen aus:

"Für alle Mitglieder gilt grundsätzlich: Unbedingt die gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen bezüglich des Aufstieges und des Betriebs von Flugmodellen beachten."

Denn nur dann besteht Versicherungsschutz.

Oliver
 
Ich bezweifle, dass das den Begriff der " groben Fahrlässigkeit " erfüllt. Grobe Fahrlässigkeit wäre sonst in jedem Park, auf jedem Sportplatz, neben jedem Feldweg etc. etc. gegeben. Evtl. sind hier andere Argumente ( Nichteinhaltung rechtlicher Vorschriften bzgl. Aufstiegserlaubnis ) maßgebend, aber lt RA Kreutzberg im Flugleiterseminar: Versicherung tritt ein, wenn man statt 4,9 kg mit 5,1 kg startet. > Auch keine Aufstiegserlaubnis, aber nicht schadensrelevant.
Als Pflichtversicherung muss die Versicherung wohl leisten, ggf. kann sie in Regress gehen ( siehe KfZ-Haftpflicht bei Trunkenheit: Vers. zahlt alles, nur holt sie im Regressweg wieder was zurück; Pflichtversicherung. Was anderes die Kasko, freiwillig, gegen die Bedingungen, zahlt von Haus aus gleich nicht).
 
Danke schon mal an alle für die Antworten.

@ Wolfgang: "wenn's so war wie beschrieben..." natürlich war es so, sonst würde ich es hier nicht reinstellen. :rolleyes:

@ Oliver: Der "unentspannte" Spaziergänger (nette Umschreibung ;) ) war mit Sicherheit nicht der Grundstückseigentümer. Ich habe vielleicht vergessen zu sagen, dass die oben erwähnten Zuschauer noch angemerkt haben, dass dieser ältere Mann in dem Wohngebiet wohnt.
Die Wiese selber gehört einem Bauer, der 300 Meter weiter seinen Hof hat- soweit die Info von meinen Verwandten.

Ich habe mich wohl auch etwas unglücklich mit dem Versicherungsschutz als "Wildflieger" ausgedrückt. Es ist mir natürlich klar, dass dies kein Freibrief darstellt! Ich denke, ich habe umsichtig genug gehandelt um niemanden zu gefährden.
Es geht ja auch weniger um den Versicherungsschutz, sondern darum, wie man am Besten mit solchen Leuten umgeht.
Einer Flugerlaubnis vom Bauer für die Wiese wäre kein Problem.

David
 

StephanB

Vereinsmitglied
David,
die von Dir beschriebene Situation habe ich selbst leider schon mehrmals erleben müssen. Ich bin immer so verfahren, wie von Dir beschrieben. Beim letzten Mal war dann aber gut. Abschwung und schnelle Landung. Dann habe ich mich, für mich sonst sehr untypisch, exakt auf das Aggresions-Niveau des Brüllhansels begeben. Bin ihm einfach auf die Pelle gerückt, so ca. 50 cm Abstand. Dann sehr leise gesagt, er möchte sich mal umsehen. Wir seien beide sehr weit weg von allem und keiner hört ihn schreien, gegebenenfalls.
:D

Er wurde bleich und klein.
Und er ging.
Und er kam nie wieder.

Ich weiß, daß das nicht richtig ist, aber ich bekenne gerne, daß es mir in dem Moment half. :D
Und vielleicht hat derjenige auch was gelernt. Glaubs aber eher nicht.
Was mich nach wie vor interessiert: Was motiviert solche Typen?
Ach ja, das war immer beim Segelfliegen, villkommen lautlos und weit ausserhalb jeder Bebauung.
Grüsse
Stephan
 
MPX- Flieger schrieb:
.....in einer solchen Situation am Besten verhalten sollte und wie das ganze rechtlich ausschaut.
Kann ich dort wieder fliegen oder sollte ich es einfach bleiben lassen?

David
wie es rechtlich aussieht: Ausreichend erläutert, wieder dort fliegen: Zustimmung des Eigentümers geben lassen, und dann jemanden, der den Irren im Hintergrund davon abhält, Dich zum Absturz zu animieren... und ihn ruhig zur Polizei rennen lassen.
Bringt aber im Endeffekt auch nichts: Erstens hast Du Scherereien, zweitens Deine Verwandten mit ihrer Wohnumgebung, drittens kann auch der Landwirt schnell umfallen, und, viertens: Du schadest mglw. den Modellfliegern der Umgebung, denn der Irre wird Stimmung gegen Modellfliegen machen. Und sei es mittels : Argloser Spaziergänger fast zu Tode gekommen durch Wildflieger.
Besuch doch beim nächsten Besuch einen Verein in der Gegend, die kennen Dich aus dem Forum und freuen sich auf den Besuch.
Meinen nettesten Blind-Date-Vereinsbesuch hatte ich auf Malta, war ne lange Sucherei, ein Telefonat, und dann der Treff auf dem Platz. Sehr interessant....
 
StephanB schrieb:
... keiner hört ihn schreien, gegebenenfalls.
:D

Er wurde bleich und klein.
Und er ging.
Und er kam nie wieder.

Ich weiß, daß das nicht richtig ist, aber ich bekenne gerne, daß es mir in dem Moment half. :D
Und vielleicht hat derjenige auch was gelernt. Glaubs aber eher nicht.
Was mich nach wie vor interessiert: Was motiviert solche Typen?
...
Zum ersteren: Und wenn er Grösser/stärker erscheint, dann hat ihm der Tip geholfen....
zum letzeren: Eine Art Neid: Warum tut jemand etwas, was ich selbst zwar nicht tun will, aber eben auch nicht tue ? Wieso muss jemand.....Ich, Ich, ICH tu es ja auch nicht. Insgeheim : Ich will es nicht, also billige ich es dem anderen auch nicht zu...
Fehlende Toleranz begegnet uns doch heute mehr denn je, oder ?
 
Hallo Uli,

danke für deine Zeilen, denn sie geben in etwa das wieder, was ich auch denke. Ich habe nicht unbedingt vor, dort wieder zu fliegen, da mir das Image für den Modellsport zu wichtig ist!
Ich bin zwar momentan noch in keinem Verein, jedoch bin ich hin und wieder Gastflieger.
Not an einer Möglichkeit zu Fliegen besteht also nicht, denn ich bevorzuge außerdem als erste Adresse immer noch unsere eigenen Wiesen zum Fliegen, dort mosert sicher keiner rum :D
Außerdem sind es nicht mal 500m bis dort hin ;)

Ich werde also zur Wahrung des Friedens dort nicht mehr fliegen...

EDIT: @Stephan: Das ist GUT! EIN GEDICHT! :D
So könnte man es auch machen, werde ich mal aber lieber bleiben lassen. Auf dieses Nivau lasse ich mich nicht herunter (auch wenn ich auch glaube, dass es mir in diesem Moment geholfen hätte) :D

David
 
Zuletzt bearbeitet:

WeMoTec

User
So wie sich die Lage jetzt darstellt, würde ich mir die Genehmigung vom Bauern einholen, und dann ruhig dort wieder fliegen.
Und wenn der Schreihansel kommt, ihm sachlich vortragen, daß ich die Genehmigung bekommen habe hier zu fliegen.

Warum sollte das Scherereien geben? Geht der Hansel wirklich zur Polizei?

Und wenn sie kommt, dann genügt doch ein kurzer Hinweis auf Modell unter 5 kg und die Genehmigung des Eigentümers. Das habe ich schon ein paar mal durchgespielt, und die Polizisten sind doch dann meist froh, daß sie mal aus dem muffigen Büro dürfen und ein Fall sich dann in Wohlgefallen auflöst. Einer wollte sogar auch mal fliegen. :D

Nach meiner Erfahrung durchblickt ein Polizist die Situation doch recht schnell.

Aber der Tipp mit dem Verein vor Ort ist auch prima. Besser noch, man nimmt vorher schon Kontakt auf und läßt sich "einladen". Dann hat man nach dem Essen auch eine gute Begründung, warum man "weg" muß. :D

Oliver
 
Zitat WeMoTec:

Denn auch außerhalb des Vereins muß ich mir unabhängig vom Modellgewicht die Zustimmung des Grundstückseigentümers für die Start-/Landefläche einholen, wenn ich auch selbst weiß, daß man meistens einfach von einer stillschweigenden Duldung ausgeht, bis es Palaver gibt.

Ich beziehe mich jetzt nur auf "Start-/Landefläche".
Bei der Modellraketenfliegerei benötigt es nur die Zustimmung/Genehmigung des Grundstückseigentümers für den Start. Für die Landung eines solchen Gerätes, die in Wettbewerbsausführung auch schon mal weit weg erfolgen kann, braucht man keine Genehmigung.
Das sind halt Freiflugmodelle. Gibt es da einen Unterschied zwischen Freiflug und gesteuerten Flug? Denn dann müsste man auch für eine Papierschwalbe (siehe ebay) die Erlaubnis zum Start und zur Landung einholen.
Wenn der Start einer Modellrakete auf dem öffentlichen Feldweg erfolgt und die Gemeindesatzung das nicht explizit verbietet, sollte das doch wohl erlaubt sein.


P.S. Ich trainiere nur auf unserem zugelassenen Modellflugplatz.
 

dreischarpflug

User gesperrt
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zum letzeren: Eine Art Neid: Warum tut jemand etwas, was ich selbst zwar nicht tun will, aber eben auch nicht tue ? Wieso muss jemand.....Ich, Ich, ICH tu es ja auch nicht. Insgeheim : Ich will es nicht, also billige ich es dem anderen auch nicht zu...

Exakt so ist es, ich hätte es nicht besser ausdrücken können.
sahmm.gif


Ich kenn das auch aus meiner Anfangszeit (Elektrosegler), als ich noch nicht im Verein war und viel "auf Hecke" geflogen bin. Hatte einmal kaum das Modell ausgepackt, da kam schon ein Grünrock mit seinem verlängerten Geschlechtsteil (Schrotflinte) an und brüllte noch aus dem fahrenden Auto: " Sie wissen ja, daß sie hier nicht fliegen dürfen" . -> Ich habe nie erfahren warum, da ich leider sofort abgezogen bin. (es war kein Landschaftsschutz-, kein Naturschutzgebiet und auch sonst nichts besonderes).

Wenn mir sowas heute noch mal passieren sollte wüßte ich , was ich machen würde: Immer freundlich bleiben, erklären warum man doch fliegen darf und AUF JEDEN FALL weiterfliegen. Denn wenn man einmal nachgibt, fühlen sich solche Leute bestätigt und das ist dann der Anfang vom Ende. Sollen die halt die Polizei holen, dann kann man immer noch einpacken (wenn man Unrecht hat).

Mfg
 

bie

Vereinsmitglied
Hi,

an sich fliege ich so gut wie nie außerhalb von Modellflugplätzen oder zugelassenen bzw. bekannten Startstellen (z.B. am Hang).

ABER wenn doch (wie zum Beispiel mit meinem Elektro-Esprit unter 5 kg Gesamtflugmasse, kein Verbrenner), würde ich in einer ähnlichen Situation - so habe ich es mir jedenfalls nach einigen ähnlich verlaufenen Threads wie diesem vorgenommen - in etwa so reagieren:

Man möge mich bitte über die Rechtslage aufklären, mir im Gegenzug für meinen Personalien seine übereignen und doch bitte sofort die Polizei zur Klärung des Sachverhalts rufen (hier ist mein Handy, falls keines zur Verfügung steht).

Selbstverständlich werde ich, sofern ich im Unrecht bin, mein Handeln sofort einstellen. Bis das geklärt ist, möge man den Piloten nicht weiter ablenken, da dadurch entstehende Gefahrensituationen unter Umständen Regressforderungen nach sich ziehen könnten.

Einen guten Tag noch...

Ansonsten hilft es sicher auch, wenn man die einschlägigen Paragraphen aus dem Luftverkehrsgesetz dabei hat, wie sie im Magazin zu finden sind unter:

http://www.rc-network.de/magazin/artikel_02/art_02-0001/art_02-0001-00.html
 

Gast_7088

User gesperrt
Versicherung

Versicherung

WeMoTec schrieb:
.....
Nur hat der MPX-Flieger über den DMFV beileibe keine Versicherung mit Erweiterung zum "Wildfliegen"!

Ich habe die gleiche Versicherung, und sie versichert das Fliegen weltweit außerhalb des Vereinsgeländes. Das ist ein erheblicher Unterschied!

....
Nicht ganz richtig der DMFV bietet das schon an nur kostet es extra....
:D
 

Gast_7088

User gesperrt
naja ich finde es mal gut drüber nach zu denken .... und ich finde besonders gut das du auch an das Image anderer denkst...
ABER:
ich denke auch das es leider menschen gibt die ihre geistige handbremse ordentlich angezogen haben und einfach anderen den Spass nicht gönnen ...

manchmal ist der Schritt zurück der richtige Schritt nach vorn ...

Tipp warten bis der Schwallhannes vorbei ist und dann die restlichen zuschauer wieder mit einem schönen flug erfeuen...
 

WeMoTec

User
@landebahnpflug

???

Der DMFV bietet meines Wissens keine Versicherung an, die das "Wildfliegen" abdeckt, in dem oben beschriebenen Sinne, daß man ohne Zustimmung des Grundstückseigentümers überall fliegen kann.

Sehr schön zeigt sich das ja zum Beispiel darin, daß Du ja sonst mit Deiner Wildfliegerversicherung auch in der Halle fliegen dürftest.

Das ist aber auch nur eingeschränkt bis 500 g möglich.

Die Zusatzversicherung deckt nur das Fliegen außerhalb des eigenen Vereins bei Beachtung der gesetzlichen Bestimmung ab.
Wenn Du nun vorsätzlich gegen die Bestimmungen verstößt, dann ist das auch nicht versichert!
Da es sich um eine Haftpflichtversicherung handelt, tritt sie zwar zuerst gegenüber dem geschädigten ein, wird Dich dann aber in Regreß nehmen.

Oliver
 

ralf61

User
Bitte streng auseinanderhalten:

1.
Darf ich dort fliegen?

2.
Bin ich versichert?

3.
Kann sich der Versicherer eventuell das geld zurückholen.


Zu 1.
Das wurde hier schon recht klar umrissen. Soweit keine Sonderfälle (etwa Flugsicherheitszone etc.), ausreichender Abstand zur nächsten Wohnenklave und Zustimmung des Grundeigentümers bei Abfluggewicht unter 5 kg. grundsätzlich keine Problem. Ob man von einer stillschweigenden Zustimmung des Grundeigentümers ausgehen darf, dürfte von der konkreten Interessenlage abhängen. Kann es dem Grundeigentümer egal sein, wird man eher von einer solchen Zustimmung ausgehen dürfen. Wer aber zum Fliegen über Zäune klettert, sich zwischen Kühe oder gar Pferde begibt o.Ä., wird eher ein Begründungsproblem haben.

Problematisch können insoweit aber unerwartete Verbote sein, wie etwa unerkannt in Landschaftsschutzsatzungen etc.

Zu 2.
Versicherung grundätzlich wohl gegeben. Allerdings sind die telefonischen Auskünfte des DMFV nicht wünschenswert deutlich/verbindlich. Auf meine diesbezügliche Nachfrage zum gleichen Theman vor einigen Monaten teilte man mir mit, die Zustimmung des Grundeigentümers hätte "selbstverständlich" keinen Einfluß auf den Versicherungsschutz.......

Zu 3.
Rückforderungen wg. grober Fahrlässigkeit? Schwierig - müßte ich mal gesondert prüfen.

Gruß
Ralf
 
Ein Bekannter von mir macht da was "geniales".
Wichtig: Er hat ein einen E-Flieger ist versichert usw. und nutzt meine Wiese.

So.
Da ihm auch schon des öfteren Spaziergänger, die übrigens verbotenerweise(?) meine Wiese als willkommene Abkürzung nehmen (müssten sonst 1km "umgehen"), "blöd angemacht" haben... hat er sich ein "Schildchen" gemacht und sich aufn Rücken gehängt.

Drauf steht (sinngemäß) habs nicht vor mir:
(Was nachfolgend in Klammern steht ist auf dem Schildchen ein Bild oder Zeichnung usw.)


Lieber Spaziergänger!
Bevor Sie sich aufregen...

ich bin versichert (Bild des Scheins nebendran)
ich bin Mitglied in einem Modellfliegerverband (Logo DMFV daneben)
ich habe die Erlaubnis des Grundstückbesitzers (meine Adresse und Unterschrift daneben)
ich bewege mich im Rahmen des Gesetzes (Paragraphen usw.)

SIE jedoch befinden sich unerlaubt auf Privatbesitz!


Seitdem hatte er nie wieder Ärger...
 
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