Wo darf man rechtlichgesehen fliegen??

Darf man direkt am Ortsrand fliegen,bzw. ,wo steht dies zum nachlesen.
Ich suche die rechtlichen Vorschriften über den Modellflug.
Darf man mit einer Twinstar oder etwas in dieser art am Ortsrand fliegen.

Gruß Dieter
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi..

Suchmaschine bemühen.
Und das hier lesen: http://www.rc-network.de/magazin/artikel_02/art_02-0001/art_02-0001-00.html

Also Gewicht, Abstand, Luftraum, Antrieb usw. spielen eine Rolle.
Bitte auch die seit kurzem geltene Versicherungspflicht nicht ignorieren!

Zusätzlich zu luftrechtlichen Voraussetzungen musst du aber noch ein paar andere Sachen beachten:

-Erlaubnis des Grundstückseigentümers
-Lärm (Bundesimmissionsschutzgesetz)
-Naturschutz / Landschaftsschutz


grüssle

andi
 

Pike

User
FlugFisch schrieb:
Also Gewicht, Abstand, Luftraum, Antrieb usw. spielen eine Rolle.
Bitte auch die seit kurzem geltene Versicherungspflicht nicht ignorieren!


Oder etwas weniger orakelhaft:

mit dem Twin Star darfst du am Ortsrand fliegen (der hat keinen Verbrennungsmotor und wiegt weniger als 5 kg), wenn
1. ein Haftpflicht-Versicherungsschutz besteht,
2. der Luftraum nicht von einem nahe liegenden Flughafen oder einer Militärbasis kontrolliert wird,
3. die Erlaubnis des Grundstücksbesitzers besteht
und
4. wenn du in keinem Naturschutzgebiet starten und landen willst, ein Landschaftsschutzgebiet würde nicht stören. (Ein Styrobomber würde beim Einschlag schließlich keine bauliche Änderung der Landschaft verursachen :D )

Zu Punkt 2 erfährst du oft Näheres, wenn du Luftraumkarten oder Anflugkarten eines nahegelegenen Sportflugplatzes im Internet studierst - du müsstest aber auch ein wenig von der Luftraumstruktur verstehen, wenn du so eine Karte richtig interpretieren willst. Dazu hilft aber sicher auch der Link von FlugFisch weiter.

Viel Spaß,
Pike
 
Hi..

zum Thema "Orakelhaft":
Ich halte es einfach für wichtig, dass sich die Leute ein wenig einlesen und dann auch bescheid wissen. Deshalb vermeide ich inn solchen Fällen (Die Frage kommt ja halbstündlich) Antworten wie "du darfst" und "du darfst nicht".
Die Interpretation der Regeln, und damit die Verantwortung, bleibt beim Piloten.

grüssle

andi
 

Pike

User
Hallo,

na wenn das so ist, es schadet sicher nicht wenn man sich schlau macht. Ich dachte jedenfalls das Forum ist dazu da, dass man andere fragen kann ob die was wissen was man selber nicht weiß, auch ohne sich vorher durch irgendwelche Literatur zu quälen.

tschüß,
Pike
 

AJ

User
Hallo,

3. die Erlaubnis des Grundstücksbesitzers besteht

Muss ich also erst die Gemeinde/die Stadt fragen, wenn ich am Ortsrand auf öffentlicher Fläche fliegen will!? z.B. mit einem Schockflyer vor meiner Türe, auf der Strasse? Oder im Park!?
 

Manu

User
Hallo,
Ich denke es sind eher Privtgrunstücke (Felder, Heuwiesen) gemeint. Ich musste leider auch schon die Erfahrung machen, dass es nicht alle Bauern mögen wenn man auf ihren Wiesen Shocky fliegt :( .

Gruß Manuel
 
@Pike:

Da hast du natürlich recht, dazu ist das Forum da. Dennoch... da wir ja die genauen Umstände nicht kennen ist es in solchen Fällen am besten, wenn sich der betroffene selbst ein Bild der "Zulässigkeit" macht.

grüssle

andi
 

Georg Funk

Vereinsmitglied
Grundsätzlich braucht mann die Einverständniss des Grundstückseigentümers immer, auch wenn das der Staat ist. Inwieweit bei bestimmten Wiesen das "stillschweigende Einverständniss" da ist, muß jeder selbst entscheiden/herausfinden. Ich geb aber zu bedenken, daß die Wiesen außerhalb von Ortschaften (zumindest in Ländlichen Bereichen) nahezu ausschließlich von Bauern bewirtschaftet werden, die sehen es einfach nicht gerne, wenn ihr Gras beim "bergen" der Flugzeuge Zertrampelt wird. macht das mähen einfach viel schwieriger, damit ist also ein Schaden vorhanden.

Um mal so ein Gefühl zu bekommen wie groß der Schaden ist:

Ich bin mal mit einem 1:1 Segler in einer gut Kniehohen Wiese Außengelandet. Meine Versicherung hat dem Bauern für die ca 50cm Breite und 200m Lange Spur, die ich das Gras zusammengedrückt habe (die Grasnarbe war nicht verletzt, nur das Gras umgedrückt) 400DM also 200€ überwiesen. Klar, beim Modellfliegen ist die Fläche kleiner, aber es ist auf jeden fall ein Schaden da.

Bei einem Frisch gemähten Feld bzw frisch umgepflügten Akker (ohne Saatgut aber wer von uns kann das beurteilen) ist ein Finanzieller Schaden vermutlich nicht vorhanden, es bleibt aber immer noch das "Hausrecht" des Besitzers. Also wenn Fliegen, dann am besten nur auf Wiesen deren Besitzer explizit gesagt hat daß das Modellfliegen in Ordnung ist.
 
Nur mal kurz zu erwähnen:
50cm Breite und 200m Länge sind insg. 100 qm. Dafür hat der Bauer 200.-Euro gekriegt.
Beim derzeitigen qm-Preis für Feld und Wiese von (je nach Gegend) ca. 3-4 Euro/qm kann man die Quadratmeteranzahl Wiese dafür bald kaufen. Der Bauer würde sich bestimmt freuen, wenn Georg 1x pro Woche eine Aussenlandung auf seiner Wiese machen würde und die Versicherung jedesmal dafür 200.- Euro bezahlt.
Grüsse von Herrn Luhr.
 
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