Grundsätzlich braucht mann die Einverständniss des Grundstückseigentümers immer, auch wenn das der Staat ist. Inwieweit bei bestimmten Wiesen das "stillschweigende Einverständniss" da ist, muß jeder selbst entscheiden/herausfinden. Ich geb aber zu bedenken, daß die Wiesen außerhalb von Ortschaften (zumindest in Ländlichen Bereichen) nahezu ausschließlich von Bauern bewirtschaftet werden, die sehen es einfach nicht gerne, wenn ihr Gras beim "bergen" der Flugzeuge Zertrampelt wird. macht das mähen einfach viel schwieriger, damit ist also ein Schaden vorhanden.
Um mal so ein Gefühl zu bekommen wie groß der Schaden ist:
Ich bin mal mit einem 1:1 Segler in einer gut Kniehohen Wiese Außengelandet. Meine Versicherung hat dem Bauern für die ca 50cm Breite und 200m Lange Spur, die ich das Gras zusammengedrückt habe (die Grasnarbe war nicht verletzt, nur das Gras umgedrückt) 400DM also 200€ überwiesen. Klar, beim Modellfliegen ist die Fläche kleiner, aber es ist auf jeden fall ein Schaden da.
Bei einem Frisch gemähten Feld bzw frisch umgepflügten Akker (ohne Saatgut aber wer von uns kann das beurteilen) ist ein Finanzieller Schaden vermutlich nicht vorhanden, es bleibt aber immer noch das "Hausrecht" des Besitzers. Also wenn Fliegen, dann am besten nur auf Wiesen deren Besitzer explizit gesagt hat daß das Modellfliegen in Ordnung ist.