Ersatzteillieferung

mozart

User
Moin moin Gemeinde ;)
Vielleicht kennt sich ja jemand aus. Können Hersteller verschiedener Modellbauartikel (hier Antriebe-Turbinen) dazu verpflichtet werden Ersatzteile Ihrer Produkte zur Selbstreparatur an ihre Kunden zu liefern? Wie man z.B. alle Ersatzteile für seinen Wagen auch vom Händler ohne Probs bekommt. Ein Kollege hatten kürzlich versucht die defekte Brennkammer eine JetCat P80 als Ersatzteil bei CAT zu bekommen. Wurde zum Mißfallen des Kunden glatt abgelehnt. :mad: Nun baut er selbst eine Kopie.

gruß Mozi
 

Ulrich Horn

Moderator
Teammitglied
Im Detail wüßte ich das auch gerne.. vor allem, ob und wo sowas geregelt ist ;)

Eine generelle Verpflichtung, jedes Einzelteil zu liefern, besteht mit ziemlicher Sicherheit nicht. Auch Autohersteller sind inzwischen dazu übergegangen, nur noch ganze Baugruppen anstelle einzelner Komponenten anzubieten.
Man kann das als Vereinfachung der Logistik oder auch als Beutelschneiderei betrachten; ein nachvollziehbarer Grund besteht aber durchaus in der notwendigen Zertifizierung z.B. sicherheitsrelevanter Teile. Wenn Qualitätsnachweise nur für Baugruppen erfolgen, werden dafür natürlich auch keine Einzelteile geliefert.

Im Falle dieser Turbine kann ich mir das so ähnlich vorstellen. Das ist aber wirklich eine rein heuristische Betrachtung; ob es da eine unmittelbare gesetzliche Regelung gibt, weiß ich nicht.

Grüße, Ulrich
 

dreischarpflug

User gesperrt
Hallo,

es gibt tatsächlich ein solches Gesetz, welches vorschreibt, daß ein Produzent für einen verkauften Artikel auch Ersatzteile vorrätig halten muß.
Und zwar solange wie die typische Lebensdauer des Produktes ist. D.h., selbst wenn die Produktion eingestellt wird, müssen noch einige Zeit Ersatzteile vorgehalten werden. Bei einem Auto wäre die typische Lebensdauer wohl mindestens 10 Jahre, bei einem Rasenmäher ca.8 Jahre und bei kurzlebigen Sachen halt entsprechend kürzer. (Elektrische Zahnbürste also 2 Jahre oder so)

Nur weiß ich leider nicht den Paragraphen, da mußt du halt einen Juristen fragen.

Mfg
 
Das war aber nicht die Frage. Natürlich wird jeder seriöse Hersteller Ersatzteile haben, aber, ob er sie an Endkunden verkauft oder nur via Eigenreparatur in einer " zugelassenen" Werkstatt. Zugelassen im Sinne von "von ihm vertraglich...".
Ich denke, das darf ein Hersteller machen, nachdem er ja auch um die Betriebssicherheit besorgt ist, auch im Sinne seines Rufes. Nach Selbstreparatur ausgefallene Teuerteile können schnell seinen Ruf gefährden. JR wird an einem selbstreparierten Servo keinen Ruf verlieren, bei einer Turbine, naja, wohl schon eher.
Und nachdem man niemanden zwingen kann, an wen er verkauft, dürfte es schwierig werden, Ersatzteile als Endkunde zu fordern.
 

ralf61

User
Eine Pflicht zur Ersatzteilieferung an Kunden?

Mit nicht bekannt.

1.
Soweit Gewährleistung (BGB) oder Garantie (freiwillige Übernahme) gegeben, kann Nacherfüllung (max. 2 x ) verlangt werden.

2.
Pflicht zur Bevorratung von Ersatzteilen über Gewährleistungs- oder Garantiezeitraum hinaus ist mir nicht bekannt. Wäre bei Kleinserien wohl auch eher unzumutbar, oder ?

Gruß
Ralf
 

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
Vertragsfreiheit

Vertragsfreiheit

Können Hersteller verschiedener Modellbauartikel (hier Antriebe-Turbinen) dazu verpflichtet werden Ersatzteile Ihrer Produkte zur Selbstreparatur an ihre Kunden zu liefern?

Bin zwar kein Jurist, aber hier kommt möglicherweise die Vertragsfreiheit bzw. die Abschlussfreiheit ins Spiel:

Vertragsfreiheit

Die als Ausfluss der allgemeinen Handlungsfreiheit durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützte Vertragsfreiheit – ständige Rechtsprechung des BVerfG (BVerfGE 8, 274 – s. dort Absatzrandnummer 212; BVerfGE 95, 267 – s. dort Absatzrandnummer 142), ist die Ausprägung des Grundsatzes der Privatautonomie im deutschen Zivilrecht, der es jedermann gestattet, Verträge zu schließen, die sowohl hinsichtlich des Vertragspartners als auch des Vertragsgegenstandes frei bestimmt werden können, sofern sie nicht gegen zwingende Vorschriften des geltenden Rechts, gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen.

Unter Abschlussfreiheit versteht man das Recht, sich zu entscheiden, ob man einen Vertrag schließen will oder nicht. Ist diese Freiheit durch Gesetz beschränkt spricht man von Kontrahierungszwang (lateinisch contrahere; kontrahieren: einen Vertrag schließen).

Der Händler kann m.E. nicht dazu gezwungen werden, einen Vertrag mit dem Kunden zu schließen.
 

Ulrich Horn

Moderator
Teammitglied
@Hans: Danke! Wieder was gelernt :)

@Eckart: "sofern sie nicht gegen zwingende Vorschriften des geltenden Rechts [...] verstoßen."
Von diesen Vorschriften gibt es jede Menge. Zwischen Kaufleuten und Nichtkaufleuten (m.a.W. Händler und Verbraucher) ist die Vertragsfreiheit faktisch aufgehoben.

Bezogen auf die Frage von Mozi läßt sich nun aber ableiten, dass ein Hersteller eine Ersatzteillieferung nicht einfach rundweg ablehnen kann, solange es für ihn zumutbar ist.

Grüße, Ulrich
 
Hallo Ulrich,
ich glaube nicht, das sich das so einfach aus dem Aufsatz der IHK-ableiten lässt, denn die angemessene Restnutzungsdauer wird nicht nur durch das Angebot von Teilen sicher gestellt, sondern auch dadurch, das fachkundige Reparaturen angeboten werden.

Auch, kann hier trefflich darüber gestritten werden, ob der Hersteller nicht auch der mittelbaren Verpflichtung unterliegt, dafür Sorge zu tragen, das durch unsachgemässe Reparatur keine Dritten geschädigt werden.

Zur Reparatur einer Turbine reichen denn auch die üblichen Werkstattmittel und Kenntnisse meist nicht aus.
Und ich glaube nicht, das der Hersteller zB. die Lieferung von Teilen verweigert, die ohne besondere Kenntnisse ersetzbar sind. Dabei meine ich zB. einfach angeschraubte und zur Wartung im Normalgebrauch erforderliche Teile. Wie zB. Deckel, Tempfühler, Nossel usw.

Gruß
Eberhard
 

Ulrich Horn

Moderator
Teammitglied
Da hast du völlig recht, Eberhard.

In dem Wort "zumutbar" meiner Formulierung ist eine ganze Menge enthalten, nicht nur Herstellung, Lagerung und Versand von Ersatzteilen.
Der Hersteller verantwortet natürlich ebenfalls die Betriebssicherheit und steht über die Produkthaftung dafür ein.

Daher verkauft der oben schon zitierte Autohersteller sicherheitsrelevante Teile auch nicht an den Endkunden, sondern nur an Fachwerkstätten, die einen qualifizierten Einbau gewährleisten sollen.

Grüße, Ulrich
 
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