Zolltarif für große Flugmodelle

Morgen,

Ich frage das mal hier, da vermutlich einige Binenflieger ihre Schätzchen aus dem fernen Ausland herholen. Und ich hab sowas mangels Europa-Vertrieb auch vor.

Luftrechtlich sind das Luftfahrzeuge, aber...
Wie ordnet der Zoll die größeren Flugmodelle ein? Ich habe hierzu nichts konkretes gefunden, nur:

KAPITEL 88 LUFTFAHRZEUGE UND RAUMFAHRZEUGE, TEILE DAVON
8802
Andere Luftfahrzeuge (z. B. Hubschrauber und Starrflügelflugzeuge); Raumfahrzeuge (einschließlich Satelliten) und Trägerraketen für Raumfahrzeuge sowie Suborbitalfahrzeuge
8802 20
- Starrflügelflugzeuge und andere Luftfahrzeuge, mit einem Leergewicht von 2 000 kg oder weniger
8802 20 00 10
- - zivile​

Das wären dann 0% Zoll.

Oder aber bei der Suche nach dem Stichwort "Modell":

KAPITEL 95 SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
9503
Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art
9503 00 30
- elektrische Eisenbahnen, einschließlich Schienen, Signale und anderes Zubehör; maßstabgetreu verkleinerte Modelle zum Zusammenbauen
- andere Bausätze und Baukastenspielzeug
9503 00 35
- - aus Kunststoff

Und schon sind wir bei 4,7%.


Gibts eine Argumentation, nach der unsere Geräte mit vierstelligen Preisen NICHT als Spielzeug eingestuft werden?
Was habt ihr so erlebt?

Grüße,
Claus
 

jmoors

Vereinsmitglied
Modellflugzeuge sind nach dem Gesetz Flugzeuge und kein Spielzeug. Da kann auch der Zoll nichts dran drehen. Du solltest den Zoll allerdings darauf hinweisen, da die Zöllner in den seltensten Fällen die entsprechenden Gesetzte kennen dürften.

Gruß, Jürgen
 
Hallo, Claus, bin am Mittwoch wieder in der Arbeit und schicke Dir die richtige Zolltarifnummer. Habe beruflich damit zu tun. Das Thema ist nicht so einfach wie die meisten denken. Übrigens gibt's Skymaster jetzt auch bei Hoelzlwimmer-Modellbau.de
 
Zoll

Zoll

Hi Claus,

grob gesagt: Einfuhrumsatzsteuer(19% vom Zollwert) + Zollgebühr (Produktbezogen ca. 4-5%)

Du kannst als Näherung also ca. 25% auf den Verkaufspreis aufschlagen.

MfG
 
Vergessen

Vergessen

Ach so, ich zahle fast immer 4,7% aber wie gesagt, den Hauptanteil machen nicht die Zollgebühren sondern die Einfuhrumsatzsteuer aus.
 
Hallo Claus,

die richtige Warentarifnummer kommt morgen, lasse ich gerade von unseren Spezialisten am Beispiel einer Skymaster T33 einreihen.

Zu den anfallenden Kosten kann ich folgende Aussage machen:
- Zollabgaben richten sich nach der Warentarifnummer (o-....%, werden wir morgen sehen).
- Steuer sind 19% vom Warenwert.
- Der Warenwert ist der auf der Rechnung ausgestellte berechnete Wert.
--> Aufgepasst: Zum Warenwert werden anteilig die Verpackungs- und Frachtkosten sowie evtl. Versicherungskosten hinzugerechnet.
--> Achtung bei Fremdwärung: Auf der Rechnung bitte alle Positionswerte genau prüfen. In einem Fall wurden beispielsweise die Frachtkosten in Hong Kong Dollar ausgewiesen.
Der Zoll hatte dies übersehen und die Umrechnung nach US Dollar durchgeführt. Da stand als Berechnungsgrundlage der Steuer auf einmal eine gewaltige Summe.

Als Richtwert kann also getrost auf den Kaufpreis des Modells 25-30% hinzugerechnet werden.

Es lohnt sich also schon, bei den Händlern nachzufragen was dort die Modelle kosten. U. U. ist der Preis sogar günstiger als wenn man selbst einführt.
Grund können z. B. ein günstigere Einkaufspreise aufgrund höherer Stückzahlen und geringer Frachtraten sein.

Gruß Norbert
 
Hallo Claus,

die Tarifnummern sind:

Modellflugzeug aus Kunststoff 95030035 oder Modellflugzeug aus leichter Holzkonstruktion evt. mit Kunststofffolie überzogen 95030039.
Einfuhrzoll liegt bei jeweils 4,7%.

§ 1 LuftVG als gesetzliche Grundlage hilft Dir da leider nicht weiter. Der Zoll hat sich an Zollkodex, Zollkodex DVO, Zollbefreiungs DVO, ZollVO, EVerbrStBV ..... zu halten.

Ich hoffe das hilft Dir weiter.

Gruß Norbert
 
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