Wildfliegen und Versicherungsschutz (Fortsetzung)

RC23

User
Hallo,

nachdem dieses Thema in der Vergangenheit bereits einige Diskussionen ausgelöst hat, habe ich gestern einfach mal meinen Versicherer von der DMO (Deutsche Modellsport Organisation) gefragt, wie nun die Lage für Wildflieger ausssieht.

Versicherungsschutz bei der Haftpflicht erhalten alle Versicherungsnehmer, die die gesetzlichen Auflagen einhalten, die da wären:

- kein Fliegen in Naturschutzgebieten
- 1,5km Abstand zu Flughäfen
- Flieger leichter als 5kg (Abfluggewicht)

Das freie Fliegen in der sonstigen Natur, sprich offen zugängliche Wiesen, ist möglich und wird vom Versicherungsschutz abgedeckt. Wenn es möglich ist, holt man sich die Erlaubnis des Grundeigentümers, aber der Versicherungsschutz ist davon unabhängig.

Auch der heutige Einsatz von LiPos im Motorsegler ist kein Ausschlußkriterium.

Damit sehe ich das Thema Versicherungsschutz als praktikable und absolut notwendige Absicherung des möglichen Sachschadenrisikos beim Modellfliegen. Wer skeptisch ist, kann gern beim DMO anrufen. https://www.ssl-id.de/deutsche-modellsport-organisation.de/Frame.html

Grüße

Rüdiger
 
Damit sehe ich das Thema Versicherungsschutz als praktikable und absolut notwendige Absicherung des möglichen Sachschadenrisikos beim Modellfliegen. Rüdiger

hi Rüdiger, sehr interessant wie du das siehst, der Gesetzgeber sieht es anders: er hat eine Versicherungspflicht verhängt, Punkt.
Ansonsten enthält dein Beitrag nichts, was man nicht hier schon des öfteren lesen konnte, auch im Magazin gibts dazu einen Artikel.
Auch unser Wiki weiss etwas: http://wiki.rc-network.de/index.php/Versicherung

"Flughäfen" gibt es als Definition so nicht, es muss heissen "Flugplatz", damit hat der Gesetzgeber eine Schutzzone um alle Start und Landeplätze der "grossen" gezogen.
 

eges

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Wildfliegen

Wildfliegen

Hallo,

nachdem dieses Thema in der Vergangenheit bereits einige Diskussionen ausgelöst hat, habe ich gestern einfach mal meinen Versicherer von der DMO (Deutsche Modellsport Organisation) gefragt, wie nun die Lage für Wildflieger ausssieht.

Versicherungsschutz bei der Haftpflicht erhalten alle Versicherungsnehmer, die die gesetzlichen Auflagen einhalten, die da wären:

- kein Fliegen in Naturschutzgebieten
- 1,5km Abstand zu Flughäfen
- Flieger leichter als 5kg (Abfluggewicht)

Das freie Fliegen in der sonstigen Natur, sprich offen zugängliche Wiesen, ist möglich und wird vom Versicherungsschutz abgedeckt. Wenn es möglich ist, holt man sich die Erlaubnis des Grundeigentümers, aber der Versicherungsschutz ist davon unabhängig.

Auch der heutige Einsatz von LiPos im Motorsegler ist kein Ausschlußkriterium.

Damit sehe ich das Thema Versicherungsschutz als praktikable und absolut notwendige Absicherung des möglichen Sachschadenrisikos beim Modellfliegen. Wer skeptisch ist, kann gern beim DMO anrufen. https://www.ssl-id.de/deutsche-modellsport-organisation.de/Frame.html

Grüße

Rüdiger

Hallo

damit ist endlich widerlegt daß eine Erlaubnis vom Grundstückseigentümer erforderlich ist um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden.
Ich selbst hatte vor ein paar Monaten einen Schadensfall. Da wollte die Versicherung nichts von einer Erlaubnis des Grundstückeigentümers wissen.

Gruß eges
 

RC23

User
Hallo,

damit ist endlich widerlegt, daß eine Erlaubnis vom Grundstückseigentümer erforderlich ist, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden.
Ich selbst hatte vor ein paar Monaten einen Schadensfall. Da wollte die Versicherung nichts von einer Erlaubnis des Grundstückeigentümers wissen.

Gruß eges

Danke für Deinen Erfahrungsbericht mit einem Versicherer, der offenbar den Schaden reguliert hat ohne eine Erlaubnis des Grundstückeigentümers als Voraussetzung zu verlangen. Welcher Versicherer war das bei Dir? Ich hatte beim DMO angefragt.

Darf man fragen, was Dir mit Deinem Flieger passiert ist?

Grüße

Rüdiger
 

RC23

User
Es wäre interessant, wenn sich weitere Modellflieger melden mit ihren Praxiserfahrungen mit Haftpflichtversicherungen.

Grüße

Rüdiger
 
hi Rüdiger, sehr interessant wie du das siehst, der Gesetzgeber sieht es anders: er hat eine Versicherungspflicht verhängt, Punkt.
Ansonsten enthält dein Beitrag nichts, was man nicht hier schon des öfteren lesen konnte, auch im Magazin gibts dazu einen Artikel.
Auch unser Wiki weiss etwas: http://wiki.rc-network.de/index.php/Versicherung

"Flughäfen" gibt es als Definition so nicht, es muss heissen "Flugplatz", damit hat der Gesetzgeber eine Schutzzone um alle Start und Landeplätze der "grossen" gezogen.

Hi
Hänschen bin mal ganz bei dir.

Versicherungspflicht und Genehmigung des Grundstückeigentümers hat miteinander nichts zu tun, sind 2 Paar Stiefel.
Ist aber doch schon bis zum Erbrechen durchgekaut worden.
Überrascht mich aber nicht wirklich das viele Kollegen immer noch nicht wissen was Masse ist.


Gruß,Herbert:rolleyes::rolleyes:
 

WalterH

Fördermitglied
Nur bis 5kg?

Nur bis 5kg?

......
- Flieger leichter als 5kg (Abfluggewicht)
.....

Nur unter (nicht bis?) 5kg?

Was macht man, wenn man ein Modell bis 25kg (in manchen Ländern weniger z.B. 20kg) auf einem zugelassenen Platz fliegen will?
Geht man dann zu einer "richtigen" Versicherung? :eek:

So richtig wild fliegen sollte eigentlich niemand , das könnte als grob fahrlässig interpretiert werden.
Ich selber fliege daher sowohl auf Modellflugplätzen als auch ausserhalb in der freien Natur immer sehr auf Sicherheit bedacht und nicht wirklich wild. :D

Auch wenn man nicht so furchtbar wild fliegt kann man auch ausserhalb von Modellflugplätzen fliegen solange man nicht gerade auf Flughäfen fliegt. :cool:
Mit entsprechendem Zusatz (z.B. beim DMFV mit Zusatz) geht das auch versichert, sogar Europaweit oder Weltweit.

:D
Cheers
Walter
 
Nur unter (nicht bis?) 5kg?


Auch wenn man nicht so furchtbar wild fliegt kann man auch ausserhalb von Modellflugplätzen fliegen solange man nicht gerade auf Flughäfen fliegt. :cool:
Mit entsprechendem Zusatz (z.B. beim DMFV mit Zusatz) geht das auch versichert, sogar Europaweit oder Weltweit.

:D
Cheers
Walter


aber in Deutschland nur bis 5Kg und Haftpflichtversicherung ist Pflicht
ich weiß nicht wie oft man das noch schreiben muss über 5 kg nur Versicherung und Aufstiegserlaubnis.

Gruß,Herbert:rolleyes::rolleyes::rolleyes:
 

WalterH

Fördermitglied
aber in Deutschland nur bis 5Kg und Haftpflichtversicherung ist Pflicht
ich weiß nicht wie oft man das noch schreiben muss über 5 kg nur Versicherung und Aufstiegserlaubnis.

Gruß,Herbert:rolleyes::rolleyes::rolleyes:

Herbert Du hast ja Recht aber es ging ja um den Versicherungsschutz. Und da wollte ich nur erwähnen, dass es den auch für über 5kg gibt.
Dass man sich dabei wie immer an den gesetzlichen Rahmen halten muss hatte ich mit dem Zusatz:
"Was macht man, wenn man ein Modell bis 25kg (in manchen Ländern weniger z.B. 20kg) auf einem zugelassenen Platz fliegen will? "
mit vielleicht zu großem Optimismus vorausgesetzt. :) Ich sollte mir da vielleicht angewöhnen noch das Kleingedruckte als Fußnote zu listen.
Zugelassen -> "für diesen Zweck mit Aufstiegserlaubnis bis 25 kg zugelassen"

Cheers
Walter
 
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