Zusammenstoß in der Luft?? Wer ist schuld ? welche Versicherung bezahlt??

Ralf Berger

User gesperrt
Hallo euch allen,
Wie verhält es sich den Versicherungstechnisch, wenn 2 Flugzeuge in der Luft zusammenstoßen?
De ein kommt von links, der andere von rechts, ganz normal im Segelflug und dann schepperts,beide fallen runter beide Modell im Ar.....
Regler und Empfänger noch ganz(weis man das wirklich oder sollte man abgesturtze Elektronik nicht mehr verwenden?).
Beid ebeim DMFV versichert und Mitglied.
Wird sowas von der Versicherung bezahlt?
Beim Autounfall wird der schuldige gesucht, gibt es keinen zahlt jeweils die gegnerische Versicherung den schaden . Verhällt es sich im Modellflug genauso???
Bin sehr gespannt. :confused:

----------------------
steht nun bei den Rechtsfragen
HWE :rcn:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Isy81

User
HI,
Ich würde sagen pech zahlt garkeiner....

Wenn auf einem großen Übeungsplatz zwei autos frontal mit 50 sachen zusammen scheppern ohne das einer gebremst hat oder ausgewichen ist würde ich nicht sagen das ein schuldiger gesucht wird... waren ja beide gleich doof...*sorry*

Mfg
Dominik

Ps: Irgendwann wurde mir mal gesagt das man immer nach rechts ausweicht(in flugrichtung gesehen) im "(Modell)flugverkehr" hat das eigentlich wirklich irgendwie gültigkeit???
 

Steffen

User
Hi,

die Vorflug und Ausweichregeln gelten für alle Teilnehmer am Luftverkehr, also auch für Modellflugzeuge.

Immer zu erkennen, wer ausweichen muss ist eine andere Frage, aber wenn es knallt, kann die Versicherung des Unfallteilnehmers ohne Vorflugrecht in Anspruch genommen werden, dazu ist sie unter anderem da.

Ciao, Steffen
 

Isy81

User
HI,
Mh gibts das "vorflugrecht" auch im Modellflug??
Also so wie du es schreibst müßte es ja eigentlich auch gleten wenn ja wo kann man sowas nachlesen bzw wo bekommt man über sowas informationen??

Mfg
Dominik
 

Steffen

User
Hi,

Die Regeln für die Vorflugrechte und Ausweichregeln gelten für alle.

lesen kann man das alles in der LuftVO.

so ist zb am Hang der von rechts Kommende ausweichpflichtig (weil der andere auf seiner rechten Seite den Hang hat)

Ballone vor Segelflugzeugen vor Motorgetriebenen.
Flugzeuge mit Schlepplast gegenüber Flugzeugen ohne.

Ich habe mal einen Segler aus einem Schleppverband herausgeschossen, wurde von der Haftpflicht bezahlt.

Ciao, Steffen
 
Hmm. Ich freu' mich ja immer, wenn ich mit Steffen zanken kann.

Steffen schrieb:
... so ist zb am Hang der von rechts Kommende ausweichpflichtig (weil der andere auf seiner rechten Seite den Hang hat)

Ich hab' mir das grad' mal aufgemalt. Das klappt nicht.

Man müßte da wohl eher sagen:
Liegt der Hang in Flugrichtung links, dann muß ich nach rechts ausweichen.
Liegt der Hang rechts neben meiner Flugrichtung, dann is' der Gegner dran ..

Und krachen kann's dann immer noch im zweiten Fall. Wenn der Gegenverkehr näher am Hang fliegt.

Konsequenz eigentlich:
Wenn man auf Gegenkurs ist, wird generell rechts aneinander vorbei geflogen. Egal, wo der Hang ist.
 
Servus
Ist doch ganz einfach:
Rechter Flügel am Hang ist vorfahrtberechtigt.
Linker Flügel am Hang muss ausweichen.
Wenn der auf mit dem linkem Flügel am Hang innen durchpasstngibts ja kein Problem, wenn er nicht durchpasst muss er eben ausweichen.
Gruss Franz
 
Probleme gibt's da schon noch, Franz.
Und ich kenne auch einen Fall aus der Alpensegelfliegerei, wo es einen tödlichen Unfall gegeben hat, bei einer derartigen Situation. Der Mann war kein Anfänger.

Denn auf der Straße hat man Fahrbahnmarkierungen. In der Luft gibt's nix.

Und damit liegt das Restrisiko in der Nähe zum Hang.
Linker Flügel weiter innen als der Gegenverkehr ist ein Problem.
 
Ich habe mal am Hang einen Riesenhuber-Loop auf mich zu geflogen (von unten her). Justament da änderte mein linker Nachbar sein Flugverhalten und flog vor mir an mir vorbei. Dann hat es nur noch gestaubt, bei beiden Fliegern haben sich die Flügel gegenseitig bis hinter die Holme durchgeschnitten.
Da ich "von hinten" in den anderen hineingeflogen bin, wäre ich wohl theoretisch Schuld gewesen oder auch nicht, denn ich hatte ja eigentlich keine Chance auszuweichen.
Die Versicherung des anderen hat meinen Segler bezahlt; das Geld hat allerdings aus diplomatischen Gründen er bekommen.
(Meine eigene Versicherung hat einen Selbstbehalt von 350€)

Bertram
 
Versicherungsbetrug

Versicherungsbetrug

ich muß mich schon wundern, wie unbekümmert man hier über einen Versicherungsbetrug berichtet, öffentlich.
 
tanni60 schrieb:
ich muß mich schon wundern, wie unbekümmert man hier über einen Versicherungsbetrug berichtet, öffentlich.
...und noch dazu mit vollem Namen und Wohnort.
Vielleicht ist der Sachverhalt aber " ohne Zufälligkeit mit bestimmten Personen" oder wie der Dokumentarfilm-Disclaimer auch immer lauten sollte.
 

Ralf Berger

User gesperrt
Isy81 schrieb:
HI,
Ich würde sagen pech zahlt garkeiner....

Wenn auf einem großen Übeungsplatz zwei autos frontal mit 50 sachen zusammen scheppern ohne das einer gebremst hat oder ausgewichen ist würde ich nicht sagen das ein schuldiger gesucht wird... waren ja beide gleich doof...*sorry*

Mfg
Dominik

Ps: Irgendwann wurde mir mal gesagt das man immer nach rechts ausweicht(in flugrichtung gesehen) im "(Modell)flugverkehr" hat das eigentlich wirklich irgendwie gültigkeit???
Wenn auf einem großen Übeungsplatz zwei autos frontal mit 50 sachen zusammen scheppern ohne das einer gebremst hat oder ausgewichen ist würde ich nicht sagen das ein schuldiger gesucht wird... waren ja beide gleich doof...*sorry*
@isy 81.
Stell dir vor du fliegst einen kreis der andere auch nur entgegen deiner Richtung.Wann siehst du den anderen??Und in welche Richtung weichst du aus??Und in welche der andere??
Erschwerend Graue Wolken und nur die Seitenansicht des anderen (nur die Siluette).
In der schräglage haben beibe Piloten höhe gezogen und dann knallts.
Wer ist jetzt der DOOFE?
 
Über den unterstellten Betrug will ich mich nicht gross aufregen, aber wenn mir einer so in die Bahn fliegt, dass ich gar keine Chance zum Ausweichen habe, denke ich, dass schon er zahlen sollte und nicht ich. Man kann natürlich trefflich darüber streiten, wieweit ich bei hangnahen Loops mit hoher Geschwindigkeit nach links und rechts schielen muss (vor allem, wenn ich die Loops da schon länger fliege und angekündigt habe).
Wenn ein Autofahrer unerwartet einem anderen so vor die Nase fährt, dass es knallt, sollte schon der vordere zahlen, denke ich.

Der andere Pilot hat seiner Versicherung den Sachverhalt durchaus korrekt wiedergegeben. Die Versicherung hätte auch fragen oder Nein sagen können, hat sie aber nicht.

Mit Vorwürfen wäre ich da ein bisschen vorsichtig.

Ich habe "unseren" Fall auch nur zitiert, um zu zeigen, dass Versicherungen bei einem Crash in der Luft durchaus zahlen (können). Fragen kann man immer.
___
Dass der andere Pilot "mein" Geld bekommen hat, hatte ausdrücklich diplomatische Gründe und mit dem eigentlichen Vorfall nichts zu tun.

Bertram
 

Ralf Berger

User gesperrt
Manch Zynische Bemerkung ist im Forum recht unangebracht. so auch diese!!
Das eigentliche Problem wenn eigentlich keiner die Schuld hat, kein Hang und nicht was für Vorfahrt sorgen würde vorhanden ist,sonder ein Crash nur deshalb passiert weil keiner den anderen gesehen hat,bleiben dann beide auf dem Schaden sitzen oder werden beide bezahlt.die Versicherungen würden sowas unter sich klären , in dem Fall ist es aber die gleiche.
Ist der Schaden aber durch zweierlei Modelle recht unterschiedlich,billiges Fertigmodell und eines aus ner Edelschmiede und die Versicherung sagt beide Schuld, nix wird bezahl,t wäre auch nix??
 

plinse

User
Bertram Radelow schrieb:
...
Wenn ein Autofahrer unerwartet einem anderen so vor die Nase fährt, dass es knallt, sollte schon der vordere zahlen, denke ich.

Der andere Pilot hat seiner Versicherung den Sachverhalt durchaus korrekt wiedergegeben. Die Versicherung hätte auch fragen oder Nein sagen können, hat sie aber nicht.

Mit Vorwürfen wäre ich da ein bisschen vorsichtig.

Ich habe "unseren" Fall auch nur zitiert, um zu zeigen, dass Versicherungen bei einem Crash in der Luft durchaus zahlen (können). Fragen kann man immer.
___
Dass der andere Pilot "mein" Geld bekommen hat, hatte ausdrücklich diplomatische Gründe und mit dem eigentlichen Vorfall nichts zu tun.

Bertram

Moin,

gerade im Strassenverkehr ist es dann die Frage der zeugen, denn die Versicherungen stellen sich da oft kritischer an, geht ja auch oft um andere Summen und dann geht es über die Anwälte - man wundert sich, wie sich manche wo reinquetschen und dabei noch im Recht fühlen nach dem motto wer auffährt ist Schuld. Und das beweise mal, dass du hinten drauf gehangen hast, ist nicht schwer zu beweisen ;) . Für die Versicherungen ist es ideal - 2 mal Teilschuld und beide Versicherungen können hochstufen, nur weil die Unfallgegner sich nicht einig werden. Es muss ja auch kein Betrug dabei rauskommen, denn reingequetscht oder nicht ist Sekundenbruchteilabhängig und ziemlich subjektiv. Aber das hat mehr damit zu tun, etwas zugeben zu können oder nicht und welcher Hobbyschumi ist schon gerne unvollkommen. Gut für die Versicherungen, die so oft billig dazu kommen, hochstufen zu dürfen und zwar beide ;) . Hatte da mal einen Streitfall, wo mir jemand in einer Parkplatzausfahrt entgegen kam und schon rechts am Kantstein hin, auch für die Polizei war es eindeutig, aber es musste erst gestritten werden. So sind die Menschen.

Solange der Modellflugkollege den Vorfall seiner Versicherung korrekt geschildert hat und die zahlt, ist es korrekt gelaufen. Wie man das Geld hinterher verteilt, ist ja eure Sache. Einzig - warum verteilt ihr es anders, als bei korrekter Schilderung zu erwarten wäre ;) . Komisch klingen tut es schon aber egal.

Aber grundsätzlich ist es schon sinnvoll, sich bei Versicherungsfällen hinzusetzen und sich zu überlegen, was denn überhaupt vorgefallen ist. Aus einem 100%-0% einen 70%-30% zu erstreiten, nutzt nur den Versicherungen und Anwälten und hat meist mehr mit geknicktem Ego denn mit Betrug zu tun.

Und Autos stehen hinterher meistens noch auf dem Asphalt - bei Flöiegern ist das wesendlich schwerer nachzuvollziehen, gerade bei Modellen, die am Hang Geschichten anstellen, was Große nie täten. Grundsätzlich gelten aber die gleichen Regeln, nur unterscheiden sich die Größen auch in den Kosten. Bei Modellen gibt es meistens keinen lohnenden Streitwert.
 
Hallo hangman,

um mal auf die eigentliche Frage zurückzukommen, schlage ich vor, Du rufst Dr. Eckert in der Geschäftsstelle des DMFV an, und Dein Problem ist sofort gelöst. Tel.: 0228 9785012, Fax: 0228 9785085 ;)

Grüße von
Werner
 

Steffen

User
Moin Walter,

W. Holzwarth schrieb:
Hmm. Ich freu' mich ja immer, wenn ich mit Steffen zanken kann.
streiten wir uns? Nicht doch :D

Ich hab' mir das grad' mal aufgemalt. Das klappt nicht.
Die Aussage war natürlich entgegenkommender Verkehr aus Modellfliegersicht, der typischerweise in's Tal schaut. Da hat der von links kommende den rechten Flügel am Hang und der von rechts kommende den linken. Also ist der von rechts kommende ausweichpflichtig.

Konsequenz eigentlich:
Wenn man auf Gegenkurs ist, wird generell rechts aneinander vorbei geflogen. Egal, wo der Hang ist.
Grundsätzlich ist das ja auch die Regel, aber wenn ich den Hang rechts neben mir habe, werde ich sicher nicht nach rechts ausweichen :D
Muss ich auch nicht.

Das ich ein Problem habe, wenn der andere es auch nicht tut, ist ein anderes Thema, deswegen fliege ich auch lieber nicht so nah am Hang, dass ich keine Platz habe. Aus dem Alter bin ich raus :D

Ciao, Steffen
 
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