Laute / leise Turbinen: gibt es Erfahrungen?

jetset

User
Hallo liebe Jetgemeinde,


Bei uns im Verein wird wieder einmal das Thema Lärmschutz diskutiert. Für Turbinen gelten 83 dBA auf 25 m. Meinen Eurosport habe ich nur mit einer Bigpipe und Reduzierung der Drehzahl unter diesen Wert bekommen. Die Turbine ist eine IQ 180+.

Gibt es Erfahrungen bezogen auf die Turbinen (Schubklasse 10-14 KG), welche eher leise / lauter sind? Es ist schon klar, dass die Lärmentwicklung von weiteren Faktoren abhängt, aber mit der Turbine fängt es an. Wenn eine grundsätzlich leisere Turbine verbaut wird, kann durch weitere Maßnahmen der Schallpegel sicher noch weiter reduziert werden.




Andreas
 

tomtom

User
Servus,
BF100 ist eher leiser, gemessen im Jurassic mit 83,5dBA im Mittel auf 25m bei Vollgasdrehzahl 126.000.

Hatte auch mal eine IQ Hammer 90+, die haben wir nicht gemessen, war durch die höhere Frequenz (165.000) gefühlt doppelt so laut als die BF110.

Die BF100 ist fast langweilig leise ;)

Gruß
Thomas
 

edf-mike

User
Mit der Lautstärke der Turbinen kann mann sagen das sie von der Strahlgeschwindigkeit abhängig ist. Die Turbinen neuerer Bauart arbeiten alle mit kleineren Ausläßen und hohen Drehzahlen wodurch sie lauter werden. Auch die Form des Auslaßes hat einen Einfluß auf die Lautstärke. Durch den Einbau kann man die Lautstärke auch beeinflussen. Eine Turbine die im Rumpf mit Schubrohr eingebaut ist wird immer leiser sein als wenn sie frei im Rumpfende sitzt.
 
moin,

83db ist extrem heftig! :eek: sogar die kolbenschüttler dürfen bei uns mehr: 84db. turbinen dürfen bei uns über 94 - seit der neuen platzzulassung.
dürft ihr dann naseputzen auch nur in geschlossenen räumen???
irgendwie erschließt sich mir diese regelwut noch nicht. da scheint mir eine gehörige portion neid und mißgunst mit rein zu spielen :rolleyes:

ich hab ne booster 160+ und die ist laut im vergleich zu anderen 160ern - subjektiv, hat was von harley-davidson - oder f104 :D mir gefällts. das ist auch nicht laut sondern kernig!
zumal sie exponiert sitzt, also offen am heck des fliegers. sofern das wetter mitspielt, mach ich kommendes wochenende geräuschmessungen mit unserem neuerdings eingeführten lärmbeauftragten...bin wirklich gespannt, was dabei rauskommt...habe schon befürchtungen, daß ich mir nen schalldämpfer an die düse bauen muß....hmm, nie wieder kopflastig...hat auch was :rolleyes:

demnächst mit dB-angaben ;) o.d.
 

F16

User
HALLO Steinix;

es gibt nicht nur NABU oder ähnliches sondern auch Anwohner.

Und es gibt auch bei den Jetfliegern Leute die auf möglichst unproblematischen Umgang
mit der Umgebung achten, (dazu zähle ich mich) und deshalb schon länger bei der Auswahl von Turbinen
auch den gefühlten Lärm in Ihre Überlegungen mit einbeziehen.
Von den Brennern die ich kenne würde ich in der 8-16kg Klasse Jetcat, Frank und Behotec zu den
leiseren zählen, die BF kenne ich leider nicht.
Wohlgemerkt dies ist meine persönliche Einschätzung zu der ich über meine Ohren gelangt bin, wobei ich
auch schon einige gemessen habe, aber da spielen natürlich noch viele andere Faktoren rein.

Grüsse
F16
 

edf-mike

User
Habe meine großen Jets beide mit ner VT-80 im Rumpf mit Schubrohr.Die sind leiser wie meine schnellen Impellerflieger oder meine Kolibriflieger. Hat schon mancher drüber gestaunt.Man muß ja auch nicht immer Vollgas fliegen.
 

burny

User
Vom Gefühl her ist meine P-20SX lauter als eine P-80....
Da bin ich auch froh drüber :)
Ich finde das ein hochdrehender Kolbenmotor oder hochdrehende Elektromotoren für das Ohr unangenehmer sind als eine gleich laute Turbine.
Und so ab und zu muss es auf dem Platz auch mal Scheppern:cool::cool::cool:
Aber wir haben bei uns auf dem Platz zum Glück auch keine dB Begrenzung
 

jetset

User
Lärmentwicklung einer Turbine

Lärmentwicklung einer Turbine

Hallo,


ich bin etwas überrascht, wie sich die Diskussion entwickelt. Wie jeder Verein hat auch unser Club eine Aufstiegsgenehmigung. Dort ist u.a. auch der Schallpegel einer Turbine definiert. Viele dürfen bis 90 dBa, wir eben nur bis 83 dbA.
Es hat sich auch niemand beschwert, eher im Gegenteil. Es wird positiv aufgenommen, auch von einigen Anwohnern. Eine Turbine fällt auf.
Jedes Verbrennermodell wird ab sofort gemessen, da es in der Vergangenheit Streit mit einer Anwohnerin gab. Deshalb möchte keiner ein Risiko eingehen, den Flugbetrieb auf unserem schönen Platz zu gefährden. Das finde ich ok. Um keine bösen Überraschungen zu erleben, möchte ich eben eine Turbine wählen, die von Haus aus leise ist. Dann kann durch zusätzliche Maßnahmen immer noch optimiert werden.

Die BF 100 scheint wirklich leiser zu sein. Danke für den Beitrag.


Andreas
 

edf-mike

User
Hi Andraes
Glaube 83DB wird mit Turbine schwierig. Du mußt sehen das Du ein Modell wählst wo die Turbine im Rumpf liegt mit Schubrohr. Bei meinem Viperjet sind immer alle überrascht wie leise es ist.Und was wichtig ist schön leicht bauen und nicht immer Vollgas fliegen.
 
schon mal darüber nachgedacht, eine "nummer" größer (z.B. FT 140) gedrosselt zu verwenden? weniger drehzahl = weniger lärm...
 
Hallo,


ich bin etwas überrascht, wie sich die Diskussion entwickelt. Wie jeder Verein hat auch unser Club eine Aufstiegsgenehmigung. Dort ist u.a. auch der Schallpegel einer Turbine definiert. Viele dürfen bis 90 dBa, wir eben nur bis 83 dbA.
Es hat sich auch niemand beschwert, eher im Gegenteil. Es wird positiv aufgenommen, auch von einigen Anwohnern. Eine Turbine fällt auf.
Jedes Verbrennermodell wird ab sofort gemessen, da es in der Vergangenheit Streit mit einer Anwohnerin gab. Deshalb möchte keiner ein Risiko eingehen, den Flugbetrieb auf unserem schönen Platz zu gefährden. Das finde ich ok. Um keine bösen Überraschungen zu erleben, möchte ich eben eine Turbine wählen, die von Haus aus leise ist. Dann kann durch zusätzliche Maßnahmen immer noch optimiert werden.

Die BF 100 scheint wirklich leiser zu sein. Danke für den Beitrag.


Andreas

Hallo Andreas
Wer hat denn den Grenzwert für Turbinen festgelegt? Ist es nachzuvollziehen wie er entstanden ist?

Welchen Grenzwert dürfen denn die Propellerflieger?


Gruß Joachim
 

Lotharzi

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Apropos laut:
10 Kilo:
Mfg lothar
 

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sicherlich bei höchstdrehzahl gemessen:D:D:D
 
Hallo,
nach dieser Messung, sollte man jetzt entweder den Turbinenhersteller per Einschreiben informieren, dass sein Produkt offenbar die gesetzlichen Lärmgrenzwerte der LVL (Lärmvorschrift für Luftfahrzeuge) nicht einhalten kann, bzw man diese mit seinem Produkt nicht einhalten kann ohne dass man Minderleistung in Kauf nehmen müsste....:o:cry::rolleyes:

Oder diese Messung nochmals machen, dann aber korekt. zB muss die Umgebungstemperatur dabei über 10 Grad liegen.... usw. :):p

Ansonsten ist dieses ein durchaus interessantes Thema, die Luftämter lesen hier mit Begeisterung mit und könnten infolge solcher Thraeds auf den Gedanken kommen dass manche Fabrikate oder extremistische Schreiberlinge gar nicht in der Lage bzw Willens sind die gesetzlichen Vorschriften bzw ihre AEs einzuhalten und dann Kontrollen verfügen bzw Abmahnen wegen nicht einhalten der Aufstiegserlaubnis und der gesetzlichen Vorschriften.

Guten Rutsch und Schönes Neues Jahr

Eberhard Mauk


Zur Einstimmung noch ein Auszug aus der Aktuellen NfL I 76-08 (Richtlinien fürPlatzzulassungen bis 25 kg)

2.2.5 Der Schallpegel von Flugmodellen (bis 25 kg), die von Verbrennungsmotoren angetrieben werden, darf die für
musterzulassungspflichtige Flugmodelle geltenden Lärmgrenzwerte nach der vom Luftfahrt-Bundesamt veröffentlichten
Lärmvorschrift für Luftfahrzeuge (LVL) in der jeweils geltenden Fassung nicht überschreiten.

Und hier
Auszug aus der
Lärmvorschrift für Luftfahrzeuge (LVL)
vom 1. August 2004
Neunter Abschnitt
Flugmodelle über 25 kg
Antrag auf Musterzulassung ab dem 1. September 2003
9.1 Anwendungsbereich
9.1.1 Die Forderungen dieses Abschnittes gelten für alle motorgetriebenen
Flugmodelle über 25 kg, für die ab dem 1. September 2003 ein Antrag gemäß des
ersten Abschnittes (Antrag auf Muster- oder Einzelstückzulassung, Antrag auf
Änderung der Muster- oder Einzelstückzulassung) bei der zuständigen Stelle gestellt
wurde.
9.2 Maß für den Lärmpegel
9.2.1 Als Maß für den Lärmpegel gilt der maximale Schalldruckpegel LAmax in dB(A).
LAmax ist definiert als das Verhältnis der Quadrate des maximalen Schalldruckes des
A-bewerteten Geräusches des Flugmodells und des Referenz-Schalldruckes von
20 μPa.
9.3 Lärmmesspunkte
9.3.1 Die Lärmmesspunkte befinden sich in einer Höhe von 1 m über dem Boden, in
einem Abstand von 25 m zum Beziehungspunkt und in einem Winkel von 45°, 90°
und 135° zur Vorausrichtung der Modelllängsachse auf der Auspuffseite. Der
Beziehungspunkt ist bei
a) Flugmodellen mit einem Propellerantrieb die Mitte der Propellernabe,
b) Flugmodellen mit mehreren Propellerantrieben die Mitte der Verbindungslinie der
am weitesten außen liegenden Propellernaben,
c) Flugmodellen mit einem Strahltriebwerk die Mitte der Lufteintrittsöffnung,
d) Flugmodellen mit mehreren Strahltriebwerken die Mitte der Verbindungslinie der
am weiteten außen liegenden Lufteintrittsöffnungen,
e) Hubschraubermodellen die Mitte der Hauptrotorachse.
9.3.2 Der gültige Lärmpegel ist das arithmetische Mittel der gemessenen maximalen
Schalldruckpegel.
2
9.4 Lärmgrenzwerte
9.4.1 Der in Übereinstimmung mit dem in diesem Abschnitt beschriebenen
Lärmmessverfahren ermittelte Lärmpegel darf
a) bei Flugmodellen mit Kolbenmotor(en) (Propellerflugzeuge und Hubschrauber)
sowie Flugmodellen mit Elektromotor(en) den Lärmgrenzwert von 82 dB(A) nicht
überschreiten.
b) bei Flugmodellen mit Strahltriebwerk(en) (Strahlflugzeuge und Hubschrauber)
den Lärmgrenzwert von 90 dB(A) nicht überschreiten.
9.5 Referenzbedingungen
9.5.1 Die Messungen sind unter folgenden Bedingungen durchzuführen:
a) Das Flugmodell ist so zu positionieren, dass sich der in diesem Abschnitt, 9.3.1,
definierte Bezugspunkt in einer Höhe von 1 m ± 0,1 m über dem Boden befindet
und die Flugzeuglängsachse parallel zum Boden verläuft.
Das Luftfahrtbundesamt kann in Sonderfällen eine andere Aufstellung
genehmigen.
b) Zur Vermeidung von Reflexionen dürfen in einem Umkreis von 30 m um das
Mikrofon sowie um das Flugmodell keine die Messung beeinflussenden
Gegenstände vorhanden sein.
c) Die Lärmmessung muss auf einem kurzgemähten Grasboden erfolgen.
d) Das Flugmodell ist so zu positionieren, dass sich die Flugzeuglängsachse in
einem Winkel von 90° ± 30° zur Windrichtung befindet. Die Lärmmessung hat auf
der zum Wind abgewandten Seite des Modells zu erfolgen.
e) die Windgeschwindigkeit darf 5m/sec nicht überschreiten.
f) Die Messung muss an jedem Punkt über einen Zeitraum von mindestens 30 s
erfolgen; maßgebend ist der höchste in diesem Zeitraum gemessene Pegel.
g) Die Umgebungstemperatur muss zwischen 10° C und 30° C liegen; kein
Niederschlag.
h) Das Umgebungsgeräusch muss mindestens 10 dB(A) unter dem vom Modell
erzeugten Geräusch liegen.
i) Die Messung muss bei Vollgas erfolgen. Eine Limitierung von Leistung und
Drehzahl, die zur Erfüllung der Lärmschutzforderungen vorgenommen wird, ist
nicht erlaubt.
j) Für die Messung muss ein Präzisionsschallpegelmesser nach DIN EN 60651
oder nach DIN EN 60804, in beiden Fällen mindestens Klasse 2, in der
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Betriebsart „langsam“ („slow“) und im Anzeigemodus „dB(A)“ verwendet werden.
Die Kalibrierung der Messanlage mit einem akustischen Schalldrucknormal zur
Überprüfung der Empfindlichkeit der Anlage und zur Ermittlung des
Bezugspegels darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.
9.6 Messbericht
9.6.1 Alle gemessenen Schalldruckpegel müssen im Messbericht enthalten sein.
9.6.2 Die folgenden Daten, die während jeder Messung gemessen werden, müssen
im Messbericht enthalten sein:
a) Besonderheiten der örtlichen Topografie und des Bodenbewuchses,
b) Temperatur,
c) durchschnittliche Windgeschwindigkeit,
d) die für die Messung und Auswertung aller Lärm- und Leistungsdaten des
Flugmodells und aller meteorologischen Daten verwendete Ausrüstung.
9.6.3 Die folgenden Kenndaten des Flugmodells müssen im Messbericht enthalten
sein:
a) Hersteller und Typbezeichnung des Flugmodells, des Motors (der Motoren) und,
wenn vorhanden, des Propellers (der Propeller) bzw. des Haupt- und Heckrotors,
b) die höchstzulässige Startmasse,
c) Angaben zu der verwendeten Schalldämpferanlage (wenn vorhanden),
d) die höchstzulässige Motordrehzahl und , wenn vorhanden, die höchstzulässige
Propellerdrehzahl bzw. die höchstzulässige Drehzahl von Haupt- und Heckrotor
in U/min,
e) die bei der Messung erreichte Motordrehzahl und, wenn vorhanden, die bei der
Messung erreichte Propellerdrehzahl bzw. die erreichte Drehzahl von Haupt- und
Heckrotor in U/min,
f) wenn vorhanden, der Propellerdurchmesser bzw. der Durchmesser von Hauptund
Heckrotor,
g) wenn vorhanden, die Blattanzahl(en) von Propeller bzw. von Haupt- und
Heckrotor.
 
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