Keine Versicherung für FPV Fliegen

GC

User
Ich habe gestern auf der Jahreshauptversammlung des HLB gehört, daß Flugkörper, die mit Video-Brille gesteuert werden, keine Modellflugzeuge sind und deshalb auch nicht von einer der üblichen Versicherungen abgedeckt werden.
Ist das allgemein bekannt oder gibt es andere Informationen?
 
Ich habe gestern auf der Jahreshauptversammlung des HLB gehört, daß Flugkörper, die mit Video-Brille gesteuert werden, keine Modellflugzeuge sind und deshalb auch nicht von einer der üblichen Versicherungen abgedeckt werden.
Ist das allgemein bekannt oder gibt es andere Informationen?

Tipp:

http://www.rc-network.de/forum/showthread.php/327102-FPV-Fliegen-–-im-legalen-Rahmen?

http://www.rc-network.de/forum/showthread.php/313078-Fliegen-mit-einer-Videobrille?

:) Jürgen
 
Hi !

Mein bescheidener Kenntnistand:

Es muß immer Sichtkontakt mit dem Modell bestehen, entweder durch den Piloten oder durch eine Begleitperson.

Ergo: Wenn was passiert und Dein FPV Modell weit weg vom Pilotenstandpunkt irgendwo rein rasselt und einen Schaden verursacht, dann wird sich die Versicherung meiner Meinung nach in Bezug auf die Regulierung des Schadens quer stellen.

Fliegen eines Modells total ausser Sichtweite hat meiner Meinung nach nichts mit Modellflug im herkömmlichen Sinne zu tun und da werden sich die ganzen Standardversicherer des DMO und DMFV etc. recht schwer tun.

Das interessiert zwar in den meisten Fällen keine S...., bis es mal einen größeren Schaden gibt und dann ist die Heulerei groß.

Ich bin da kein Versicherungsfachmann aber man hat mir das vor längerer Zeit so erklärt.

Gruss
Hans-WIlli
 
...
Fliegen eines Modells total ausser Sichtweite hat meiner Meinung nach nichts mit Modellflug im herkömmlichen Sinne zu tun und da werden sich die ganzen Standardversicherer des DMO und DMFV etc. recht schwer tun.
...

Hallo Hans-Willi,

nur nicht so bescheiden - deine Aussage ist korrekt.

Der Gesetzgeber kennt nur den traditionellen Modellflug - auf Sicht und im Sichtbereich des Steuerers.

FPV greift zwar in der Regel auf herkömmliche Flugmodelle als "Trägerplattform" zurück, ist aber trotzdem etwas völlig anderes und daher auch in einer Grauzone "angesiedelt". Damit es unter Modellflug fällt und damit über die übliche Modellflughaftpflichtversicherung versichert ist, wird der Flugbetrieb - in Absprache mit den Versicherungsgebern - analog des Lehrer/Schüler Betriebs durchgeführt. Der verantwortliche Pilot kann via L/S System den FPV Piloten steuern lassen, stellt aber gleichzeitig sicher, dass er das Modell jederzeit unverzüglich in der Betriebsart Flugmodell wieder übernehmen kann.

:) Jürgen
 

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
Hi

DMFV/ DEAC versichert nur im L/S- betrieb, DMO genügt wenn ein 2 Mann daneben steht und eingreifen kann.
Auf der Wiese natürlich 5Kg , am Platz wenn über 5Kg der Flugraum der in der Aufstiegserlaubnis steht .
Aber immer nur auf Sichtweite.

Gruß,Herbert
 

shoggun

User gesperrt
Fliegen eines Modells total ausser Sichtweite hat meiner Meinung nach nichts mit Modellflug im herkömmlichen Sinne zu tun und da werden sich die ganzen Standardversicherer des DMO und DMFV etc. recht schwer tun.

Na, diese ganzen Regeln sind doch alle sehr schwammig ausgelegt und im Schadensfall wird es schwierig die Schuld bzw. Unschuld eines FPV Piloten zu beweisen.
Nur weil ein Modell ausserhalb der Sichweite abstürzt und einen Schaden verursacht heisst das nicht zwingend das man ausserhalb der Sichtweite geflogen ist... wer mal gesehen hat wie weit ein Segler auf 500 meter Höhe fliegt wenn der Empfänger aussteigt weiss worauf ich hinaus will.

Naja, mir solls recht sein, wäre ja noch schöner wenn ich mich strafbar mache nur weil ich mal hinter nem Baum durchfliege.

Gruss Mathias
 
Hi
Fakt ist ,man ist versichert wenn man die Vorgaben eingehalten hat.
Das wird man immer Nachweisen müssen, dann kommt es wieder auf den Schaden an, ob Sachschaden oder Personenschaden.
Es kann immer etwas passieren nur wenn ich nachweislich gegen Versicherungsauflagen verstoße ,habe ich schlechte Karten.

Gruß,Herbert
 
Hi

DMFV/ DEAC versichert nur im L/S- betrieb, DMO genügt wenn ein 2 Mann daneben steht und eingreifen kann.
...

Beim DMFV und DAeC ist man über HDI Gerling bzw. der Allianz versichert. Bei der DMO ebenfalls über die Allianz. Ich kann mir schwer vorstellen, dass die gleiche Versicherung für die gleiche Tätigkeit unterschiedliche Auflagen macht.

Eventuell verspricht der Versicherungsvermittler mehr, als tatsächlich abgedeckt ist. Angaben auf der Homepage sind schnell zu ändern.

:) Jürgen
 
Beim DMFV und DAeC ist man über HDI Gerling bzw. der Allianz versichert. Bei der DMO ebenfalls über die Allianz. Ich kann mir schwer vorstellen, dass die gleiche Versicherung für die gleiche Tätigkeit unterschiedliche Auflagen macht.

Eventuell verspricht der Versicherungsvermittler mehr, als tatsächlich abgedeckt ist. Angaben auf der Homepage sind schnell zu ändern.

:) Jürgen

Hi Jürgen

lese mal die Versicherungsbedingungen beim DMO, da steht nichts von L/S- betrieb was mich auch gewundert hat.

Gruß,Herbert
 
Beim DMFV und DAeC ist man über HDI Gerling bzw. der Allianz versichert. Bei der DMO ebenfalls über die Allianz. Ich kann mir schwer vorstellen, dass die gleiche Versicherung für die gleiche Tätigkeit unterschiedliche Auflagen macht.

Eventuell verspricht der Versicherungsvermittler mehr, als tatsächlich abgedeckt ist. Angaben auf der Homepage sind schnell zu ändern.

:) Jürgen

Hallo Jürgen,

das Thema haten wir ja schon mal vor kurzem *lol* und brauch hier nicht jedes Detail wieder durchzunudeln ... eins ist fakt, die Versicherungen der Organisationen egal ob
* DMFV,
* MFSD,
* DMO oder
* die einzelnen Landesverbände des DaeC (davon gibt es ja einige die auch Einzelmimtgliedschaften anbieten)
haben sicherlich und 100% unterschiedliche Versicherungs-Bedingungen / Auslegungen obwohl ggfs. der gleiche Rückversicherer dahinter steht. Auch gibt es Versicherungs-Dokumente / -bestimmungen die nur direkt Organisation (z.B: DMFV, DMO) stammen, aber es gibt auch Versicherungsunterlagen die zu mindestens auf dem Geschäftsbogen des Versicherungs geschrieben sind.

Jetzt halt ich mich auch mal wieder zurück ... meine Meinung kennst Du ja -aber hier ist alles IO ;-) ...

Gruß
Thorsten
 
Ansicht hell / dunkel umschalten
Oben Unten