Dürfen alte Baupläne problemlos verkauft werden?

funduz

User
Hallo,
ich habe einen Stapel Baupläne aus den 70er Jahren gekauft.
Zum Teil Pläne, nach denen ich schon länger gesucht habe, wie Graupner Kadett und Kapitän, WIK Björn und Olympic und weitere für mich seltene Pläne.
Zu einigen Modellen habe ich aber keinen Bezug und die möchte ich wieder verkaufen.

Ich weiß aber nicht, wie das rechtlich geregelt ist.

Originalbaupläne kann ich verkaufen, da geh ich mal fest von aus, aber es sind auch Pläne aus der FMT dabei. Dürfen die nach den Jahren ohne die dazugehörige Zeitschrift verkauft werden? Ich meine, da hat mal jemand Ärger mit dem Verlag bekommen.
Außerdem gibt es einige bläuliche und rötliche Kopien, solche lagen Anfang der 70er auch schon mal als Original den Modellbaukästen bei.

Kann mit jemand sagen, wie das nach den Jahren mit dem Copyright aussieht, was erlaubt und was verboten ist.

Falls das Thema schon irgendwo mal besprochen wurde, hilft mir vielleicht auch schon ein Hinweis darauf.

Schönen Gruß
funduz
 

funduz

User
Hi,
ich glaube, das ist mittlerweile komplizierter, ich habe noch weiter hier gestöbert und bin hierauf gestoßen:
HTML:
http://www.rc-network.de/forum/showthread.php/138702-vth-verbietet-den-Verkauf-von-Baupl%C3%A4nen-in-der-Bucht


Aber irgendwann verliert sich das Ganze.

Ich habe nicht wenig Geld für ca. 70 Pläne ausgegeben, von denen ich nur 6 oder 7 behalten werde, aber was mach ich mit dem Rest? Verschenken will ich auch nicht alles. Ich werde mal die unverfänglichen Originalpläne aussortieren und anbieten.

Gruß
funduz
 
Baupläne verkaufen - bei mir kein Problem

Baupläne verkaufen - bei mir kein Problem

Hallo Funduz,

ich habe schon viele Baupläne gekauft und verkauf. Via RC-network, bucht und andere Onlineseiten. Hatte nie Probleme. Es waren aber immer Originalpläne, sei es aus Baukästen oder aus der FMT (dann teilweise halt um 1/3 verkleinert). Einmal nur, habe ich als ich einen Plan gekauft habe, diesen als Kopie bekommen. Hab den Verkäufer dann darauf hingewiesen, dass er das vielleicht nicht mehr machen sollte.

LG Peter
 
Zuletzt bearbeitet:
Der EU weit geltende "Erschöpfungsgrundsatz" erlaubt grundsätzlich die Weiterveräusserung urheberrechtlich geschützter Werke und Gegenstände, die auf Patenten basieren.
Kopien für den Eigengebrauch müssen dann aber vernichtet werden, weil das Nutzungsrecht an ihnen erlischt.

Neuere EuGH Rechtsprechung erlaubt sogar den Gebraucht-Verkauf von immateriellen Rechten, z.B. downgeloadete Software bzw. deren Lizenzen. Das weicht von der bisherigen deutschen Rechtsprechung ab. Insgesamt legt die EU den Erschöpfungsgrundsatz viel weiter aus und drängt das deutsche Verständnis vom "eingeschränkten Nutzungsrecht" weiter zurück.
Das dürfte richtungsweisend sein auch für alle anderen Rechte an Druckwerken, Download-Musik und anderes.


Übrigens... gegen unberechtigte Abmahnversuche hilft die "negative Feststellungsklage" bzw. deren Androhung recht effektiv. Wird sie gewonnen, wird der gesamte Kostenhaufen bei der Gegenseite abgeladen. :D

Claus
 
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