Neues zum Luftfahrgesetzesentwurf in Österreich

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Viel wurde in den letzten Wochen über den Entwurf zum Luftfahrtgesetz diskutiert und die schlimmsten Befürchtungen sind im Raum gestanden.
Der österreichische Aeroclub war von Anfang an mit dem Entwurf befasst und hat fristgerecht seine Stellungnahme bei den zuständigen Stellen im Verkehrsministerium eingebracht.
Das Ergebnis der Verhandlungen ist im nachstehenden Newsletter zu lesen:




Wien am 21. Februar 2013



NEWSLETTER

Novellierung des Luftfahrtgesetzes




Werte Fliegerfreunde!
Im Speziellen liebe Modellflugsportler!


Wie allseits bekannt, wird das Luftfahrtgesetz (LFG) novelliert und das Begutachtungsverfahren dazu endete am 4. Februar 2013.

Der Österreichisch Aero-Club ist der Einladung zur Abgabe einer Stellungnahme selbstverständlich gefolgt und hat die den Flugsport betreffenden Bestimmungen kommentiert bzw. Änderungen, Ergänzungen oder auch Streichungen angeregt.

Im Zuge einer vor Kurzem abgehaltenen Sitzung des Zivilluftfahrtbeirates wurde auf Anregung unseres Präsidenten Alois Roppert gemeinsam mit dem bmvit eine Arbeitsgruppe zur Behandlung der in unserer Stellungnahme enthaltenen Punkte gebildet, um die Wahrung der Interessen all unserer Flugsportsektionen zu gewährleisten.

Bereits diese Woche fand auch die erste Sitzung der Arbeitsgruppe statt, in der die Themen betreffend der Bestimmungen zum Modellflugsport behandelt wurden.
Wir können Euch deshalb auch bereits auszugsweise einige wichtige Ergebnisse mitteilen.


Modellfluggelände

Eingangs sei erwähnt, dass bestehende Betreiber von Modellfluggeländen kein „ Aus“ für ihren
Sport befürchten müssen.
Es wird ohne ausufernden bürokratischen und finanziellen Aufwand weiterhin der Betrieb in gewohnter Weise möglich sein!
Die im Entwurf beabsichtigte Einschränkung, dass innerhalb von 5 Kilometern um einen Flugplatzbezugspunkt kein Modellfluggelände betrieben werden darf, wird nicht realisiert
werden, sondern es wird angedacht, die heutigen Kriterien beizubehalten.


Flughöhe und Sicht

Zur für den Modellflug bisher maximal zulässigen Flughöhe von 500 ft (150 m) über Grund, kann Entwarnung gegeben werden – sie bleibt bestehen.
Eine Möglichkeit zum Fliegen über 500 ft (150 m) über Grund wird es – wie auch bisher – weiterhin geben, indem dafür bei Austro Control eine Bewilligung beantragt werden kann.

Der zulässige Bereich für Modellflug ist grundsätzlich ein Zylinder von 1000 m Durchmesser, dessen Mittelpunkt der Pilot darstellt.
Es wird allerdings die Möglichkeit bestehen, ein Modellfluggelände mit größeren Ausmaßen zu definieren.

Die Einhaltung von Sichtflugwetterbedingungen für den Betrieb von Flugmodellen wird in weiterer Folge nicht zum Tragen kommen.


Abstände

Das im freien Gelände geforderte Einhalten eines Abstandes von 50 m zu nicht dem Piloten zugehörigen Personen oder Sachen wird durch die vom ÖAeC vorgeschlagene Formulierung,
dass durch den Betrieb von Flugmodellen keine Personen oder Sachen gefährdet werden dürfen, ersetzt.


FPV-Fliegen

Zum Thema „FPV“ können wir berichten, dass auch das in Hinkunft unbürokratisch möglich sein wird, indem neben dem Piloten ein Beobachter für die Einhaltung der bestehenden
Sichtverbindung Sorge trägt, wobei trotzdem der Pilot für das Flugmodell die Verantwortung (Versicherung) trägt.


Flugmodelle

Die vieldiskutierte Grenze der Bewegungsenergie von 79 Joule, als Trennung zwischen Spielzeug und Flugmodell, wird bestehen bleiben. Jedoch ist das so zu verstehen, dass spezielle „Spielzeuge“ – die bspw. unter der Grenze liegen, aber höher als 30 m über Grund fliegen – nicht
illegal betrieben werden, sondern in dem Fall eben als Flugmodelle gelten und dann die dafür vorgesehenen Bestimmungen einzuhalten sind.



Wenn wir dann in den Bereich von Flugmodellen über 25 kg kommen, so stehen die Vorzeichen sehr gut, dass der ÖAeC die für die Bewilligung solcher Modelle zuständige Behörde sein wird.

Weitere Erläuterungen und Informationen zum Thema wird es bei der bereits angekündigten Informationsveranstaltung am 17. März 2013 in Eugendorf geben.

Die andere Flugsportsektionen betreffenden Themen werden ab nächster Woche in weiteren Sitzungen behandelt werden.

Wir werden über den Verlauf der weiteren Gespräche ebenfalls in einer Aussendung berichten.


Bis dahin verbleibt das Verhandlungsteam,

KR Josef Kuchling (Vizepräsident),
Ing. Manfred Dittmayer (BSL Modellflugsport), Ing. Manfred Kunschitz (Generalsekretär)


Mit besten Fliegergrüßen





NAbg. a.D. RegR Alois Roppert Präsident ÖAeC
 

hshb

User
Morgen,
nachdem das Thema nicht nicht nur Jets betrifft, hätte man es sinvollerweise unter Flugmodellbau allg. belassen, oder zum Klatsch, verschieben können!
OT: ich liebe die österr. Eigenschaft, Titel in jeder Verwaltungseinheit, Kammer, Club usw. für seine Mitglieder zu erstellen, um auch richtig Nachdruck zu verleihen. Der Geübte, kann dabei auch die (Hoch)Schulbildung, die politische Richtung u. bei Kenntnis d. Alters d. handelden Personen, das Monatseinkommen bzw. wie in vorliegendem Fall die Höhe d. Pensionsauszahlung erkennen.Leider fehlt hier der Titel " Herr Kammersänger" noch.
i love it. :D:D:D OT
 
hier in deutschland nennt man das "graf koks von der gasanstalt":D
 
Am besten finde ich im Entwurf die Klassifizierung von 79 Joule, und die erwünschte Vorschrift, dass bei einem einmaligen Verstoss (zum Bsp die Überschreitung der zulässigen Flughöhe 122m, bisher 150m, eine zwingende Schliessung des zugelassenen Flugplatzes angeordet werden muss.
Wenn da mal die Damen Herren der Regierung die gleichen Massstäbe in ihren Aufgabenbereich ansetzten würden, dann .......:D

Flughöhe: bisher 150m darüber nur mit Genemigung der Austro Control. Die müsste man mal so richtig mit Anträgen jeden Tag zukanllen. Vielleicht geht denen dann das sagenumwobene Licht auf.
 
@hermann: ich grübel grad über nen titel für unsere hochwohlgeborenen promi-jetties;)
 
:confused:

ein Verein wird flugs zur Behörde...

Bei den Segelfliegern und Drachen- und Paragleitern ist er das schon lange!

Und woher die 79 Joule kommen! Hier würde ich mir einfach mal das durchlesen. http://www.freiflieger-magazin.at/new/?id=begutachtungsverfahren

Ich persönlich glaube, das die 79 Joule von einem Juristen (der vom Modellflug wenig Ahnung hat) irgendwo bei den Regularien für Spielzeug gefunden wurde. Der hat sich gedacht: "Klingt nicht schlecht, ist einmal ein Wert den ich übernehmen kann. Wenn es nicht passt wird mir das in den Stellungnahmen schon mitgeteilt und wir ändern das."

LG Peter
 
Zuletzt bearbeitet:
wenn ich diese titel lese und als gelernter Österreicher weiss was dahinter steht.............kommt mir das ko...............en:mad::mad::mad:


KR Josef (Vizepräsident),
Ing. Manfred (BSL Modellflugsport), Ing. Manfred (Generalsekretär)









NAbg. a.D. RegR Alois Präsident ÖAeC
















euer einfacher modellflieger ..................



Herbert minihuber
 
Zuletzt bearbeitet:
hallo herman

deren so genannter ............verdienst................ ist nichts gegen das was da organisiert um uns -modellfliegerlein-bei einer neu geschaffen

Behörde (so hätten die es gerne) antanzen zu lassen um uns einen stempel auf den a.......sch zu drücken,weil wir einen flieger gebaut haben,der auch

geflogen sein will.

das ganze natürlich gegen gebühr.:mad::mad::mad:

ich habe es satt ständig von neuen Verflechtungen und verbandelungen in unserem politischen System zu lesen,die vor nichts mehr zurückschrecken

wenn die ihr stempel und abzockbüro fertig haben werde ich einen Testlauf meiner f16 in deren arbeits-ruhe-räumen absolvieren:D:D

herbert
 

MeiBi

User
Halli Hallo

Ich vermisse das man endlich eine Kamera legal auf den Flieger hängen darf...

Unser Verein ist 11km vom nächsten Flugplatz weg, Genehmigung für über 150m haben wir aber nicht bekommen, ich schätze zu wenig Vitamin P. :o

ModellflugSPORT: Wiviele von uns (%) betreiben das denn als Sport?

Hatschi
 

Dieter Wiegandt

Chefmoderator
Teammitglied
Das gleiche Thema wird an 2 Stellen diskutiert. Mehr Sachinformation scheint mir in dem anderen Thread vorhanden zu sein.
Macht in dem anderen Thread weiter. Es passt eher in Rechtsfragen als in das Cafe´.
Wäre schön, wenn das Niveau dem Subforum Rechtsfragen entsprechen könnte.
Peter Maissinger, den Titel dieses Threads (ergänzt um "II") habe ich dort übernommen.
 
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