Was kann ich tun???

Hallo,

vielleicht kann mir jemand einen Tipp geben wie ich mich weiter verhalten soll.
Folgende Situation, eín Kunde bestellt Waren, ich zeige mich kulant und schicke auf Rechnung, da der Kunde bereits 2-3 mal kleinere Bestellungen getätigt hat und alles prima geklappt hat. Leider warte ich vergebens auf Bezahlung. Also nach etlichen Monaten und vergeblichen anrufen 1. Erinnerung, 2.te, 3.te usw.Alle per Einschreiben. Keine Reaktion. Also Vollstreckungsbescheid angeleiert, den dem zuständigen Gerichtsvollzieher zugeschickt mit nem netten Brief drinn wo wir dem Schuldner Teilzahlung oder Rückgabe und immer noch 0 Zins angeboten haben. Leider ruft der Gerichtsvollzieher an und teilt uns mit, in der angegeben Adresse wohnt niemand mit besagtem Namen, jedoch jemand der um einen ähnlich klingenden Buchstaben anders heisst. Also zB Dingsbums anstatt Bingsbums. Der beruft sich bei dem netten Gerichtsvollzieher natürlich dass er Dingsbums heisst und der Vollstreckungstitel auf Bingsbums ausgestellt ist und er das ja schließlich nicht ist, wie aus seinem Ausweis hervorgeht. Wie ich nun herausgefunden habe, hat der gute Bingsbums seit ca 2 Jahren eine eidesstattliche Versicherung abgegeben. Trotzdem munter bei mir für etliche hunderte Euros bestellt obwohl Ihm klar sein musste,dass er das in seiner Finanziellen Situation wohl nicht bezahlen kann. Das ist aber ne andere Facette. Wieso liefert ein Briefträger Einschreiben und Pakete an jemand ab obwohl zwar die Adresse aber nicht der Name stimmt. Da mein Paket nicht zurück gekommen ist, ist es entweder verschwunden oder wurde an den Bingsbums ausgehändigt, weil ist ja wohl ein Tippfehler.

Was könnte ich tun, kann mir jemand mit einem Tipp weiterhelfen?

Gruss

mm
 
Strafanzeige wegen Verdachts auf Betrug und oder Unterschlagung. Rechtsberatung einholen und von der Post den Auslieferungsnachweis verlangen.
Alles weitere Anwalt fragen.

Russisch Inkasso wäre auch eine Lösung.

Gruß
Eberhard
 

Dieter Wiegandt

Chefmoderator
Teammitglied
Wie Eberhard gesagt hat:
Klassischer Fall von Betrug ("Kunde hat E.V. abgegeben), bestellt bei dir Waren, obwohl zahlungsunfähig. Nach meiner Ansicht brauchst du derzeit keinen Anwalt (Kosten sparen). Setze dich zu Hause hin, formuliere den ganzen Sachverhalt schriftlich aus und sende es an die Staatsanwaltschaft deines Wohnortes. Füge die entsprechenden Belege bei (Mahnungen pp.). Natürlich auch den Auslieferungsnachweis der Post.
Mit dieser Vorgehensweise sparst du dir u.U. Warten auf einer Polizeidienststelle bei der Anzeigenerstattung.
Dein Geld bekommst du auf diesem Weg nicht mehr, aber es kann nicht sein, dass solche Leute ungeschoren davon kommen. Der bestellt möglicherweise beim Nächsten wieder.
Du könntest ja in solchen Fällen auch einmal der "Nächste" sein oder bist es gerade geworden.
Kosten in Zusammenhang mit der Anzeigeerstattung entstehen für dich nicht.
 
Hallo,

danke für Eure Hinweise. Ich gehe jetzt auf die Post und mache ne Verlustanzeige, damit die nachforschen wo das Paket abgeblieben ist. Die werden ja dann schon mit dem Auslieferungsbeleg auftauchen. Unabhängig davon werde ich die Sache mit der Anzeige forcieren. Ich schreibe dem jetzt nochmals einen freundlichen Brief und forder Ihn zur Zahlung auf, und zwar zu den gesamten Kosten, welche sich mittlerweile immerhin um 50% durch die ganzen Gebühren erhöht haben. Ansonsten sehe ich mich wirklich gezwungen eine Betrugsanzeige zu anzuzeigen.

Danke nochmals.

Gruss

mm
 
Hi,
du musst aber nicht bis zur dritten Mahnung warten, nach der ersten, kannst du schon loslegen, wenn dir einer so quer kommt.

Gruß
Eberhard
 

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
Eine weitere Frage wäre m. E. auch an die Post zu stellen. Ich weiß ja nicht, wann die Namensverwechslung erstmalig passiert ist. Sollte die Sendung aber bereits dem falschen Adressaten ausgehändigt worden sein, könnte vielleicht auch die Post für den Schaden haftbar gemacht werden, oder? Das ist möglicherweise ein längerer Weg, aber mit mehr Erfolgsaussicht, wie Geld von einem einzuklagen, der keins hat.
 
Post haftbar zu machen halte ich für aussichtslos. Erstens würden Millionen Sendungen mit Schreibfehlern zurückkommen, ich wohne in einer Straße, die es unter derselben PLZ fast genau geschrieben nocheinmal gibt. Bei mir kamen einmal sogar Reiseunterlagen für fremden Namen an. Gut, hätt ich liegenlassen können, dann hätte die Post sicher für die entgangene Reise haften müssen.
Aber, mach in Deinem Fall erst mal klar, dass das Versehen der Post kausal für die Nichtbezahlung war, d.h. an Bingsbums hättest nie im Leben geliefert, weil der ja......Nein, Du kanntest ihn ja, hattest also mit dem Dingsbums schon Geschäftsbeziehungen. Dass Du ihm vertraut hast, dafür kann die Post mit der Namensverwechslung ja nun wirklich nichts. Lediglich Deine Mahnverfahren liefen ins Leere ( nur über den Umweg: den Dingsbums habe ich nicht beliefert, sondern den Bingsbums, der wiederum könnte abstreiten, überhaupt bestellt zu haben, dann holst Dir den Krempel nämlich selbst wieder ab...). So ging es mir mit eionem Inseratverkauf vor 20 Jahren, da fuhr ich selbst zur ( verlorenen) Gerichtsverhandlung auf eigene Kosten quer durch Süddeutschland, und durfte dort dann den beschädigten Baukasten mitnehmen. Natürlich stritt N.N. ab, bei mir gekauft zu haben. Und die Beschädigung war erstens nicht Bestandteil des Verfahrens, und im Übrigen kaum beweisbar.
Also leider, bleibt wohl nur Strafverfahren und evtl. Ware abholen lassen, Schadenersatz .....Steuerabschreibung.
Ach ja, an alle: Bankeinzug ist wie Kauf gegen Rechnung, 6 Wochen Rückbuchungsmöglichkeit. Also ab zu EBay: Vorauskasse wird dort allgemein anerkannt. Nur nicht im " normalen" Versandhandel.
 

PW

User gesperrt
Hallo mm,

paßt doch wunderbar zum Nachbar-Chat und bestätigt mich in meiner Ansicht, eine zentrale Datei einzuführen, wo jeder Bürger nachschauen kann, ob jemand die Finger gehoben hat oder nicht. Muss nur drin stehen, ob "ja" oder "nein". Mehr will ich gar nicht wissen.

Jetzt kommen wieder die Datenschützer oder das ich jeden, der die Finger gehoben hat, automatisch als Betrüger bezeichne (was ich selbstverständlich nicht mache !!).

Nur würde ich jemanden, der die Finger gehoben hat (nachdem ich mich bei einer Datei hätte schlau machen können und ich dann dieses ja weiss), nicht auf Rechnung liefern, sondern nur gegen Vorkasse oder per Post Baranweisung.

Hätte mm gewußst, dass der Besteller die Finger ehoben hat, so bin ich mir sicher, dass er dem Kunden nicht auf Rechnung die Ware geliefert hätte.

Leider ist es aber so in Deutschland, dass hier dem Betrüger mehr geholfen wird als dem ehrlichen Bürger, der sein Geld nicht bekommt. Ich glaube mm kann bezeugen, welcher Bürokratismus (Titelumschreibung, EMA Anfragen weil unbekannt verzogen etc.) in unserem Land besteht. Bei uns in der Stadt geht der Gerichtsvollzieher nicht vor Ablauf von 3 Monaten los. Es dauert und dauert.

Ich kann hier nur sagen, was ich als Anwalt tagtäglich so u.a. auf den Tisch bekomme, wo Firmen wie von mm beschrieben, um ihr Geld geprellt werden....??!! Armes Deutschland.

Wer hilft der Person, die noch ihr Geld zu bekommen hat. Niemand ! Wie es mit der Zahlungsmoral in Deutschland aussieht, dürfte ja bekannt sein.

90 % der Strafanzeigen gegen solche Personen werden "wegen Geringfügigkeit" eingestellt!! Toller Rechtsstaat, aber Hauptsache, der Staatsanwalt hat die Akte vom Tisch (er bekommt ja sein Geld immer und das sogar monatlich im Voraus). In diesen Leuten wird dann quasi mit dem Einstellungsbeschluss ein Freifahrtschein ausgestellt, denn das nächste Opfer wartet bereits.


Könnte sogar im Bereich Modellbau mittlerweile eine schwarze Liste aufstellen über Personen, die mehrfach die unterschiedlichsten Firmen in der obigen beschriebenen Art geprellt haben.

Obwohl die eidesstattliche Versicherung abgegeben wurde, wurde bestellt und bestellt (teilweise dann Lieferung an die Adresse der Freundin !), aber null Zahlung.

So eine schwarze Liste ist aber ja im Land der Datenschützer nicht zulässig. Zulässig ist aber, dass die Firmen betrogen werden.

Um nicht missverstanden zu werden: Datenschutz ist schön und gut, aber es geht nicht an, dass der Schutz zu Lasten ehrlicher Bürger geht, die ihr Geld nicht bekommen.

Gruss

PW
 
Hallo PW,

in einigen Punkten hast Du sicher Recht.
Es gibt ja schon eine Liste mit Leuten die eine E.V abgegeben haben, und zwar bei dem jeweilig für den Wohnort zuständigen Gericht. Es ist aber unpraktikabel bei jeder Lieferung vorher dort anzufragen.
Dann könnte man noch bei der Schufa oder Creditreform nachfragen. Das ist aber relativ teuer. Müßte man dann wieder auf den Preis aufschlagen und das auf kosten der ehrlichen Kunden, die gibt es ja immer noch. Und in der Mehrheit.

Ich denke nun mal, der Weg über die Post ist gar nicht aussichtslos. Wieso gibt der Postmann ein Paket bei jemand ab der offensichtlich gar nicht so heißt wie auf der Lieferanschrift angegeben.
Es ist mir auch schon passiert, dass eine Sendung aus Portugal zurückging, weil die Hausnummer falsch war. Kein Witz, geschrieben war 32 anstatt 27. Sonst mein Name und Adresse völlig richtig. Der Postmann war halt konsequent, denn so einer wie ich, wohnt eben nicht in 32.

Ich habe jetzt eine Verlustmeldung bei der Post abgegeben. Die macht jetzt einen Nachforschungsauftrag. Es muss ja jemand für das Paket unterschrieben haben. Bin mal gespannt ob der Bingsbums oder der Dingsbums unterschrieben hat.

Was ich auch festgestellt habe, zumindest erscheint es MIR so, es ist deutlich einfacher geworden für unehrliche Leute sich durchzumogeln.

Ein Beispiel, ich kaufe im großen Stil Waren ein ohne zu bezahlen, verhökere den Krempel umgehend auf Internet Auktionen. Das läßt sich mühelos etliche Monate treiben. Dann gehe ich in die Privatinsolvenz und habe nach 6 Jahren alle Schulden per Gerichtsbeschluss los.

Gruss

mm
 
@Voll GFK,

folgendes ist zu Weihnachten einem Bekannten passiert.

Eine völlig korrekt adressierte Sendung kommt nicht an. Mit einem Nachforschungsauftrag stellt sich heraus, wurde bei jemand anders abgeliefert. Kann ja mal im Weihnachtstrubel passieren. Dieser rückt aber das Paket nicht mehr heraus, scheinbar gefällt Ihm der Inhalt auch. Die Antwort der Post (sinngemäß): Dann machen wir eben einen Versicherungsfall.....

Langsam frage ich mich, wo leben wir eigentlich??

Gruss

mm
 

dreischarpflug

User gesperrt
Ein Beispiel, ich kaufe im großen Stil Waren ein ohne zu bezahlen, verhökere den Krempel umgehend auf Internet Auktionen. Das läßt sich mühelos etliche Monate treiben. Dann gehe ich in die Privatinsolvenz und habe nach 6 Jahren alle Schulden per Gerichtsbeschluss los.

So einfach ist das aber nicht. Schulden aus Straftaten wie Betrug werden durch eine Privatinsolvenz nicht gelöscht, bleiben also mind. 30 Jahre erhalten. Vorraussetzung: Gläubiger ist wegen Betrug auch verurteilt worden.

Mfg
 
hallo dreischarpflug,

es ist doch kein Betrug groß einzukaufen und wenn du dann den Krempel zuhause hast, stellst Du fest, ist doch nicht das was Du wolltest und dann verscherbelst Du das auf ner Webauktionsbörse in der Hoffnung dafür mehr zu erzielen als Du aufgewendest hast. Da ist doch noch nichts betrügerisches dabei? Leider klappt das nicht und auf einmal ist die ganze Kohle weg.

Gruss

mm
 
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