Immersionrc Ezuhf oder Dragonlink

Hi,
Zurzeit zerbreche ich mir den Kopf wegen der frage welches System ich für meinen Zepyr 2 nehmen soll. Mit dem ezuhf habe ich den Vorteil vom RSSI aber mit dem Dragon Link komme ich angeblich weiter und höher und habe auch beim Tiefflug bessere Eigenschaften. Stimmt das überhaupt? Was sagt ihr dazu mit was habt ihr bessere Erfahrungen gemacht? Was empfiehlt ihr mir?

Viele Grüße
Paul
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo,
Hi,
Zurzeit zerbreche ich mir den Kopf wegen der frage welches System ich für meinen Zepyr 2 nehmen soll. Mit dem ezuhf habe ich den Vorteil vom RSSI aber mit dem Dragon Link komme ich angeblich weiter und höher und habe auch beim Tiefflug bessere Eigenschaften. Stimmt das überhaupt? Was sagt ihr dazu mit was habt ihr bessere Erfahrungen gemacht? Was empfiehlt ihr mir?

Viele Grüße
Paul
die Empfehlung wäre, ein legales System zu wählen.
Die von dir genannten Systeme dürfen in D im lizenzfreien Betrieb nicht betrieben werden, auch nicht mit Amateurfunklizenz. Auch wenn es Hersteller gibt, die dahingehend falsche Informationen verbreiten.
 

matzito

User gesperrt
verboten nur solange du es nicht anmeldest...

Die BNA schreibt:

......Die Einträge 223 003, 223 004 und 223005, die alle das 433/434 MHz- Frequenzband betreffen erklären sich wie folgt:

Eintrag 223 003 gilt für nicht näher spezifizierte Funkanwendungen der Short Rang Devices (SRD), die maximal zulässige Strahlungsleistung beträgt 10 mW. Auf dieser Basis können, wie es der Name verdeutlicht, ale möglichen Funkanlagen betreiben werden. Die Bestimmungen finden Sie unter folgendem link:

http://www.bundesnetzagentur.de/Sha.../SRD_Vfg432012.pdf?__blob=publicationFile&v=3


Eintrag 223 004 gilt für den gewerblichen Betriebsfunk für Fernwirkzwecke. Hier können Industrie, Gewerbetreibenden usw. auf Antrag Frequenzen zugeteilt werden, die mit maximal 5 Watt zu nutzen sind, z.B. für gewerbliche und industrielle Fernsteuerungs- und Fernmesszwecke.

Der Eintrag 223 005 ist dem Eintrag 223 004 entliehen. Nachdem dieser Frequenzbereich zur Nutzung durch Modellfernsteuerungen, die im Eigenbau hergestellt wurden im Jahre 2003 weggefallen war, und auch nicht in die Allgemeinzuteilung für Modellfernsteurungen übernommen werden konnte entschloss ich mich, diesen übergangsweise zur Nutzung für die noch in Betrieb befindlichen bzw. wieder in Betrieb genommenen "Altanlagen" übergangsweise zur Verfügung zu stellen. Es kamen in den letzten 10 Jahren im wieder einmal entsprechende Nachfragen. Das Antragsverfahren entspricht dem des Fernwirfunks, d.h. es besteht u.a. Gebühren- und Beitragspflicht.

Da sich die Frequenznutzungsplanungen der Bundesnetzagentur als langfristig verlässlich erwiesen haben, können Sie auch an den nächsten Wochenenden weiterhin Ihre gewohnten Frequenzen nutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Manfred Woditschka, Bundesnetzagentur 225-8
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo,

verboten nur solange du es nicht anmeldest...

Die BNA schreibt:

......Die Einträge 223 003, 223 004 und 223005, die alle das 433/434 MHz- Frequenzband betreffen erklären sich wie folgt:

Eintrag 223 003 gilt für nicht näher spezifizierte Funkanwendungen der Short Rang Devices (SRD), die maximal zulässige Strahlungsleistung beträgt 10 mW. Auf dieser Basis können, wie es der Name verdeutlicht, ale möglichen Funkanlagen betreiben werden. Die Bestimmungen finden Sie unter folgendem link:

http://www.bundesnetzagentur.de/Sha.../SRD_Vfg432012.pdf?__blob=publicationFile&v=3


Eintrag 223 004 gilt für den gewerblichen Betriebsfunk für Fernwirkzwecke. Hier können Industrie, Gewerbetreibenden usw. auf Antrag Frequenzen zugeteilt werden, die mit maximal 5 Watt zu nutzen sind, z.B. für gewerbliche und industrielle Fernsteuerungs- und Fernmesszwecke.

Der Eintrag 223 005 ist dem Eintrag 223 004 entliehen. Nachdem dieser Frequenzbereich zur Nutzung durch Modellfernsteuerungen, die im Eigenbau hergestellt wurden im Jahre 2003 weggefallen war, und auch nicht in die Allgemeinzuteilung für Modellfernsteurungen übernommen werden konnte entschloss ich mich, diesen übergangsweise zur Nutzung für die noch in Betrieb befindlichen bzw. wieder in Betrieb genommenen "Altanlagen" übergangsweise zur Verfügung zu stellen. Es kamen in den letzten 10 Jahren im wieder einmal entsprechende Nachfragen. Das Antragsverfahren entspricht dem des Fernwirfunks, d.h. es besteht u.a. Gebühren- und Beitragspflicht.

Da sich die Frequenznutzungsplanungen der Bundesnetzagentur als langfristig verlässlich erwiesen haben, können Sie auch an den nächsten Wochenenden weiterhin Ihre gewohnten Frequenzen nutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Manfred Woditschka, Bundesnetzagentur 225-8
wenn du glaubst, eine neue Frequenzzuteilung für die Systeme, um die es hier geht zu bekommen, bewundere ich deinen Optimismus.

Suche im Text von Herrn Woditschka noch mal nach den Begriffen:
"Altanlagen" und "übergangsweise".

Der Eintrag 223 005 im FNP ist erhalten geblieben, um den Inhabern alter Zuteilungen eine Nutzung bis zu deren Ablauf zu ermöglichen, was mittlerweile bei allen der Fall sein dürfte.
Was Neues gibt es nicht.
 

matzito

User gesperrt
Haste schon mal versucht sowas anzumelden?
ich hatte ihn angeschrieben und gefragt mit link auf die gaengigen systeme (Scherrer und EZ UHF) und deren Sendeleistungen, die Antwort war dass die zustaendige Stelle in Köln ist und man dort gegen Gebühr anmelden kann .
Soweit zu Aussage.

Was ich nicht gut finde sind irgendwelche Vermutungen, ich habe wenigstens mal nachgefragt. Und es hat niemand gesagt dass es nicht geht!
Aber auf diesem Gebiet gibt es so viele selbsternannte Experten und jeder hat Recht. ;-)))
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Tach,

Haste schon mal versucht sowas anzumelden?
ich hatte ihn angeschrieben und gefragt mit link auf die gaengigen systeme (Scherrer und EZ UHF) und deren Sendeleistungen, die Antwort war dass die zustaendige Stelle in Köln ist und man dort gegen Gebühr anmelden kann .
Soweit zu Aussage.

Was ich nicht gut finde sind irgendwelche Vermutungen, ich habe wenigstens mal nachgefragt. Und es hat niemand gesagt dass es nicht geht!
Aber auf diesem Gebiet gibt es so viele selbsternannte Experten und jeder hat Recht. ;-)))

die Auskunft die du bekommen hast ist also die, das du einen Antrag auf Erteilung einer Frequenzzuweisung an eine Aussenstelle der BnetzA stellen kannst.
Toll, so schlau war ich vorher auch schon.

Hast du das schon mal gemacht und kennst das Verfahren, die Auflagen und die Kosten für die hier diskutierten Systeme ? Dann erläutere das hier doch mal.

Ich glaube kaum, dass Herr Woditschka dir zugesagt hat, dass du eine Zuweisung für Scherrer oder EZ UHF bekommst. Der ist dafür nicht zuständig.

P.S.:
Ich bin weder Experte noch selbsternannt. Ich mach sowas nur beruflich.
 

matzito

User gesperrt
Anfrage in Köln gestellt...

Anfrage in Köln gestellt...

Ich habe eine Anfrage gestellt, was ich tun muss um so ein System anzumelden, die Anfrage läuft und abhaengig davon taete ich entscheiden ob ich mir sowas jemals zulegen würde, laufende Kosten fuer jaehrliche Beitraege sind ja auch Argumente dagegen.
Mal sehn sagte der Maulwurf, mal sehn...
gruss Matzito
 
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