verboten nur solange du es nicht anmeldest...
Die BNA schreibt:
......Die Einträge 223 003, 223 004 und 223005, die alle das 433/434 MHz- Frequenzband betreffen erklären sich wie folgt:
Eintrag 223 003 gilt für nicht näher spezifizierte Funkanwendungen der Short Rang Devices (SRD), die maximal zulässige Strahlungsleistung beträgt 10 mW. Auf dieser Basis können, wie es der Name verdeutlicht, ale möglichen Funkanlagen betreiben werden. Die Bestimmungen finden Sie unter folgendem link:
http://www.bundesnetzagentur.de/Sha.../SRD_Vfg432012.pdf?__blob=publicationFile&v=3
Eintrag 223 004 gilt für den gewerblichen Betriebsfunk für Fernwirkzwecke. Hier können Industrie, Gewerbetreibenden usw. auf Antrag Frequenzen zugeteilt werden, die mit maximal 5 Watt zu nutzen sind, z.B. für gewerbliche und industrielle Fernsteuerungs- und Fernmesszwecke.
Der Eintrag 223 005 ist dem Eintrag 223 004 entliehen. Nachdem dieser Frequenzbereich zur Nutzung durch Modellfernsteuerungen, die im Eigenbau hergestellt wurden im Jahre 2003 weggefallen war, und auch nicht in die Allgemeinzuteilung für Modellfernsteurungen übernommen werden konnte entschloss ich mich, diesen übergangsweise zur Nutzung für die noch in Betrieb befindlichen bzw. wieder in Betrieb genommenen "Altanlagen" übergangsweise zur Verfügung zu stellen. Es kamen in den letzten 10 Jahren im wieder einmal entsprechende Nachfragen. Das Antragsverfahren entspricht dem des Fernwirfunks, d.h. es besteht u.a. Gebühren- und Beitragspflicht.
Da sich die Frequenznutzungsplanungen der Bundesnetzagentur als langfristig verlässlich erwiesen haben, können Sie auch an den nächsten Wochenenden weiterhin Ihre gewohnten Frequenzen nutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Manfred Woditschka, Bundesnetzagentur 225-8