Ebay was soll ich tun

Hallo

ich habe am 14,01,06 eine Jet Cat Turbine P120 ersteigert im wert von 1475,00 Euro !
Nun ja das Geld wurde von meinem Konto am 19,01,06 überwiesen und eine Turbine hab ich bis heute nicht!!
Nach einigen Telefonaten und Mails sagte mir der Herr das einmal die Turbine unterwegs sei am Nächste Tag ist mit dem Versand was schief gelaufen und das Geld ist zurück überwiesen worden .Blos bis heute ist kein Geld angekommen.
Ich hab ihm am Dienstag dann eine Mail geschrieben und ihm eine Frist bis Freitag gegeben wenn dann das Geld nicht da ist zeige ich ihn wegen Betrugs an.
Was kann ich noch tun um so schnell wie möglich an Geld zu kommen.
-------------
Forenregel 1.1
-------------
Bin für jede info Dankbar

Gruß Fabian
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Armageddon

Vereinsmitglied
Hallo Fabian,

bei Ebay gibts auch noch ein Käuferschutzprogramm. Mach Dich da mal schlau. Soweit ich informiert bin steht Ebay selbst auch teilweise dafür gerade.

Viel Glück

Gruß Kai
 

Poxili

User
Hi,
schau mal bei deinem "Mein ebay", da gibt es eine Option die heist "Unstimmigkeiten Online klären".
Hatte auch mal so einen Fall wie du. Aber über diesen Link habe ich dann alles geklärt.
Ausserdem, wenn die Entfernung zum Verkäufer nicht zu weit ist, würde ich für diese Summe mal persönlich auftauchen

Viel Glück
 
Genau für solche Aktionen mit relativ hohen Preisen gibt es das Treuhand-Verfahren, bei dem Du das Geld zuerst an einen Treuhänder überweist, der dann den Verkäufer informiert dass gezahlt wurde und die Ware zu verschicken ist. Sowie Du die ware erhalten und kontrolliert hast, gibst Du dem Treuhänder das OK zur auszahlung des Betrags an den Verkäufer.

Das kostet zwar einige Euro extra, aber die Sicherheit wäre mir das ab 200 Euro aufwärts unbedingt wert.

Gruß Gerd
 
hallo fabian.

ich hatte mal einen fall, auch bei ebay.

geld war überwiesen, dann 1000 ausflüchte und begründungen des verkäufers, warum die lieferung bei mir noch nicht angekommen ist.
mir wurde das dann zu bunt und habe die sache einem anwalt übergeben.
der anwalt hat dann ein gerichtliches mahnverfahren und vollstreckungsbescheid zur rückzahlung des betrages eingeleitet.
hat funktioniert!
habe mein geld zurückbekommen, die verfahrenskosten hat der verkäufer zahlen müssen.
mein eindruck war in diesem fall:
der verkaufte ware hat nie existiert, der "verkäufer" wollte sich schnell mal ein paar 100 euro "verdienen".

aber so muss dein fall ja nicht gelagert sein.
der kauf ist ja auch noch nicht sehr lange her.
wenn die ware in 2 wochen noch immer nicht da ist, würde ich erst mal höflich aber bestimmt einen brief schreiben und per post als einschreiben versenden.
inhalt:
lieferung bis in 2 wochen erbeten, falls die ware bis dann nicht eingeht,
erklären, dass du ab dann auf die lieferung der ware verzichtest und dein geld zurück haben willst.
ankündigen, dass du ab dann die sache einem anwalt übergibst, der die rückzahlung des geldes mit gerichtlicher hilfe durchsetzen wird.
ankündigen, dass der verkäufer die verfahrenskosten zu tragen hat.
wenn die 4 wochen rum sind, die ware noch immer nicht da ist, die sache wie angekündigt durchziehen.

das mit der anzeige wegen betrugs bringt nix, weil du damit nur ein strafverfahren anzettelst.
es bleibt also nur ein gerichtliches mahnverfahren und vollstreckungsbescheid, wenn du dein geld zurückhaben willst.
ich würde also erst mal locker bleiben und auf unser rechtswesen vertrauen.

was mir noch immer nicht ganz klar ist, wie das mit der sicherung der beweismittel funktioniert. eine ebay versteigerung ist ja ein kaufvertrag, hierüber existieren nur ein paar links, und das nur für 60 tage nach der versteigerung ( glaube ich ).
möglicherweise musst du später nachweisen, dass ein kaufvertrag existiert. wie das gehen soll, müsste ebay dir sagen können.

gruss, manfred
 

Isy81

User
HI,

Die Beweismittel können vielleicht auch die E-Mails sein, wenn man sie entsprechend speichert, dort bekommt man ja auch eine "bestätigung über den Kauf".
Ich weiß zumindest das in einem Fall (allerdings keine Auktion) der PC zur Polizei gebracht wurde, und von dort zum BKA?? ging, diese haben dann geprüft ob die E-Mails unverändert waren und das auch irgendwie mit dem Provider geklärt(in dem fall aol)
Auf Grund des Headers und ähnlichem wurde dann bestätigt das die E-Mails unverändert waren, vor gericht hat das ein Sachverständiger dann entsprechend geklärt und die Richter entsprechend entschieden.

Mfg
Dominik
 

plinse

User
Moin Dominik,

den Aufwand brauchst du nicht betreiben mit Sachverständigem und dem ganzen Quatsch.

Die Sache ebay mitteilen, dass man sich beweislich absichern muß wegen Problemen, selbst erst mal sämtliche Mails ausdrucken, Computer machen immer dann Probleme, wenn Murphy Potenzial sieht ;) und im Zweifelsfall weiß der Anwalt, was er an Beweisen wirklich braucht. Ebay wirft meines Wissens nach auch die Daten nicht weg sondern sie sind nur nicht mehr online verfügbar vonwegen Traffic/Webspace. Bei einem schwebenden Verfahren würden sie sich auch strafbar machen, würden sie wissendlich Beweismittel vernichten. Also informier sie über das Problem, auf die online-Formulare wurde ja schon hingewiesen:

Poxili schrieb:
Hi,
schau mal bei deinem "Mein ebay", da gibt es eine Option die heist "Unstimmigkeiten Online klären".
Hatte auch mal so einen Fall wie du. Aber über diesen Link habe ich dann alles geklärt.
Ausserdem, wenn die Entfernung zum Verkäufer nicht zu weit ist, würde ich für diese Summe mal persönlich auftauchen

Viel Glück

Damit musst du aber auch aufpassen, viel mehr als nett "Hallo!" sagen kann dir eine Anzeige wegen Nötigung einbringen. Wie gesagt, aufpassen, Ganoven sind teilweise besser geschützt als die Opfer. Dumme Sache aber wenn der beispielsweise schon die Pfote gehoben hat, kann sein, dass finanziell nichts mehr ist und nur die strafrechtliche "Rache" bleibt.
 

Isy81

User
HI,
@plinse,
deswegen habe ich dazu geschrieben das es keine Auktion war, aber es wurde gefragt wie es denn mit der "sicherung der beweismitteln" aussieht und da fiel mir das ein. das ebay das vielleicht noch speichert usw usw ist eine andere sache.
Im zweifelsfalle können aber halt auch die auf dem eigenen pc gespeicherten E-Mails nützlich wenn online nichts mehr "verfügbar" sein sollte....

In dem von mir beschriebenen, wurde das ganze in dem weg so richterlich angeordnet, wenn es auch noch einen "einfacheren" weg gibt umso besser.

Mfg
Dominik
 
Hallo

wende dich an deine Bank und lasse das Geld zurückbuchen, fals er doch noch liefern sollte , kannst du ja wieder überweisen

mfg Rene
 

Gast_7405

User gesperrt
Die Möglichkeiten die es gibt, kannst du hier nachlesen

http://www.rc-network.de/forum/showthread.php?p=344561#post344561

Wegen Betrug anzeigen ist gewagt, wenn dann wegen verdacht des Betrugs.

Bevor du den Ebay Käuferschutz beantragen kannst, musst du dem Verkäufer erst eine negative Bewertung geben und die Angelegenheit über die option unstimmigkeiten online klaren für einen bestimmten Zeitraum mit Ihm für Ebay öffentlichen Mail Verkehr führen auf den Ebay Portal.
 

Gast_7405

User gesperrt
und nochwas, lass dich nicht abwimmeln durch irgendwelches geschwätz seitens des verkäufers.

Wenn er behauptet es wäre versendet worden, lass dir die Trackingdaten schicken, kann er oder tut er dass nicht kannst du davon ausgehen dass die Ware nicht versendet worden ist.

Wenn er behauptet das Geld wurde zurück gebucht, lass dir den Buchungsbeleg seiner Bank von Ihm schicken per Mail wo die Rückbuchung ja aufgeführt sein muss.
 

Gast_7405

User gesperrt
Poxili schrieb:
.
Ausserdem, wenn die Entfernung zum Verkäufer nicht zu weit ist, würde ich für diese Summe mal persönlich auftauchen

Das ist eine ganz schlechte Idee, der Verkäufer kann dir nämlich einen mündlcihen Platzverweis aussprechen, solltest du dieser Aufforderung nicht nachkommen, kann er dich wegen Hausfriedensbruch anzeigen, egal ob er dir was schuldet oder nicht!
 
Voll GFK schrieb:
Der war gut. Wie soll das denn gehen ?

also bei meiner Bank kann ich Überweisungen rückgängig machen, wo soll das Problem sein, hab ich schon mal gemacht da ich aus versehen doppelt überwiesen hatte, ich weiß allerdings nicht welche Fristen dafür gelten

mfg Rene
 

StephanB

Vereinsmitglied
BA-Biene,
das ist Unfug. Wo soll deine Bank denn das Geld hernehmen, wenn sie es erst mal überwiesen hat? Das einzige, was deine Bank tun kann, ist, bei der Bank des Empfängers um Rückzahlung zu bitten. Falls der Empfänger seiner Bank daraufhin eine Belastungsermächtigung erteilt, darf diese zurückzahlen. Es läuft also darauf hinaus, ob im Grundgeschäft Einigkeit besteht. Nur dann wird der Zahlungsempfänger seiner Bank freiwillig eine Belastungsermächtigung erteilen. Genau das scheint aber im vorliegenden Falle nicht gegeben zu sein.
Irgendwelche Fristen gibt es im für den Endverbraucher relevanten Sinne nicht. Die Zahlung gilt als bewirkt, wenn das Landeszentralbank- Konto der empfangenden Bank gutgeschrieben wurde. Ab diesem Zeitpunkt muß diese Bank nicht zurückzahlen. Wenn man mit seinem Rückruf sehr sehr schnell ist UND der Betrag noch nicht auf dem Konto des Endbegünstigten verbucht ist UND man auf eine Bank trifft, die mitmacht, dann gibt es eine gewisse Chance auf Rückzahlung. Im Zeitalter des nächtlichen Clearings und weitestgehend automatisierter Verarbeitung (Folge der Geiz ist Geil- Mentalität) kommt man aber regelmässig zu spät mit Rückrufen.
Grüsse
Stephan:)
 

Hans Rupp

Vereinsmitglied
Hallo,

Rückbuchung geht meines Wissens nur im Lastschriftverfahren. Da geht es sogar recht lange.

Eine Überweisung kann man zurückfordern, wenn die Daten falsch waren und das Geld auf dem falschen Konto landete, also z.B. wenn Kontoinhaber und Kontonummer nicht zusammenpassen. Die Banken müssten das nämlcih prüfen, da es aber billiger ist in den Fällen in denen das passiert den Schaden zu tragen als zu prüfen, tun sie es nicht (mehr).

Waren die Daten richtig, geht es nicht mehr.

Hans
 

StephanB

Vereinsmitglied
Offtopic an:

Hans,
bedingt richtig. Die von Dir erwähnte Prüfpflicht "Namensabgleich" bezieht sich
nur auf sogenannte "EZÜ- Überweisungen". Das sind all jene, bei denen beim auftraggebenden Institut eine Wandlung in einen Datensatz vorgenommen wurde. Zum Beispiel dann, wenn der Auftraggeber einen beleghaften Überweisungsauftrag erteilt hat. Bei Online- Aufträgen, beispielsweise per HBCI oder im Pin/Tan- Verfahren gibt es diese Prüfpflicht nicht.
Im Nachgang greift dann das Überweisungsabkommen, in dem die über den Bundesverband deutscher Banken sich darüber verständigt haben, wie ein Schaden aus dem Verstoss gegen die Prüfpflicht aufgeteilt wird. Im Endeffekt zahlt also der ehrliche Kunde wieder hintenrum die Zeche.

Die ganze Prüferei stösst auch an praktikable Grenzen:

Zeitproblematik: Überweisungen müssen schnell gebucht werden, der Kunde vermutet sonst Bereicherung. Demzufolge wird automatisiert geprüft. Nimm den Fall einer Überweisung an Fritze Maier. Es gibt viele Schreibweisen für Maier. Mayer/Meier/Meyer etc. Bei Firmen wird es noch schlimmer. Mit GMBH, ohne GmbH, Tochterfirmen, Eigentümer, Umlaute etc etc... Würden die Banken hier jede Abweichung mit einem scharfen Filter aussortieren und jeweils zurückzahlen, wäre das Geschrei aber groß. Demzufolge setzen Banken weiche Filter ein, die dann betragsgesteuert prüfen.

Kostenproblematik: Du hast ab dem frühen morgen mehrere zehntausend Zahlungseingänge zu verbuchen. Die könnte man alle liebevoll manuell und mit dem nötigen Maß an Phantasie (s.o) prüfen. Dann muß ich halt hundert Leute einstellen, die 2 Stunden Arbeit haben und dann heimgehen. Dann kostet die Verbuchung halt etwas. Aber dazu ist niemand bereit. Zumindest ich erlebe die Kunden anderst.

Das Lastschriftverfahren steht auf einem anderen Blatt. Dort gab es durch die Jahre verlässliche Regeln. Seit einem unseligen BGH- Urteil, demzufolge Lastschriften unter bestimmten Bedingungen auch weit über die 6- Wochenfrist hinaus zurückgegeben werden können, herrscht dort Wildwest. Die Reaktionen der Banken mit der Änderung ihrer AGB (Anerkenntnis des Umsatzes 6 Wochen nach Kontoabschluss) bleibt eine wacklige Lösung. Für Zahlungsempfänger (Verkäufer) inzwischen ein meiner Meinung nach riskantes Verfahren.

Offtopic aus:

Fabian, toitoitoi für dein Problem

Grüsse
Stephan
 
Ansicht hell / dunkel umschalten
Oben Unten