Leichter Widerspruch
Leichter Widerspruch
Peter, dass das Baurecht und das "Sicherheitsrecht" [Sicherheit des Flugbetriebes - Zaun als Auflage in der AE] 2 Paar Schuhe sind, habe ich nie bestritten oder geschrieben
Deswegen bedarf es ja einer zusätzlichen Baugenehmigung.
Ich habe versucht, dem olli1 einen gangbaren Weg zu zeigen.
Ich drücke es mal so aus: Selbst wenn die den mobilen Zaun abends nicht abbauen konnten, weil die letzten zwei Modellflieger plötzlich weg mussten
und werden am nächsten Tag bei einer Kontrolle erwischt, ist das lediglich eine Ordnungswidrigkeit. Ob die verfolgt wird, ist eine ganz andere Frage.
Deutlicher kann ich wirklich nicht werden.
Offtopic On:
Und die Leute in den Baubehörden sind ja nicht alle Unmenschen. Wir hatten eine auf einer Seite offene Schutzhütte, für die wir keine Baugenehmigung beantragt hatten. Wir waren der Meinung, dass man keine benötigt, weil die Hütte halt offen war. Wir erhielten den Hinweis von der Baubehörde - nach Mitteilung eines dem Modellflug wohlgesonnenen Bürgers - dass wir einen Bauantrag mit maßstabsgerechter Skizze einreichen sollten. Das taten wir und erhielten eine Genehmigung
ohne OwiG-Verfahren.
Offtopic Off
Also, so wie ich das sehe, muss olli1 selbst entscheiden, was er tut. Ein stationärer Zaun mit der Baugenehmigung birgt natürlich die Gefahr, dass u.U. noch eine Naturschutzbehörde gehört wird und was weiß ich noch. Da habe ich wie du die tollsten Dinge erlebt.