FPV, Video und Amateurfunk

Der Betrieb von Funksystemen zur Übertragung von Bildern unter dem Regelwerk des Amateurfunks zum alleinigen Zweck der Steuerung eines Modells ist gemäß Auskunft der Bundesnetzagentur nicht statthaft!
Verstöße können nach § 149 des TKG mit Bußgeld geahndet werden.

Eine Umgehung der für diese Anwendung geltenden Leistungs-und Frequenzbeschränkungen ist nicht möglich. Darauf weist der Referent "Funk", Frank Tofahrn, Fachvorsitzender in der Bundeskommission Modellflug des DAeC hin.

Eine ausführliche Information zu diesem Thema ist unter http://www.modellflug-im-daec.de/images/buko/service/FPV-Bnetza.pdf
zu finden.
 
Ansicht hell / dunkel umschalten
Oben Unten