Auswirkung - Flugverhalten bei Umrüstung Segler auf Nachtflug (LED's)...

hallo zusammen, werde einen meiner 4,5 Meter Maschinen (Segler) auf Nachtflug umrüsten ..
hierzu habe ich vor je an Flügel-ober und - unterseite jeweils vorne und hinten, LED Leisten anzubringen -
die Teile gibt's ja mittlerweile Meterware selbstklebend.
Die LED's tragen ca 2,5 mm auf.

Jetzt meine Fragen an die "Aerodynamiker" unter Euch:

Wo gibt es am wenigsten Beeinflussung - aus sicht des tragenden Profils:

LeD's jeweils soweit wie möglich vorne an Nasenleistenbereich also an der grössten steigung des Profils ? -
Hinten ist denke ich keine Frage.

Gibt es womöglich eine gravierend Beeinflussung der Flugeigenschaften ? Wie gesagt, ich will halt oben und unten
wirklich im vorderen und hinteren Bereich LED's, wegen guter Sichtbarkeit...
 
Hallo,

Die Aerodynamik wäre für mich eher zweitrangig.
Ich frage mich, wie hoch oder niedrig du mit einem 4,5 m Segler im Dunkeln fliegen willst und dann mit ein bißchen LED Beleuchtung die Fluglage richtig einschätzen kannst.
Bislang dachte ich immer, sowas wird nur mit Helis gemacht, die man recht dicht vor sich fliegt.

Gruß Peter
 

HB-752

User
Hallo,

Die Aerodynamik wäre für mich eher zweitrangig.
Ich frage mich, wie hoch oder niedrig du mit einem 4,5 m Segler im Dunkeln fliegen willst und dann mit ein bißchen LED Beleuchtung die Fluglage richtig einschätzen kannst.
Bislang dachte ich immer, sowas wird nur mit Helis gemacht, die man recht dicht vor sich fliegt.

Gruß Peter

Nicht denken, ;)

--> lesen / informieren... :cool: ;)

rc-network.de Nachtfliegen-wie-und-was-macht-Ihr-bzw.-Bilderfred

LG
Robert
 
..."ich dachte sowas wird nur mit Helis gemacht " ...naja man kann ja nicht immer up to date sein -
ich nutze so ein Forum gerne als Informationsquelle und hin und wieder melden sich mal Hobbygleichgesinnte, die auch ne Ahnung haben.

Trotzdem danke für den Nachtflugpost.

Ja ich fliege auch schon 10 Jahre "Nacht" mit Helis - auch 3D - ...die Lageerkennung bei einer Flächenmaschine sollte dem Heligezappel in keinster Weise nachstehen.

@Peter: ..bist mal bei der Jet Power gewesen, da wird die komplette Sparte die am Tag mit fläche abgespult wird auch nachts geflogen
...nur bei den Jets scheint es Genehmigungsprobleme zu geben...

einfach mal im youtube, nacht der feuer eingeben und jetpower.
 

Knut

User
Hallo,

Die Aerodynamik wäre für mich eher zweitrangig.
Ich frage mich, wie hoch oder niedrig du mit einem 4,5 m Segler im Dunkeln fliegen willst und dann mit ein bißchen LED Beleuchtung die Fluglage richtig einschätzen kannst.
Bislang dachte ich immer, sowas wird nur mit Helis gemacht, die man recht dicht vor sich fliegt.

Gruß Peter

Hallo,

wenn ich da an den Helmut von der Tannenalm denke, der hat seinen Cularis mit ca. 800 Led's bestückt. Also alle Fliegerkonturen beleuchtet. Das sieht im Stockdunkeln so was von geil aus. Und erst wenn er kurzzeitig mal das Licht aus/anschaltet. Die Fluglage ist klar erkennbar, bei Led an.
Hast Du sowas auch an deinem Flieger vor, Stefan? Also so viele Led?

Tschüß
Knut
 

Dix

User
LeD's jeweils soweit wie möglich vorne an Nasenleistenbereich also an der grössten steigung des Profils ? -

Bitte nicht! Es ist aerodynamisch die wichtigste Stelle des gesamten Flügelprofils! Du wirst Deinen Flieger nicht wiedererkennen.
 

HorstA

User
LED'S machen keinen Unterschied

LED'S machen keinen Unterschied

Hallo,

je Dunkler desto besser :)

2013-09-23 Abendflug 30.JPG

2013-09-23 Abendflug 18.JPG

Habe mit oder ohne LED's keinen Unterschied festgestellt. Nicht einmal beim Ein oder Aus-Schalten ;).

Gruß Horst
 

Dix

User
Beim EGel ist es wohl einigermaßen Wurscht. Aber ein 4,5m Gerät, welches etwas Flugleistung besitzt, wirds wohl anders ausschauen.
Man sollte sich nicht sowas auf die Nasenleiste pflastern. Schon garnicht weiter vorne, als hier aufm EasyGlider gezeigt.
 

rkopka

User
Man sollte sich nicht sowas auf die Nasenleiste pflastern. Schon garnicht weiter vorne, als hier aufm EasyGlider gezeigt.
Nur ist das optisch die beste Stelle, weil man das Licht sowohl von unten als auch von vorne gut sieht. Bei Schaum kann man die LEDs ja in einen Schlitz einbauen, dann bleibt das Profil unbehelligt. Bei einer großen Maschine aber nicht möglich. Ich habe bisher auch keine Beeinträchtigung durch die Streifen festgestellt. Auch nicht am Leitwerk, wo ich etwas Bedenken hatte.

Allerdings scheint mir ein 4,5m Modell auch etwas groß dafür. Ich habe beim Nachtfliegen nicht immer die besten Bedingungen was Landebahn und Umgebung betrifft. Da fliege ich doch lieber etwas "harmlosere" Modelle.

RK
 

HB-752

User
Ich bin kein Aerodramatiker,

dennoch habe ich meine Fox für Nachtflug umgerüstet...

attachment.php


Die LED´s habe ich, wie Henry Bohlig an es an seinem Fox angeordnet.
(Endleiste und vor den Querrudern)

Fliegerisch ist es fast wie ein viertel gezogene Landeklappe, er fliegt zwar alle Figuren "sauber" durch, dennoch beschleunigt er nicht mehr so gut, bzw. bremst relativ gut ab^^


Dennoch bleibt zu erwähnen, dass der F-Schlepp und das Fliegen in größeren Höhen (nachts) nicht unbedingt einfach ist.

Ich werde es das nächste mal mit Bengalos am Randbogen und zwei Taschenlampen nach vorne (Landescheinwerfer) versuchen.

LG
Robert
 
Dennoch bleibt zu erwähnen, dass der F-Schlepp und das Fliegen in größeren Höhen (nachts) nicht unbedingt einfach ist.

Ich werde es das nächste mal mit Bengalos am Randbogen und zwei Taschenlampen nach vorne (Landescheinwerfer) versuchen.
Die Landescheinwerfer helfen zur Lageerkennung nur, wenn es diesig ist, sonst siehst Du den Strahl nicht.
Ich denke, was Du noch brauchst ist eine Beleuchtung am Leitwerk, damit Du eine Referenz für die Längsneigung hast.
 

HB-752

User
Die Landescheinwerfer helfen zur Lageerkennung nur, wenn es diesig ist, sonst siehst Du den Strahl nicht.
Ich denke, was Du noch brauchst ist eine Beleuchtung am Leitwerk, damit Du eine Referenz für die Längsneigung hast.
Du meinst unten noch ne Lichterschlange?

Nee, ich brauche für die Landung, wenn der auf mich zu fliegt zwei Punkte^^
Dafür die zwei "Taschenlampen" ;)
LG
R
 
Dann würde ich aber trotzdem noch ein weisses Licht auf das SLW oder eine Lichtschlange an die Nasenleiste des SLW setzen. Auch wieder: Du brauchst eine Referenz für die Längsneigung.
 

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
Mit dem Nachtflug wäre ich ja mal ganz, ganz vorsichtig, weil...:

§ 15a LuftVO
Verbotene Nutzung des Luftraums​


.
.

(3) Der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen ist verboten, wenn

1. er außerhalb der Sichtweite des Steuerers erfolgt.

.
.
Der Betrieb erfolgt außerhalb der Sichtweite des Steuerers, wenn das Luftfahrtgerät ohne besondere optische Hilfsmittel nicht mehr zu sehen oder eindeutig zu erkennen ist.

.
.
.​


Ist als gut gemeinter Hinweis gedacht, damit es kein böses Erwachen gibt! ;)
 

bie

Vereinsmitglied
Hallo Eckart,

danke für den Hinweis.

Allerdings: Was ich bisher beim Nachtflug gesehen habe, funktionierte alles ohne besondere optische Hilfsmittel, weil die Modelle so gut mit LED ausgeleuchtet waren, dass man ohne Probleme in ca. 150 Meter Entfernung und Höhe die Fluglage- und richtung erkennen konnte.
 

Dix

User
Da gehts wohl eher um die Erkennbarkeit für andere Verkehrsteilnehmer!
Und damit wäre es auch angebracht, die übliche Systematik zur Befeuerung zu verwenden.

Wobei ich bei bodenturnendem Schaumspielzeugs auch eher wenig Sorgen habe.
 

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
[...] ...mit einem 4,5 m Segler im Dunkeln fliegen willst und dann mit ein bißchen LED Beleuchtung die Fluglage richtig einschätzen kannst. [...]
[...] LED's, wegen guter Sichtbarkeit...

Nichts für ungut, aber angesichts dieser Äußerungen ist diese Interpretation...
AFAIK hat niemand von Blindflug geredet sondern immer vom Nachtfliegen mit visuellen Referenzen. [...]
...schon reichlich blauäugig!
Weshalb ist dann überhaupt diese ganze Christbaumbeleuchtung nötig, wenn auch in der Dunkelheit alles so gut sichtbar und zu erkennen ist? Aber letztlich ist es mir ja völlig schnuppe, was die Jungs so veranstalten. Nur darf im Falle eines Falles später niemand heulend ankommen...

Inzwischen frage ich mich nämlich schon, ob hier nicht bereits die NuR 1.3 greift.kratz-3.gif

Nebenbei bemerkt: Es gibt keinen Blindflug, weil Blinde nämlich nicht fliegen können!Griemeln.gif
 

HPR40

User
Da gehts wohl eher um die Erkennbarkeit für andere Verkehrsteilnehmer!
Und damit wäre es auch angebracht, die übliche Systematik zur Befeuerung zu verwenden.

Wobei ich bei bodenturnendem Schaumspielzeugs auch eher wenig Sorgen habe.

Es geht eher darum das die Beleuchtung zur Lageerkennung des Modells ein optisches Hilfsmittel ist.

Bei Tag kannste die Lämpchen ja auch anschalten und dich an denen erfreuen aber zur Fluglageerkennung sind sie bei Tag nicht notwendig.
Nachts sieht das dann etwas Anders aus weil ohne die optische Hilfe der Beleuchtung kann der Steuerer die Fluglage des Modells nicht erkennen und somit ist das nach § 15a LuftVO verbotener Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen.
( davon mal abgesehen das so ne Christbaumbeleuchtung auch mal ihren Dienst quittieren kann und dann steht man im wahrsten Sinne des Wortes in Dunkeln und versteht auch Schlagartig warum so ne Beleuchtung in der Nacht als optisches Hilfsmittel um das Ding steuern zu können zu verstehen ist. Weil fliegen tut es ja noch, nur das steuern dürfte dann ein wenig schwierig werden obwohl es theoretisch noch möglich wäre. )

Die Erkennbarkeit für andere Verkehrsteilnehmer dürfte da auch mit einspielen da vor Jahren auch schon der Aufstieg s.g. Himmelslaternen, wegen der Irritaion der alg. Luftfahrt durch die Dinger Nachts, ohne entsprechende Einzelgenehmigung verboten wurde. Wird auch bei § 15a unter (5) ganz Unten nochmal drauf hingewiesen.

Das Ganze bezieht sich natürlich nur auf Deutschland. Wie es in anderen Ländern gehandhabt wird weis ich nicht.

Gruß Horst
 
Kann mir nicht helfen, aber für eine solche Interpretation muss man schon "e schwob" sein. Alles was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten.

Mit den optischen Hilfsmittel, die in der Vorschrift erwähnt sind, sind klar Feldstecher u. ä. gemeint. Schliesslich geht es um SichtWEITE.

Was natürlich nicht heisst, dass jemand es böswillig anders auslegen KANN, aber man muss so etwas nicht in vorauseilendem Gehorsam schon annehmen.

Hätte der Gesetzgeber Nachtflug verbieten wollen, wären die gleichen Regeln wie für VFR angewendet worden. Bürgerliche Abenddämmerung and all that jazz.
 
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