Aufstiegserlaubnisse für Flugmodelle

Neue Richtlinien unter Dach und Fach

Die beiden großen Luftsportverbände Deutscher Modellflieger Verband (DMFV) und Deutscher Aero Club (DAeC) haben in einem gemeinsamen Kraftakt eine neue Richtlinie erarbeitet, die die Erteilung der Aufstiegserlaubnisse für Flugmodelle regelt. Die Richtlinie entstand in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Verkehr sowie den Luftfahrtbehörden der Bundesländer und wird im März in den Nachrichten für Luftfahrer (NfL) unter dem Titel „Grundsätze des Bundes und der Länder für die Erteilung der Erlaubnis zum Aufstieg von Flugmodellen gemäß LuftVO“ veröffentlicht. Damit werden die alten Richtlinien aus dem Jahre 1978 ersetzt.

Die neue Richtlinie soll für Aufstiegserlaubnisse Anwendung finden, die neu beantragt werden. Bestehende Erlaubnisse sind nicht betroffen, soweit Erlaubnisinhaber keine Änderungen beantragen.

Mit den neuen Grundsätzen des Bundes und der Länder haben die Luftsportverbände einige wesentliche Verbesserungen und Vereinfachungen erreicht. Beispielsweise kann jetzt grundsätzlich bis Sonnenuntergang geflogen werden, lediglich nach 20 Uhr sind geringere Lärmgrenzwerte zu beachten. Außerdem kommen bei der Bestimmung des zulässigen Emissionspegels auf Anraten der Luftsportverbände die Sportanlagenlärmschutzverordnung und die von einem Ingenieurbüro erarbeitete Abstandstabelle zur Anwendung. Damit gibt es klare und einfache Grundlagen, um mit einem Blick den jeweils zulässigen Emissionspegel zu ermitteln. Bei der Lärmvermessung eines einzelnen Modells wird nun – wie in der bemannten Fliegerei – die Lärmvorschrift für Luftfahrzeuge (LVL) angewandt. Hiernach wird der Abstand zwischen Modell und Messgerät einheitlich auf 25 Meter festgelegt und der für jedes Modell gemessene Wert protokolliert. Auch das Fliegen mit Jetmodellen – die alten Richtlinien sorgten hier immer wieder für Verwirrung – ist in den neuen Grundsätzen ausdrücklich und klar geregelt.

Die neuen Grundsätze können, nachdem sie in den Nachrichten für Luftfahrer veröffentlicht wurden, von den Internetseiten der Luftsportverbände unter www.dmfv.de und www.modellflug-im-daec.de eingesehen und herunter geladen werden.
 
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