Neue Richtlinien in Kraft

Neue Richtlinien in Kraft

Mit der Veröffentlichung der Grundsätze des Bundes und der Länder für die Erteilung der Aufstiegserlaubnis zum Aufstieg von Flugmodellen gemäß § 16a LuftVO am 01. März 2006 wurden die alten Richtlinien aus dem Jahr 1978 außer Kraft gesetzt und durch die Grundsätze des Bundes und der Länder für die Erteilung der Aufstiegserlaubnis zum Aufstieg von Flugmodellen gemäß § 16 LuftVO ersetzt.

Die jetzt veröffentlichten Grundsätze wurden in einer Arbeitsgruppe von Experten des Deutschen Modellflieger Verbandes (DMFV) und des Deutschen Aero Clubs (DAeC) unter der Projektleitung des DMFV mit den Ländern, dem Bundesministerium für Verkehr- Bau- und Wohnungswesen sowie dem Luftfahrtbundesamt erarbeitet.

Diese Grundsätze entsprechen den heutigen Anforderungen des Modellflugbetriebes und berücksichtigen die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen der 18. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung, auch bekannt unter Sportanlagenlärmschutzverordnung. Der Betrieb von turbinengetriebenen Flugmodellen ist damit ebenfalls geregelt.

Die neuen Grundsätze gestalten das Verfahren zur Erteilung der Aufstiegserlaubnis für die Vereine und Behörden einfacher und übersichtlicher. Jeder Modellflieger wird jetzt in ganz Deutschland beim Aufstiegserlaubnisverfahren gleich behandelt.
 
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