Aufstiegserlaubnis für Flugmodelle

Hallo zusammen,

die neuen Regeln für die Erteilung einer Aufstiegserlaubnis für Modellflugzeuge sind in Kraft. Nachrichten für Luftfahrer (NfL) I 59/06.
Die NfL I 59/06 kann hier nachgelesen werden.

Grüße von
Werner
 

TobiS

User
Hallo,

in der Richtlinie sind ja schöne Tabelle in Bezug auf Lautstärke und Abstände zu Wohngebieten etc enthalten.

Wie wird der Abstand gemessen? Ich denke mal zur Ortsgrenze oder?
Zählt ein einzelner Bauernhof o.ä. der zwischendrin liegt mit zum Ort?


Hintergrund:
- Wir sind ein seit 30 Jahren ansässiger Modellflugverein auf einem Segelfluggelände. Wir fliegen dort unter der Woche. Am Wochenende wenn Flugbetrieb der Segelflieger ist haben wir keinen Flugbetrieb (sind am Hang).
Derzeit haben wir keine Aufstiegsgenehmigung für Verbennungsmotoren.
Selbst elektromotore sind fraglich geregelt (nur als Aufstiegshilfe)

Nach Neuordnung der Reglen verstehe ich das so das die Erlaubnis erteilt werden muss, wenn die Bedingungen erfüllt sind (http://www.presse24.net/dmfv/aktuell/060227_aenderung.html)

Sollte doch heißen, wenn wir den zulässigen Lärmpegel einhalten dürften wir Maschienen bis zu diesem Lärmpegel fliegen - oder sehe ich das falsch?

Wie ist zu Messen?
- wo (Startbahn?)
- flieger in der Luft oder am Boden (es steht 25 m)
- muss vollgas geflogen werden?

Wie stehen die Chance einer Nachträglichen Änderung?
Wer darf da alles mitsprechen (in früheren ZEiten hatte eine gewissen Grüne Partei immer was dagegen (wir sind Grünenhochburg))
 

Dieter Wiegandt

Chefmoderator
Teammitglied
Hallp TobiS, eine Frage vorweg:
Bist du Vorstandsmitglied in deinem Verein?
Bei RCVVV werden die neuen Richtlinien gerade diskutiert.

Wie wird der Abstand gemessen? Ich denke mal zur Ortsgrenze oder?
Korrekt

Zählt ein einzelner Bauernhof o.ä. der zwischendrin liegt mit zum Ort?
Aus einem aktuell laufenden Genehmigungsverfahren, das ich für einen Verein betreue, weiß ich, dass die zuständige Behörde auch dort gemessen haben will.

Nach Neuordnung der Reglen verstehe ich das so das die Erlaubnis erteilt werden muss, wenn die Bedingungen erfüllt sind
Das sehe ich auch so. Aber Vorsicht, je nach Bundesland sind da immer noch Hürden drin. Die Nummer 2.1.9 ist so eine interpretionsfähige Klausel (muss z.B. ein Gemeinderat gehört werden zu dem Vorhaben?) Das weiß ich derzeit nicht.

Sollte doch heißen, wenn wir den zulässigen Lärmpegel einhalten dürften wir Maschienen bis zu diesem Lärmpegel fliegen - oder sehe ich das falsch?
Jetzt schwimme ich auch noch ein bißchen. Im Regelfall werdet ihr einen festen DB-Wert vorgeschrieben bekommen , z.B. 84. Lauter dürfen die Flugzeuge dann nicht sein. Aus einem aktuellen Gutachten weiß ich, dass dort ein Wert festgeschrieben wird.

Wie ist zu Messen?
- wo (Startbahn?)
- flieger in der Luft oder am Boden (es steht 25 m)
- muss vollgas geflogen werden?
Erst werden drei Modell am Boden auf einem Bock gemessen. Dann drei Flugzeuge gleichzeitig in der Luft, normaler Flugbetrieb. Also auch Vollgas.
Die Modell erhalten einen Lärmpaß, der Bestandteil des Gesamtgutachtens ist.
Während des Fluges mißt der Gutachter an den relevanten Punkten. Wie gemessen werden muss, ist genau in den Lämvorschriften für Luftfahrzeuge vom 01.04.2004 festgelegt. Ist aber der Job des Gutachters.
Aber: Hier ist meiner Meinung nach Ehrlichkeit angesagt. Das sind auch alles Modellfllieger. Ich denke nicht, dass man denen mit 74 dB/A -Chartern oder Telomastern zu kommen braucht. Die Modelle sollten das Spektrum im Verein darstellen.

Wie stehen die Chance einer Nachträglichen Änderung?
Wer darf da alles mitsprechen (in früheren ZEiten hatte eine gewissen Grüne Partei immer was dagegen (wir sind Grünenhochburg))
Neues Platzgutachten beantragen über einen Verband. Wie das bei dem DAeC geht, weiß ich nicht. Die haben aber auch Gutachter. Über den DMFV geht es über eine geringe Eigenbeteiligung bei den Gutachterkosten, ich meine 150 Euro. Kommt darauf an, wo ihr organisiert seid.
Dann einen neuen Antrag auf AE einreichen. Der muss ja beschieden werden...
Wer beteiligt werden muss/kann: Siehe oben.
 

TobiS

User
Hallo Dieter,

ja bin Vorstandsmitglied. Unser Verein ist im DMFV.
Was ist rcvvv???

Danke mal für deine Antworten.
Da ich die exakten Abstandsdaten unseres Platzes zum nächsten Wohnort nicht im Kopf habe, habe ich gerade mal mit MAP24 provisorisch vermessen. Sind leider nur knappe 600m bis zur nächsten Siedlung. Damit wirds natürlich extrem eng mit den Lärmpegeln.

Hauptsächlich geht es uns allerdings um die Genehmigung einer Schleppmaschiene da bei uns zu 90% Segelflug gemacht wird. Diese sind wir gerade am leise trimmen.
Gibt es denn auch Möglichkeiten von Außnamen für einzelne Maschienen?
 

Gernot Steenblock

Moderator
Teammitglied
Hallo TobiS,

ja bin Vorstandsmitglied. Unser Verein ist im DMFV.
Was ist rcvvv???

Klicke mal ganz oben in der Navileiste (Zweite reihe, zweiter Button von rechts) auf RCNVV. Das ist ein Spezialforum nur für Vereinsvorstände und Mitglieder der Vorstandschaft. Aber auch solche die es werden könnten/wollten weil man zum Beispiel gerade einen Verein gründet.

Also anmelden und mit machen.
 

Dieter Wiegandt

Chefmoderator
Teammitglied
Hallo TobiS,

Also anmelden und mit machen.

Hallo TobiS, da lege ich auch verschärft Wert darauf, dass du dich registrierst;)

Genau diese Fragen können diskuitiert werden, als Hilfe für dich und für die anderen Vorstände. Jeder könnte mit so einem Problem konfrontiert werden.
Bevor ich hier mein für deine sepziellen Fragen (Schleppmaschine) "gefährliches Halbwissen" poste, komm´zu RCNVV.
Dort sind auch zwei Modelflugkollegen registriert, die Gutachter bei den Verbänden sind. Insofern darf man auf eine kompetente Antwort hoffen....
 

Dieter Wiegandt

Chefmoderator
Teammitglied
Wohngebiet

Wohngebiet

Danke für den Link, Berti.
Kann ich gerade gut gebrauchen.
Das kleine Problem: Gilt vermutlich nur für Oberbayern. Zumindest habe ich aber einen "Referenzwert"
 
Hallo,
ich war bei der Gutachtenerstellung beteiligt und bin beruflich vorbelastet. Den Äußerungen muss ich teilweise widersprechen.
Der Abstand wird nicht zur Ortsgrenze gemessen sondern zum Immissionsort. D.h. ein Wohnhaus, mit einem Aufenthaltsraum, der zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmt ist. Also kein Badezimmer, Flur oder ähnliches.
Ein einzelner Bauerhof wird als Dorf/Mischgebiet eingestuft und wird berücksichtigt.
Es wird eine Messung der Modelle nur am Boden erfolgen, also nicht in der Luft! Hierzu wird in einem Winkel von 45, 90 und 135 Grad gemessen bei jeweils 30s Vollgas. Dann wird ein arithmetisches Mittel aus den drei Messwerten gebildet.
Gruß
Günter
 

Dieter Wiegandt

Chefmoderator
Teammitglied
Hallo Günter,
ich nehme an, du beziehst dich auf die aktuellen Vorschriften, richtig?
Also ist "dein" Gutachten schon unter den Voraussetzungen der neuen Vorschriften erstattet worden?
Ich muss dann mein Posting von oben noch konkretisieren:
Zum Zeitpunkt der Erstattung unseres Gutachtens wurden die Modelle noch in 7 Meter Entfernung gemessen.
Das mit dem einzelnen Haus kann ich bestätigen. Unser Luftamt in Rheinland-Pfalz verlangt auch da Messungen. Insofern schon wieder ein Unterscheid zu Berti´s Angaben.
Es scheint sich leider zu bestätigen, dass es doch wieder in Teilen ländertypische Auslegungen gibt.
Ich hatte mir eigentlich erhofft, dass wir von einem Begriff reden können, wenn es zum Beispiel um "Wohngebiet" geht.
Wohl ein Trugschluß in unserem föderalen System :mad:
 
Hallo Dieter,
es sollte eigentlich nach der neuen NfL keine ländespezifischen Regelungen geben. Das war ja auch ein Grund für die Überarbeitung der NfL gewesen, dass eben nicht jeder sein eigenes "Süppchen" kocht. Ich bin da guter Hoffnung, dass es jetzt in jedem Bundesland und Modellflugplatz gleiche Regelungen geben wird... Schaun mer mal
Es stimmt, dass "unser" schalltechnisches Gutachten die neuen Regelungen beinhaltet. Das machte natürlich auch Sinn, da genau dieses Gutachten in der neuen NfL umgesetzt wurde.
Aufwendige schalltechnische Messungen dürften somit im Regelfall für den Modellflugverein entbehrlich sein, da mit den Abstandtabellen in der neuen NfL den Behörden ein Werkzeug an die Hand gegeben wird, mit denen sie selber den zulässigen Emissionswert der Modelle festlegen können (konform zur 18. BImSchV).
Alles in allem eine Verbesserung der Zulassungsprozedur und zum Vorteil für den Modellflieger.
Günter
 

Dieter Wiegandt

Chefmoderator
Teammitglied
Alles in allem eine Verbesserung der Zulassungsprozedur und zum Vorteil für den Modellflieger.
Günter

Ich will es nicht schlechtreden. Ich sehe die Verbesserungen durchaus. Leider mache ich derzeit (in Teilen) eine andere Erfahrung. Vielleicht bedarf es auch noch einer gewissen Eingewöhnungszeit, es ist ja alles noch taufrisch. Schauen wir mal.
 
Hallo,
sind die neuen Bestimmungen eigentlich schon im Bundesanzeiger veröffentlicht und damit in Kraft, nach meinen Informationen noch nicht?

Gruß
Eberhard
 

Konrad Kunik

Moderator
Teammitglied
Durch die Veröffentlichung als NfL sind sie in Kraft.

Allerdings gibt es jetzt eine ministerielle Version, da in der NfL noch mindestens 3 Fehler drin sind. ;)
 
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