Versicherung für Segler größer 5 kg?

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Hallo zusammen,

gegenwärtige überlege ich mir einen neuen Segler zu kaufen. Da ich gerne weiträumig auch in großen Höhen fliegen möchte, stoße ich aufgrund der Spannweite/des maximalen Gewichts an die Grenze, bei der man das Modell noch ordentlich sehen kann.

Modelle mit max. 5 kg ermöglichen maximal ca. 4 bis 4,4 m Spannweite. Daher meine Frage: Gibt es eine Versicherung, die Modelle größer 5 kg abdeckt (ohne, dass man in einem Verein sein muss. Ich fliege am liebsten an Orten, wo man seine "Ruhe" haben kann ;))?

Viele Grüße

Robert
 

UweHD

User
Oberhalb von 5kg ist das "wilde Fliegen" nicht mehr zulässig, d.h. man muß von einem Modellflugplatz mit Aufstiegsgenehmigung aus starten. Also kann man das Wildfliegen > 5kg auch nicht versichern, es ist schlichtweg gesetzlich unzulässig.

Die gängigen Versicherungen (ich bin z.b. beim DMFV) versichern i.d.R. bis 25kg, wenn der Platz eine Aufstiegsgenehmigung hat. Einfach mal unter www.dmfv.aero nachschlagen. Versicherung ist dort auch als Einzelmitglied (ohne Vereinsmitgliedschaft) möglich. Der DMFV soll jetzt nur ein Beispiel sein, da ich ihn kenne - es gibt sicher noch unzählige andere Optionen.
 
Vor gar nicht allzu langer Zeit hatten wir das Thema hier schonmal, finde es nur leider gerade nicht.

Auf jeden Fall kam dabei raus, dass Dein Vorhaben aus den verschiedensten Gründen nicht gut ist und Du auch keine Versicherung finden wirst.

Oberhalb 5kg ==> Verein (so schlimm ist das nicht, man muss sich nur einmal überwinden, dann gibt es nichts Besseres als von der Infrastruktur des Vereins und dem Know-how der anderen Mitglieder profitieren zu können (ich weiss wovon ich rede, ich hab lange gebraucht mich zu überwinden ;) )

Grüße
Markus
 

UweHD

User
Genau genommen muss man nicht in einem Verein sein. Man muss lediglich auf einem Flugplatz mit entsprechender Aufstiegsgenehmigung fliegen.

Natürlich werden die Plätze i.d.R. von Vereinen betrieben und viele dieser Vereine sehen es aus nachvollziehbaren Gründen nicht gern, wenn man stets nur als Gast auftaucht, aber das ist eine andere Geschichte...
 
Servus,

diese 5 Kg Grenze hat ja auch was mit der angestrebten Maximalgrösse für "wilde" Modelle zu tun. Die sollen ja gar nicht "weiträumig auch in großen Höhen fliegen" um dem bemannten Verkehr nicht in die quere zu kommen. Damit meine ich nicht so sehr die 300m Sicherheitshöhe sondern eher den Beginn des kontrollierten Luftraumes bei spätestens 750m AGL in dem dann auch schon mal IFR, d.H.ohne rausgucken geflogen wird.
Modellflugplätze sind in den Karten entsprechend eingezeichnet.

Gruss, Andreas
 

UweHD

User
Da steht aber auch nichts anderes, als dass man eine Aufstiegserlaubnis >5kg benötigt & für ein Gelände beantragen kann. Nichts anderes ist ja ein Modellflugplatz - ein Gelände, für das jemand mal eine Aufstiegsgenehmigung eingeholt hat :) Ob man das jetzt Modellflugplatz nennt, oder seine Schafwiese, das ist dem Gesetzgeber egal.
Das ist also keine Sonderregelung in Bayern, auch wenn es sich so anhören könnte.
 
Hallo Uwe,

das ist nicht ganz korrekt. Das Luftamt Südbayern ist das einzige in Deutschland welches auch eine PERSÖNLICHE Aufstiegserlaubnis ausstellt und damit einer einzelnen Person erlaubt ein Modell (>5kg) in Bayern zu betreiben.

Bis auf dieses eine Luftamt, stellen alle anderen nur Aufstiegserlaubnisse für Gelände aus. Im Falle von Bayern ist es aber auch möglich eine personenbezogene Aufstiegserlaubnis zu erhalten!
Das ist nach meinem Wissen aber die einzige Möglichkeit in Deutschland ein Modell > 5 kg außerhalb eines Fluggeländes zu betreiben. Und dann ist auch eine Versicherung möglich.

Also lieber Robert: Falls Du in die Zuständigkeit des luftamtes Südbayern fällst, dann dort nachfragen und einer persönliche Aufstiegserlaubnis beantragen und dich entsprechend versichern (DMFV, ...)

Falls Du nicht in Bayern wohnst gibt es nach meinem Wissen keine Möglichkeit außerhalb eines Fluggeländes ein Modell > 5 kg zu betreiben.

Grüße,
Harry

P.S.: Das Luftamt Südbayern stellt natürlich auch Aufstiegserlaubnisse für Gelände aus...

Da steht aber auch nichts anderes, als dass man eine Aufstiegserlaubnis >5kg benötigt & für ein Gelände beantragen kann. Nichts anderes ist ja ein Modellflugplatz - ein Gelände, für das jemand mal eine Aufstiegsgenehmigung eingeholt hat :) Ob man das jetzt Modellflugplatz nennt, oder seine Schafwiese, das ist dem Gesetzgeber egal.
Das ist also keine Sonderregelung in Bayern, auch wenn es sich so anhören könnte.
 
Hallo zusammen,

gegenwärtige überlege ich mir einen neuen Segler zu kaufen. Da ich gerne weiträumig auch in großen Höhen fliegen möchte, stoße ich aufgrund der Spannweite/des maximalen Gewichts an die Grenze, bei der man das Modell noch ordentlich sehen kann.

Modelle mit max. 5 kg ermöglichen maximal ca. 4 bis 4,4 m Spannweite. Daher meine Frage: Gibt es eine Versicherung, die Modelle größer 5 kg abdeckt (ohne, dass man in einem Verein sein muss. Ich fliege am liebsten an Orten, wo man seine "Ruhe" haben kann ;))?

Viele Grüße

Robert

Hi Robert
1. Versicherung brauchst du immer ob 1Kg oder 25 Kg
2. Ohne AE nur bis 5Kg über 5Kg nur mit AE die Modellflugplätze meistens haben.
3. Persöhnliche AE stellt nur das Luftamt Süd und nur das Luftamt Süd aus ( Nordbayern u. übriges Deutschland gibt es die nicht)
4. Flughöhe in Deutschland normal höchstens 763 m , dann beginnt der kontrollierte Luftraum, in der Nähe von Flugplätzen gibt es wieder
andere Höhen auch die Entfernung ist zu beachten.


Gruß,Herbert
 
Das mit der persönlichen AE kannte ich nicht. Wieder what learned :)

Ja in Südbayern gehen die Uhren noch etwas anders:D:D:D:D:D
mann muss halt mal sehen wie es dann wird wenn der Sachbearbeiter wechselt.

Gruß,Herbert
 

Dix

User
...IFR, d.H.ohne rausgucken...

Erstaunlich, wie lange sich dieser sachlich absolut falsche Mist halten kann. :cry:

IFR bedeutet Instrument Flight Rules. Es bedeutet nicht Blindflug.

Rausgucken ist Pflicht, denn IFR-Verkehr ist - wie jeder andere Verkehr auch - im unteren Luftraum dem Prinzip "See and Avoid" unterworfen. Dieses kann er nicht wahrnehmen, wenn er "ohne rausgucken" fliegt.
IFR-Verkehr wird vom Lotsen geführt und überwacht. Mehr nicht! Dass der Pilot auch bei schlechter oder fehlender Sicht fliegen darf, dafür braucht er ein IFR-zugelassenes Flugzeug. Aber rausgucken muss er trotzdem.



Und dann dödelt jemand mit seinem Großmodell in einer Höhe herum, der keine Chance hat, relative Höhe und Geschwindigkeiten richtig einzuschätzen. Erschwerend kommt hinzu, dass er nicht die richtige Perspektive dafür hat. Funk zur Kommunikation mit dem Lotsen zwecks Info hat er auch nicht.
Wie soll er da seiner Ausweichpflicht nachkommen?
 
"Un-Wildes Fliegen"

"Un-Wildes Fliegen"

Hallo zusammen,

komme gerade vom fliegen (trotz launischem Wind den Cappuccino ein wenig turnen lassen). Also eine Haftpflicht mit der 5 kg Grenze habe ich natürlich.

Interssante Ausnahemregel in Süd-Bayern. Aber wenn ich das richtig verstanden habe, kann ich mir für meine (Privat-)Wiese eine Ausnahmegenehmigung einholen und darf dann auch mit einem 10 kg Segler bis ca. 750 m meinen Spaß haben, richtig? :)
Wenn ja, werden solche AE in der Regel genehmigt? Was für Voraussetzungen muss man erfüllen und was kostet der Spaß (eine Versicherung scheint es ja dann auch zu geben)?

Viele Grüße

Robert
 
Erstaunlich, wie lange sich dieser sachlich absolut falsche Mist halten kann. :cry:

IFR bedeutet Instrument Flight Rules. Es bedeutet nicht Blindflug.

Bedeutet es natürlich nicht, gebe ich dir vollkommen recht.
In der Realität stellt sich das leider häufig anders dar, glaub mir. Ich weiss wovon ich rede, ich verdiene meine Brötchen damit...
 
Hallo zusammen,

komme gerade vom fliegen (trotz launischem Wind den Cappuccino ein wenig turnen lassen). Also eine Haftpflicht mit der 5 kg Grenze habe ich natürlich.

Interssante Ausnahemregel in Süd-Bayern. Aber wenn ich das richtig verstanden habe, kann ich mir für meine (Privat-)Wiese eine Ausnahmegenehmigung einholen und darf dann auch mit einem 10 kg Segler bis ca. 750 m meinen Spaß haben, richtig? :)
Wenn ja, werden solche AE in der Regel genehmigt? Was für Voraussetzungen muss man erfüllen und was kostet der Spaß (eine Versicherung scheint es ja dann auch zu geben)?

Viele Grüße

Robert

Hi Robert
Wo bist du Versichert ?


So einfach ist das nicht, dann hätte ja jeder seinen eigenen Flugplatz.
Der Unterschied persönliche AE nur in Südbayern.
AE für einen Platz Bundesweit.
Welche Auflagen müsstest du dich im Luftamt kundig machen.
Zum Beispiel Luftraum,wird die Größe vorgeschrieben, bestimmte Vorkehrungen die der Sicherheit dienen.
Wird sich für dich alleine nicht rechnen, ob eine einzel Person eine AE für einen Platz bekommt entzieht sich meiner Kenntnis.

Gruß,Herbert:cool::cool::cool:
 
Erstaunlich, wie lange sich dieser sachlich absolut falsche Mist halten kann. :cry:

IFR bedeutet Instrument Flight Rules. Es bedeutet nicht Blindflug.

Hi
OT
habe auch noch keinen Blinden fliegen sehen :D:D:D:D:D:rolleyes::rolleyes:

Gruß,Herbert
 

Tillux

User
-Persönliche Austiegserlaubnis bekommt man in Südbayern (nicht in Nordbayern) nicht für einen bestimmten Platz sondern für eine bestimmte Person. Und für dessen Modelle bis 25kg.
Kostet irgendwas zwischen 50 und 60 Euro.
Es können dies mehrere Personen gleichzeitig beantragen und es kostet trotzdem nur einmal 50-60 Euro.
Damit darf man in Südbayern auch sog. Wildfliegen solange der Grundstückseigner damit einverstanden ist.

Unser Verein hat dies mal für alle Interessenten beantragt, nicht für unseren Platz sondern für die Mitglieger persönlich. Der Platz ist ja schon seit 30 Jahren oder so genehmigt.
Nochmal, diese (südbayerische) Genehmigung hat nichts mit dem Gelände oder dem Flugzeug zu tun, sondern mit der Person und den zulässigen 25kg eines beliebigen Modells.

-komme aus der (südbayerischen) Gegend. Glück gehabt...;)
 
Versicherung

Versicherung

Hallo Herbert,

danke für die Antwort. Den Namen meiner Haftpflicht habe ich gerade nicht parat (ich glaube irgendetwas mit German Brokers oder so...). Habe mir aber mal den Versicherungsvertrag genauer angeschaut und auch bei dem Versicherungsvertreter selbst angerufen. Dort wird explizit die Versicherung von Modellflugzeuge bis 5 kg mit einer Versicherungssumme von x Mio. € aufgeführt. Also denke ich mal, das ist so i.O. (solange ich unter den 5 kg bleibe).

Mit der AE werde ich mich bei Gelegenheit bei dem entsprechenden Amt kundig machen, vorerst bleib ich wohl dann doch bei 4m Seglern (machen auch Spaß :))

Viele Grüße,

Robert
 
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