Produkthaftung Händler Hersteller Teil 2

rubberduck

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Hallo,
also wie von Ullrich Horn kritisiert, folgt nun mein Ergebnis mit dem Thema "Lipo Lader und Lipo abgebrannt", nach einem kurzen Besuch beim Händler.

Habe glücklicherweise auf zwei freundliche Mitarbeiter und einen verständnissvollen Filialleiter getroffen.
Dieser hat sich aufgrund der Brandreste die von Lader und Akku übrig geblieben sind ebenfalls der Sache angenommen.

Erstmal die Rechtliche Seite:
Eine grundsätzliche Garantie gibt es in der Regel nicht. So etwas bieten Autohersteller und manche Hausgerätehersteller.
Garantie bedeutet das der Hersteller eine Garantie auf sein Produkt anbietet (und nicht der Händler).

Ansonsten handelt es sich um Gewährleistung und die betrifft nur den Händler.
Das ist das, was wir Kunden oft fälschlich als Zweijahresgarantie ansehen.
Es sind korrektweise zwei Jahre Gewährleistung des Händlers.

Und die funktioniert so:
In den ersten 6 Monaten ist der Händler beweispflichtig. D.h. er muss dem Kunden grob fahrlässiges Verhalten im Umgang mit dem Produkt nachweisen. Nur dann kann der Händler die Mängelbeseitigung an dem Artikel verweigern.

In den folgenden 1 1/2 Jahren muss der Kunde gegenüber dem Händler nachweisen, das der gekaufte Artikel schon beim Kauf einen Mangel hatte, der letztlich zum Defekt führte.

Da es bei Modellbauartikeln fast nie eine Herstellergarantie gibt, handelt es sich also immer um Fälle von Gewährleistung dem Händler gegenüber. Und da ist man zumindest nach den ersten 6 Monaten auf die Kulanz des Händlers angewiesen.

In meinem Fall zeigte sich der Händler kulant. Ich bekam ein typgleiches neues Ladegerät und einen neuen Akku.
Anspruch auf Ersatz hat man grundsätzlich nicht. Nur auf Mängelbeseitigung wenn der Mangel bereits bei Kauf vorlag.

Übrigens...für den evtl. enstandenen Folgeschaden wie ein Brand, kommt weder Händler noch Hersteller auf.
Das ist dann alleine Sache der eigenen Hausratversicherung.


Aufgrund der extrem schwierigen Beweisführung, wird es eine echte Produkthaftung dem Kunden gegenüber, kaum geben.


Gruss
Jürgen

(In der Hoffnung das nun hier sachlich korrekt dargestellt zu haben ...)
 
Freu dich ueber die kulante Bearbeitung.
Bei einem Lader fuer 29,95€ (nicht beim C) kann man nicht viel erwarten. Wahrscheinlich ein nicht sauber kalibrierter Balancer und damit eine Zelle ueberladen. Sei froh dass es keinen Wohnungsbrand gegeben hat.
 

heikop

User
Das ist das Anschlusskabel des Ladegerätes, vom Netzteil kommend, meine Lader haben den gleichen Anschluss.
Ich würde sagen daß der Akku darauf lag, deshalb die Brandspuren.
 

rubberduck

User gesperrt
Ja genau..
Das ist das beiliegende original Anschlusskabel.
Alleine das man bis zu 5A über so einen kleinen Netzteilstecker laufen lässt ist doch eigentlich gefährlich.

Naja .. Aber am Ergebnis kann man sehen, es gibt keine echte Produkthaftung, nur Händlerkulanz bezüglich Ersatz des defekten gekauften Gerätes.

Jürgen
 

micbu

User
@rubberduck,
Deine Darstellung der Gewährleistung ist zwar richtig, aber unvollständig und daher die Sachlage verzerrend.
Was hier zum tragen kommen könnte, das wäre die Produkthaftung aus deiner Überschrift welche du hier so widergibst als sei damit die Gewährleistung gemeint.
Dem ist nicht so.
Der Hersteller steht in der Produkthaftung und muss für Schäden einstehen welche durch sein schadhaftes Produkt entstehen. Es gibt dabei einen Selbstbehalt von 500€.
Hier eine Zusammenfassung:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/prodhaftg/gesamt.pdf

Es gibt also sehr wohl eine echte Produkthaftung, aber die kommt bei einem Sachschaden erst ab 500€ oder bei einem Personenschaden zum tragen.
Wäre also durch einen schadhaften Lader deine Bude abgefackelt, dann wäre der Hersteller in der Pflicht diesen Schaden zu übernehmen.
!!! Im Gegensatz zur Gewährleistung bist du bei einem Schaden wegen Produkthaftung in der Pflicht den Mangel am Produkt zu beweisen !!!
Hier gibt es keine Mangelvermutung wie bei der Gewährleistung.


Michael
 
Prdukthaftung und Gewährleistung

Prdukthaftung und Gewährleistung

@rubberduck,
Deine Darstellung der Gewährleistung ist zwar richtig, aber unvollständig und daher die Sachlage verzerrend.
Was hier zum tragen kommen könnte, das wäre die Produkthaftung aus deiner Überschrift welche du hier so widergibst als sei damit die Gewährleistung gemeint.
Dem ist nicht so.
Der Hersteller steht in der Produkthaftung und muss für Schäden einstehen welche durch sein schadhaftes Produkt entstehen. Es gibt dabei einen Selbstbehalt von 500€.
Hier eine Zusammenfassung:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/prodhaftg/gesamt.pdf

Es gibt also sehr wohl eine echte Produkthaftung, aber die kommt bei einem Sachschaden erst ab 500€ oder bei einem Personenschaden zum tragen.
Wäre also durch einen schadhaften Lader deine Bude abgefackelt, dann wäre der Hersteller in der Pflicht diesen Schaden zu übernehmen.
!!! Im Gegensatz zur Gewährleistung bist du bei einem Schaden wegen Produkthaftung in der Pflicht den Mangel am Produkt zu beweisen !!!
Hier gibt es keine Mangelvermutung wie bei der Gewährleistung.


Michael

So isses
Gute Klarstellung!
Die Garantie (Hersteller) oder Gewährleistung (Händler) decken nur den Schaden oder Mangel am Produkt ab.
Die Produkthaftung erstreckt sich nur auf Schäden die DURCH ein MANGELHAFTES Produkt entstanden sind. Und hier ergibt sich ein weites Betätigungsfeld für die Anwälte ;)

Gruß
Olaf
 

rkopka

User
Die Produkthaftung erstreckt sich nur auf Schäden die DURCH ein MANGELHAFTES Produkt entstanden sind. Und hier ergibt sich ein weites Betätigungsfeld für die Anwälte ;)
Und das verteuert vieles, da kaum ein Hersteller (außer den ganz großen) ein Produkt ohne entsprechende Versicherung auf den Markt bringen kann.

RK
 

micbu

User
Das ist eine ganz normale Betriebshaftpflichtversicherung evtl. noch mit einer erweiterten Produkthaftpflichtversicherung. Die kostet nicht viel und verteuert auch nicht wirklich die Produkte.
Aber sie macht es den Herstellern leicht ein Produkt zu entwickeln oder zu importieren um es uns Verbrauchern anzubieten.
Ich habe selbst jahrelang Produkte in Verkehr gebracht. Diese Versicherung ist ein absolutes MUSS für einen Hersteller/Importeur, aber finanziell keine Belastung.

Michael
 

rubberduck

User gesperrt
Toll..
Das Gerät ist Made in China. Und nach Eurer Aussage ist der Hersteller in der Pflicht.
Schätze das geht aus wie das " Hornberger Schiessen".

Problem ist im übrigen die Beweisführung.
Die dürfte bei einem komplett verbrannten Ladegerät kaum noch möglich sein.

Hier handelt es sich sogar um ein Ladegerät "eines Grossen Händlers" aus dessen Hausmarke.
Und trotzdem bleibt der Kunde (in diesem Fall ich) auf dem Schaden sitzen.
Ausser der Kulanz, bzw. Geräteerstattung.

Jürgen
 

micbu

User
Nein, genau das nicht!
Ein Importeur gilt als Hersteller und ist somit derjenige welcher in der Produkthaftung steht wenn die tatsächliche Herstellung im Nicht-EU-Ausland stattgefunden hat.
Klebt ein Händler sein eigenes Logo drauf, dann gilt dieser wiederum als Hersteller.
Der Hersteller ist also nicht zwangsweise derjenige welcher das Gerät tatsächlich zusammenbastelt hat sondern derjenige welcher im rechtlichen Sinne für das Gerät verantwortlich ist.


Michael
 

Ulrich Horn

Moderator
Teammitglied
micbu schrieb:
Ein Importeur gilt als Hersteller und ist somit derjenige welcher in der Produkthaftung steht wenn die tatsächliche Herstellung im Nicht-EU-Ausland stattgefunden hat.
So ist es.. das EU-Recht kennt dafür den Begriff des "Inverkehrbringens".

Eben das machen sich manche Leute nicht klar, die Geräte privat aus China importieren und dann hier neu oder gebraucht weiterverkaufen. Die sind als Inverkehrbringer im Sinne der Produkthaftung haftbar für Folgeschäden, die sich aus dem Gebrauch des Produkts ergeben - bis hin zum womöglich abgebrannten Haus.

Grüße, Ulrich
 

rubberduck

User gesperrt
Aber wie man an dem Beispiel sieht, will der Inverkehrbringer keine Produkthaftung anerkennen.
Es war ja nicht nur Lader und Akku der verbrannt sind, auch Regal, ein angebrannter Fensterrahmen und eigentlich müsste der gesamte Raum grundsaniert werden.

Um diese weitergehende Haftung zu erreichen, muß das Gerät zu einem unabhängigen Gutachter zb. TÜV Rheinland.
Da es jedoch komplett innerlich verbrannt ist, lässt sich die Ursache wohl kaum noch ausmachen.

Eine Fehlbedienung ist bei den modernen Ladegeräten ausgeschlossen, da die Geräte den angeschlossenen Akku testen und keinen Startvorgang zulassen. Selbst ein zu hoch eingestellter Strom regelt sich sehr schnell selbstständig herunter.

Also sind die Regelungen zwar auf dem Papier vorhanden, aber einen Beweis für einen solchen echten Produkthaftungsfall mit dem Beweis eines dadurch entstandenen Folgeschadens wird wohl kaum ein Kunde erbringen können.

Deswegen greift in der Regel die Hausrat- oder gegenüber Fremdschäden die Haftpflichtversicherung.
Wenn es so einfach wäre würden die garantiert nicht zahlen, sondern sich das Geld vom Händler oder Hersteller holen.


Übrigens:
Es gibt auch im Modellbau keinen mir bekannten Fall, wo ein Hersteller für Folgeschäden haftbar gemacht werden konnte. Es gab maximal eine Geräteerstattung, Sender, Empfänger etc. im Rahmen einer Kulanz. Selbst der bekannte Fall einer ganzen fehlerhaften RC-Anlagen Baureihe 2.4 Ghz, hat zu keiner Produkthaftung geführt, nur das das System letzlich aus dem Programm genommen wurde.


Jürgen
 

micbu

User
Nein Ulrich, das nun auch wieder nicht direkt. So schlimm ist es bei der Produkthaftung nicht ganz. Erst wenn der Weiterverkauf innerhalb der gewerblichen Tätigkeit des Verkäufers stattfindet übernimmt er dann die Produkthaftung. Ein privater Verkauf nach Gebrauch oder weil man entsprechende Teil einfach nicht mehr benötigt oder haben möchte, hat keine Konsequenz in Bezug auf die Produkthaftung. Der Kauf im Ausland mit dem Ziel beim Verkauf im Inland Gewinn zu erzielen ist allerdings direkt eine gewerbliche Tätigkeit.

Michael
 

micbu

User
@Jürgen,

Was erwartest du?
1. Hast du dich schon mit dem Inverkehrbringer auseinandergesetzt? Ich denke nicht. Der Verkäufer ist nicht der Inverkehrbringer.
2. Warum sollte der Inverkehrbringer dich mit offenen Armen empfangen und alle Schuld auf sich nehmen?
3. Kannst du beweisen, dass das Ladegerät einen Defekt hatte?

Du forderst etwas, dann musst DU auch deinen Anspruch beweisen.


Michael
 

rubberduck

User gesperrt
@Jürgen,

Was erwartest du?
1. Hast du dich schon mit dem Inverkehrbringer auseinandergesetzt? Ich denke nicht. Der Verkäufer ist nicht der Inverkehrbringer.
2. Warum sollte der Inverkehrbringer dich mit offenen Armen empfangen und alle Schuld auf sich nehmen?
3. Kannst du beweisen, dass das Ladegerät einen Defekt hatte?

Du forderst etwas, dann musst DU auch deinen Anspruch beweisen.


Michael

Zu 1) Ja habe ich .. Voltcraft ist Eigenmarke des Inverkehrbringers.
Zu 2) Das hab ich auch gar nicht erwartet.
Zu 3) Das genau ist der wesentliche Punkt! Das ist bei einer komplett abgebrannten Elektronik nicht machbar.

DEN NACHWEIS für den (absichtlich durch den Hersteller verschuldeten) Defekt kann man selbst mit Gutachter nur ganz selten .

Und das weiss auch der Handel. Selbst ganze schadhafte Produktreihen werden erst nach einiger Zeit aus dem Programm genommen, ohne das eine echte Produkthaftung gegriffen hat.

Jürgen
 

micbu

User
!! Eine Filiale von Conrad ist nicht der Inverkehrbringer !!

Michael
 

rubberduck

User gesperrt
!! Eine Filiale von Conrad ist nicht der Inverkehrbringer !!

Michael

Aber die Zentrale in Hirschau. Schön, das es für uns Kunden alles so kompliziert gemacht wird.

Es bringt ja nun nichts mehr drumrum zu reden, entscheidend ist dein Punkt 3).
Und das ist die Hürde, die kaum ein Endkunde überwindet.

Jürgen
 

micbu

User
Genau, ohne Gutachten geht da gar nichts.
Übrigens gibt es sehr wohl Fälle der Produkthaftung im Modellbau bei denen der Hersteller den Folgeschaden übernehmen musste.
Ich war selbst schon als Gutachter in solch einem Fall tätig, kann dies also aus erster Hand bestätigen.

Michael
 
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