Modellflug im Wohngebiet erlaubt?

pilot

User
Hallo zusammen,

wie schaut die Rechtslage aus wenn man Modellflug im Wohngebiet betreibt? Was sind da die Midestabstände zu Häusern?
Auf die Frage komme ich durch diesen Artikel hier bei welchem Amazon in einigen Jahren die Pakete mit "Drohnen" ausliefern möchte.
https://www.focus.de/finanzen/news/...n-zustellung-mit-mini-drohnen_id_3446117.html

Soweit ich mich erinnern kann muss man mindestens 300m Abstand zu Gebäuden bewahren und 3km zu Flugplätzen/Flughäfen. Aber ich bin mir jetzt nicht sicher ob dies nur für Verbrenner gilt und für Elektroflugzeuge nicht.
 

micbu

User
Deine Frage hat nix mit Modellflug in Wohngebieten zu tun.
Erlaubnisfreier Modellflug ist, soweit "gefahrlos" möglich, überall erlaubt wo dieser nicht explizit durch irgendwelche Gesetze eingeschränkt oder verboten ist.
Du fragst aber nach dem gewerblichen Einsatz von autonomen Drohnen in Wohngebieten. Das Eine hat nix mit dem Anderen zu tun.


Michael
 

Relaxr

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Schon interessant, wie viele Menschen auf beliebige "Räuberpistolen" ansprechen und sich auch noch intensiv damit befassen. Solche Meldungen gabs früher nur am 1. April. Medienaufmerksamkeit um jeden Preis. Wenn bei mir so ne Amazon-Drohne landet, greif ich mir gleich deren Lipos! Den Rest brauche ich nicht..........
 

klausk

User gesperrt
Ja, diese Meldung hätte eher auch zu einem anderen Kalenderdatum in knapp 4 Monaten gepasst.
Ich glaube auch, dass da jemand nur um Aufmerksamkeit buhlt................ich würde dann auch gleich die ganze Drohne bei mir behalten :-)

Zur Eingangsfrage: Einen Mindestabstand zu Gebäuden für Fluggeräte im Kilometer-Bereich gibt es nicht (zumindest nicht im Modellbau), denn sonst könnten viele Modellflugplätze nicht betrieben werden. Wir haben z.B. in unserem Flugsektor expliziet ein landwirtschaftliches Gehöft ausgenommen, der Flugsektor "streift" das Gebäude in etwa 10 -15 Metern Entfernung :-)
 
Zur Eingangsfrage: Einen Mindestabstand zu Gebäuden für Fluggeräte im Kilometer-Bereich gibt es nicht (zumindest nicht im Modellbau), denn sonst könnten viele Modellflugplätze nicht betrieben werden. Wir haben z.B. in unserem Flugsektor expliziet ein landwirtschaftliches Gehöft ausgenommen, der Flugsektor "streift" das Gebäude in etwa 10 -15 Metern Entfernung :-)

Hi Klaus
zum Abstand ,da liegst du nicht richtig.
Für Verbrenner sind 1,5 km von der nächsten Bebauung einzuhalten. (Wildflug )

Bei Modellflugplätzen sieht das anders aus, da ja eine AE vom Luftamt vorliegt, in der, der Flugraum ausgewiesen ist
denn mann ja nicht verlassen darf.

Gruß,Herbert;)
 
Hi Klaus
zum Abstand ,da liegst du nicht richtig.
Für Verbrenner sind 1,5 km von der nächsten Bebauung einzuhalten. (Wildflug )

Was soll eine Bebauung sein, oder meinst du eine Behausung:confused::D:confused::D
Wildflug stimmt in dem Zusammenhang auch nicht, da gibt es KEINE Differenzierung zwischen Modellflugplatz oder Wildflug!

Standardregel aus den Vorschriften § 16 LuftVO Absatz1c ist die, dass man mindestens 1,5 Kilometer Luftlinie Abstand zum nächsten zu reinen Wohnzwecken bebauten Gebiet haben muss, um ein beliebiges Modellflugzeug (zu denen auch Modellhubschrauber zählen), das durch einen Verbrennungsmotor angetrieben wird, ohne besondere Erlaubnis des zuständigen Luftamtes zu fliegen. Natürlich bedarf es in jedem Falle noch der Erlaubnis des Grundstückseigentümers, sonst darf man ja sein Land nicht betreten.

Also nur ein einziges Wohnhaus irgendwo im Nirgendwo zählt nicht dazu, auch nicht das Industriegebiet und auch kein Mischgebiet (Industrie vermischt mit Bebauung zu Wohnzwecken).

Vielleicht ganz interessant dazu:

Modellflug und Luftrecht oder Nachrichten für Luftfahrer

Zur Ausgangsfrage:
Modellflug in einem Wohngebiet ist immer so eine "Grauzone"! Meine persönliche Meinung dazu: Lieber sein lassen, denn im Schadensfall gibt es richtig "Action", besonders bei Personenschäden!

Übrigens, der junge Mann war gestern in den Tagesthemen und gibt es wirklich: Dönercopter
 
Was soll eine Bebauung sein, oder meinst du eine Behausung:confused::D:confused::D
Wildflug stimmt in dem Zusammenhang auch nicht, da gibt es KEINE Differenzierung zwischen Modellflugplatz oder Wildflug!

Standardregel aus den Vorschriften § 16 LuftVO Absatz1c ist die, dass man mindestens 1,5 Kilometer Luftlinie Abstand

Also nur ein einziges Wohnhaus irgendwo im Nirgendwo zählt nicht dazu, auch nicht das Industriegebiet und auch kein Mischgebiet (Industrie vermischt mit Bebauung zu Wohnzwecken).



Zur Ausgangsfrage:
Modellflug in einem Wohngebiet ist immer so eine "Grauzone"! Meine persönliche Meinung dazu: Lieber sein lassen, denn im Schadensfall gibt es richtig "Action", besonders bei Personenschäden!

Hi Jürgen
vielleicht solltest du deine Verlinkungen auch mal durchlesen.



rage: Wo darf ich fliegen?

Grundsätzlich überall, sofern das Einverständnis des Grundstückeigentümers vorliegt, dessen Gelände ich betreten will. Zu beachten ist natürlich in diesem Zusammenhang die Bestimmung, dass im Abstand von weniger als 1,5 km von Wohngebieten Modelle mit Verbrennungsmotor nur mit Erlaubnis der örtlich zuständigen Luftfahrtbehörde des Landes betrieben werden dürfen, wobei die Definition des "Wohngebiets" nicht einheitlich geregelt ist. Außerdem sind bei allen Modellflugaktivitäten nicht nur Luftsperrgebiete zu beachten (Anhang §62 LuftVG) sondern auch von der Begrenzung von Flugplätzen ein Mindestabstand von 1,5 km einzuhalten.
Näheres regelt

§ 16 LuftVO

Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums

(1) Die folgenden Arten der Nutzung des Luftraums bedürfen im Übrigen der Erlaubnis:

1. der Aufstieg von Flugmodellen

a) mit mehr als 5 Kilogramm Gesamtmasse.
b) mit Raketenantrieb, sofern der Treibsatz mehr als 20 Gramm beträgt.
c) mit Verbrennungsmotor in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von Wohngebieten.


Gruß,Herbert;);)
 
Hi Jürgen
vielleicht solltest du deine Verlinkungen auch mal durchlesen.

Hallo Herbert,

danke wieder einmal für deinen geistigen Erguss!
k020.gif
Ich weiß schon was ich verlinke und schreibe.:rolleyes:

.........wobei die Definition des "Wohngebiets" nicht einheitlich geregelt ist.

Bitte nicht den Paragraphen § 16 LuftVO Absatz1c mit der Interpretation des RCN (siehe oberhalb des eigentlichen Paragraphen bzw. das Zitat) durcheinander werfen!!!

Die Definition "Wohngebiet" ist bundeseinheitlich durch die DfS geregelt (NfL I 76/08) und habe ich schon oben dargelegt.;)

Es geht nach Gewerbegebiete, Mischgebiete, Allgemeine Wohngebiete, Reine Wohngebiete und dann Kurgebiete, Krankenhäuser, Pflegeanstalten.
f050.gif
 
Hallo Herbert,

danke für deinen geistigen Erguss!
k020.gif
Ich weiß schon was ich verlinke und schreibe.:rolleyes:



Die Definition "Wohngebiet" ist bundeseinheitlich durch die DfS geregelt worden(NfL I 76/08) und habe ich schon oben dargelegt.;)

Es geht nach Gewerbegebiete, Mischgebiete, Allgemeine Wohngebiete, Reine Wohngebiete und der besondere Clou Kurgebiete, Krankenhäuser, Pflegeanstalten.
f050.gif

Hi Jürgen

Wo steht reines Wohngebiet ?
Bei den Definitionen geht es um Lärmbelastung und da wird eben alles eingeschlossen, da sind die Entfernungen
angegeben die einzuhalten sind.
Ich habe oben geschrieben das die 1,5 km durch das Luftamt verkleinert werden kann, hast du mir widersprochen.
Es gibt keine Differenzierung zwischen Modellflugplatz und Wildflug.
Mann sollte halt alles Lesen und nicht nur einen Satz.

Gruß,Herbert:rolleyes::rolleyes:
 
Hallo Herbert,

danke für deinen geistigen Erguss!
k020.gif
Ich weiß schon was ich verlinke und schreibe.:rolleyes:



Die Definition "Wohngebiet" ist bundeseinheitlich durch die DfS geregelt worden(NfL I 76/08) und habe ich schon oben dargelegt.;)

Es geht nach Gewerbegebiete, Mischgebiete, Allgemeine Wohngebiete, Reine Wohngebiete und der besondere Clou Kurgebiete, Krankenhäuser, Pflegeanstalten.
f050.gif

Hi Jürgen

Wo steht reines Wohngebiet ? Da steht nur Wohngebiet.
Bei den Definitionen geht es um Lärmbelastung und da wird eben alles eingeschlossen, da sind die Entfernungen
angegeben die einzuhalten sind.
Ich habe oben geschrieben das die 1,5 km durch das Luftamt verkleinert werden kann, hast du mir widersprochen.
Es gibt keine Differenzierung zwischen Modellflugplatz und Wildflug nach deiner Definition.
Mann sollte halt alles Lesen und nicht nur einen Satz.

Gruß,Herbert:rolleyes::rolleyes:
 
Hi Jürgen

Wo steht reines Wohngebiet ? Da steht nur Wohngebiet.
Bei den Definitionen geht es um Lärmbelastung und da wird eben alles eingeschlossen, da sind die Entfernungen
angegeben die einzuhalten sind.
Ich habe oben geschrieben das die 1,5 km durch das Luftamt verkleinert werden kann, hast du mir widersprochen.
Es gibt keine Differenzierung zwischen Modellflugplatz und Wildflug nach deiner Definition.
Mann sollte halt alles Lesen und nicht nur einen Satz.

Gruß,Herbert:rolleyes::rolleyes:

Ach Herbert, lass es gut sein, es hat keinen Sinn du kapierst es nicht.:rolleyes:;)

Und BITTE BITTE tue mir noch einen Gefallen und schreibe man nicht immer mit zwei NN!! Es geht um das MAN die Anrede Pronomen
und nicht um den MANN Substantiv, maskulin

Vielen Dank!:)
 

Ulrich Horn

Moderator
Teammitglied
Ich hoffe mal, es ist gut jetzt.

Sehr viele Leute kennen sich in der Thematik überhaupt nicht aus. Daher wäre es schön, wenn sich diejenigen, die sich näher damit beschäftigt haben, sich sachlich auseinandersetzen würden, statt sich gegenseitig der Schreib- oder Leseschwäche zu bezichtigen.

Die Frage ist nicht ohne, und viele Leute werden diese Texte lesen, weil google sie dorthin führt. Bitte nehmt ein wenig Rücksicht auf diese Menschen.

Grüße, Ulrich Horn
Moderator
 

klausk

User gesperrt
@Herbert1:
Ich liege sehr wohl mit meiner Behauptung richtig!
Der Thread-Starter fragte nicht expliziet nach "Wildflug" im Wohngebiet sondern nach Modellflug im Wohngebiet.
Die Regelung mit den 1,5 km für Verbrenner OHNE Aufstiegsgenehmigung ist mir wohl bekannt, das meinte ich bei meiner Beantwortung aber nicht.
Ich wollte lediglich darauf hinweisen, dass man nicht pauschaliert eine Grenze festlegen kann, wie weit ein Modellflugzeug von einer Bebauung entfernt sein muss, denn es kommt darauf an ob "Wildflug" oder Fliegen mit AE.

@Jürgen Steinbach:
Ich denke, dass mit der Bezeichung "Wildflug" allgemein bekannt ist, dass die Rede vom genehmigungsfreien Fliegen außerhalb eines Geländes mit AE gemeint ist. Diese Bezeichung ist ja landläufig üblich und soll keine Menschen herabwürdigen, die den genehmigungsfreien Modellflug betreiben.

Insofern lässt sich die Eingangsfrage dieses Threads wohl damit erklären, dass es keinen Mindestabstand zu Häusern gibt, sofern man sich an die Regeln des genehmigungsfreien Modellflugs hält (kein Verbrenner, unter 5 kg, Zustimmung Grundstückseigentümer). Allerdings sollte man sich im Einzelfall auch überlegen, ob man auch die Regeln des § 1 Abs. 1 LuftVO einhalten kann. Denn wenn ich mit einem 3-Kilo-Segler in 5 Metern Entfernung an den Balkonen eines großen Häuserblocks vorbeirausche, wo sich vielleicht bei sommerlichen Temperaturen zig Leute aufhalten, ist fraglich ob ich (Zitat:)"keinen anderen gefährde, schädige oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindere oder belästige".

Insofern gibts zur Fragestellung wohl keine pauschal richtige Antwort, es kommt auch hier auf den Einzelfall an.
 
@Herbert1:
Ich liege sehr wohl mit meiner Behauptung richtig!
Der Thread-Starter fragte nicht expliziet nach "Wildflug" im Wohngebiet sondern nach Modellflug im Wohngebiet.
Die Regelung mit den 1,5 km für Verbrenner OHNE Aufstiegsgenehmigung ist mir wohl bekannt, das meinte ich bei meiner Beantwortung aber nicht.
Ich wollte lediglich darauf hinweisen, dass man nicht pauschaliert eine Grenze festlegen kann, wie weit ein Modellflugzeug von einer Bebauung entfernt sein muss, denn es kommt darauf an ob "Wildflug" oder Fliegen mit AE.

@Jürgen Steinbach:
Ich denke, dass mit der Bezeichung "Wildflug" allgemein bekannt ist, dass die Rede vom genehmigungsfreien Fliegen außerhalb eines Geländes mit AE gemeint ist. Diese Bezeichung ist ja landläufig üblich und soll keine Menschen herabwürdigen, die den genehmigungsfreien Modellflug betreiben.

Insofern lässt sich die Eingangsfrage dieses Threads wohl damit erklären, dass es keinen Mindestabstand zu Häusern gibt, sofern man sich an die Regeln des genehmigungsfreien Modellflugs hält (kein Verbrenner, unter 5 kg, Zustimmung Grundstückseigentümer). Allerdings sollte man sich im Einzelfall auch überlegen, ob man auch die Regeln des § 1 Abs. 1 LuftVO einhalten kann. Denn wenn ich mit einem 3-Kilo-Segler in 5 Metern Entfernung an den Balkonen eines großen Häuserblocks vorbeirausche, wo sich vielleicht bei sommerlichen Temperaturen zig Leute aufhalten, ist fraglich ob ich (Zitat:)"keinen anderen gefährde, schädige oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindere oder belästige".

Insofern gibts zur Fragestellung wohl keine pauschal richtige Antwort, es kommt auch hier auf den Einzelfall an.

Hi Klaus

so sehe ich das auch

§ 1 LuftVO
Grundregeln für das Verhalten im Luftverkehr

(1) Jeder Teilnehmer am Luftverkehr hat sich so zu verhalten, dass Sicherheit und Ordnung im Luftverkehr gewährleistet sind und kein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.

(2) Der Lärm, der bei dem Betrieb eines Luftfahrzeugs verursacht wird, darf nicht stärker sein, als es die ordnungsgemäße Führung oder Bedienung unvermeidbar erfordert.


Gruß,Herbert:)
 

udogigahertz

User gesperrt
Hallo zusammen,

wie schaut die Rechtslage aus wenn man Modellflug im Wohngebiet betreibt? Was sind da die Midestabstände zu Häusern?
Auf die Frage komme ich durch diesen Artikel hier bei welchem Amazon in einigen Jahren die Pakete mit "Drohnen" ausliefern möchte.
https://www.focus.de/finanzen/news/...n-zustellung-mit-mini-drohnen_id_3446117.html

Soweit ich mich erinnern kann muss man mindestens 300m Abstand zu Gebäuden bewahren und 3km zu Flugplätzen/Flughäfen. Aber ich bin mir jetzt nicht sicher ob dies nur für Verbrenner gilt und für Elektroflugzeuge nicht.

1. Mindestabstände zu Häusern gibt es nicht.
2. Diese Drohnengeschichte von Amazon hat rein gar nichts mit "Modellflug" zu tun, nicht die Bohne!
3. Um deine in der Überschrift formulierte Frage zu beantworten, kurz und knapp: NEIN! Modellflug (also das Fliegenlassen von mittels Funkfernsteuerung im Sichtbereich des Piloten befindlichen Flugmodellen außerhalb von umschlossenen Gebäuden bis zu einem Gewicht von 5 Kilogramm, entweder ohne Antrieb oder mit einem Elektromotor angetrieben) ist in Wohngebieten NICHT erlaubt, da solches Tun regelmäßig gegen den § 1 der Luftverkehrsordnung verstoßen würde UND die meisten Gemeinden ein solches Tun auch verboten haben bzw. ganz schnell verbieten würden, falls sowas häufiger vorkommt.

Eigentlich sollte einem doch schon der gesunde Menschenverstand es sehr nahe legen, dass man seine Modelle nicht mitten in einem Wohngebiet fliegen lassen sollte, es kann ja jederzeit "etwas passieren" und der Flieger außer Kontrolle geraten, warum auch immer. Und wenn der dann unglücklich einschlägt, kann das nicht nur Sachschäden, sondern auch Menschenleben kosten. ich erinnere mal an den von einem motorlosen, kaum 2 Kilogramm "schweren" Segler getöteten Mann ......... also soooo abwegig ist das nicht. Ganz zu schweigen von eventuellen Unfällen, die allein durch das Fliegenlassen entstehen könnten, also ein Autofahrer schaut gerade interessiert einem rasant vorgeflogenen FunJet zu ....... übersieht dabei ein Kind, das ebenfalls nur zu dem Flieger schaut ........

Also ganz ehrlich jetzt: Wer solche Fragen ernsthaft stellt, der hat sie nicht mehr alle! Wie kann man nur auf eine solche abstruse Idee kommen, in WOHNGEBIETEN Modellflug betreiben zu wollen?

Da geht man auf ein freies Gelände abseits jeglicher nicht nur Wohnbebauung, sondern auch möglichst weit weg von jeder anderen Bebauung (Erlaubnis des Grundstückseigentümers und Haftpflichtversicherung nicht vergessen!)

Oder man geht in einen Verein rein, der eine Aufstiegserlaubnis hat oder gründet selber einen solchen.


Grüße
Udo
 

micbu

User
Udo, bitte, es gibt kein Gesetz welches mir verbietet meinen kleinen Silverlit Hubschauber in meinem Garten fliegen zu lassen.
Alsoo ganz pauschal ist deine Aussage falsch. Solange §1 nicht berührt wird ist es also sehr wohl erlaubt. Ich sehe keine Gefahr wenn ich einen kleinen Parkflyer auf dem Sportplatz fliegen lasse.
Modellflug in Wohngebieten ist nicht per se verboten ( Modelle unter 5kg ohne Verbrennerantrieb) sondern erst wenn §1 verletzt werden würde.

Michael
 
...
Also ganz ehrlich jetzt: Wer solche Fragen ernsthaft stellt, der hat sie nicht mehr alle! Wie kann man nur auf eine solche abstruse Idee kommen, in WOHNGEBIETEN Modellflug betreiben zu wollen?
...

Hallo Udo,

Du kennst vielleicht den "Bolzplatz" mitten in "Neu-Teveren". Da sind wir schon mehrfach mit Slow- bzw. Parkflyern geflogen. Müsste sogar noch ein Bild existieren mit dem Simprop "Sunny Boy" in der Luft und der Air Force One im Anflug (anläßlich der Verleihung des Karlspreises an Präsident Clinton).

:) Jürgen
 
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