Schwarzes Schaf in e-bay

bronco

User
Hallo Leute,

habe vor einiger Zeit einen Pletti 370/30/A3 ersteigert. Laut Angebot macht der Motor " optisch einen guten Eindruck ". Beim auspacken nach Empfang sah ich aber sofort, daß die Wicklung an mehreren Stellen verbrannt und der Motor somit unbrauchbar ist. Ich habe dem Anbieter mehrere Mails geschickt, weil ich dies als Betrug ansehe und mein Geld zurück haben wollte. Als keine Antwort kam rief ich bei ihm an, aber er verleugnete sich schamlos. Später bekam ich nur seine Freundin zu sprechen.
Da ich bis jetzt alles versucht habe, mich mit ihm gütlich zu einigen, er aber sich nicht meldet, überlege ich mir, ihn wegen Betrugs anzuzeigen. Ein anderer e-bayer hat sich auch schon beschwert, da er eine ersteigerte Ware nicht bezahlt hat. Wer eine Entäuschung mit ihm vermeiden will, der merke sich seinen Namen: XXXXXXXX

Grüße Brnco

[ 12. Oktober 2003, 21:52: Beitrag editiert von: Heinz-Werner Eickhoff ]
 
Sorry Bronco,
bitte keine Veröffendlichung von persönlichen Daten bei schwebenden Verfahren.
Daher habe ich den User editiert.
Wer den Namen wissen will, kann dich ja anmailen.

An deiner Stelle würde ich in der Sache zur Polizei gehen, sowas brauchst Du dir nicht gefallen zu lassen.

HWE
 
Hi...

mach dich mal über das Ebay-Käuferschutzprogramm schlau.
Damit kannst du ggf. wenigstens einen Teil des Schadens ersetzt bekommen, ohne einen Prozess am Hals zu haben.
Ist ausserdem auch ein gutes Druckmittel gegenüber dem Sünder, da du dann auch Ebay selbst rechtliche SChritte einleiten kann.
Hatte mal so einen Fall, da hat dann allein die Drohung damit gereicht.

mfg
andi
 
hallo flugfisch

eine mail mit 5 tagen zeitlimit - inhalt:
anzeige wg betrugs und weiterleitung an ebay - wenn er sicht nicht nach 5 tagen meldet - sofort mit allen unterlagen zu polizeit - sollchen kerlen muß man das handwerk legen - vertrau da nicht nur auf ebay - das dauert!
bin da auch schon mal reigefallen - hatte nicht mal eine richtige adresse - war nicht registriert und im ausland der kerl :mad:
also nichts gefallen lassen :D

viel erfolg

ps und mail mir mal den ebay namen - für alle fälle! :p

grüße
bernd
 
Hi...

besonders wichtig ist halt einfach die formale Einhaltung gewisser Fristen, sonst hat ggf. ein Verfahren schlechte Chancen, da Formfehler in der Abmahnung vorliegen. Dazu gehört z.B. die Einrämung einer Frist zur vollständigen Lieferung des (funktionstüchtigen) Artikels sowie der formale Rücktritt vom Kaufvertrag. Diese Fristen sind auf der Ebay-Käuferschutzseite aufgelistet.

viel Erfolg..

andi
 
Hallo bronco,

ist echt ärgerlich, wenn man auf solche Typen reinfällt.
Da ich selbst auch viel bei ebay ersteigere, würde ich gerne den Namen des "Schwarzen Schafes" wissen, für alle Fälle.

Würde mich freuen, wenn Du mir den Namen zumailen könntest - Danke :)

Wünsche Dir viel Glück...
 
Vor allem würd ich erst mal langsam machen und meine Aussichten abwägen. Ich kenne ja den Fall nicht, aber:

Sich auf eine Aussage wie "macht optisch einen guten Eindruck" zu verlassen und dann hinterher das Zähneknirschen anzufangen ist reichlich naiv.

Ich würde auch bezweifeln, daß man jemandem der es drauf ankommen läßt daraus eine vorsätzliche Tat nachweisen kann. Vermuten kann man natürlich viel und auch daß der VErkäufer isch verleugnen läßt spricht nicht gerade für ihn.

Aber Ärger hin oder her, so wie du den Fall geschildert hast bist du eher selbst Schuld.
 
Vor allem würd ich erst mal langsam machen und meine Aussichten abwägen. Ich kenne ja den Fall nicht, aber:

Sich auf eine Aussage wie "macht optisch einen guten Eindruck" zu verlassen und dann hinterher das Zähneknirschen anzufangen ist reichlich naiv.

Ich würde auch bezweifeln, daß man jemandem der es drauf ankommen läßt daraus eine vorsätzliche Tat nachweisen kann. Vermuten kann man natürlich viel und auch daß der Verkäufer sich verleugnen läßt spricht nicht gerade für ihn.

Aber Ärger hin oder her, so wie du den Fall geschildert hast bist du eher selbst Schuld.
 
Hallo Kollegen,

In dieser Sache würde ich folgendermaßen vorgehen:

Schreibe eine Anzeige an die Polizei und schildere Deinen VERDACHT!!!!! detailiert.

Es darf nur ein Verdacht der arglistigen Täuschung sein. Die Polizei in Deinem Ort wird sich mit der Ortspolizei des Verkäufers in Verbindung setzen. Das hat bei den meisten "Hasenfüssen" die beste Wirkung, da zunächst die Polizei ermitteln muß. So bekommst Du Dein Geld mit hoher Wahrscheinlichkeit zurück.

Sehr wichtig: Keine Anzeige wegen Betrug androhen (gegenüber dem Verkäufer), da nur der Staat den Betrug ermitteln und für rechtsfähig anerkennen kann. Sonst kann der Verkäufer Dich sogar wegen Nötigung anzeigen.

Aber ein Verdacht, und der ist naheliegend, wird für Dich kostenfrei von jeder Polizei bearbeitet.

Beste Grüße
Jörg Peter
 
hallo

das ist ein guter tip von dr. lagu!

betrug währe es wahrscheinlich nur -wenn du bezahlt und nichts bekommen hättest!

man muß da wirklich vorsichtig sein und nicht mit kanonen auf spatzen schießen! :)

viel erfolg
bernd
 

Armageddon

Vereinsmitglied
Hallo Bronco,

habe gute Erfahrung mit dem Käuferschutzprogramm von Ebay gemacht. Zieht sich zwar ziemlich in die Länge aber immerhin bekommst Du dann den Kaufpreis abzüglich 25 Euro zurück und der der verkäufer bekommt eine aufs Dach :D

@Juergen Schrader: Wenn da was von optisch gutem Eindruck steht, dann kann man auch nen optisch guten Eindruck erwarten. Wenn das Teil augenscheinlich kaputt ist, dann macht es keinen optisch guten Eindruck mehr. Somit liegt hier eine arglistige Täuschung vor die der Verkäufer verursacht hat. Ich kann beim besten Willen keine Schuld beim Käufer finden.

Gruß Kai
 
Hi bronco !

Wo ist der "Verkäufer" her ? Auch (Nieder)Bayern ?

Kennst Du "Operation Oggs'nfiesl" ?

Grüße TurboSchroegi
 

Motormike

Vereinsmitglied
@Bronco

Wie lautete denn der genaue Text des Objektes?
 
Wenn da was von optisch gutem Eindruck steht, dann kann man auch nen optisch guten Eindruck erwarten. Wenn das Teil augenscheinlich kaputt ist, dann macht es keinen optisch guten Eindruck mehr.
So weit war ich auch schon :)
Aber entscheidend ist ja im Zweifelsfall was ein optisch guter Eindruck ist und was nicht. Bzw. welche Augen da drauf schauen.

Bei einem zerbeulten Auto ist das was anderes als bei einem Elektromotor, wo sich leicht jemand damit rausreden kann, er wisse gar nicht was eine kaputte Wicklung ist. Und wenn das Gehäuse neuwertig ist, behauptet man eben, sieht doch gut aus.

Und wer sich dann tatsächlich (und ausschließlich?) auf so eine Aussage verläßt ist immer noch selbst Schuld, egal wie man das Verhalten eines solchen Verkäufers einstufen will.
 

Armageddon

Vereinsmitglied
Original erstellt von Juergen Schrader:

Und wer sich dann tatsächlich (und ausschließlich?) auf so eine Aussage verläßt ist immer noch selbst Schuld, egal wie man das Verhalten eines solchen Verkäufers einstufen will.
Schöner Freibrief für alle die was auf Ebay versteigern. Sorry, aber mit einer solchen Aussage wird doch so ein Verhalten eher gefördert.
95% aller Ebayer beschreiben doch die Ware korrekt. Warum werden hier solche schwarzen Schafe immer wieder in Schutz genommen?

Gruß Kai
 
Nee, Kai. Den nehm ich ganz bestimmt nicht in Schutz.

Aber das ist so wie wenn man bei Grün über die Ampel geht und sieht, daß da ein Auto mit hoher Geschwindigkeit angerauscht kommt.

Der Autofahrer ist ganz klar im Unrecht, aber rate mal wer unnötiger Weise im Krankenhaus landet?

Also: Selber Schuld, weil jeder Käufer wissen sollte, daß bei einem Motor nicht das Äußere entscheidend ist. (Jeder Verkäufer natürlich auch :D ).
 

Armageddon

Vereinsmitglied
Original erstellt von Juergen Schrader:
Also: Selber Schuld, weil jeder Käufer wissen sollte, daß bei einem Motor nicht das Äußere entscheidend ist. (Jeder Verkäufer natürlich auch :D ).
Hallo Juergen,

ich gehe nicht davon aus, daß der Motor erst zerlegt werden mußte um den Defekt festzustellen. Zumindest der Schilderung nach hat es der Käufer ja auch direkt nach dem Auspacken gesehen. Ist somit von außen zu sehen.
Auch die Tatsache, daß sich der Verkäufer jetzt verleugnen läßt ist doch relativ eindeutig.

Der Vergleich mit der grünen Ampel hinkt so wie Du ihn schildertst. Du müßtest es mit einer nicht einsehbaren Kreuzung vergleichen. Machst Du da etwa immer langsamer, obwohl Du grün hast :confused: ?

Kai
 
Ohne das wir den genauen Ebay-Text kennen ist es nun mal schwer zu entscheiden, ob hier jemand über den Tisch gezogen werden soll.
Ich hatte selbst schon (gebrauchte) Elektroartikel verkauft und zwei mal mit Käufern Ärger bekommen, die wohl anhand des Textes ("gebraucht, aber im guten Zustand") nahezu Neuware erwarteten und verlangten.

Auch gibt es Käufer (ohne hier etwas unterstellen zu wollen), die nur lesen "optisch guter Zustand", und weiter unten "für Bastler , da leichter defekt" überlesen und nach dem Kauf dann Ärger machen statt die Schuld bei sich selbst zu suchen.

Martin
 
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