Hajo Giegerich
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moin,
auf unserer HV wurde im Jahresbericht eine (neue?) Vorschrift angesprochen, die möglicherweise zumindest in Bayern dazu führt, daß ein Modellflugplatz, für den bereits eine gültige Aufstiegserlaubnis erteile wurde, für turbinengetriebene Modelle generell einer zusätzliche Aufstiegserlaubnis bedürfe.
Nachdem da bei uns im Verein keiner was drüber weis und der Vorstand lediglich zitiert hat (woher auch immer) hier die Frage: Weis jemand etwas näheres?
Gruß Hajo
auf unserer HV wurde im Jahresbericht eine (neue?) Vorschrift angesprochen, die möglicherweise zumindest in Bayern dazu führt, daß ein Modellflugplatz, für den bereits eine gültige Aufstiegserlaubnis erteile wurde, für turbinengetriebene Modelle generell einer zusätzliche Aufstiegserlaubnis bedürfe.
Nachdem da bei uns im Verein keiner was drüber weis und der Vorstand lediglich zitiert hat (woher auch immer) hier die Frage: Weis jemand etwas näheres?
Gruß Hajo