"Sonder-"Aufstiegserlaubnis für Turbinenmodelle

moin,

auf unserer HV wurde im Jahresbericht eine (neue?) Vorschrift angesprochen, die möglicherweise zumindest in Bayern dazu führt, daß ein Modellflugplatz, für den bereits eine gültige Aufstiegserlaubnis erteile wurde, für turbinengetriebene Modelle generell einer zusätzliche Aufstiegserlaubnis bedürfe.

Nachdem da bei uns im Verein keiner was drüber weis und der Vorstand lediglich zitiert hat (woher auch immer) hier die Frage: Weis jemand etwas näheres?

Gruß Hajo
 

Dieter Wiegandt

Chefmoderator
Teammitglied
Hallo HaJo,
du musst in eurer AE nachlesen. Es kommt darauf an, wie die, ich sage mal "motorgetriebenen Modelle", dort genau bezeichnet sind. Eure AE ist ein Verwaltungsakt, der nach wie vor Gültigkeit hat. Daran ändern auch die neuen NfL nichts. Leider wurde das in der Vergangenheit "landestypisch" gehandhabt. Bei uns in Rheinland-Pfalz habe ich AE gesehen, die schon vor den neuen NfL den Begriff "kolbengetriebene Motorflugzeuge" gekannt haben. Soll bedeuten: Diese AE gilt nicht für Turbinenflugzeuge, das war nicht erlaubt. Ein Platz meines Vereins hat z.B. so eine Beschränkung.
Mein Beitrag hierzu führte dann zu Widerspruch eines Kollegen aus Bayern, der auch als Gutachter tätig ist. "Kolbengetriebene Motorflugzeuge, diesen Begriff kennen wir hier nicht" - so sinngemäß.
Also: Mal genau nachlesen, hier zitieren, dann können wir weiter diskutieren.
 
Hallo und Danke für Eure Antworten,

ich bin zunächst bezüglich der Frage betreffend des Wortlauts unserer AE schlauer, dort wird von Verbrennungsmotoren gesprochen. Gelernt habe ich überdies: Turbine = Verbrennungsmotor (im Sinne dieser Vorschrift)

In unserem Fall: Unser Platz liegt näher als 1,5km an der Wohnbebauung des Ortes, laut Schreiben des Luftamtes Nordbayern von Ende Februar diesen Jahres ist daher, wenn Turbine zugelassen werden soll, aus Lärmgründen eine Änderung unserer Aufstiegserlaubnis erforderlich.

In diesem Sinne: Frage für mich beantwortet, danke für Eure Hilfe.

Gruß Hajo
 

Dieter Wiegandt

Chefmoderator
Teammitglied
Noch ein kleiner Hinweis

Noch ein kleiner Hinweis

Dank den neuen NfL kannst du jetzt vorab checken, ob euer Ansinnen überhaupt Aussicht auf Erfolg hat. Für die Turbine sind die Abstandstabellen C + D maßgeblich, abhängig davon, ob ihr eine Pause machen wollt (müsst) oder nicht. Du musst jetzt noch die Entfernung zu der Bebauung kennen und welche Art der Bebauung das ist (Mischgebiet, Allgemeines Wohngebiet.....) Dann wäre man in der Lage, den zulässigen Emissionswert der Turbine in 25 Meter Entfernung einigermaßen sicher einzugrenzen.
 
Hallo, Dieter,

diese besagten Abstandstabellen wurden jetzt schon öfter erwähnt. Leider sind mir die noch nicht über den Weg gelaufen bzw. meine Suche war bislang erfolgreich. Haste mal nen Link?

Gruß Hajo
 

Mat77

User
Frage zu den Abstandstabellen

Frage zu den Abstandstabellen

Hallo,
Wenn die Abstandstabellen sich auf Wohngebiete beziehen, wie sieht das denn mit einzeln stehenden Bauernhöfen und alleinstehenden Häusern aus?
Zählen die zu einem Wohngebiet? Bisher wurden die nicht berücksichtigt. Habt ihr damit Erfahrung?

Vielen Dank für eure Hilfe

Gruß
Matthias
 
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