Parkflyer und die Rechtslage?

178

User
Hallo Leute,
ich habe schon im Forum und im Internet herumgestöbert aber irgendwie nicht das Richtige gefunden. Beim DMFV besschäftigen sie sich mehr mit der 25 kg Liga.
Sicher gibts hierzu schon einen Fred aber wo?

Die Frage:
Wo kann ich eine Slow/Parkflyer überall fliegen lassen.
Gibt es eine Gewichtsbeschränkung?

Der Hintergrund:
Es gibt bei uns eine Flugpause von Anfang Mai bis Ende Juni.
unser alter Platz ist 500 Meter weg aber ohne Aufstigserlaubnis im Sinne der Behörden. Aber er ist Vereinsgelände (Eigentum) wenn wir die Verbrenner weglassen und die Depronkisten dort fliegen können, gehts wenigstens weiter.
Und ein Twinjet/Deprondreieck oder sowas hat fast jeder bei uns.

Grüße H a r r y

ich schieb das mal zu den Rechtsfragen
dein Moderator Sebastian
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo Harry,

wenn Ihr unter 5 kg bleibt, gut versichert seid, Luftverkehrsgesetz (LuftVG) und Luftverkehrsordnung (LuftVO) beachtet und die Erlaubnis des Grundstückeigentümers habt, sehe ich kein Problem.
Information:
hier.


Grüße von
Werner
 

178

User
Hallo Werner,
vielen Dank für deine Antwort.
Die Voraussetzungen stimmen soweit :
Alle Mitglieder sind beim DMFV versichert.
Das Gelende gehört einem Vereinsmitglied.
Es sollen in dieser Zeit nur leichte E-Modelle geflogen werden.

Aber:
1. Wir sind nur noch 100-1200 Meter vom Ort entfernt
2. nur noch 500 meter von einem Modellflugplatz entfernt (unser eigener in dieser Zeit nicht in Betrieb befindlichen).

Wir wollen natürlich nicht die Aufstiegserlaubniss des eigentlichen Platzes aufs Spiel setzen weil wir durch diese Ausweichaktion die Behörden hellhörig machen. Es sei denn, es ist alles zulässig und Punkt 1 und 2 machen uns keine Probleme.

Ich habe eben den Link mal angeschaut und werde ihn auch mal an die Vereinskollegen weiterleiten und dann diskutieren.

viele grüße
H a r r y
 
178 schrieb:
1. Wir sind nur noch 100-1200 Meter vom Ort entfernt
2. nur noch 500 meter von einem Modellflugplatz entfernt (unser eigener in dieser Zeit nicht in Betrieb befindlichen).

Die Einschränkung mit den 1,5km zum Ort gilt nur für Verbrenner-Modelle.
Generell müssen aber 1,5km zum nächsten Flugplatz eingehalten werden, was für alle Modelle gilt, für Euch aber uninteressant ist, nehme ich an.

Der eigene Modellflugplatz, der nicht im Betrieb ist, ist kein Problem. Selbst wenn dort geflogen werden würde, hättet ihr kein Problem.... außer das der Frequenzdoppelbelegung ;)

Gruß
Heiko
 
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