Bildmaterial schützen

Tobias Reik

Moderator
Teammitglied
Hallo,

auf meiner Bilderseite (siehe Signatur) sind einige Bilder über das Internet zugänglich.
Jetzt jedoch nicht alle Bilder von mir perönlich aufgenommen worden, wodurch ein Bildoverlay mit "© ..." ausscheidet.

Was wäre korrekt und würde trotzdem (theoretisch) das Bild vor unerlaubter verbreitung schützen ?

Bisher ist mein Favorite "Hosted by..." jedoch wird das dem Anspruch ja nicht korrekt.

Hoffe auf produktive/begründete Vorschläge.

Viele Grüße
Tobi
 
Ich kenne das Problem, ich schreibe bei mir oft:
Die Bilderrechte liegen bei den jeweiligen Fotografen, und dürfen nicht ohne deren Einwilligung weiterverwendet werden.

Oder du schreibst nach dem © den Namen des tatsächlichen Fotografen rein.

Evt. findest Du hier auf dieser Seite eine passende Lösung für Dich.
Gegen Bilderklau

Und hier die ganze Seite
 
Zuletzt bearbeitet:
Nettes Thema!
Ein Bild kann man sich immer irgendwie herunterladen... und sei es, durch einen Screenshot.
Ich würde daher ein Wasserzeichen empfehlen, welches fest im Bild drin ist. Muß ich bei mir noch nachholen ;)

Gruß
Heiko
 

Ulrich Horn

Moderator
Teammitglied
Tobias, wenn Bilder über das Internet zugänglich sind, handelt es sich um eine Veröffentlichung.
Wenn du dazu die Rechte hast, kannst Du getrost dein eigenes Copyright verwenden. Hast du die Rechte aber nicht, darfst du sie gar nicht erst einstellen.

Stell' dir mal vor, du speicherst auf diese Weise aktuelle Kinofilme. Das macht die Problematik vielleicht deutlich und zeigt auch, wie sinnlos ein "Hosted by.."-Vermerk ist.

Was anderes ist es, wenn Bilder als "Zitate" verwendet werden, ich denke, das ist das, was Erika meint. Das wären verkleinerte Darstellungen des Originals mit Hinweis auf die Quelle. Um das geht es aber wohl bei deiner Seite nicht.

Einzig korrekt ist daher, sich die Genehmigung vom Fotografen zu holen, oder das Bild nicht öffentlich zugänglich zu machen.

Grüße, Ulrich
 

Tobias Reik

Moderator
Teammitglied
Hallo Erika, Heiko, Andreas, Ulrich,

danke für eure Links und Beiträge.

Als resumé lasse ich somit das Copyright auf den Bildern eingeblendet und in der Übersicht schreibe ich dann zukünftig noch rein, wer das Bild geschossen hat.

Viele Grüße
Tobi
 
und in der Übersicht schreibe ich dann zukünftig noch rein, wer das Bild geschossen hat.

Du brauchst die Erlaubnis des Fotografen, wenn du seine Bilder auf deinen Seiten zeigen willst.

Den Glegenheitsknipsern mag das evtl. noch egal sein, aber es gibt auch viele Fotografen die sehr genau darauf achten, daß ihre Bilder nicht auf fremden Seiten veröffentlicht werden bzw. nur in einem Umfeld, in dem sie sich mit ihren Bildern wiederfinden möchten.

Natürlich ist es nicht leicht bis unmöglich für die Autoren das immer zu kontrollieren, aber wenn man sich schon mit dem Thema auseinandersetzt, sollte soviel Fairness eigentlich selbstverständlich sein.

Ich betreibe eine Webgalerie mit meinen eigenen Arbeiten, und bei dem Traffic da drauf wundere ich mich auch manchmal, was die Leute wohl damit machen. Obwohl sie nur Bildschirmauflösung haben und nicht wirklich viel passieren kann, würde ich ziemlich grantig werden wenn ich die plötzlich wo anders entdecken müßte.
 

Tobias Reik

Moderator
Teammitglied
Hi Jürgen,

die Erlaubniss des Fotografen versteht sich von selbst.
(ich weiß was Du sagen willst)

Das ergebniss ist nur, daß wenn mir der Fotograf die erlaubniss erteilt seine Bilder bei mir zu veröffentlichen, daß ich dann (administrativ für jeden Fotografen) mein Copyright darunter setzen kann ohne dem eigentlichen Fotografen seine rechte zu schmälern...

Grüße
Tobi
 

Herbert Stammler

Vereinsmitglied
Teammitglied
Moin,

Tobias Reik schrieb:
Das ergebniss ist nur, daß wenn mir der Fotograf die erlaubniss erteilt seine Bilder bei mir zu veröffentlichen, daß ich dann (administrativ für jeden Fotografen) mein Copyright darunter setzen kann ohne dem eigentlichen Fotografen seine rechte zu schmälern...

Du verstehst es nicht. Auch wenn Dir jemand erlaubt, seine Bilder zu veröffentlichen hast Du noch lange nicht das Copyright darüber. Übersetze Dir doch mal den Begriff wörtlich, Kopierrecht, nicht Nutzungsrecht.

Vielleicht solltest Du einfach "administrativ" wie Du das nennst bei jedem Bild das Copyright desjenigen angeben, der Dir die Bilder zur Verfügung gestellt hat... wär ja mal erfrischend einfach zu verstehen wem da welches Bild gehört.
Daß Du das Nutzungsrecht erhalten hast, kannst Du ja von mir aus auch reinschreiben wenn da unbedingt Dein Name drin auftauchen soll.

Ist doch nur Software und lässt sicher dahingehend einstellen bzw. modifizieren, kannst doch ASP, oder? ;)

cu
Herbert
 

Tobias Reik

Moderator
Teammitglied
Hallo Herbert,

schön, daß Du dich beteiligst. :)

Punkt ist doch der:
1. Kann ich nur eine Globales "Bildoverlay" (Signatur) eintragen - nicht verzeichnissbezogen
2. Geht es nicht um meinen Namen sondern um eine korrekte kennzeichnung um eine "verfolgbarkeit" sicher zu stellen

...und somit, wenn ich mir den Begriff wörtlich übersetze, ist es nicht verkehrt, wenn das Kopierrecht bei mir liegt. Ich darf es natürlich nicht weiterverteilen, aber ich kann es (das nenne ich administrativ) weiterleiten...

So komme ich zu dem Ergebniss, daß ich vorerst, nach bestem wissen und gewissen, das Copyright meinen Namen trägt und keine Internetseite o.ä.

MFG Tobi

P.S.: Und ja, ASP kann ich. Ich werde mal versuchen den Quellcode durzuforsten wo und wie die Signatur "eingebaut" wird. Dann kann ich bspw. prüfen ob in einem verzeichniss die Datei "copyright.txt" vorhanden ist und ggf. die Globale Signatur durch die Verzeichnissspezifische ersetzen - so der gedanke...
 
ARGH! Irgendwie habe ich das Gefühl, du willst es nicht verstehen. Dabei war Ulrichs Ausführung doch schon ziemlich eindeutig.

Das COPYRIGHT hat der Autor bzw. der dem er es überträgt. NIEMAND SONST! Es liegt also dann UND NUR DANN bei dir, wenn es dir der Autor überträgt. Deine Interpretation von Copyright entspricht nicht der internationalen Rechtsauffassung :D

Mit der Erlaubnis der Nutzung auf deiner Webseite hast du das NUTZUNGSRECHT für diesen bestimmten Zweck. Nichts sonst, und es wäre ein eklatanter Fehler, wenn du dich als Rechteinhaber des Copyright einsetzen würdest.
 

Tobias Reik

Moderator
Teammitglied
OK, manchmal bin ich wohl geistig träge...

Wie ist die Abkürzung für Nutzungsrecht ?

Tobi

... und dabei wir doch mir immer unterstellt ich wäre ein Wortglauber... :rolleyes:
 
Das Bedarf m.W. keiner besonderen Kennzeichnung.
Ist ja nur eine Sache zwischen dir und dem Autor.

Du mußt halt nur deiner Impressumspflicht genügen (das erkläre ich jetzt aber nicht :D), dann ist auch der Kontakt zum Rechteinhaber herstellbar.
 

Jan

Moderator
:D ...hihi, jetzt gedenke ich alle Beteiligten völlig zu verwirren. :D

1.
Es gibt im deutschen Recht kein "Copyright".
Punkt. Aus. Ende.

2.
Es gibt im deutschen Recht etwas Ähnliches, das nennt sich Urheberrecht.
Das ist aber wirklich etwas Anderes!! Wer einmal als deutscher Jurist den Versuch unternommen hat, amerikanisches Recht zu verstehen, weiß, was ich meine. Es ist Weniges vergleichbar. Insbesondere nicht im Urheberrecht.

3.
Das deutsche Urheberrecht ist (unter Lebenden) NICHT übertragbar.

4.
Das Urheberrecht ist in Ausnahmefällen vererbbar.

5.
Das Nutzungsrecht ist das Recht, das Werk zu nutzen, also zu kopieren, zu verschicken, zu verkaufen, zu verleihen, zu vermieten oder was auch immer. Das Nutzungsrecht ist in der Regel auch vererbbar.

6.
Der Inhaber des Urheberrechts kann das nutzungsrecht einer anderen Person übertragen. Diese kann dann das Werk nutzen, auch kommerziell.

7.
Das Nutzungsrecht ist äußerst flexibel. Es kann insbesondere vom Berechtigten (das muss nicht unbedingt der Inhaber des Urheberrechts sein) anderen Personen ganzo der teilweise, auf Dauer oder zeitweise, entgeltlich oder unentgeltlich oder was auch immer übertragen werden. Es kann übrigens auch von einem berechtigten Nicht-Urheber auch an einen Anderen übertragen werden. Ganz oder teilweise.

Alles klar? ;)

Ansonsten:
Uli hat das Wichtigste präzise auf den Punkt gebracht. Man kann eigentlich nur hinzusetzen, dass das Wort Copyright auf den Bilderchen ersetzt werden sollte durch den Begriff Urheberrecht. Und das ist zwingend dasjenige des Fotografen.

@Tobi
Die Mühe Deines Versuchs, das Overlay auf jedes Verzeichnis anpassen zu können, lohnt sich also. ;)
 
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