So beeinträchtigt die Fußball-WM...

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
...die Allgemeine Luftfahrt in unserer Republik:

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Das KÖNNTE ein Vorgeschmack auf das sein, was auch uns Modellfliegern droht. Dagegen wären die Einschränkungen anlässlich des Papstbesuchs ein Klacks gewesen.
 

HFK

User
...und für den Fall, das es jemand gaaanz genau wissen will: 1852m.. Ups da war einer schneller....
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hallo

1.3 und 2.3 beschränkt ja zunächst nur VFR.

1.4 und 2.4 haben gravierende Unterschiede.

2.4 kann wohl für Modellflieger nicht in Betracht kommen, da sie nicht über NOTAMs verfügen. Oder werden Modellflieger in den unter 2.ff aufgeführten Bereichen, "in Abhängigkeit der Sicherheitslage", von der DFS GmbH verständigt? :cool:

Noch ein Hinweis UTC + 2 Std. ist unsere Zeit. Da sieht es, zumindest bei den Abendspielen, nicht so schlimm aus.

Danke Eckart für die Tabelle.
 

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
Zur allgemeinen "Erbauung":

Zur allgemeinen "Erbauung":

LuftVG § 62
[Luftsperrgebietsverletzung]

(1) Wer als Führer eines Luftfahrzeugs den Anordnungen über Luftsperrgebiete und Gebiete mit Flugbeschränkungen zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

(2) Wer die Tat fahrlässig begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.


Ich befürchte, die Ausrede: "Modellflug ist doch weder VFR noch IFR!" schützt im Falle eines Falles nicht wirklich!

@ Claus
2.4 kann wohl für Modellflieger nicht in Betracht kommen, da sie nicht über NOTAMs verfügen.

Diese "Ausrede" zieht nicht. Als Teilnehmer am Luftverkehr ist jeder verpflichtet, sich zu informieren. Die Informationen werden einem nicht nachgetragen, da muss man was für tun...so ist die Gesetzeslage.
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hallo Eckart

Wenn das so weiter geht, gibt es irgendwann die PPL "M" - für Modellflieger. Oder einen Verband der gegen diese Gesetze klagt. Denn die Kategorisierung eines Modellflugzeuges als "Luftfahrzeug" im Gesetzestext ist wirklich übertrieben. Sind das handwerkliche Fehler, Unkenntnis oder gar böse Absicht? Modellflugzeuge und Drachen etc. hätte man auch anders erfassen können.

Lamentieren hilft aber nicht. :rolleyes: Es bleibt spannend...

Grumel, ich ziehe mich wohl nach Österreich zurück. Die haben demnächst "nur" eine EM ;)
 

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied

Andreas Maier

Moderator
Teammitglied
gibt es irgendwo eine liste welche modellflugplätze betroffen sind?
oder muß nun jeder selbst den zirkel in den globus rammen und
abschätzen ob man betroffen ist oder nicht.
-
dieter wo hast du die karte mit den daten her?

-

sollte unser plätzchen verschont bleiben,dann rede ich mal
mit unserem vorstand ob wir 5er,10er und tageskarten verticken. :D


gruß Andreas
 

B. de Keyser

Vereinsmitglied
Hallo,

wie stelle ich denn im Modellflug die notwendigen 8 km FLUGSICHT fest, die ich lt. VFR-Regeln z.B im Luftraum E einhalten muß? :rolleyes:

Danach dürfte ich doch ganz genau genommen eigentlich überhaupt nicht fliegen? :eek:

Gruß Bernd
 

Pike

User
B. de Keyser schrieb:
Hallo,

wie stelle ich denn im Modellflug die notwendigen 8 km FLUGSICHT fest, die ich lt. VFR-Regeln z.B im Luftraum E einhalten muß? :rolleyes:

Danach dürfte ich doch ganz genau genommen eigentlich überhaupt nicht fliegen? :eek:

Gruß Bernd
Luftraum E ist ja auch immer ein gutes Stück vom Boden weg, mindestens ca. 300m, also hättste darunter ja noch Luft!

Aber könnte man die Sicherheitsprobleme bei der WM nicht einfach bei der Wurzel packen und einfach ein Fußballspielverbot in 3NM um die Stadien von Juni bis Juli erlassen?
 

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
Wie ist denn die "Flugsicht" definiert? Sicht in Flugrichtung aus dem Führerraum des Luftfahrzeugs. Das ist also die Sicht, die der verantwortliche Luftfahrzeugführer aus dem Cockpit hat.
Doch im Modell gibt's das (Führerraum mit darin befindlichem Luftfahrzeugführer) nicht, folglich ist diese Bestimmung auf Modelle nicht anwendbar.
 

Yeti

User
Pike schrieb:
Aber könnte man die Sicherheitsprobleme bei der WM nicht einfach bei der Wurzel packen und einfach ein Fußballspielverbot in 3NM um die Stadien von Juni bis Juli erlassen?

Guter Vorschlag!
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Fußballverbot 30NM um Flugplätze wäre auch eine Überlegung wert.

Und wenn sie schon unbedingt spielen müssen, dann sollen sich wenigstens die "besonders schützenswerten Personen" die Spiele in ihrem Bunker auf Premiere anschauen. Denn offensichtlich besteht ja nur bei deren Anwesenheit im Stadion ein erhöhtes Gefahrenpotential.
 

milu

User
Hoffentlich haben sich die 14-jährige mit ihre Easy Star noch rechtzeitig über NOTAM informiert!
Oder anders, wieviele Modell-Piloten wissen was NOTAM ist?
1% o.m.?

Grüße
Milan
 
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