Reklamation Modell aus EU ?

Habe vor 7 Monaten ein F3B Segelflugmodell aus Österreich erworben.
Da ich in Bezug auf Festigkeit auf der sicheren Seite sein wollte,
habe ich mir die UHM-Version bestellt.
Nach einigen Windenstart bildete sich ein Knick, auf Höhe der Querruderanlenkung, in der Oberschale der Tragfläche.
Der Hersteller bietet mir eine Reparatur "so gut es geht" auf meine
Kosten an.
Meines Erachtens hat der Hersteller unbeabsichtigte eine Sollbruchstelle
eingebaut (Kerbwirkung); halte Reparatur an besagter Stelle für ausichtslos.

Wie gehe ich vor, um meine Anspuche (Austauschflügel) durchzusetzen ?

Wen kann ich mit einem Gutachten betrauen ?

Bei welchem Gericht kann ich gegebenfalls Klage einreichen ?


Mit freundlichen Grüßen

Sebastian
 
Hallo Sebastian,

Deine Fragen sind so konkret, dass die Antwort einer Rechtsberatung gleich käme. Ich bitte zu beachten, dass eine Rechtsberatung hier nicht möglich ist. Diese ist nur einem ganz bestimmten Personenkreis erlaubt.

Grüße von
Werner
 
High,
ich denke, in wesentlichen Punkten wird sich die Vorgehensweise nicht von Deutschem Recht unterscheiden:
Gerichtsstand
Plausibelmachung der vorgerichtlichen Einigungsversuche ( Mängelrüge )
verklagen, weil die Sache einen Mangel im rechtlichen Sinne hat ( der auch nachweisbar bzw. in einer zugesicherten Eigenschaft seinen Ursprung hat)
Gerichtsverfahren, Beweiserhebung, Gutachter- teuer teuer !
Vorliegend ist es sicher schwierig, nachzuweisen, daß es - gemessen an der ( vermeintlich erworbenen) Leistungsfähigkeit - sich nicht trotzdem um eine unzulässige Überlastung handelte. Richter sind keine Modellflieger, und auch Sachverständige können nicht hexen. Abgesehen davon, daß das Prozeßrisiko wohl schnell die Höhe des strittigen Warenwertes erreicht. Und wer soll das tragen ?
Ich denke, Du kannst manches ergoogeln, Österreich wird so etwas wie ein Bürgerliches Gesetzbuch haben, oder Handelsgesetzbuch.
Abgesehen davon, sinnvoll wäre - vielleicht per PN - auch die Meldung von ähnlichen Schicksalen.
 
Hans Rupp schrieb:
Die könnene Dir sicher einen Gutachter in Deiner Nähe nennen.
Ein eigener Gutachter in Deutschland wird aber wohl nichts bringen. Soweit ich weiß, muß er vom Gericht beauftragt werden, und das dürfte erst in Österreich geschehen- nach Klageerhebung.
Auf einen hiesigen Gutachter müsste man sich erst einvernehmlich einigen.
 

Matt44

User
Hallo,

hast Du eine Rechsschutzversicherung ? Falls ja, übergib die Sache einem Anwalt. Der prüft dann zunächst einmal den Gerichtsstand (A oder D, muss nicht automatisch A sein). Die Rechsschutzversicherung übernimmt auch die Kosten für den Anwalt in A, falls erforderlich.
Ansonsten gelten in A im Bezug auf das Sachmängelrecht im wesentlichen diesselben Spielregeln wie hier, insbesondere auch was den Beweis durch Sachverständigengutachten angeht.
Und das wird teuer, hier wie dort (i.d.R. 1000 - 3000 €)

Gruss Matthias

(PS: nur der guten Ordnung halber für die Moderartoren: ich bin berechtigt, Rechtsauskünfte zur erteilen, wobei ich nicht glaube, dass sich jemaan daran stört, wenn hier ein Modellbaukollege einem anderen kostenfrei einen guten Rat gibt. Die meisten Abmahnvereine wissen nicht einmal, dass es Modellbau gibt.)
 

trodat

User gesperrt
wobei Du im Modellbau immer Probleme kriegen wirst es auf einen Herstellerfehler zu schieben. Zudem sind die ersten 6 Monate abgelaufen, Du bist also in der Beweispflicht. Da mußt Du dann sicher belegen, dass Du damit jederzeit ordentlich umgegangen bist, ordentlich gebaut hast, .........
Ne Beratung darf ich nicht geben, aber ich glaube du merkst dass man das so ziemlich vergessen kann. Die Frage ist dann noch was ne neue Tragfläche kostet. Bei ca. 200€ Streitwert wird sich da keine Rechtsschutz/Anwalt ran wagen.
 
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