Wieviel wiegen die neuen Alpinas

Penzi

User
Hallo Kollegen, nachdem ich mich über die Suchfunktion durch die diversen Alpina Berichte gelesen habe, stellt sich mir leider immer noch die Frage, mit welchem minimalem Abfluggewicht man bei der elektrifizierten Alpina in der ME Version rechnen muß. Wäre schön, wenn ihr nur mal kurz eure Gewichte und Ausstattung hier listen würdet. Dabei wäre es auch interessant, ob die "Pro" Version bei der "Leichtelektrifizierung" gegnüber der E-Alpina von Vorteil ist.
Hintergrund meiner Frage ist das leidige Thema mit der 5Kg Grenze.:mad: :mad:
Freue mich über rege Anteilname,:D
Gruß,
Penzi
 
Hallo,

meine Alpina 4001 ME wiegt mit 16x GP2200, Fun600 und 1700mAh "Angstakku", sowie Vario 5360g.

Mi 5S LiPos sind die 5kg evtl. "knapp" zu schaffen, wenn Du auf den Empfängerakku und das Vario verzichtest...

Viele Grüße aus dem Schwarzwald

Peter
 

Jan

Moderator
Ich bin noch beim Bau - ich hoffe aber auf ein Gewicht knapp unter 5000 gr. mit einem Lehner Basic an 8s2p Konions und Jazz Steller. Ob mit oder ohne Angstakku weiß ich noch nicht. ;)
 

Penzi

User
Erst mal danke für eure Infos.
Wäre ja doch vielleicht möglich, die Alpinas unter 5kg zu bekommen(nur so fürs reine Gewissen:rolleyes: ). Mir brennt das Thema unterm Nagel, weil ich zur Zeit mit meinem 7,5kg Vortex XXL Elektro ein bischen kalte Füße bekomme, falls doch mal was passiert. Ist zwar jammer schade, aber das Gewissen fliegt halt mit. Und so überleg ich eben an legetimen Alternativen. Also macht bitte weiter.
Gruß,
Penzi
 
Hallo,

Also meine Alpina Elektro ME wiegt genau 5500g. Ausgerüstet mit einem Fun 600-18 6.7:1, 6S Kokam 3200, 1700er Empfängerakku, 80er Jazz. Bei mir ist es absolut unmöglich die 5Kg Grenze zu unterschreiten. Da ist also etwas Durchzug garantiert;). Nächste Woche sollte Erstflug sein.

Bei acht Servos vom Angstakku zu sprechen und bei dieser Modellgrösse... ich weiss ja nicht!?!?

Gruss

Thomas
 

Pinchi

User
Helium Alpinas ???

Helium Alpinas ???

Hallo @ All,

also meine Alpina, wiegt mit dem Torcman Triton und 16 Zellen 6,3Kg, und geht wie die Sau, Durchzug satt, thermisch, wenn nix geht, geht auch bei den anderen nix, geht sie auch noch sehr gut. ;)
Was habt ihr denn alle mit der 5 Kg Grenze??? :confused:
Dürft ihr über 5 Kg nicht mehr fliegen oder was??? :confused:

Gruß
Horst
 

Andreas Maier

Moderator
Teammitglied
wenns um die haftpflicht geht,da wärs mir ohne.
- DMFV " V3 "
recht unwohl.

allein bei ~600 bis 800 watt antrieb stellen sich
einige versicherungen quer.

sollte es aber die platzgrenze sein,da kannst du ja an hänge
oder andere plätze ausweichen.

gruß Andreas
 

Penzi

User
Hallo Kollegen,
das mit der 5kg Grenze hat mich bis zur Änderung des §16 auch nicht gejuckt. Aber damit einher geht auch die Versicherungsänderung, nach der man mit Modellen größer 5kg, ob mit oder ohne Antrieb, auf nicht ofiziellen Flugplätzen nicht mehr versichert ist. Die Zusatzversicherung für Einzelmitglieder nach Form 2-4 beim DMFV versichert dich nur bis 5kg im freien Gelände. Deswegen such ich auch jetzt, nach einer Alternative zu meinem Vortex XXL mit 7,5kg. Wenns da versicherungstechnisch irgend eine Möglichkeit gäbe, wäre das wohl für viele Kollegen super. Gerade wenn man Freiflieger(ohne Verein) ist, heißt es jetzt ab 5kg: No Risk, No Fun. :mad: :cry: :cry:
Und das ist mir ein bischen zu heiß.
Gruß,
Penzi
 
@ Pinci/Horst,

baust du mit reinem Gold und versiegelst deine Oberfläche mit Spritzbeton?:D

Finde das Problem nimmst du etwas auf die leichte Schulter. Ich für meinen Teil werde mich an das vorgegebene Maß halten und unter der "Schallmauer" bleiben. Sollte das nicht möglich sein so ist das Modell für mich gestorben. Basta. Keine Kompromisse.

Habe keine Lust/Zeit/v.a. aber nicht das Geld um für eventuelle Schäden selbst auf zu kommen.
Wer sich nicht daran hält ist mir egal, ich hoffe nur für euch und für mich, sollte was passieren bin ich hoffentlich nicht dort anwesend. :(

Ob das ganze Sinnvoll ist oder nicht steht auf nem andern Blatt, fragt dich im Schadensfalle keiner wenn er den Kram auf die Wage schmeisst und nachrechnet.....
 

Jan

Moderator
Pinchi schrieb:
...Dürft ihr über 5 Kg nicht mehr fliegen oder was??? :confused:

Gruß
Horst

Das ist der gültige Gesetzestext:

§ 16 Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums

(1) Die folgenden Arten der Nutzung des Luftraums bedürfen im Übrigen der Erlaubnis:

1. der Aufstieg von Flugmodellen

a) mit mehr als 5 Kilogramm Gesamtmasse,
b) mit Raketenantrieb, sofern der Treibsatz mehr als 20 Gramm beträgt,
c) mit Verbrennungsmotor in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von Wohngebieten;
d) aller Art in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometer von der Begrenzung von Flugplätzen, auf Flugplätzen bedarf der Betrieb von Flugmodellen darüber hinaus der Zustimmung der Luftaufsichtsstelle oder der Flugleitung;

Du darfst also ohne Aufstiegserlaubnis AUCH NICHT fliegen.

Durch die Änderung der LuftVZO ist die Ausnahme komplett entfallen, dass Flugmodelle ohne Verbrennerantrieb mit weniger als 5 Kilogramm Höchstgewicht von der Versicherungspflicht befreit sind.
Quelle

Das bedeutet zunächst mal nur, dass ein solches Flugmodell versichert sein muss.
Hilft uns aber nicht weiter.

Wir fragen uns: Was passiert, wenn man versichert ist, der Flieger aber mehr als 5000gr wiegt und ohne Aufstiegserlaubnis betrieben wird?

Dann wird es höchst "spannend". Das Modell fliegt ILLEGAL. Der Versicherungsschutz steht in Frage.
 

Pinchi

User
5 Kg Grenze

5 Kg Grenze

Hi Jan,

hier ein Zitat aus deiner Quelle:
Als DMFV-Mitglied ist man für Modelle bis 25 Kilogramm mit einer Deckungssumme von 1,5 Millionen Euro ausgestattet.
Da ich eine Einzelmitgliedschaft im DMFV habe, und über ihn Versichert bin, habe ich kein schlechtes Gewissen mit meiner Beton-Alpina
 

Arne

User
größer 5 kg außerhalb der genehmigten Plätze

größer 5 kg außerhalb der genehmigten Plätze

Moin,

ich hab keine Lust jetzt die entsprechenden Texte rauszusuchen. Es ist aber inzwischen ganz einfach so, dass man sowohl im DAEC wie auch DMFV inzwischen nur bis zu 5 kg Abfluggewicht versichert ist, wenn man außerhalb genehmigter Modellflugplätze fliegt!
In Klartext: Über 5 kg und außerhalb eines genehmiogten Platzes entfällt der Versicherungsschutz! Mehr als 5 kg auf dem Platz bis zu dem Gewicht, zu dem dieser eine Zulassung hat.
Ich bin sonst nicht so penibel, aber da wäre ich etwas vorsichtig und dieser Punkt ist bei vielen Modellfliegern noch nicht wirklich angekommen. Das ist vor allem für die Hangflieger größerer Pötte ein verdammt wichtiger Punkt. Man könnte auch sagen, ein echtes Problem.
Das ganze hat mit Einzelmitgliedschaft oder eben über einen Verein nicht zu tun.

Gruß Arne
 
dieser Punkt ist bei vielen Modellfliegern noch nicht wirklich angekommen.

Da gebe ich dir völlig recht !!!

Ich wusste das auch nicht und habe mich dementsprechend bisher noch keine Gedanke drüber gemacht :confused:

In der Konsequenz würde das ja bedeuten, dass ich meine Alpina Pro Elektro auf 4999g bauen muss um sie in Fiss bedenkenlos übers Schönjöchl pfeifen lassen zu können.

Bei 5001g muss sie dann auf dem (heimischen) Flugplatz bleiben :cry:

Wobei es dann ja eigentlich egal ist, og das Teil 5001g oder 24999g wiegt, oder ??

Vielleicht sollte man dazu mal einen extra Beitrag dazu aufmachen (oder gibts da etwa schon was dazu und ich habs überlesen ??)
 

Hans Rupp

Vereinsmitglied
Hallo,

zum Versicherungsschutz über den DMFV steht hier unter Punkt IV:
Für alle Mitglieder gilt grundsätzlich:
Unbedingt die gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen
bezüglich des Aufstieges und des Betriebs von Flugmodellen
beachten.

D.h. für mich nichts anderes, als dass ich in Deutschland über 5Kg ausserhalb eines Modellfluggeländes mit Zulassung nicht durch meine Zusatz-Versicherung versichert bin, da ich eben ausserhalb der gesetzlichen Bestimmungen unterwegs bin. Eventuell zahlt zwar die Versicherung, wird sich aber dann nach meiner Einschätzung das Geld im Regreßwege wieder bei mir holen.

Beispiel: Modell mit 6kg
Startstelle Teck Hoher Bohl = Modellfluggelände mit 20kg Zulassung legal und versichert.
Startstelle Teck Bölle (500m Luftlinie weg) = kein zugelassenes Modellfluggelände, also kein Versicherungsschutz

Ich sehe dass in etwa so, wie wenn ich mit einem Auto mit nicht zugelassenen Reifen eine Unfall baue.

Wie es in Fiss aussieht weiß ich nicht, da ich die Bestimmungen von Österreich nicht kenne.

Es gibt ja jetzt leichtere Alpinaversionen als die ME. Damit sind die 5kg leicht zu unterbieten und bei etwas Zügelung am Knüppel reicht die Festigkeit auch.

Hans
 
Evtl. ist das Schönjöchl ja ein eingetragender Modellflugplatz, denn auf der Karte ist es ja offiziell als solcher ausgewiesen !!!

Weiss da jemand mehr drüber ??
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hallo

Zunächst mal Fiss ist Nachbarland und da gelten eigene Regeln. Die könnte ich bei Gelegenheit mal raussuchen.

In Bayern Bereich Luftamt Süd gibt es persönliche Aufstiegsgenehmigungen für Modelle über 5 kg. Die gelten aber nur im Bereich des LA Süd. (Formloser Antrag an die Reg. von Oberbayern Luftamt Süd genügt) Wir machen das regelmässig für die Mitglieder unseres Vereines.

Ansonsten ist der Diskussionsansatz insofern richtig, als das es nicht nur eine versicherungstechnische Frage ist. Sondern eben auch eine Frage der Aufstiegserlaubnis.

Edit: Interessanterweise ist es in einigen Fluggebieten so, dass mancher Platzhirsch mit Superorchidee und ausgeprägter "Zaggiallergie" gar nicht starten dürfte. Im Gegensatz zum "Verpackungsmüll"-Fliegenden. So lange es sich nicht um ein zugelassenes Modellfluggelände handelt. Verkehrte Welt?
 

Jan

Moderator
Ich habe mir sorgfältig überlegt, ob man die Hintergründe aufdecken sollte. Ich mach das jetzt mal nach reiflicher Überlegung.

Es geht hier in erster Linie um den Versicherungsschutz.
Obwohl man geteilter Meinung sein kann, ob das so oder anders sein sollte, geht es hier tatsächlich NICHT um die Aufstiegserlaubnis.

Zumindest für den Gerling-Konzern (Versicherung des DMFV) wurde in der Vergangenheit Versicherungsschutz auch dann gewährt, wenn ein Modell ohne Aufstiegserlaubnis gestartet ist.

Ob eine Aufstiegserlaubnis für Modelle mit mehr als 5 kg überhaupt erforderlich ist, muss auf Grund der schlampigen Arbeit des Gesetzgebers § 16) bzw. Verordnungsgebers dringend bezweifelt werden. Zumindest für Segler ist das sehr in Frage zu stellen. Die seinerzeit von einigen Juristen skeptisch betrachtete Idee von Rechtsanwalt Felling, den § 16 einmal ohne Umkehrschluss zu lesen, hat inzwischen auch bei der Rechtsprechung einige Befürworter erhalten.

Es gab in der Vergangenheit bei Fällen, bei denen die Modelle ohne Aufstiegserlaubnis flogen, weder für DAEC- noch für DMFV-Mitglieder Probleme, Schäden Dritter reguliert zu erhalten.

Einzige Ausnahme: Wenn durch eine konkrete Aufstiegserlaubnis der Unfall verhindert worden wäre. Das ist beispielsweise der Fall, wenn eine beantragte Aufstiegserlaubnis den zeitlichen Rahmen für die Flugzeit bis 20 Uhr steckt und der Unfall um 21 Uhr stattfand.

In den Versicherungsbedingungen steht nirgends, dass der Versicherungsschutz verweigert wird, wenn ohne Aufstiegserlaubnis geflogen wird. Alleine schon aus diesem Grund werden sich die Versicherungen schwer tun, die Haftung abzulehnen.

Ein (Haftungs-)Restrisiko bleibt: Wenn es wirklich mal einen Millionenschaden gibt, weil ein Modellflugzeug einen Menschen oder mehrere Menschen in den Rollstuhl bringt, dann kann es durchaus mal spannend werden. Der Imageschaden für die Versicherung wäre jedoch gerade in heutigen Zeiten, in den sich so etwas unter Modellfliegern herumsperchen würde, allerdings sehr groß.

Ein weiteres Risiko bleibt natürlich auch: Wenn man ohne Aufstiegserlaubnis erwischt wird, kann man sich ein Bußgeld einfangen.
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hallo Jan

Sorry. Habe mich unklar ausgedrückt. Ich meinte es nicht aus Sicht des Schadensfalles, sondern wollte grundsätzlich die "Starterlaubnis" ansprechen.

Bin aber mit Dir der Meinung, dass wir jetzt ganz gewaltig das Thema verfehlen ;)
 

Penzi

User
Hallo Kollegen,
ich denk ja mal, daß an anderer Stelle schon genügend zu diesem Thema diskutiert wurde, wundere mich aber um so mehr, daß viele Kollegen eben dieses Reizthema immer noch nicht verinnerlicht haben. Imageschaden bei Nichthaftung hin oder her, darauf kann ich mich doch wohl nicht verlassen. Kommt es beim Hangfliegen mit Modellen größer 5kg zu einem, oder mehreren Personenschäden, möchte ich nicht erleben, ob mir mein Versicherer noch Rückendeckung und Haftung gibt. Mit einem großen Segler fliegt man auch großräumig. Ob alpin, oder im Flachland, kann man doch wohl kaum sicher stellen, daß der Flieger "nur" in den benachbarten Wald stürzt. Und wir können uns ja auch leider nicht von so was freisprechen. Jeder stürzt mal ab, egal wie:D .
Zum Thema zurück, wäre es mir deswegen so wichtig herauszufinden, ob es die ME Alpina auch unter 5kg gibt. Oder ob man mit der unkarbonisierten Alpina auch ordentlich Blödsinn anstellen kann, ohne flattern und platzen und damit unter 5Kg bleibt.
Gruß,
Penzi
 
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