Aufstiegserlaubnis Modellflieger in der Nähe von GS Startplätzen

Nur mal so zur Info,

im Forum der "Großen" gibt es scheinbar Diskussionsbedarf bezüglich Aufstiegserlaubnis von Modellflieger in der Nähe der GS Startplätzen.

Wem es interessiert, hier der Link
 

Dieter Wiegandt

Chefmoderator
Teammitglied
Das ist aber eine sehr sachliche Diskussion, freut mich, Udo
Vor allen Dingen "Leben und Leben lassen".
Hier bei uns bei Rechtsfragen aber auch eine interessante Thematik. Bei uns tummeln sich durchaus auch sachkundige Leute.

P.S. Bin ab jetzt eine Woche weg ohne Netz, so dass ich mich hier nicht weiter beteiligen kann. Wünsche euch eine gute Zeit!
 

Gast_31212

User gesperrt
Luftraumbegrenzung

Luftraumbegrenzung

Hallo Michael (RC-Paragestell),

liegt ihr mit eurem Modellflugplatz auch im Bereich der Flugbeschränkung (Luftraum E) des Mannheimer Flugplatzes?

http://bergstraessler-drachenflieger.de/downloads/luftraumg_e.pdf

Wenn ja, gilt für euch ja auch die Beschränkung 1000 ft oder 300 m Höhe über Grund?

Habt ihr da Auflagen vom Regierungspräsidium gemacht bekommen?

Bin durch Zufall darauf gestoßen als ich mir die Hompage der Bergsträssler Drachenflieger angesehen habe.

Vielen Dank und Grüße

Herry
 
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