Artikel über den Drohnenflug

Halbe Sachen!

Halbe Sachen!

...und schon eine unvollständige Information:

Luftfahrzeuge, die privat genutzt werden und weniger als 5 kg wiegen, dürfen von jedermann (auch von Kindern) geflogen werden.

Auch Lfz > 5 kg und < 25 kg TOW dürfen von jedermann geflogen werden, nur nicht mehr überall und ohne Erlaubnis!
Komplizierte Sachverhalte, die dann mal so locker flockig vom Hocker hingeworfen werden, stiften mehr Verwirrung als das sie helfen, weil entscheidende Aspekt unter den Tisch fallen. Keine gute Idee...
 
Datenschutzrechtlich ist der Einsatz von privaten Kameradrohnen ok. Werden aber (besonders kommerzielle) Drohnen zu Überwachungszwecken eingesetzt werden, ist das ordnungswidrig oder sogar strafbar.
Das kann man auch nicht so stehen lassen. Denn der Einsatz ist nicht nur bei Überwachungszwecken nicht "ok", sondern auch nicht, wenn bei der Videoaufnahme z.B. Persönlichkeits- oder Eigentumsrechte verletzt werden. Dabei muss es sich noch nicht um Überwachung handeln.
Darauf wird erst auf Seite 3 eingegangen, http://www.slashcam.de/artikel/Ratg...rohnen-und-das-Persoenlichkeitstrecht---.html wo dann steht:
Gewinnt eine Drohne Einblicke in sonst nicht einsehbare fremde Grundstücke, kommt es darauf an, ob die Drohne nur Bilder für den Live-View (also zur Steuerung) anfertigt oder ob diese dauerhaft aufgenommen werden. Wenn letzeres, dann ist die Frage, ob auf den Aufnahmen Personen erkennbar sind - wenn ja, könnte das Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Personen verletzt sein
Auch dem kann ich so nicht zustimmen, da das ja bedeuten würde, dass es erlaubt sei, bei einem Live-Bild ohne Videoaufnahme den Nachbarn in seinem vom Boden aus nicht einsehbaren Garten zu beobachten, was sicher nicht der Fall ist. In dem Fall sehe ich beides als problematisch an. Von Bedeutung ist zudem auch, ob das Bildmaterial veröffentlicht wird, egal ob per Echtzeitübertragung oder als aufgezeichnetes Videomaterial.
 
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