Alkohol und Versicherungsschutz?Beim Fliegen?

TJ67

User
Hi,

wenn ich angetrunken(d.h. mit mehr als 0,0Promille) Modelle steuere, erlischt doch jeder Versicherungsschutz,oder??

Hat da jemand evtl Gesetzesbestimmungen o.ä.??

Muss meinen Vereinskollegen da mal was vorlegen, die es unheimlich lustig finden, wenn man auf einem Flugtag als Flulgleiter das Fliegen verbieten will bzw MUSS !!
Und es nicht einsehen, dass das kein Spass ist--wenn was passiert.....müsste doch dann eigentlich "grob fahrlässig" sein,oder?

Gruss,

Julian :)
 
Stelle die Frage am Besten schriftlich z.B. schriftlich an den DMFV und bitte um Freigabe zur Veröffentlichung der Antwort hier.

Ich denke du hast damit eine der am heissesten diskutierten Fragen gestellt überhaupt, die mitunter grosse Diskussionen in Vereinen auslöst, gerade dort, wo es scheinbar mehr um Geselligkeit denn Sicherheit geht.
Sehr kontroverse und zum Teil abstruse Diskussionen sind die Folge, die nur eindeutig von einem Versicherer beantwortet werden kann.

Ich habe schon mitbekommen, dass unmittelbar nach einem schweren Unfall nach Benachrichtigung der entspr. Stellen eine Blutentnahme aneordnet wurde, wozu kann ich allerdings nicht sagen, genausowenig über den weiteren Verlauf des damaligen Vorfalles.
 
Hallo Julian,
kannst auch deine örtliche Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht anrufen.
Vor allem erfährst du da ab welchen Grenzen die in Sachen kausalem Zusammenhang besonders tätig werden, also ob die die Werte aus dem Straßenverkehr übernehmen, oder Null Alkohol wie sonst in der Fliegerei.
Sonst halt DMFV Anwalt fragen.
Grundsätzlich wird sich ein Staatsanwalt oder Gericht auch daran orientieren, was passiert ist und vor allem wie, wenn kausaler Zusammenhang da ist, wird das Gericht sich immer auf den Standpunkt stellen, ohne hätte sich das eher Vermeiden lassen, und vermehrte Schuld sehen.

Geniales Thema, gibt bestimmt ne riesen Dikussion und zurecht. Was da in Vereinen und bei Flugtagen abgeht, geht nämlich auf keine Kuhaut. Aber garantiert, hier im Forum sind dann alle Antialkoholiker... und wettern was das Zeug hält....

Gruß
Eberhard
 
Grundsätzlich mal falsch

Grundsätzlich mal falsch

Der Pflicht-Versicherungsschutz erlischt auch im Straßenverkehr auch bei grober Fahrlässigkeit nicht. Allerdings ist es i.d.R. ein Verstoß gegen alle freiwilligen Versicherungsbedingungen ( Kasko).
Der Geschädigte wird also immer entschädigt.
Der Staatsanwalt hat mit Versicherung nichts zu tun, der handelt wegen öfftl. Interesses strafrechtlicher Art.
Guckt auch in Eure Flugplatzordungen, da steht so etwas auch manchmal drinnen. Damit dann ggf. der Verein aus der Mithaftung draußen ist, bei erkennbarem Alkoholisierungsgrad aber auch der Flugleiter, der kein Flugverbot erteilt.
Aber, wie gesagt, immer nur strafrechtlich. Haftpflichtversicherung versucht nur danach, Geld zurückzuholen. Bis zu welcher Höchstgrenze weiß ich nicht.
 
Alkohol am Steuer

Alkohol am Steuer

wer mal am Simulator versucht hat, mit 3 Bier im Kopf die Figuren zu fliegen, die er nüchtern noch schafft, wird kein zerstörbares Modell mehr mit Alkohol im Blut fliegen.

Auch mit dem Kater vom Vorabend ist man richtig schlecht.

Und das Wetter ist heute eh besch....
 
Guten Morgen,

der §1 Abs. 3 Luftverkehrsordnung (LuftVO) kann hier http://www.rc-network.de/magazin/artikel_02/art_02-0001/art_02-0001-00.html nachgelesen werden. Eine besondere Promillgrenze ist mir nicht bekannt. Jeder Flugleiter sollte deshalb jedem Piloten, der Alkohol getrunken hat, das Fliegen untersagen. Wenn die Polizei kommt, wird die Frage, ob Alkohol im Spiel ist mit Sicherheit gestellt. In der Flugordnung des Vereins sollte deshalb dieser Punkt geregelt sein. ;)
Wenn die Versicherung den Piloten in Regress nehmen kann, wird sie es sicher tun. Auf die Frage was fahrlässig oder grob fahrlässig ist, sollte man es deshalb gar nicht erst ankommen lassen.

Grüße von
Werner
 

Milan

User
Hallo Julian

Zitat:

Muss meinen Vereinskollegen da mal was vorlegen, die es unheimlich lustig finden, wenn man auf einem Flugtag als Flulgleiter das Fliegen verbieten will bzw MUSS !! Zitat Ende.

Du brauchst deinen trinkenden Vereinskollegen nichts vorlegen -> Du bist Flugleiter und hast in dieser Funktion absolute Autorität. Wenn Du den Anschein hast oder siehst, das ein Pilot alkoholisiert ist, must Du in DEINEM Interesse und in Interesse aller anderen handeln - und das ist für diesen Tag ein Flugverbot. Diskutieren must Du das vor Ort mit diesen Herren nicht - verweise Sie mit ihrem evt. Klagen an den Vorstand.

Eines ist sicher; wenn ein betrunkener Pilot Schaden anrichtet bist DU der erste, dem er vorwerfen wird, das DU ihn wissendlich, das er besoffen gewesen sei, ihn hast fliegen lassen. So einer zerrt Dich auf alle Fälle mit vor den Kadi - also, vorsicht !

Nüchternen Gruß

Harry
 

Gerald Lehr

Vereinsmitglied
Teammitglied
Nachdem bei uns mal ein Gastflieger nach ein paar Bier mitten auf den Platz gepinkelt hat, haben wir folgende Klausel in unsere Platzordnung aufgenommen und dies von jedem Mitglied unterschreiben lassen:

Antialkoholklausel:
Allen am Flugbetrieb beteiligten Personen ist es untersagt Alkohol zu genießen. Dieses Verbot entfällt nach Beendigung des Flugbetriebs.



Seitdem ist Ruhe.


Viele Grüße

Gerald
 
Modellflug und Alkohol

Modellflug und Alkohol

Ich zitiere einmal RA Carl Sonnenschein vom DMFV, der den folgenden Artikel verfaßt hat:"

Kein Flugbetrieb bei Alkoholgenuss

Ein wichtiges Thema in den an mich gerichteten Anfragen beziehungsweise in der DMFV-Sprechstunde ist der Punkt, wie sich Alkoholgenuss mit Modellflugbetrieb verträgt.

Der §1 Absatz 3 Luftverkehrsordnung lautet:"Wer infolge des Genusses alkoholischer Mittel oder infolge geistiger oder körperlicher Mängel, in der Wahrnehmung der Aufgaben als Führer eines Luftfahrzeuges gehindert ist, darf kein Luftfahrzeug führen und nicht als anderes Besatzungsmitglied tätig sein."

Diese Vorschrift ist auch auf Modellflieger anzuwenden. Wer also unter Alkoholeinfluss steht, darf nicht aktiv am Modellflugbetrieb teilnehmen. Eine besondere Promillegrenze wie im Straßenverkehr gibt es jedoch nicht. Da ein Flugleiter sicherlich nicht exakt einschätzen kann, wieviel Alkohol ein Modellflieger verträgt und inwieweit die Fähigkeiten im Modellfliegen eingeschränkt sind, kann die Konsequenz nur heißen, dass Modellfliegen und Alkohol sich ausschließen. Ein Flugleiter sollte daher immer ein Flugverbot erteilen, wenn er weiß, dass der Modellflieger Alkohol getrunken hat.

Unabhängig von der jeweiligen Promillegrenze wird die Polizei im Fall eines Unfalls sofort Blutproben des betroffenen Modellfliegers entnehmen. Wenn Alkoholgenuss nachgewiesen werden kann, erfolgt unabhängig von der Höhe der Promilleanzahl immer eine verschärfte Haftung. Auch aus diesen Gründen kann nur der Schluss gezogen werden, dass sich Modellfliegen und Alkoholgenuss ausschließen. Ich empfehle den Modellflugvereinen sehr, eine solche Regelung in die Flugordnung aufzunehmen."
(Erlaubnis des Verfassers vorhanden)

Grüße von
Werner
 

airtech-factory

User gesperrt
Hallo,

interessantes Thema. Trifft bei uns im Verein auch zu, nach dem Motto mit 3 Bier läßt´s sich´s besser fräsen...

Was hätte man denn für Möglichkeiten als Flugleiter oder Vorstand wenn der angetrunkene Pilot absolut nicht einsieht seinen Flieger stehen zu lassen und trotzdem fliegt?

Platzverweis mit Hilfe der Polizei? Könnte mir bei bestimmten Leuten gut vorstellen das die einem sogar Schläge androhen wenn man denen mit soetwas kommt..:(

Jörg
 

PW

User gesperrt
Hallo Jörg,

der Flugleiter hat das Recht, dem Kollegen das Fliegen zu untersagen.

Hält sich der Kollege nicht daran, gibt es eine Mitteilung an den Vorstand und es sind die satzungsgemäßen Konsequenzen zu ziehen; angefangen von Abmahnung, Flugverbot oder sogar als letztes Mittel Ausschluss aus dem Verein.

Wenn sich ein Pilot nicht an die Anweisungen des Flugleiters hält, dann würde dieser bei uns sofort aus dem Verein ausgeschlossen.

Die Polizei wird wohl aus meiner Sicht für so was nicht kommen, da dieses vereinsmäßig zu regeln ist.

Gruss

PW
 
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