Neue Art der Modellbau-Abzocke bei ebay?

bie

Vereinsmitglied
Hi,

habe gerade bei ebay folgendes Angebot gefunden:

Super Scale DG 600 Evolution Voll GfK/CfK

Sieht aus wie ein Superflieger in perfekter Qualität. Darüber will ich auch gar nichts sagen, aber: Der Hammer kommt im Text, dort heißt es:

Achtung Sie ersteigern hier das Recht das beschriebene Modell zu einem Preis von 750 Euro zu erwerben!!!
Derzeitiger Stand ist 151 €uro. Ob das den Käufern bewusst ist, dass sie dort nur "das Recht zum Erwerb" des Modells für dann (zusätzlich) 750 Euro ersteigern?

(Immerhin kann man dem Verkäufer nicht vorwerfen, er habe nicht im allerersten Satz darauf aufmerksam gemacht...)

Trotzdem: :mad:
 

Coogan

User
Hi,

Ich habe ihn mal per E-mail danach gefragt -
mal sehen was er dazu schreibt ....
 

ingmar

User
hi,
ist doch ganz einfach. da der verkäufer versucht, die ebay gebühren für den verkaufspreis von 750 euro zu umgehen ist das ganze ein ungültiges angebot, weil es den ebay richtlinien nicht entspricht, wenn ich mich nicht irre.
 

bie

Vereinsmitglied
Mensch,

daran habe ich noch gar nicht gedacht!!!

Vielleicht sollen da nicht nur mehr €uro durch "Auktionspreis für Recht auf Erwerb + Erwerbspreis" rausspringen, sondern auch durch das Sparen von ebay-Gebühren.

Das ist dann eine geniale Idee (so ebay nicht dazwischenfunkt): Man verkauft in Zukunft Sachen (oder eben keine Sachen mehr, sondern Rechte) bei ebay nach dem Schema:

Sie erwerben durch Ihr Höchstgebot das Recht auf den Erwerb der Sache. Ihr Gebotspreis wird auf den anschließenden Erwerbspreis angerechnet.

Und ebay sähe in die Röhre...
 
@ ALLE !!!

Da ist ebay inzwischen aber aufgewacht ! :D :D :D Der Flieger ist ´rausgeworfen worden !!!!!!!!!!!!!

So isses, wenn man den Hals nicht voll genug bekommen kann. Die Leute bei ebay bekommen so etwas dann doch irgendwann mit und ´raus ist das Angebot.

Mfg
Joachim
 
Hmm, dann sollten die sich aber mal was für ihre AGB's einfallen lassen, denn mit dem Satz von BIE würde man (meiner bisherigen Recherche nach) gar nicht mal gegen Ebay-Regeln verstossen. Wenn ich das Recht auf einen Erwerb versteigere, kann ebay auch nur diesen Erlös berechnen. Und es steht nirgends (hab's jedenfalls nicht gefunden), dass ich nicht auch ein Erwerbsrecht versteigern kann! :D
 
@ IchWeißNix

Lange gesucht und nicht gefunden ?

Hier der entsprechende Auszug aus den AGB´s:

Angebotstechniken, mit denen die Gebührenstruktur von eBay umgangen wird

Grundsatz:
Es dürfen keine Systeme oder Techniken benutzt werden, die die ordnungsgemäße Funktionalität von eBay stören. Dazu zählt auch die Umgehung der eBay-Gebühren.

Fazit:
eBay behält sich vor, diese Angebote zu entfernen. Im Falle einer Löschung werden die angefallenen Angebotsgebühren gutgeschrieben.

Beispiele:

* Angebote, in denen die Käufer angewiesen werden, nicht zu kaufen.
* Angebotspraktiken, die einen Verkauf außerhalb von eBay zum Ziel haben.
* Angebote, bei denen das abgegebene Höchstgebot nicht der Endpreis des zu versteigernden Artikels sein soll.
* Angebote mit niedrigem Startpreisen, aber unverhältnismäßig hohen Versandkosten.
* Umgehung von Powerauktionen ( Siehe nachstehende Beschreibung )
* Verkauf eines Artikels, bei dem ein zusätzlicher Kauf vom Verkäufer verlangt wird.
* Artikel, die nicht bei eBay zum Direktverkauf angeboten werden.
* Angebote mit einer E-Mail-Adresse oder einer Web-Adresse (URL) im Titel.

Zu beachten sind: im Absatz "Grundsatz" der zweite Satz, und bei den Beispielen das zweite und dritte Beispiel.

Viele Grüße aus dem Wintersportgebiet Norddeutschland
 

plinse

User
Original erstellt von 22848joachim:
@ ALLE !!!

Da ist ebay inzwischen aber aufgewacht ! :D :D :D Der Flieger ist ´rausgeworfen worden !!!!!!!!!!!!!

So isses, wenn man den Hals nicht voll genug bekommen kann. Die Leute bei ebay bekommen so etwas dann doch irgendwann mit und ´raus ist das Angebot.

Mfg
Joachim
Moin,

ich kam leider zu spät um mir die Auktion ansehen zu können. Weiß noch jemand wie der Verkäufer hieß??

Wäre mal interessant um sehen zu können, ob ebay nur die Auktion gelöscht hat oder ihm richtig auf die Füße gestiegen ist.

Ansonsten um die Eingangsfrage noch mal aufzugreifen: So wie du das zitiert hast, war das eine einwandfreie Formulierung ohne Doppeldeutigkeit. Da gehe ich nach dem Motto: "Wer lesen kann ist klar im Vorteil." Einzig eine Befristung des Rechtes wäre sinnvoll ;) (zahlen für das Recht sofort, aber wie lange hat es dann Bestand?) .

Ein großer Anteil von ebay - Auktionen lebt aber davon, daß Leute sich auf Grund von Formulierungen was erhoffen, was aber nicht zwingend angeboten sein muß, anders lassen sich manche der erzielten Preise einfach nicht erklären. Dabei ist es so einfach, Fragen an den Verkäufer zu stellen, um solche "Hoffnungen" absichern zu können.

Naja, den Grundsatz von ebay an das Gute im Menschen zu glauben, kann man nicht so ganz anwenden. Erst daran zu glauben, wenn man überzeugt wurde, ist hier sinnvoller.
 
Moin Joachim,

also zunächst mal: ich bin KEIN ebay-user und möchte hier auch weder positiv noch negativ eingestellt wirken :)

Danke für Deine Auszüge, aber so ganz kann ich das dann doch nicht nachvollziehen. Ok, jetzt wird's zwar kleinkariert aber ist ja auch Kleingedrucktes :) :

- Die Gebührenstruktur wird ja nicht umgangen, da das 'Erwerbsrecht' ja das Produkt darstellen soll und aus dessen Erlös dann ja Ebay entsprechend mit Gebühren abgegolten wird. Die Funktionalität wäre damit auch nicht gestört (es wird ja weiter ver- und ersteigert)

- Die Beispiele 2 und 3: Das 'Erwerbsrecht' wird veräusert (und zwar direkt bei Ebay) und zwar zum endgültigen Preises des 'Erwerbsrechtes'. :D

Aber jetzt bitte nicht zu Ernst nehmen, hab' einfach nur Langeweile und mal drüber rumgesponnen :D
 
´@ IchWeisNix :confused:

Eigentlich ja richtig, denn auch Optionen auf Aktien muß man doch bezahlen. ODER ????
Allerdings ist eBay im Recht, denn der Verkauf einer Option setzt immer vorraus, daß der eigentliche Warenverkauf gesondert erfolgt. Das wiederum ist bei eBay nicht erlaubt ! Klar - denn so sind die Gebühren nur auf das Gebot für die Option zu entrichten, beim wesentlich höheren Verkauf der Ware macht eBay dann Nase.
Aber dann ist da auch die Sache mit dem Endpreis,denn der Endpreis ist hier Preis für die ersteigerte Option + Verkaufspreis Segelflugzeug ( 750 "T"Euro). eBay schreibt aber vor, daß das abgegebene Höchstgebot auch gleichzeitig der Verkaufspreis für die angebotene Ware sein muß (!), und das ist hier letztlich das Segelflugzeug.

Es gibt aber immer wieder Anbieter, die eBay austricksen wollen, und wir haben dann hier ´mal wieder etwas Gesprächsstoff. :D

Mfg
Joachim
 

bie

Vereinsmitglied
Eike,

ich stimme dir völlig zu: "Wer lesen kann, ist klar im Vorteil!" :cool:

Ich lese mir deshalb ja auch immer wirklich jeden Satz einer interessanten Auktion durch und habe im Eingangsposting deshalb zu Gunsten des Verkäufers erwähnt:
(Immerhin kann man dem Verkäufer nicht vorwerfen, er habe nicht im allerersten Satz darauf aufmerksam gemacht...)
 
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