5 kg - und dann?

Hallo,

weiß jemand, wie genau die 5-kg-Gewichtsgrenze gezogen wird, wenn man ein Modell in einem Gelände ohne Aufstiegserlaubnis fliegt? Bei Geschwindigkeitsbegrenzungen gibt's im Sraßenverkehr ja immer noch einen "Dehnungsfaktor". Gilt das auch für uns beim Fliegen?

Und überhaupt: Welches wären die rechtlichen Konsequenzen, wenn man ein entsprechend nicht zugelassenes Modell flöge (z.B. auch im Falle eines Unfalls)?

Ich erlebe immer wieder, dass sich Kollegen einen Dreck darum scheren. Ihre Sache. Aber wenn es hart auf hart kommt?

Gruß

Frank
 

Gernot Steenblock

Moderator
Teammitglied
Hallo Frank,

Wie immer gilt: Wo kein Kläger - da kein Richter.

Je nach Versicherung sind die Jungs sogar versichert. (z.B. DMFV mit Zusatzversicherung 4 - Weltweit)
Allerdings begehen die Jungs eine Ordnungswiedrigkeit.
Was die Versicherung im Schadensfall sagt steht auf einem ganz anderen Blatt. Wenn dort jemand einen "grob Fahrlässig"-Strick draus dreht...dann....
 

PW

User gesperrt
Hallo,

wer sich dieser Gefahr aussetzt, muss später dann vielleicht auch mit den entsprechenden Konsequenzen leben. Möchte nicht sehen, was im Falles eines Unfalls mit Personenschaden dann los ist.

Ich persönlich würde jeden raten, sich an die im Modellflugbereich geltenden Spielregeln zu halten.




Gruss

PW
 
Schon klar

Schon klar

Hi zusammen!

Die Sache mit dem Kläger und dem Richter ist schon klar. Darum geht es mir nicht.
Mir geht es tatsächlich darum, wie eng im Ernstfall ausgelegt würde. Welches Risiko gehe ich ein, wenn ich statt mit zwölf Zellen (5 kg Fluggewicht) beispielsweise mit 14 oder 16 fliege, weil's mehr Power bringt, obwohl es auch mit 12 geht. Angenommen, es geschieht ein Unfall mit Personenschaden. Im Wettbewerb wäre man mit 200 g Übergewicht ja längst disqualifiziert. Und vor dem Kadi bzw. der Versicherung?

Wenn ich eine 9-kg-Maschine flöge, wäre das wahrscheinlich mindestens schon grob fahrlässig und bliebe wohl kaum ohne Konsequenzen.

Kennt jemand die Rechtslage?
Was andere machen und welches Risiko sie damit eingehen, spielt dabei keine Rolle.

Gruß
Frank
 

Dieter Wiegandt

Chefmoderator
Teammitglied
Moazagotl schrieb:
Kennt jemand die Rechtslage?
Gruß
Frank

Nimm´s hin, die ist eindeutig. Ab 5 kg mit AE, bis 4999 g [Raketenantrieb ausgenommen] geht es auch ohne.
Bei Alkohol am Steuer bist du ab einem gewissen Promillegrad automatisch dabei, auch wenn du vorher Null Ausfallerscheinungen gezeigt hast.
 
Hallo,

auch wenn ich jetzt gesteinigt werde, aber so abwegig finde ich die Frage von Frank garnicht.
Als ich damals noch wild geflogen bin, wog mein Heli mit 1/2 Tank 4,9999kg, mit vollem Tank darüber.
Die 200g Mehrgewicht sind ja nach 5 Minuten aufgebraucht gewesen und abstürzen tut der Heli ja auch oft nur mit leerem Tank

Gruß Dirk
 

PW

User gesperrt
Hallo,

da hat der Dieter vollkommen recht !

Wenn ich anstatt mit 12 Zellen (unter 5 kg) meine, ich müßte 14 oder 16 Zellen einbauen und bn dann über 5 kg, dann muss ich eben mit den entsprechenden Konsequenzen rechnen.

Drüber ist drüber; egal ob es 5 oder 50 oder 500 g sind.


Gruss
PW
 

Zisch

User
Wohnt man in Oberbayern, Schwaben oder Niederbayern hat man dieses Problem gottseidank nicht. Ein Anruf und rund 25 Euro zum Luftamt Südbayern genügen da:D :D

...aber es können ja nicht alle da wohnen...:p
 
Welche denn?

Welche denn?

Hallo PW,

mit Konsequenzen rechnen hört sich gut an. Fertig aus. Aber welche meinst Du denn - außer dem schlechten Gewissen, das allerdings unter 5 kg nicht Halt macht, wenn etwas passiert.

Mir geht es mir nicht um Meinungen oder Vermutungen! Es gibt keinen Gefährdungssprung von 5 kg auf 5, 005 kg.

Gruß
Frank
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo zusammen,

eigentlich sagt doch 5 kg.-Grenze alles aus und man sollte da nicht über Spielräume nachdenken. In einem Schadensfall kann man ganz klar davon ausgehen das jedes Gramm darüber zum Nachteil des Verursachers dargelegt wird, nicht auszudenken wenn Personenschäden entstehen.
Ich vermute mal dass das keine Ordnungswiedrigkeit mehr ist sondern Eingriff ins Luftrecht....kann mich aber auch täuschen.
 

Steffen

User
Hi,

Imperator schrieb:
sondern Eingriff ins Luftrecht....
Was meinst Du damit?

Es gilt aber sicherlich folgendes:
gemäß §16 LuftVO bedarf der Aufstieg eines Flugmodelles mit weniger als 5kg Abflugmasse keiner Erlaubnis. Da ansonsten alle Luftfahrzeuge eine Aufstiegserlaubnis benötigen, heisst dies, dass man über 5kg eben eine Aufstiegserlaubnis benötigt.

§43 LuftVO wiederum regelt, was Ordnungswidrigkeiten sind. Dabei ist in Absatz 20 §16 aufgeführt.


Ciao, Steffen
 
Hallo Steffen, ich bin kein Jurist, was ich damit meinte ist das die Modellfliegerei der LuftVG, LuftVO, LuftVZO unterliegt...also Teilnahme am Luftverkehr. Wenn Du jetzt ein Modell fliegst,ohne Aufstiegsgenehmigung, dass über 5 Kg wiegt und es kommt zu Personenschäden kann ich mir vorstellen das es nicht bei einer Ordnungswiedrigkeit bleibt...ist aber wie geschrieben nur eine Vermutung..

Grüsse

Niko
 
Der Vergleich mit der vermeintlichen Toleranz im Straßenverkehr hinkt: Die gibt es nur bei der Bemessung der Bußgelder.
Weist ( eben dieses Kläger-Richter-Spiel) nach einem untersuchten Unfall ein SV nach, daß IM STRASSENVERKEHR man mit den gefahrenen x kmh noch vor dem Aufprallort hätte zum stehen kommen können, dann ist man eben um genau diese kmh - also verlängertem Anhalteweg - zu schnell gewesen und damit mehr schuld. Auch wenn man behauptzen könnte, man reagiere sowieso nicht so schnell wie die Norm, das Auto hat eben erst nach 40 m gestanden, und nicht schon - rechnerisch - nach 39 m. Auch daß man ja auf dem Tacho nicht ersehen kann, wie schnell man genau fährt, ist egal. Tachos dürfen nie nacheilen, also ist man immer auf der sicheren Seite.
4999 Gramm: Ab hier endet das freie Fliegen, man braucht eben diese Aufstiegserlaubnis. Wieso schreiben nicht alle, die fälschlicherweise meinen, sie wüssten es besser als das Verkehrsministerium oder als Sachverständige das Luftfahrtbundesamt, an den Verkehrsminister, so in etwa, 5 kg ist ein Schmarrn, weil 2 kg in einem Hotliner auch ganz schön pelzen können. Vielleicht fällt dann diese Grenze weg ??? Na gut, im schlimmsten Fall auf 500 Gramm, dann diskutieren wir hier wieder weiter, gelle ?
Also, liebe Flugleiter, Startverbot bei rechtl. Unzulässigkeit. Beim unorganisierten Fliegen gibt es Euch ja nicht, da muß jeder selbst wissen, was er tut. Und verantworten, was er tat.
 

Steffen

User
Imperator schrieb:
Wenn Du jetzt ein Modell fliegst,ohne Aufstiegsgenehmigung, dass über 5 Kg wiegt und es kommt zu Personenschäden kann ich mir vorstellen das es nicht bei einer Ordnungswiedrigkeit bleibt...
Wie ich aber oben geschrieben habe, ist es definitiv eine Ordnungswidrigkeit.
Der Text ist eindeutig und kann z.B. bei www.luftrecht-online.de eingesehen werden.



Ciao, Steffen
 

PW

User gesperrt
Hallo Steffen,

bin mir sicher, dass es im Falle von Personenschäden (vielleicht noch mit Todesfolge) auch zu einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung kommt.

Kann Deinem Hinweis "nur Ordnungswidrigkeit" beim besten Willen nicht folgen. Dieses gilt nur für den Fall, dass Du mit einem Modell über 5 kg erwischt wird.

Sobald jedoch Personenschäden hinzukommen, dann kommt der Staatsanwalt !

Gruss

PW
 

Yeti

User
PW schrieb:
Kann Deinem Hinweis "nur Ordnungswidrigkeit" beim besten Willen nicht folgen. Dieses gilt nur für den Fall, dass Du mit einem Modell über 5 kg erwischt wird.

Und wo kannst du jetzt nicht folgen? Ich dachte, du bist Anwalt...

Sobald jedoch Personenschäden hinzukommen, dann kommt der Staatsanwalt !

Dann ist aber die (fahrlässige) Körperverletzung oder Tötung die Straftat und nicht das Fliegen eines Modells über 5kg ohne Aufstiegserlaubnis.
 

Yeti

User
Na dann seid ihr (Steffen und du) euch ja ausnahmsweise mal einig :D
 
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