Hallo,
weiß jemand, wie genau die 5-kg-Gewichtsgrenze gezogen wird, wenn man ein Modell in einem Gelände ohne Aufstiegserlaubnis fliegt? Bei Geschwindigkeitsbegrenzungen gibt's im Sraßenverkehr ja immer noch einen "Dehnungsfaktor". Gilt das auch für uns beim Fliegen?
Und überhaupt: Welches wären die rechtlichen Konsequenzen, wenn man ein entsprechend nicht zugelassenes Modell flöge (z.B. auch im Falle eines Unfalls)?
Ich erlebe immer wieder, dass sich Kollegen einen Dreck darum scheren. Ihre Sache. Aber wenn es hart auf hart kommt?
Gruß
Frank
weiß jemand, wie genau die 5-kg-Gewichtsgrenze gezogen wird, wenn man ein Modell in einem Gelände ohne Aufstiegserlaubnis fliegt? Bei Geschwindigkeitsbegrenzungen gibt's im Sraßenverkehr ja immer noch einen "Dehnungsfaktor". Gilt das auch für uns beim Fliegen?
Und überhaupt: Welches wären die rechtlichen Konsequenzen, wenn man ein entsprechend nicht zugelassenes Modell flöge (z.B. auch im Falle eines Unfalls)?
Ich erlebe immer wieder, dass sich Kollegen einen Dreck darum scheren. Ihre Sache. Aber wenn es hart auf hart kommt?
Gruß
Frank