Vereinsrecht

franjo

User
Hallo,
ich frage hier für einen Kollegen aus dem Nachbarverein an.
In seinem Verein läuft nichts mehr rund. :(

1) Wer regelt die Aufnahme von Neumitgliedern? Ein einzelnes Vorstandsmitglied oder der gesamte Vorstand? Oder wie macht Ihr das bei Euch?
2) Vereinsausschluß: Kann der "Rauswurf" von einem Vorstandsmitglied, oder vom Gesamtvorstand doer nur die Mitgliederversammlung ausgesprochen werden?
3) Welche Anforderungen müssen vorliegen, wenn ein einzelnes Mitglied (oder eine Gruppe) eine außerordentliche Mitgliederversammlung wünscht/fordert?

Die Vereinsstatuten geben nichts her, deshalb hier die Frage an Betroffene und andere Rechtskundige.
 
Hallo franjo,

diese Angelegenheiten sind normalerweise in der Satzung verankert. Wenn nicht solle man das schnell nachholen.

1) Die Aufnahme von Neumitgliedern ist bei uns Entscheidung des (Gesamt-)Vorstandes. Der 1. Vorsitzende kann eine Neuaufnahme sicherlich auch alleine entscheiden, bei einer "Nicht-"Aufnahme müßten triftige Grunde vorliegen.

2) Ausschluß von Mitgliedern sollte dringend in der Satzung verankert sein. Hier entscheidet bei uns die Vorstandschaft, ob die in der Satzung verankerten Gründe für einen Ausschluß zutreffen.

3) Eine Mitgliederversammlung (auch außerodentliche) ist durch den Vorstand zu berufen. Einzelne Mitglieder oder Gruppen könne meineserachtens nur einen entsprechenden Antrag an die Vorstandschaft stellen um dies zu erreichen.

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Ich bin 1. Vorsitzender in unserem Verein
und würde gerne weiterhelfen wenn ich kann, auch über PN oder Tel
könnte auch unsere Satzung als Vergleich mailen
 

Dieter Wiegandt

Chefmoderator
Teammitglied
Hallo Franz-Josef,
wenn dein Kollege im Vorstand tätig ist, kann er sich gerne bei RCNVV registrieren (Interesse vorausgesetzt). Wir haben eine Datenbank mit einer umfangreichen Sammlung von Satzungen/Betriebsordnungen/Formularen pp.
Die hier angerissenen Probleme scheinen lösbar. Klingt nach nicht vorhandener oder unvollständiger Satzung.
 

franjo

User
Vorstand und deren Rechte/Pflichten

Vorstand und deren Rechte/Pflichten

Hallo,
@ All

Danke für die Hinweise.
So wie es aussieht, fehlt in diesem Verein eine ordtentlich Satzung. Eventuell liegt das daran, daß der Verein schon sehr lange besteht, sich lange abgeschottet hat und bzgl. Satzung nach dem Motto verfahren wurde: "Das regeln wir so"..... ;)
Und jetzt gibt es zahlreiche neue Mitglieder und der derzeitige Vorstand und andere "Altmitglieder" gehen noch nach dem obigen Motto und "Das war schon immer so...." vor. ;)

Leider finden wir das nicht nur bei uns Modellfliegern. Zum Glück haben wir Modeller unser Forum.

Vorhandene Vereinssatzungen könnt Ihr mir direkt zumailen an
franz-josef.ellers@muenster.de


Und bzgl. Registrierung werde ich den Kollegen "überzeugen". Bei einem Westfalen dauert das etwas länger :) :) :)
Ich wünsche Euch eine gute Woche
 

Juergen Pieper

User gesperrt
franjo schrieb:
3) Welche Anforderungen müssen vorliegen, wenn ein einzelnes Mitglied (oder eine Gruppe) eine außerordentliche Mitgliederversammlung wünscht/fordert?

Diese Frage wird durch das BGB geregelt:

"§ 37
(1) Die Mitgliederversammlung ist zu berufen, wenn der durch die Satzung bestimmte Teil oder in Ermangelung einer Bestimmung der zehnte Teil der Mitglieder die Berufung schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt.

(2) Wird dem Verlangen nicht entsprochen, so kann das Amtsgericht die Mitglieder, die das Verlangen gestellt haben, zur Berufung der Versammlung ermächtigen; es kann Anordnungen über die Führung des Vorsitzes in der Versammlung treffen. Zuständig ist das Amtsgericht, das für den Bezirk, in dem der Verein seinen Sitz hat, das Vereinsregister führt. Auf die Ermächtigung muss bei der Berufung der Versammlung Bezug genommen werden."

Wenn also 10% der Mitglieder eine Mitgliederversammlung verlangen und der Vorstand diese Versammlung nicht einberuft, kann die Versammlung über das zuständige AG erzwungen werden.
 
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