Gemeinsam für ein Luftrecht, welches den Modellflug auch zukünftig nicht einschränkt

Aus Anlass der Kommentierung einer Tischvorlage Dritter für den kommenden BLFA-L wurde die Bundeskommission Modellflug eingeladen, in der Arbeitsgruppe Luftrecht des UAV DACH e.V. mitzuarbeiten. Auch wenn wir nicht zu 100% die gleiche Klientel vertreten, nutzen wir doch (mit vielen Anderen) den gleichen Luftraum.

Wir erachten es als sinnvoll, bei luftrechtlichen Initiativen, welche auch den Modellflug berühren, schon im Vorfeld gestalterisch dabei zu sein und unsere Kompetenz einzubringen. Wir haben das auch vor wenigen Monaten durch die Mitwirkung an der gemeinsamen Kommentierung des künftigen europäischen Luftrechts durch DAeC und European Air Sports nachdrücklich unter Beweis gestellt.

Die Bundeskommission Modellflug im DAeC nimmt die Einladung des UAV DACH e.V. sehr gern an und wird mit ihren Experten ab sofort in dieser Arbeitsgruppe aktiv mitarbeiten.
 
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