Eberhard Mauk
User †
Hallo,
nachdem im DMFV Forum offenbar niemand Lust hat offiziell nachlesbar auf die gestellte Frage genau einzugehen ein erneuter Versuch hier:
Das Luftrecht hat sich ja in jüngster Zeit nicht verändert, dennoch fordern die Bundesländer bzw deren Erlaubnissbehörden seit Frühjahr diesen Jahres für den Modellflugbetrieb auf Manntragenden Plätzen eine zusätzliche Erweiterung/Ergänzung der für den Flugplatz/Landeplatz vorhandenen Aufstiegserlaubniss speziell für Modellflugbetrieb.
Womit ja dann Bundesweit auf den meisten Manntragenden Flugplätzen jeglicher Modellflugbetrieb abgewürgt ist.
Sehr viele Platzetreiber werden sich auch kaum damit belasten, eine Aufstiegserlaubniss für Modellflug einzuholen, so nach dem Motto, sind ja nur Modellflieger, was sollen wir uns für die irgendwelchen Mühen und Stress mit unserem Luftamt aussetzen.
Woraus leitet sich also diese Forderung ab?
Warum kann dies plötzlich trotz unverändertem Luftrecht gefordert werden, und ist diese Neuregelung/Neue Sichtweise überhaupt zulässig?
Gruß
Eberhard
nachdem im DMFV Forum offenbar niemand Lust hat offiziell nachlesbar auf die gestellte Frage genau einzugehen ein erneuter Versuch hier:
Das Luftrecht hat sich ja in jüngster Zeit nicht verändert, dennoch fordern die Bundesländer bzw deren Erlaubnissbehörden seit Frühjahr diesen Jahres für den Modellflugbetrieb auf Manntragenden Plätzen eine zusätzliche Erweiterung/Ergänzung der für den Flugplatz/Landeplatz vorhandenen Aufstiegserlaubniss speziell für Modellflugbetrieb.
Womit ja dann Bundesweit auf den meisten Manntragenden Flugplätzen jeglicher Modellflugbetrieb abgewürgt ist.
Sehr viele Platzetreiber werden sich auch kaum damit belasten, eine Aufstiegserlaubniss für Modellflug einzuholen, so nach dem Motto, sind ja nur Modellflieger, was sollen wir uns für die irgendwelchen Mühen und Stress mit unserem Luftamt aussetzen.
Woraus leitet sich also diese Forderung ab?
Warum kann dies plötzlich trotz unverändertem Luftrecht gefordert werden, und ist diese Neuregelung/Neue Sichtweise überhaupt zulässig?
Gruß
Eberhard