Aufstiegserlaubniss auf Manntragenden Plätzen für Flugmodelle

Hallo,
nachdem im DMFV Forum offenbar niemand Lust hat offiziell nachlesbar auf die gestellte Frage genau einzugehen ein erneuter Versuch hier:

Das Luftrecht hat sich ja in jüngster Zeit nicht verändert, dennoch fordern die Bundesländer bzw deren Erlaubnissbehörden seit Frühjahr diesen Jahres für den Modellflugbetrieb auf Manntragenden Plätzen eine zusätzliche Erweiterung/Ergänzung der für den Flugplatz/Landeplatz vorhandenen Aufstiegserlaubniss speziell für Modellflugbetrieb.
Womit ja dann Bundesweit auf den meisten Manntragenden Flugplätzen jeglicher Modellflugbetrieb abgewürgt ist.
Sehr viele Platzetreiber werden sich auch kaum damit belasten, eine Aufstiegserlaubniss für Modellflug einzuholen, so nach dem Motto, sind ja nur Modellflieger, was sollen wir uns für die irgendwelchen Mühen und Stress mit unserem Luftamt aussetzen.

Woraus leitet sich also diese Forderung ab?
Warum kann dies plötzlich trotz unverändertem Luftrecht gefordert werden, und ist diese Neuregelung/Neue Sichtweise überhaupt zulässig?

Gruß
Eberhard
 

Yeti

User
Also zunächst hoffe ich mal, dass eure Modellflugplätze alle "manntragend" sind (bis auf den vom MFC Ostrachtal, die haben -glaube ich- in den Sumpf gebaut).

Aber wie kommst du darauf, dass ein Landeplatz oder ein Segelfluggelände automatisch für Modellflug zugelassen ist? :confused:

Gruß Yeti
 

sualk

User
Hallo Eberhard,

Das Luftrecht hat sich ja in jüngster Zeit nicht verändert, dennoch fordern die Bundesländer bzw deren Erlaubnissbehörden seit Frühjahr diesen Jahres für den Modellflugbetrieb auf Manntragenden Plätzen eine zusätzliche Erweiterung/Ergänzung ....
Das stimmt, zumindest auf unseren Modellflugplatz und Manntragenden Platz bezogen so nicht.

Zu uns auf den manntragenden Platz, ist Luftlinie von unserem Modellflugplatz ca. 1200 Meter entfernt, kommt jedes Jahr (seit weit über 10 Jahren) eine fremder Modellflugvereine mit ca. 40 Piloten für eine Woche, mit Frau und Kind zum Urlaub mach und fliegen.

Dieser Verein muss schon immer, und nicht erst seit diesem Frühjahr, für diese Zeit eine Aufstiegserlaubnis beantragen.
Da wir, mit unserem Modellflugplatz, relativ nahe an dem manntragenden Platz sind, müssen wir dazu unser OK geben
 
Hallo Eberhard!

Auch wir sind von diesem Problem betroffen.
Seit Jahren betreiben wir etwa allen zwei Wochen Modellflug auf unserem Sonderlandeplatz (PPR), und das nur wenn kein weiterer Flugbetrieb stattfindet, sprich der Platz geschlosssen ist. Die Rechtslage war bis zum 02.03. diese Jahres etwas unklar: Die allgemeine juristische Interpretation des alten Gesetztextes lautete genauso wie die Auffassung des Luftfahrtbundesamtes: für Modellflugbetrieb ist nur die Zustimmung der Flugleitung nötig! Die Landesluftfahrtbehörden pochten jedoch seit jeher darauf, daß sie das extra genehmigen wollen, duldeten aber wohl diese Nutzung in geringerem Rahmen auch ohne Genehmigung.
Nun hat jedoch der Gesetzgeber in diesem Punkte durch die Neufassung der LuftVO zum 02.03.2006 Klarheit geschaffen und fordert eine gesonderte Genehmigung in jedem Falle.
§16
Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums
(1) die folgenden Arten der Nutzung des Luftraums bedürfen im Übrigen der Erlaubnis:
1. der Aufstieg von Flugmodellen
a) mit mehr als 5kg Gesamtmasse,
b) mit Raketenantrieb, sofern der Treibsatz mehr als 20 Gramm beträgt,
c) mit Verbrennungsmotor in einer Entfernung von weniger als 1,5km von Wohngebieten;
d) aller Art in einer Entfernung von weniger als 1,5km von der Begrenzung von Flugplätzen, auf Flugplätzen bedarf der Betrieb von Flugmodellen darüber hinaus der Zustimmung der Luftaufsichtsstelle oder der Flugleitung
Die alte Fassung:
LuftVO §16 Abs. 5:

Flugmodelle mit Verbrennungsmotoren dürfen in einer Entfernung von weniger als 1,5km von Wohngebieten nur mit Erlaubnis der örtlich zuständigen Luftfahrtbehörde des Landes betrieben werden. Dasselbe gilt für Flugmodelle aller Art in einer Entfernung von weniger als 1,5km von der Begrenzung von Flugplätzen. Auf Flugplätzen dürfen Flugmodelle aller Art nur mit Zustimmung der Luftaufsichtstelle oder der Flugleitung betrieben werden.
Anscheinen waren die Behörden nicht ausgelastet?
Wir haben also brav diesen Antrag gestellt und bekamen in den vorher geführten Telefongesprächen gesagt, daß es sich in diesem Fall um eine reine Formsache handeln würde und die Genehmigung sehr kurzfristig nach Eingang des Antrages erteilt werden könne. Gegen eine Genehmigung bis 150kg wurde sich zwar noch etwas gesträubt, aber für's erste sollten die 25kg schon mal genehmigt werden.
Nun warten wir bereits seit Anfang März darauf, auf unserem Platz wieder Modelle betreiben zu dürfen. Die zuständige Mitarbeiterin in der Behörde ist seit dieser Zeit leider erkrankt (auf diesem Wege nochmal gute Besserung!) und eine Vertretung für ihre Stelle ist nicht vorhanden.
Auf wiederholte Anfragen beim Dienststellenleiter kamen nur Aussagen wie:
- dafür haben wir zuwenig Personal, die gewerbliche Luftfahrt geht vor
- Zahlen Sie doch mehr Steuern, dann können wir auch alles zugiger bearbeiten!
Spätestens bei diesem Satz geht bei mir irgendwo eine Sicherung durch!
Langsam resigniere ich vor dem deutschen Beamtentum!
Hurraaaaa, wir sind in Deutschland!
 

Juergen Pieper

User gesperrt
Chris110,

die LuftVO in der aktuellen Fassung vom 24. Mai 2006 sagt:
§16 (4) "Der Aufstieg von Flugmodellen von weniger als 5 kg Gesamtmasse bedarf keiner Erlaubnis..."
Das ist der genaue Wortlaut. Dort steht nicht, dass Flugmodelle ab einer Gesamtmasse von 5kg der Erlaubnis bedürfen! Dieser Satz ist höchstens eine Interpretation, der Umkehrschluss des Gesetzestextes.
Das jedoch nur am Rande.

Hinsichtlich des Modellflugs auf manntragenden Plätzen sehe ich keinen Unterschied zwischen alter und neuer Fassung der LuftVO. In beiden Fällen ist die Erlaubnis der Behörde oder des Flugleiters nötig.
 
Nein, bei uns ging es um die Änderung und Neuerteilung einer abgelaufenen befristeten Aufstiegserlaubnis von unserem Modellflugplatz.

Nach einem Jahr soll sie angeblich diese Woche kommen.
 
Nein, bei uns ging es um die Änderung und Neuerteilung einer abgelaufenen befristeten Aufstiegserlaubnis von unserem Modellflugplatz.

Nach einem Jahr soll sie angeblich diese Woche kommen.
 
Juergen,

jetzt wo du's sagst:
Ich hab nochmals überall recherchiert und festgestellt:
Die geplante Änderung des $16 LuftVO ist wirklich (noch) nicht durch!
Somit gilt - wie du schon sagst -:
Für Modellflug auf manntragenden Plätzen ist nur die Erlaubnis des Flugleiters nötig. Dies sieht die Behörde jedoch anders! Naja, der Antrag ist ja gestellt ... wenn bloß die Genehmigung endlich da wäre ...
Ich habe übrigens soeben mit Frau Rosenb... telefoniert, es tut sich also wieder etwas ...
 

Gast_9815

User gesperrt
Also ist's jetzt doch erlaubt und immer erlaubt gewesen, nur die Behörde wusste das nicht und weigert sich jetzt es zu glauben?
 
Hallo,
wir haben mittlerweile auch das Problem,daß "wir" für die Modellfliegerei(bis 25kg,Verbrenner und Jets) auf "unseren"Segelflugplatz(manntragend,Niederbayern) eine Aufstiegsgenehmigung beantragen müssen.Der Antrag muß ja eigentlich vom Vorstand der Segelflieger gestellt werden.Wir Modellflieger wollen allerdings,daß die Segelflieger so gut wie keine Arbeit damit haben,weswegen ich den Antrag schreiben will und der Vorstand ihn nur noch unterschreiben muß.Hat jemand von Euch schonmal so einen Antrag "aufgesetzt"und kann ihn mir vielleicht zukommen lassen(Fax oder email)?Wäre super!!
Wie ist es bei Euch nach der Antragstellung weitergegangen?Wurde der Antrag der betroffenen Gemeinde oder den betroffenen Anwohner weitergereicht oder nur vom Landratsamt abgesegnet?Wie lange hats gedauert?
Gruß
Markus
 
Hallo Markus,
ruf den Walter Spannagel an, der sagt dir das genau.

Meiner Info nach ist dazu lediglich eine kuze Gutachterliche Stellungnahme erforderlich. Auch die macht dir der Walter. Der hat auch ein Formblatt für deinen Antrag, wenn alles fertig ist, vom Vorstand des Antragstellenden Vereins unterschreiben lassen und ab damit zum Luftamt.
Ähm geh selber zum Vorstand und nimms gleich mit, sonst liegts teilweise Wochen und Monate. und du trägst die Kosten beim Walter, ist nicht viel, aber es Ärgert, wenn sich aus Schludrigkeit oder Unsicherheiten beim Vorstand dann beim Verein nichts bewegt. So gehts mir derzeit bei einem Verein.....

Die Genehmigung erteilt das zuständige Luftamt/Regierungspräsidium.
Nicht das Landratsamt.

Eine Anhörung ist nicht erforderlich.

Gruß
Eberhard
 
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