Kenn ich, das Problem.
Aus dem Verein, aus der Schule etc.
Wir haben es im Verein so gelöst, daß im Aufnahmeantrag jeder darüber belehrt wird, daß seine Daten ausschließlich vereinsintern bekanntgegeben und auch (!) EDV-mäßig gespeichert, aufbereitet und verarbeitet werden. Kassier und Schriftführer führen Dateien nach dem Datenschutzgesetz.
Im Zweifel wird unsere Einverständniserklärung aber nichts helfen, aber was solls. Leider kann man es als Nichtprofi wohl kaum richtig machen. Bei jedem versandladen, bei jedem Abo oder Preisausschreiben gibt man mehr an Daten frei, im Telefonbuch steht so einiges drin, aber eben ohne Zusammenhang. Stellt der Schriftführer diesen Zusammenhang her, übe reine Liste oder schlimmer noch im Net auf einer internen Seite, dann sind die Daten elektronisch verarbeit-(sortier-)bar.
Ein Klasse-Schutzgesetz gegen Freundschaft, nur zu gipfeln durch das Fernabsatzgesetz oder das Teledienstegesetz. Und die Abmahnvereine, denn sonst wird hier kaum jemand ernsthaft klagen. Oder doch? Parallele GPS-Daten von Modellflugplätzen: Auf versch. Seiten abrufbar via Adresse und Anfahrtsbeschreibung, aber automatisiert via moderner Landkarte....schon gibt es Kritiker.
Satzung bringt wohl nichts, denn sie kann nicht stillschweigend das Datenschutzgesetz aushebeln, Einverständnis fingieren. Ist wie bei AGB, man muß alles ganz individuell aushandeln, dann gilt es. Also mein Tip: Jedes Mitglied unterschriftlich um Zustimmung zur Herausgabe der Liste bitten. Und so vertrauliches wie " wann wird der Knacker endlich 50 " rauslassen.