Reichweite der Becker- Kurzantenne

Julez

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...mehr als genug!

Neulich geloggt: 1847m. Keine Störungen feststellbar, obwohl Leerlauf als Failsafeposition dran war.
Sender: FC 18
Flieger: Dieser hier.

Also, Sorgen sind unbegündet.

Und ja, ich weiß dass wir in §Deutschland§ leben ;-)

Ciao,

Julez
 

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Steffen

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Hi Julian,

Julian Holtz schrieb:
Und ja, ich weiß dass wir in §Deutschland§ leben ;-)
Naja, ich finde das hat weniger mit Deutschland zu tun als mit der Gefährdung anderer.

Man sollte sich sehr bewusst sein, was man da tut.

Aber wie hat das mit 1800m funktioniert? Fernglas?

Ciao, Steffen
 

Julez

User
Moin!

Nunja, auch in der erlaubten Flughöhe bin ich schon von Hubschraubern unterflogen worden.
Bei dem besagten Flug war aber weit und breit nix zu sehen.

Ein Fernglas brauchte ich nicht, da sich das rote Segel ganz gut von der Wolkendecke abhob und man sich bei dem Flieger keine Gedanken um Fluglage etc. machen muss, da er sehr eigenstabil fliegt.

Ciao,

Julez
 

Steffen

User
Hi,

Julian Holtz schrieb:
Nunja, auch in der erlaubten Flughöhe bin ich schon von Hubschraubern unterflogen worden.
Bei dem besagten Flug war aber weit und breit nix zu sehen.
Das heisst aber wirklich beides nichts.

Der Hubschrauber darf da hin und weiß auch wer da sonst hin darf.

In der Höhe siehst Du ein anfliegendes Segelflugzeug auch nicht so einfach. Bei jedem Segelkunstflug ist das schwierig genug den anfliegenden Schlepp zu finden und das ist in 1200 m Höhe.

Du darfst in der Region nördlich BS nunmal nur 300m hoch fliegen und das Problem ist, dass man dann nicht mit Modellen in größerer Höhe rechnet.
Diverse near misses und Zusamenstöße in meinem Bekanntenkreis sprechen da Bände!

Und wenn es um mein Leben geht, kann ich '§Deutschland§' nicht gelten lassen.

Ciao, Steffen
 

PW

User gesperrt
Hallo,

mal eine ganz andere Frage, die mich interessiert.

Ist z.Bsp. eine Becker Antenne von den Herstellerfirmen zugelassen??

Also:

Ich schraube eine Becker Antenne in eine MX 22; ist diese Becker Antenne von Graupner überhaupt für die MX 22 zugelassen?

Soviel ich weiss, kann ich noch nicht einmal eine MC-24 Antenne (da länger) in die MX-22 schrauben bzw. können kann ich schon, aber die MX-22 ist mit einer MC-24 Antenne nicht zugelassen von Graupner.

Würde mich einfach mal interessieren, wenn hier mal dann ein Unfall passiert und ich habe eine nicht vom Hersteller zugelassene Antenne in meinen Sender geschraubt.

Was sagen andere Herstellerfirmen wie Robbe, MPX, Simprop, Graupner etc. zu dieser Frage ? Bzw. einer Versicherung im Falle eines Falles.

Siehe mal Unfall in Ungar.

Möchte nicht wissen, wenn der Pilot hier nicht die orginal Sendeantenne verwendet hätte, sondern ein Fremdfabrikat.

Bei einem Auto gibt es eine sog. ABE oder ich muss Dinge beim TÜV eintragen lassen; im Modellflug eben nicht.

Gruss

PW
 
Dürfte eigetnlich klar sein, wenn keine Freigabe vorliegt, besteht keine Betriebserlaubnis, ohne diese kein Versicherungsschutz, oder ?
 

Jan

Moderator
Dominik Diefenbach schrieb:
Dürfte eigetnlich klar sein, wenn keine Freigabe vorliegt, besteht keine Betriebserlaubnis, ohne diese kein Versicherungsschutz, oder ?

Eben nicht.
Steffen hat Recht.
 
@all steinigt mich jetzt nicht,;) aber so viel ich weis erlischt jede Art von Betriebserlaubniss wenn an den Sendern irgendwelche Änderungen gemacht werden, die nicht vom Hersteller ausdrücklich erlaubt sind!:confused: Also ich baue den Sender auf Lipo ´s um vom Hersteller liegt keine Erlaubnis dafür vor da noch nicht geprüft Betriebserlaubniss weg! :( Da durch Lipos höhere Spannungslage dadurch auch nur minmal höhere Sende Leistung legt sich die Fernmeldebehörde schon Quer!!:(
Also so einfach ist das mit der Betriebserlaubniss absolut nicht! Auch nur ein in das Gehäuse gebohrtes Loch :( was nicht im Typenblatt vermerkt ist, Betriebserlaubniss futsch!! :mad: Bitte bedenkt das auch mal! Die Post spielt da mit bzw die Fernmelde Behörde weil diese Prüferei kostet ein kleines Vermögen!!!:o
 

Thomas Ebert

Moderator
Teammitglied
Hallo,
das mit der Betriebserlaubnis war mal so, da hatte auch jedes Teil noch eine FTZ-Nummer. (FernmeldeTechnischeZulassung hiess das glaube ich??).
Da es diese Zulassung nicht mehr gibt, kann sie auch nicht durch Veränderung am Sender erlöschen. Anstelle der Zulassung versichert heute der Hersteller glaubhaft, ggf. noch durch ein Gutachten belegt, dass alle relevanten Normen und Vorschriften bei der Serie eingehalten werden.
Z.B. im Handuch der MC24 sind ganz hinten diese Erklärungen abgedruckt. Steht zwar Zertifkat drüber, ist aber von einer GmbH ausgestellt (also gegen Kohle) und bescheinigt nur die Einhaltung CE0682.

Produkthaftung ist ein anderes Thema. Wenn ich da noch auf aktuellem Stand bin, werde ich durch Veränderungen am Sender selbst zum Hersteller im Sinne der Produkthaftung. Ausser ich kann im Falle eines Falles beweisen, dass meine Veränderung keinen Einfluss auf die Funktion der Anlage hatte (Beweislastumkehr). Wer kann das ? Also wäre Graupner sicher aus dem Schneider.
Herr Becker jedoch vertreibt seine Antennen ausdrücklich für die entsprechenden Sender, und tritt somit in die Produkthaftung ein.

Jan, tritt mir vors Schienbein, wenn ich Blödsinn erzähle, aber so habe ich es in Erinnerung.

Gruß, Thomas
 

Julez

User
Hi!



Original von Steffen
Du darfst in der Region nördlich BS nunmal nur 300m hoch fliegen und das Problem ist, dass man dann nicht mit Modellen in größerer Höhe rechnet.

Diesen Flug habe ich in meinem Heimatort Münster gemacht. In Braunschweig ist ja ein Flughafen, da würde ich solche Stunts nicht machen.

Ciao,

Julez
 

PW

User gesperrt
Hallo,

die Firmen versichern aber doch nur die Einhaltung der Normen/Vorschriften mit ihren eigenen Teilen; also z.Bsp. MX-22 mit org. Graupner MX-22 Antenne und nicht mit MC-24 Antenne und erst recht nicht mit Fremdantennen.

Also als die "Post" mal zufällig bei uns am Platz war und die Sender kontrolliert hat, gab es mit den Fremdantennen etliche Probleme. Da wurden einige Anlagen "lahmgelegt", weil sie nicht den Normen mit den Fremdantennen entsprachen.

Ich persönlich möchte keinen Unfall haben mit einer nicht vom Hersteller zugelassenen Senderantenne. Den Ärger möchte ich mir wirklich sparen, gerade im Falles eines (was keiner hofft) Personenschadens.


Gruss

PW
 

Steffen

User
Julian Holtz schrieb:
Hi!

Diesen Flug habe ich in meinem Heimatort Münster gemacht. In Braunschweig ist ja ein Flughafen, da würde ich solche Stunts nicht machen.
Hm, und was ist in Münster erlaubt? Mehr als 760m ja garantiert nicht, aber ich vermute auch dort niedrigere Limits...

Ich kann nur darauf hinweisen, dass das ein extrem dünnes Pflaster ist.


Ciao, Steffen
 
Hallo,

zugelassen werden Fernsteuerungen, die die europäischen Normen erfüllen. Dokumentiert wird das in der Regel durch das CE-Zeichen. Um dieses zu bekommen werden die Anlagen in einer Typprüfung in einem akkreditierten Labor gemäss den anzuwendenden Normen getestet.
Daraufhin können die Hersteller für jedes weitere Gerät Konformität erklären. Das tun sie jedoch nur für eine Konfiguration, die auch die Tests absolviert hat. Bei Änderungen in der Konfiguration kann auch Konformität erklärt werden, beispielsweise wenn ein anderes Gehäusedesign verwendet wird. Bei einer Änderung, die Einfluss auf die Prüfergebnisse (hier EMV Bereich) haben kann, wird der Hersteller in der Regel keine Verantwortung übernehmen. Hier liegt dann die Verantwortung bei dem, der die Konfiguration ändert. Das bedeutet aber nicht unbedingt eine sofortige Schuldzuweisung bei Problemen. Wohl aber in der Regel ein Einsatz von Gutachtern.
Die Hersteller können aber auch selbst in Verlegenheit geraten, die Typprüfung wiederholen zu müssen, dann nämlich wenn ein Bauteil nicht mehr lieferbar ist und in der Serie ersetzt werden muss. Dies kann dann zur Wiederholung der Typprüfung führen.

Gruss
Peter
 

PW

User gesperrt
Hallo,

also ist z.Bsp. eine jede Anlage mit einer Becker Kurzantenne nicht zugelassen, da nicht mit Becker Antenne geprüft ??!!

Oder sehe ich das falsch ??

Was sagt denn dann die Versicherung im Falles eines Schadens ??

Darf ein Flugleiter überhaupt seinen Piloten mit einer nicht vom Hersteller zugelassenen Antenne starten lassen?

Also ich werde mich dann als Flugleiter austragen, denn ich habe keine Lust im Falle eines Falles noch eventuell mithaftbar gemacht zu werden, wenn ich einen Piloten mit einer Fremdantenne als Flugleiter starten lassen.

Dieses eventuelle Risiko vermeide ich lieber, dann bin ich immer auf der sicheren Seite.

Gruss

PW
 

PW

User gesperrt
Hallo Jürgen,

wenn alles zu eindeutig in der Rechtsprechung wäre, bräuchte man nicht zwei Anwälte, einen Richter und dann nach verschiedene Instanzen.

In der Rechtsprechnung ist 2x2 eben nicht = 4 !

Wenn ein Anwalt hier seine Meinung kundtut und meint, dass die Rechtslage so 100%-tig ist, dann habe ich erhebliche Bedenken.

Es gibt immer zwei Seiten, von deraus ein Verfahren beleuchtet werden kann und dann entscheidet letztentlich das Gericht. Selbst wenn ein Gericht entschieden hat, so kann ein höheres Gericht den Fall völlig anders beurteilen.

Dazu gibt es ja den Instanzenzug.

Ich persönlich ziehe daraus nur den Schluss, keine nicht zugelassenen Teile in mein Modell zu bauen bzw. als Flugleiter vorsichtig zu sein, wenn ich mit welchen Teilen fliege lasse.

Gruss

PW


Gruss

PW
 
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