Neue Lärmschutzverordnung einige Fragen?

Hallo,
unser Modellflugplatz liegt ca. 800m von einer Kleingartenanlage entfernt. Hinter der Kleingartenanlage erstreckt sich eine größere Wohnsiedlung mit einigen kleinen gewerblichen Betrieben.
In Richtung Süden steht ca. 400m Entfernung ein einzelner Bauernhof welcher seit 2 Jahren wieder bewohnt wird, aber gleichzeitig auch der Sitz der kleinen Firma des Eigentümers ist.
In Richtung Norden geht es einmal quer, ca. 500m über den Segelflugplatz (unsere Modellflugpiste liegt exakt am Segelfluggelände) und dort wohnt eine einzelne Person in einem Haus.

Welche Entfernung muss ich aus der Lärmschutzverordnung raussuchen?
Welches Gebiet trifft zu?
Was ist wenn z.B. ein 500 nahes Gewerbegebiet einen höheren Schallpegel zulässt als ein 700m entferntes reines Wohngebiet? Wird immer der niedrigst zulässige Lärmpegel als Referenz genommen?
Ist ein einzelnes Haus schon ein Wohngebiet?
Wie ist eine Kleingartenanlage einzuordnen?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Grüße
Ralph
 

Gernot Steenblock

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