Luftbildaufnahmen, was muss da beachtet werden ?

Specky

User
Hallo,

langsam wird es erst, ich kann in ca. 14 Tagen von meinem Fesselballon, Luftaufnhmen machen. Über die rechtliche Dinge was den Fesselballon betrifft, habe ich mich schon mit dem Luftfahrtbundesamt auseinander gesetzt. Aber was muss ich beim Fotografieren aus der Luft beachten ? Das ich keine Promis, sicherheitsrelvante Dinge, Kraftwerke usw. nicht fotografieren darf ist klar.

Welche Gesetze gibt es da ? Jeder wird es schon einmal erlebt haben, das ein kleines Sportflugzeug, ein Heisluftballon, Hubschrauber ... über einen hinweg geflogen ist, kam da schon jemand auf die Idee das auch von dort Luftaufnahmen gemacht werden können. Erst einmal alle verklagen !?

Selbst wenn der Fesselballon, wie in meinem Fall, nur über mein Grundstück schwebt, wenn dieser hoch genug ist, bekommt man schon einiges "fremdes" auf das Bild, sein es die dicke Nachtbarin oder ähnlich.

Wo kann da überall eine Klage lauern ?

Ich bin über jeden Tip dankbar !

mfg Specky
 

Uwe Gartmann

Vereinsmitglied
Die Zeiten sind vorbei. Wenn Du mal im Forum rumschaust wirst Du tausend Bilder finden, die aus Modellen gemacht wurden. Schlussendlich kommt es halt darauf an was mit den Fotos passieren soll. Wenn es nur für Dein Archiv ist, kein Problem. Es ist nicht verboten, seine Kamera in 100m Höhe auszulösen. Nur wenn Dinge sichtbar sind, die die Privatssphäre von Personen betreffen, zum Beispiel Bilder von Leuten in ihrem privaten Garten oder Haus, würde ich mir das überlegen. Kein Paparazzi wird verhaftet, weil er Fotos macht.

Wenn Du Bilder öffentlich machst, solltest Du die darin erkenntlichen Personen informieren und fragen.

Seit Google-Earth weiss ich welche Farbe das Auto meines Nachbars hat :D :D
 
Kein Paparazzi wird verhaftet, weil er Fotos macht.

Aber nur, weil er Prominente fotografiert, bzw. Personen des öffentlichen Interesses ;)

Wenn mich ein Paparazzi verfolgt und überall fotografiert könnte ich den sehr wohl verklagen. Schauspieler, Sänger, Rockstars, Politiker, Buchautoren etc. haben es da schon schwerer. Allerdings können auch die dagegen angehen, wenn sie auf ihrem Privatgrundstück fotografiert werden.

Es kommt auch immer drauf an ob auf dem Bild sichtbare Personen nur "unwesentliches Beiwerk" oder "das Motiv" sind. So darf man auch in einer Einkaufsmeile ein Gruppenfoto schießen und die Leute die da so umher laufen können dagegen nichts sagen.

Wenn man ganz konkret Gebäude fotografieren will, muss man wiederum aufpassen. Der Architekt hat das Recht am Bild. Erlaubt sind da nur Bilder aus normalen Perspektiven, so wie sie ein Passant von der Straße aus mit eigenen Augen sehen würde. So lange viele verschiedene Gebäude zu sehen sind denke ich das es keine Probleme gibt. Und so lange auf dem Bild niemand deutlich sichtbar in seinem Garten nackt in der Sonne liegt oder grillt, auch nicht. Es kommt aber auch immer drauf an, ob die umherstehenden Personen (bezogen auf Passanten, Beispiel oben) sehen konnten, das da jemand Fotos macht.

In's Internet würde ich die vielleicht nicht unbedingt stellen... wobei Google Earth, GoYellow & co. auch Bilder zeigen auf denen man deutlich die Grundstücke fremder Leute erkennen kann. i.d.R. kann man aber nicht erkennen ob eine Person angezogen oder nackt ist...wenn man überhaupt Personen erkennen kann (glaube nicht, meine ich habe nur Autos als kleine Pixel auf den Straßen erkannt).

Hinweis: Das war keine Rechtsberatung sondern meine Meinung zum Thema - im Zweifelsfall einen Anwalt befragen
 

Gast_7088

User gesperrt
Gromit schrieb:
Wenn Du Bilder öffentlich machst, solltest Du die darin erkenntlichen Personen informieren und fragen.
wenn er es veröffendlicht sollte er nicht nur sondern muss. Sei denn es ist in der Natur der Aufnahme ( vernastaltung ,öffendlich) oder eben ein öffendliche person.
einfach zu merken ist immer wenn ich den "intim bereich" eines menschen öffendlich mache droht (berechtigter weise) Ärger.
Also wenn du meinst du mpüsstest über den blickdichten zaun deiner nachbar diese beim ... ablichten unddas dann ins internet stellen kann da sicher stress geben... aber auch wenn du nur den leeren garten ablichtes bereits...
entscheident ist das du die einzelne person nicht erkennen könne darfst oder dinge die zu ihrer indentifikation führen ...
einfach mal das medien recht udn urheber recht lesen... is auch nicht sooo dick aber eben lesens wert...:D

keine rechts auskunft nur mal so als denk anregung
 
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