Frage zum Aussteller und dem Wirkungsbereich einer Konformitätserklärung.

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Julez

User
Hallo Markus, gut recherchiert, Respekt. :)

Wer kann diesen Widerspruch auflösen?

Zudem findet man im von dir verlinkten Text diesen Passus:

Der Nachweis der Einhaltung dieser Anforderungen an das Produkt wird durch die Kennzeichnung mit einem CE-Mark und durch die Konformitätserklärung des Inverkehrbringers erbracht. Diese Konformitätserklärung wird durch denjenigen erstellt, der das Produkt im Markt platziert, den Inverkehrbringer. Die Überprüfung auf Einhaltung der wesentlichen Anforderungen der R&TTE-Direktive und der anzuwendenden Normen kann durch den Inverkehrbringer oder Hersteller durchgeführt werden.

Also kann der Hersteller die Überprüfung leisten, aber der Inverkehrbringer muss die Konformitätserklärung ausstellen?

Langsam finde ich es echt konfus.

Interessant auch:

Für den Eigenbedarf können auch Geräte ohne CE-Mark verwendet werden, wenn diese nicht weiterverkauft werden (auch nicht als gebraucht/defekt über Ebay). In diesem Fall ist allerdings der Betreiber vollumfänglich für die Einhaltung der Normen zuständig und muss diese im Zweifelsfall nachweisen.

Das bedeutet für mich, dass auch Servos und sonstiger Elektrokrempel, privatimportiert und gekauft beim König, nicht pauschal illegal ist, solange die Normen eingehalten werden. Sehr schön.
 

Wessels

User gesperrt
Hallo Walter,

Dir aber schon bewusst, dass Du bei HK Holland nicht in der EU kaufst ? Du kaufst in Asien !! Frage Dich mal, wohin Du dein Geld überwiesen hast ..:D:D

HK darf aus verschiedensten Gründen kein CE aufkleben und erst recht keine KE abgeben:

- Sitz nicht in der EU !!! (Holland ist nur ein Auslieferungslager; Kaufvertrag schliesst Du in Asien)
- HK ist kein Hersteller einer Funke, sondern lediglich ein Verkäufer
- alle HK KE´s kannst Du vergessen, rechtlich nicht das Papier wert

oder warum meinst Du, dass HK vor Jahren die Robbe Unterschrift gefälscht hat oder heute sogar dem Kunden was vortäuscht mit einer angeblichen KE ?:confused::confused: Und etliche Modellflieger fallen auch noch darauf rein.

Ich würde doch einfach mal- anstatt ohne Kenntnis der Rechtslage in der Glaskugel zu suchen - Herrn Tofahrn anrufen . Er wird Dir klare Antworten geben, die aber leider so einige erst gar nicht hören wollen.

Und es ist die Pflicht des Kunden sich zu vergewissern, dass die Funke eine KE (und gültige KE) hat. Ohne KE oder ohne korrekte KE = darf die Funke nicht in Betrieb genommen werden: wenn doch, fliege ich illegal (und die Versicherung freut sich im Falle eines Falles....) Selbst wenn ich eine HK Funke ohne HF kaufe und z.Bsp. Hott/Jeti/MPX etc. HF Modul reindrücke, fliege ich illegal; weil die HK Funke ohne HF keine CE und auch keine KE hat; also das Gesamtpaket illegal ist. Aktueller Fall in der Praxis und so die entsprechenden Antworten der beiden Funk Fachreferenten. Wird Dir Herr Tofahrn auch gerne bestätigen.

@Julian:

warum Widerspruch ?

Sind z.Bsp. HK , Towerhobbies usw. usw. Hersteller ? Nein; reiner Wiederverkäufer :D:D

Und für privat importierte Sachen ohne CE/KE = Du bist verantwortlich, dass die Sachen den hier geltenden rechtlichen Vorschriften genügen; aber wie erbringst Du diesen Nachweis ? Unter dem Motto "wird schon ok sein, was ich importiere ?" Kannst Du einem Flugleiter - wenn er nach einer KE fragt (ja.. das darf er), eine KE vorlegen ? Nein :D:D Es sei denn Du schickst jedes Teil an ein Prüflabor und lässt Prüfprotolle erstellen (so was haben Firmen, die sich korrekt verhalten) und zahlt für jedes geprüfte Teil dann weit über 1.000 EURO. Und auch Servos haben CE und KE; nur brauchen die Hersteller bei einem Servo nicht die KE zur Verfügung stellen (weil Servos nach einer anderen Richtlinie als Funken zu prüfen sind und in dieser Prüfrichtlinie nicht dazu steht, dass bei einem Servo die KE dem Kunden zugänglich gemacht werde muss); sie haben aber diese KE plus Prüfberichte zu jedem Servo in der Schublade.

Funken werden nach anderen Richtlinien geprüft, da steht drin = KE muss dem Kunden zugänglich gemacht werden.


By the way:

selbst hier müssen Firmen beim Plastik/Kunststoff gewisse Normen nach der Rohstoffverordnung einhalten; also man kann nicht einfach seine Elektronik in irgendwelches Billigplastik einbauen; sondern es muss spezielles Plastik sein bzgl. Recylcing usw. Auskunft kann Dir gerne z.Bsp. Emmerich Deutsch von Powerbox geben; der stellt dir sicherlich auch mal für seine Weichen, Smokepumpe usw. so ein ca- 25 Seiten langes Prüfprotokoll eines unabhängigen Labores zur Verfügung. Darin liest Du dann auch die Sachen zur Rohstoffverordnung....Kosten der Prüfung je nach Produkt zwischen 2500-5000 EURO ! Spart sich der Chinese alles ....

Bei Powerbox haben alle Produkte - sogar Akkus und Smokepumpe - CE und Konformiutätserklärung (siehe auf der Homepage) plus den dazugehörigen Prüfprotokollen. Glaubst Du, er gibt die Kosten für die Prüfung einfach aus Spass aus ? Nein = Vorschrift hier

Wie gesagt:

wird es bald alles zum Lesen geben in einer Fachzeitschrift.....:D:D




Gruss

HW
 
Und für privat importierte Sachen ohne CE/KE = Du bist verantwortlich, dass die Sachen den hier geltenden rechtlichen Vorschriften genügen;


Richtig, aber wie Julez oben herausgefunden hat - und übrigens Deinem viel zitierten Herrn Tofahrn geschrieben wurde - bewege ich mich damit keinesfalls innerhalb der Illegalität, wie Du alle gerne weiss machen möchtest.

Grüße
Markus
 

Wolfgang Fleischer

Vereinsmitglied
Wie gesagt:
wird es bald alles zum Lesen geben in einer Fachzeitschrift.....:D:D
Das wird dann genauso unverbindlich wie dein oben Geschriebenes sein.

Ich kann nur jedem empfehlen, sich bei Unklarheiten, an die BNA zu wenden, dort bekommt man rechtsverbindliche Aussagen. In meinem Fall waren sie sehr entgegenkommend und haben mir auch sehr schnell geantwortet. Sie akzeptieren auch einen Link auf eine KE des Herstellers.
 

Julez

User
Hallo Wolfgang,

könntest du eine Adresse nennen, an die man sich direkt wenden kann bei der BNA?

Mich würde eine Antwort von denen auch interessieren.

Peter macht immer nur "alles illegal" Rundumschläge, ohne aber jemals Nachweise für die Richtigkeit seiner Behauptungen zu erbringen. Da wird dann immer nur ausgewichen, man soll diesen und jenen fragen.

Peter:

[]
@Julian:

warum Widerspruch ?

Sind z.Bsp. HK , Towerhobbies usw. usw. Hersteller ? Nein; reiner Wiederverkäufer :D:D


Gruss

HW

Hi Peter, es geht hier jetzt mal exemplarisch um Sanwa.

Hier ist der Widerspruch: Die BNA hat Wolfgang geschrieben, dass Sanwas KE aus Japan ok ist. Die EMIG RC führt Sanwas KEs aus Japan als Beispiel an.

Du kommst her und behauptest, dass derartige KEs ungültig sind.

Erbringe bitte den Nachweis für deine Behauptungen, dass jemand illegal handelt, der eine Anlage betreibt, auf welche sich eine derartige KE bezieht.
Erbringe bitte den Nachweis, dass z.B. diese KE hierzulande nicht gültig ist.
 

Walter24

User gesperrt
Hy Wessels,


Wenn ich einen KIA kaufe geht das Geld auch nach Asien,
Panasonic, Casio, Lenovo usw. Wo lebst du denn.


............
oder warum meinst Du, dass HK vor Jahren die Robbe Unterschrift gefälscht hat oder heute sogar dem Kunden was vortäuscht ....

Auch diese Aussage geistert auch nur bei dir rum und wird nicht wahrer wenn du sie immer wieder wiederholst.
Nachweislich nicht von Hobbyking sonder im HK-Forum von einem Nord-Deutschen User reingestellt.
Das lies sich an der IP nachvollziehen.
Nach meinem Wissen lief da sogar ein Strafverfahren gegen diesen User wg Urkundenfälschung.
Frag doch mal dazu bei Robbe nach was sie gemacht haben
............

Julez hat recht:
Daher denke ich, das es für den Import von Technik ohne Belang ist, wer die KE ausgestellt hat, wichtig ist nur,
dass eine existiert

Genau so ist es, es muss eine geben!
und sie muss nicht aus der EU sein! (in der Verordnung steht nur soll, nicht muss)


Für mich:
Ich weiß nicht wer dieser Wessels ist, aber da wird wohl ein deutscher Hersteller dahinter stehen
Wenn es so einfach wäre, wie Wessels immer behauptet, könnte die Konkurrenz den Laden ganz einfach dicht machen lassen
und hätten das auch schon lange gemacht.

So einfach ist es eben nicht!


Ansonsten bin ich raus
Alles schon tausendmal durchgekaut.
Bin mal, auf den "juristischen Fachbericht" im Modellflieger gespannt
ob das sachlich, fachlich und juristisch korrekt ist oder von "Einflüsterern" gesteuert wird.

Bye
 

Julez

User
Danke, da werde ich am WE mal hinschreiben.

Ich würde das so formulieren, hat noch jemand Ergänzungen?

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich hätte einige Fragen an Ihre Stelle bezüglich der Konformitätserklärungen von Modellbau-Fernsteuerungen und bezüglich des Eigenimports dieser.

Dürfen Hersteller aus dem Ausland Konformitätserklärungen ausstellen, welche hierzulande gültig sind, oder dürfen dies nur hierzulande ansässige Hersteller oder hierzulande ansässige Bevollmächtigte tun?

Wären dementsprechend derartige Konformitätserklärungen hierzulande gültig?
http://www.emig-rc.de/resources/EC-Confirmity_Sanwa_M12.pdf
http://www.elektromodelle.ch/mediafiles//Manual/taranis/declaration-of-conformity.jpg

Wenn ein hierzulande ansässiger Importeur oder Bevollmächtigter eine gültige Konformitätserklärung für eine bestimmte in China hergestellte Fernsteuerung ausgestellt hat, bezieht sich diese nur auf diejenigen Geräte, welche durch ihn vertrieben werden?
Oder wäre diese Konformitätserklärung auch gültig für privat importierte Geräte, die man direkt von einem in China ansässigen Onlineshop kauft?
Dürfte man also eine aus China privatimportierte Fernsteuerung hierzulande legal betreiben, wenn sie bau- und softwaregleich, also das gleiche Produkt ist wie eine hierzulande vertriebene Fernsteuerung mit gültiger Konformitätserklärung?

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Zeit und verbleibe

mit freundlichen Grüßen,

Julez
 

Walter24

User gesperrt
Hy Julez,

gut so!

wenn einer jetzt hier spitzfindig werden will, weil da noch V1.7.1 steht
dann ist eh Hopfen und Malz verloren


Vielleicht noch das:

Es gibt eine gültige KE des Herstellers
z.B. bei T9 in England erhält man die KE des Herstellers

Die KE muss nicht in der EU ausgestellt sein

Es gibt eine KE des deutschen Bevollmächtigen

Jeweils immer für das gleiche Teil Hardware und Software


KE für HF-Teil eigenständig wg Modulen
gegenüber "Fernsteuerungen" ohne HF-Teil


Vollständige KE kann man downloaden
im Handbuch ist eine verkürzte KE dabei
 

Walter24

User gesperrt
Hy,


Zitat: "Konformitätserklärungen, deren Unterzeichner ihren Sitz nicht in der EU haben, sind wertlos. Solche Produkte stellt man besser sofort ins Regal zurück. Finger weg von solchen Dingern!" (Quelle: http://www.rc-network.de/magazin/art...rt_012-01.html)

Das war Stand 2009

Diese Behauptung hat er ja Ende 2014 bei rcnetwork.de zurückgezogen, weil es die Verordnung nicht hergibt.
Da ging es ums gleiche wie hier.


PS:
Ich verfolge diese Diskussionen nun schon sehr lange und mit Genuss.
Wundere mich immer wieder wie sich Deutsche in so einen Scheiß reinsteigern können.
Diese KE Diskussionen gibt es nicht in England und nicht in Frankreich.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Och nö, nich schon wieder !
Das Thema ist ja wohl sowas von ausgenudelt.
Aber trotzdem noch mal zum mitmeisseln !
Wenn ein Importeur eine KE ausstellt, übernimmt er damit die Verantwortung für die VON IHM verkauften Produkte. Genau so steht es in einer ordenlichen KE drin. Er müsste ja mit dem Klammerbeutel gepudert sein, wenn er in die Verantwortlichkeit der Mitbewerber eintritt.
Wenn der Hersteller oder sein Beauftragter in der EU die KE abgibt, gilt das natürlich für alle Produkte, unabhängig vom Vertriebsweg.
Da es hier angesprochen wurde:
Auf der Web-Page der EMIG-RC sind KE´s veröffentlicht, die man sicherlich hinterfragen kann. Die Dinger sehen aber nun mal so aus und man muss sie nicht unbedingt schön finden. Allerdings erfüllen diese KE´s ihren Zweck, da es einen für die Inverkehrbringung Verantwortlichen in der EU und einem EFTA-Staat gibt. Ob die Martktaufsichten im Rahmen einer Marktüberwachungsmassnahme diese KE´s anerkennen, ist dann allerdings das Problem des Distributors, nicht des Kunden.
Damit stehen diese KE´s in Gegensatz zu den gefälschten oder vollkommen wertlosen KE´s und sonstiger unbrauchbarer Machwerke aus dem Land des Lächelns, die im Internet kursieren. Ferner gibt es unterschiedliche Interpretationen zu der Frage, ob der Aussteller einer KE in der EU ansässig sein muss, oder nicht. Ich habe da meinen Standpunkt. Andere Leute deren Standpunkt dazu wesentlich relevanter ist als meiner (z.B. Marktaufsichten), mögen das anders sehen.
Nur kann ich in einer jetzt nicht so sonderlich klaren Interpretationslage keine Empfehlung für die „gefährlichere“ Auslegung geben. Geht das schief, werde ich geteert und gefedert.
Ausserdem behalte ich mir vor, im Laufe der Jahre in Anbetracht der Entwicklung der Interpretation dieser Frage meinen Standpunkt zu überdenken und ggf. zu korrigieren.
Eines hat sich aber nicht geändert:
Eigenimport ohne gültige KE iss nich. KE selber ausstellen iss noch weniger.
Besonders im Bereich Funk gibt es ein GESETZ! dazu, das als Lex Spezialis sogar über den Regeln des Goods-Package für den Import von Waren in die EU steht.
Das wird aber wohl mal wieder ignoriert werden.
 

Walter24

User gesperrt
Hy,

nur mal zur Klarstellung wer wo was ist

Frank Ullrich Tofahrn = DD8ED


Wessels: Hätte er geschwiege wäre er ein Philosoph geblieben
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Danke, mehr wollten wir nicht wissen.

ich hatte geglaubt, das wäre offensichtlich.
Wenn ich bei Aldi ein Funkthermometer kaufe, erwarte ich auch keine KE von Aldi. Wenn es die aber gibt und ich kauf das Ding bei Lidl und die KE ist von Aldi, kratz ich mich aber doch schon am Kopf. Da kann dan irgendwas nicht stimmen.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Das ist doch schonmal was, 1:0 für Eigenimporte.:)

Danke, Frank!

Nix 1:0 für Eigenimporte.
Es gibt Regeln für Importe, die es zu beachten gilt.
Wer Importeur ist, ist vollkommen belanglos.
Ob Fredi Modellfieger einen Sender oder der Händler X 1000 Stück importiert, ist egal.
Hinsichtlich der KE gelten für alle die gleichen Regeln.
Sowas nennt sich Gleichbehandlung.
 
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