Hallo Markus, gut recherchiert, Respekt.
Wer kann diesen Widerspruch auflösen?
Zudem findet man im von dir verlinkten Text diesen Passus:
Also kann der Hersteller die Überprüfung leisten, aber der Inverkehrbringer muss die Konformitätserklärung ausstellen?
Langsam finde ich es echt konfus.
Interessant auch:
Das bedeutet für mich, dass auch Servos und sonstiger Elektrokrempel, privatimportiert und gekauft beim König, nicht pauschal illegal ist, solange die Normen eingehalten werden. Sehr schön.
Wer kann diesen Widerspruch auflösen?
Zudem findet man im von dir verlinkten Text diesen Passus:
Der Nachweis der Einhaltung dieser Anforderungen an das Produkt wird durch die Kennzeichnung mit einem CE-Mark und durch die Konformitätserklärung des Inverkehrbringers erbracht. Diese Konformitätserklärung wird durch denjenigen erstellt, der das Produkt im Markt platziert, den Inverkehrbringer. Die Überprüfung auf Einhaltung der wesentlichen Anforderungen der R&TTE-Direktive und der anzuwendenden Normen kann durch den Inverkehrbringer oder Hersteller durchgeführt werden.
Also kann der Hersteller die Überprüfung leisten, aber der Inverkehrbringer muss die Konformitätserklärung ausstellen?
Langsam finde ich es echt konfus.
Interessant auch:
Für den Eigenbedarf können auch Geräte ohne CE-Mark verwendet werden, wenn diese nicht weiterverkauft werden (auch nicht als gebraucht/defekt über Ebay). In diesem Fall ist allerdings der Betreiber vollumfänglich für die Einhaltung der Normen zuständig und muss diese im Zweifelsfall nachweisen.
Das bedeutet für mich, dass auch Servos und sonstiger Elektrokrempel, privatimportiert und gekauft beim König, nicht pauschal illegal ist, solange die Normen eingehalten werden. Sehr schön.