Frage zum Aussteller und dem Wirkungsbereich einer Konformitätserklärung.

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Julez

User
Hallo zusammen,

ich hätte da 2 Fragen.

Erstens: Hier ist eine Muster-KE dargestellt:

http://www.mfsd.de/images/funk/konformitaet_funkanlagen.pdf

Da steht auch der Hinweis:
Handschriftliche Unterschrift der für die Erklärung
verantwortlichen Person. Diese Person sollte möglichst
innerhalb der EU angesiedelt sein.

Ist es zwingend so, oder kann die Person auch sonstwo angesiedelt sein?

Bei der Emig-RC findet man nämlich diese KE von JR, und da ist nix mit EU:

http://www.emig-rc.de/resources/JRPROPOCE-2.pdf

Zweitens:

Wenn irgendjemand, z.B. bei robbe, eine gültige KE für z.B. eine bestimmte Futaba-Anlage ausgestellt hat, gilt diese dann nur für via robbe importierte Anlagen, oder generell für alle Anlagen Bau-und softwaregleichen Typs, welche man z.B. selbst direkt aus Japan importiert hat?

Grüße,

Julian
 

Wessels

User gesperrt
Hi Julian,

das Thema hatten wir doch hier schon zig fach ....:D:D

Oder rufe doch Herrn Tofahrn an, er ist der Vorsitzender der RC Emig, DAEC Fachreferent Funk und zusammen mit D. Perkuhn vom DMFV "unser Mann" bei der EU und all den Meetings. Wirst alles dazu bald in einer Fachzeitschrift zu Lesen finden .....; anwaltlicher Bericht in Zusammenarbeit mit den beiden Fachreferenten !

Die KE muss von einem Hersteller mit Sitz in der EU sein ODER der Hersteller muss einen in der EU Bevollmächtigen haben (siehe Hersteller FRSky mit Sitz ausserhalb der EU; aber hat mit mit Engel MT einen Bevollmächtigten mit Sitz in der EU = Engel MT darf KE ausstellen.Die Engel MT KE für FRSky gilt auch nur für die von Engel importierten und verkauften FRSky Sachen; kaufe ich FRSky z.Bsp. bei HK = es gilt nicht die KE von Engel = illegal hier damit zu fliegen. Und Engel MT reapriert auch nicht selbst importierte FRSky Sachen und die Engel Sachen unterscheiden sich auch von den Selbstimporten: Auch hier: Engel MT anrufen und Herrn Engel wird es Dir erklären.

Deswegen sind angebliche KE´s vom HK rechtlich wertlos; erstens ist HK kein Hersteller von Turnigy, FRSky usw.; zweitens kein Sitz in der EU usw.; also das gesamte Zeugs illegal hier und darf nicht betrieben werden.

Was meinst Du wohl, warum Robbe nur die von ihnen importierten Funken repariert und nicht eine in Japan gekaufte Funke ? Genau wie Robbe kann auch Engel MT erkennen, ob es ein Selbstimport ist oder nicht. Und wer sagt Dir, dass ein Futaba Sender aus Japan identisch ist mit dem Sender, den Robbe ab Werk nach Deutschland als Importeur geliefert bekommt? Vielleicht gibt es kleine Unterschiede .....? siehe JR... da gibt es für anscheinend identische Sender sogar verschiedene Updates; z.Bsp. Update Japan für 11x und Update US für 11x; also scheinen die Anlagen nicht identisch zu sein; wozu bräuchte JR dann zwei verschiedene Updates ? Spiele ich z.Bsp. das Japan Update auf die 11x in USA , ist der Sender "tot"; umgekehrt auch.

Aber all dieses kann und wird Dir Herr Tofahrn gerne selber bestätigen....; also: rufe ihn doch einfach an und Du bekommst Deine Fragen kompetent beantwortet :D:D


Gruss

HW
 

Julez

User
Die KE muss von einem Hersteller mit Sitz in der EU sein ODER der Hersteller muss einen in der EU Bevollmächtigen haben (siehe Hersteller FRSky mit Sitz ausserhalb der EU; aber hat mit mit Engel MT einen Bevollmächtigten mit Sitz in der EU = Engel MT darf KE ausstellen.

Wenn dies so wäre, warum zeigt dann die Emig-RC auf ihrer Webseite eine Konformitätserklärung, wo weder ein europäischer Hersteller noch EU-ansässiger Bevollmächtigter genannt werden?

In dem verlinkten Schriftstück lese ich auch:

Für jedes einzelne R/C-System, das in der EU
verkauft wird, muss der Inverkehrbringer
(Hersteller oder Importeur) dem Käufer eine Konformitätserklärung bereitstellen, in
dem er die Einhaltung der wesentlichen Anforderungen der R&TTE Direktive (national
FTEG) garantiert.

Bei der EG-Konformitätserklärung muss der Verantwortliche in der EU sitzen, bei der Konformitätserklärung lese ich nichts dergleichen.
 

Wolfgang Fleischer

Vereinsmitglied
Ist es zwingend so, oder kann die Person auch sonstwo angesiedelt sein?

Weil ich eine SANWA mit einer KE aus Japan hatte, habe ich diesbezüglich bei der BNA angefragt. Sinngemäß wurde geantwortet:
Der Hersteller der Anlagen darf natürlich eine KE ausstellen, sie muss die geforderten Formalien enthalten und muss unterschrieben sein.
Es muss klar hervorgehen, wer unterschrieben hat.

Genau so steht es auch auf der Seite von RC Emig und zudem noch von Frank Tofahrn mit Beispielen belegt.
Mir ist völlig unverständlich, warum hier ein gewisser Herr Wessels immer das Gegenteil behauptet.
Muss wohl in der Familie liegen, erst der Vater, jetzt der Sohn.
 
Die Engel MT KE für FRSky gilt auch nur für die von Engel importierten und verkauften FRSky Sachen; kaufe ich FRSky z.Bsp. bei HK = es gilt nicht die KE von Engel = illegal hier damit zu fliegen. Und Engel MT reapriert auch nicht selbst importierte FRSky Sachen und die Engel Sachen unterscheiden sich auch von den Selbstimporten: Auch hier: Engel MT anrufen und Herrn Engel wird es Dir erklären.

Deswegen sind angebliche KE´s vom HK rechtlich wertlos; erstens ist HK kein Hersteller von Turnigy, FRSky usw.; zweitens kein Sitz in der EU usw.; also das gesamte Zeugs illegal hier und darf nicht betrieben werden.

Hallo Peter,

das ist so nicht richtig. Würde man dieser Argumentation folgen, dann müsste JEDER deutsche Importeur eines Produkts des gleichen chinesischen Herstellers eine eigene KE erstellen. Offensichtlich hat FRSky in Engel seinen Bevollmächtigten in D, der für FRSky (NICHT für sich selber, also nicht für Engel) die KE für das Produkt XYZ erstellt. Und somit kann FRSky alle XYZs, die genau so sind wie das XYZ mit KE, in D verkaufen.

Dass KE´s von HK wertlos sind steht ausser Frage, aber wenn ich ein Produkt von HK kaufe, das identisch ist mit dem für das es eine KE in Deutschland gibt, mache ich nichts falsch.

Ich lasse mich aber gern eines besseren belehren.

Grüsse
Markus
 

Julez

User
Danke, Wolfgang und Markus, und guter Hinweis mit Sanwa. Ich hab da mal beliebige rausgepickt:

http://www.emig-rc.de/resources/EC-Conformity_Sanwa_MT-4.pdf
http://www.emig-rc.de/resources/EC-Confirmity_Sanwa_M12.pdf
http://www.emig-rc.de/resources/EC-Conformity_Sanwa_MX-V.pdf
http://www.emig-rc.de/resources/EC-Conformity_Sanwa_Exzes-Z.pdf

Auch nix mit EU hier.

Dass Peter unter dem Account seines Sohnes schreibt, sollte offensichtlich sein.:D

Aber abgesehen davon, Peter, wie erklärst du dir, dass die Emig RC massenweise KEs auf ihrer Webseite hat, welche nach deinen Ansichten nicht zulässig sind?

Und wenn wir nun davon ausgehen, dass asiatische Hersteller gültige KEs ausstellen können, müsste doch die logische Schlussfolgerung sein, dass diese unabhängig vom Vertriebsweg gelten, und die Anlagen somit "ab Werk" konform sind.
 

Wolfgang Fleischer

Vereinsmitglied
... wenn ich ein Produkt von HK kaufe, das identisch ist mit dem für das es eine KE in Deutschland gibt, mache ich nichts falsch.
Das sieht die BNA leider etwas anders.
Wenn eine von dir importierte Anlage, mit dem gleichen CE Label wie eine in D gekaufte Anlage versehen ist, kann man zwar davon ausgehen, dass die Anlagen auch bautechnisch gleich sind. Es fehlt aber der Beweis in Form einer KE.

Auf eine entsprechende Anfrage wurde mir von der BNA sinngemäß, schriftlich geantwortet.
Es ist ihre Entscheidung, denn der Anwender ist allein Verantwortlich. Mit mir (meiner Behörde) bekommt ein Endverbraucher immer dann Probleme, wenn es um grundsätzliche nicht zugelassene Geräte (z.B. Schwarzsender, Störsender wie GSM-Jammer o.ä.) handelt, das Produkt im Rahmen der Störungsbearbeitung auffällig wird oder auf Frequenzen arbeitet, die nicht zugelassen sind.

Auch die von immer den gleichen Personen vertretene Meinung, dass die Vorstände und/oder Flugleiter zu Kontrollen, bezüglich gültiger KE's verpflichtet sind, ist so nicht richtig. Natürlich kann ein Vorstand/Flugleiter im Rahmen des Hausrecht dies tun, eine Verpflichtung dazu besteht aber nicht !

Dieter Perkuhn, Fachreferent Funk beim DMFV:
Der Betreiber ist eigenverantwortlich. Daraus folgt, dass im Rahmen des vereinsgebundenen Modellflugbetriebes weder der Vorstand noch der Flugleiter verpflichtet ist, von sich aus zu überprüfen, ob CE Zeichen und Konformitätsbescheinigung vorhanden sind.
Quelle: DMFV Kompetenz Referate.
 
Und wenn wir nun davon ausgehen, dass asiatische Hersteller gültige KEs ausstellen können, müsste doch die logische Schlussfolgerung sein, dass diese unabhängig vom Vertriebsweg gelten, und die Anlagen somit "ab Werk" konform sind.


Nein, stimmt so auch nicht, denn die Anlagen können z.B. verschiedene Abstrahlungen haben, da muss man aufpassen.

Und die KEs von Emig sind auch haltlos, da der asiatische Hersteller KEINE KE ausstellen kann.

So muss das aussehen:

http://www.robbe.de/media/download//f/3/f3041_t4grs_r304sb_2.4_ghz.pdf

Und mit dieser KE kannst Du nun alle Funken diesen Typs betreiben, solange sie identisch bzw. baugleich sind - egal ob in Deutschland, der Mongolei oder China gekauft. Du musst halt im Zweifel nachweisen dass es wirklich eine identische Funke ist.

Grüße
Markus
 
Das sieht die BNA leider etwas anders.
Wenn eine von dir importierte Anlage, mit dem gleichen CE Label wie eine in D gekaufte Anlage versehen ist, kann man zwar davon ausgehen, dass die Anlagen auch bautechnisch gleich sind. Es fehlt aber der Beweis in Form einer KE.


Aber in diesem Fall - unserem Beispiel - gibt es doch eine KE für das Produkt, oder nicht? Oder anders ausgedrückt, dann bräuchte ja doch jeder Importeur eine eigene KE. Bin ich auf dem Holzweg?

Grüße
Markus

Edit: Vielleicht noch ein Beispiel dessen was ich gerade nicht verstehe: Hersteller A in China produziert 1000 identische Funken. Händler 1 in D bekommt 500 und hat als Bevollmächtigter vom Hersteller eine KE erstellt. Muss Händler 2 jetzt auch eine erstellen??
 
Zuletzt bearbeitet:
Weißt du überhaupt wofür EMIG steht ?
Das ist wohl die beste Fachkompetenz für RC Anlagen überhaupt.


Nein, weiss ich nicht, aber in den Links, die Julez gepostet hat steht als Aussteller "Declaration of Conformity" (ist das ein Konformitätserklärung wie gefordert?): Sanwa, Japan. Und zusätzlich "We declare on our sole responsibility" - logischerweise schreibt das JEDER Hersteller dieser Welt.

Prinzipiell hat also diese "Declaration of Conformity" nicht wirklich was mit der von der EU geforderten zu tun, oder doch?

Warum also ist es haltlos was ich schreibe?

Grüße
Markus
 

Wolfgang Fleischer

Vereinsmitglied
....dann bräuchte ja doch jeder Importeur eine eigene KE. Bin ich auf dem Holzweg?

Leider ist das so, wer eine Anlage importiert und damit hier in den Verkehr bringt, ist für die KE verantwortlich. Die KE ist ja nur der letzte Schritt des Konformitäts-Bewertungs-Verfahren. Dies alles ist natürlich für Händler besonders wichtig.
In der Praxis macht man dies über Generalimporteure für bestimmte Gebiete, Deutschland, EU usw. Deshalb ist nur eine KE erforderlich.
 
Leider ist das so, wer eine Anlage importiert und damit hier in den Verkehr bringt, ist für die KE verantwortlich. Die KE ist ja nur der letzte Schritt des Konformitäts-Bewertungs-Verfahren. Dies alles ist natürlich für Händler besonders wichtig.
In der Praxis macht man dies über Generalimporteure für bestimmte Gebiete, Deutschland, EU usw. Deshalb ist nur eine KE erforderlich.


Alles klar, das wusste ich nicht, dann nehme ich alles zurück was ich geschrieben habe.

Grüße
Markus
 
....
Auch nix mit EU hier.

....


Aber die Sanwa´s werden von LRP vertrieben und haben daher einen lokalen Ansprechpartner.

Aber spannend das das Thema wiedermal hier breit getreten wird. Gabs ja schon ein paar Wochen nicht mehr.

Im übrigen: wer wirklich wissen will wie eine Vorschrift auszulegen ist, hat in einem Forum die besten Chancen auf eine rechtsverbindliche Auskunft. Oder doch nicht?


Andreas
 
Leider ist das so, wer eine Anlage importiert und damit hier in den Verkehr bringt, ist für die KE verantwortlich. Die KE ist ja nur der letzte Schritt des Konformitäts-Bewertungs-Verfahren. Dies alles ist natürlich für Händler besonders wichtig.
In der Praxis macht man dies über Generalimporteure für bestimmte Gebiete, Deutschland, EU usw. Deshalb ist nur eine KE erforderlich.


Jetzt war ich gerade bei LRP auf der Seite und die verwenden auch die Emig CE......also ist das wichtige Wort im Gesetz wohl das ODER - Hersteller ODER Bevollmächtigter.

Um beim Beispiel LRP zu bleiben, wer haftet fals die Funke nicht den Richtlinien entspricht? Der Hersteller, der die KE ausgestellt hat oder der Importeur?

Grüße
Markus
 

Julez

User
Hallo Markus,

die Links zu den KEs stammen von hier:

http://www.emig-rc.de/8.html

Die sind nicht irgendwer, sondern eine der Organisationen, welche sich am besten mit der Materie auskennen. Und die werden wohl kaum unzulässige oder fehlerhafte KEs bereitstellen.

Daher denke ich, das es für den Import von Technik ohne Belang ist, wer die KE ausgestellt hat, wichtig ist nur, dass eine existiert.

Man muss das ja auch von Seiten des Gesetzgebers sehen. Der interessiert sich ja nur dafür, dass keine Regularien verletzt werden. Daher muss ein Gerät entsprechend geprüft werden. Wie genau das Gerät nun in die EU gelangt, hat ja keinen Einfluss darauf, ob Regularien verletzt werden oder nicht. Das Gerät bleibt konform, egal wie es hierher gelangt.

Und wenn also ein Hersteller die Konformität erklärt, dann ist doch der Vertriebsweg egal.
 

Walter24

User gesperrt
Hy,


Hobbyking Europa Warehouse Niederlande
dort liegt die Ware, Ware dort bestellt,
dort sitzt der Importeur, der ist der Inverkehrbringer, von dort Ware erhalten.
Hobbyking selbst braucht keine KE ausstellen
Hersteller muss eine KE austellen, ist klar.

KE des Herstellers in der Bedienungsanleitung mit dabei,
KE muss nicht aus EU sein.


Flugleiter müssen keine KE kontrollieren, ist auch klar.

EMIG-RC ,nah ja, eher Interessenverterter der Industrie, siehe Mitgliederverzeichnis

Wenn es so einfach wäre, wie Wessels immer behauptet, könnte die Konkurrenz den Laden ganz einfach dicht machen lassen
und hätten das auch schon lange gemacht.

Können sie aber nicht!

Bin mal, auf den "juristischen Fachbericht" im Modellflieger gespannt
ob das sachlich, fachlich und juristisch korrekt ist oder von "Einflüsterern" gesteuert wird.
 
Hallo Markus,

die Links zu den KEs stammen von hier:

http://www.emig-rc.de/8.html

Die sind nicht irgendwer, sondern eine der Organisationen, welche sich am besten mit der Materie auskennen. Und die werden wohl kaum unzulässige oder fehlerhafte KEs bereitstellen.

Daher denke ich, das es für den Import von Technik ohne Belang ist, wer die KE ausgestellt hat, wichtig ist nur, dass eine existiert.

Man muss das ja auch von Seiten des Gesetzgebers sehen. Der interessiert sich ja nur dafür, dass keine Regularien verletzt werden. Daher muss ein Gerät entsprechend geprüft werden. Wie genau das Gerät nun in die EU gelangt, hat ja keinen Einfluss darauf, ob Regularien verletzt werden oder nicht. Das Gerät bleibt konform, egal wie es hierher gelangt.

Und wenn also ein Hersteller die Konformität erklärt, dann ist doch der Vertriebsweg egal.


Hallo Julez,

ja, ich musste mittlerweile schon eingestehen, dass ich da falsches Wissen hatte.

Ist aber auch ein irres Thema zu dem es unzählige Meinungen gibt.....

Grüße
Markus
 
die Links zu den KEs stammen von hier:

http://www.emig-rc.de/8.html

Die sind nicht irgendwer, sondern eine der Organisationen, welche sich am besten mit der Materie auskennen. Und die werden wohl kaum unzulässige oder fehlerhafte KEs bereitstellen.


Auweia, jetzt gebe ich auf mit dem Thema :)

Wer ist der Oberguru von EMIG? Laut Impressum Frank Tofahrn.

Was schreibt Frank Tofahrn hier im Magazin? Zitat: "Konformitätserklärungen, deren Unterzeichner ihren Sitz nicht in der EU haben, sind wertlos. Solche Produkte stellt man besser sofort ins Regal zurück. Finger weg von solchen Dingern!" (Quelle: http://www.rc-network.de/magazin/artikel_09/art_09-012/art_012-01.html)

Gut, das ist Stand 2009, aber wenns nicht mehr stimmt sollte man es rausnehmen/korrigieren.

Grüße
Markus
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Ansicht hell / dunkel umschalten
Oben Unten